"Bis zum Kriegsbeginn 1939 war die Lage in den Lagern, was Verpflegung, Unterbringung und Behandlung der Häftlinge betraf, wie in jedem anderen Gefängnis oder einer Strafanstalt des Reiches auch. Die Häftlinge wurden zwar streng behandelt, aber an eine methodische Verprügelung oder schlechte Behandlung war nicht zu denken. Der Reichsführer hatte wiederholt Befehle herausgegeben, daß jeder SS Mann, der sich an einem Häftling vergreift, bestraft würde, und es sind auch verscheidentlich SS-Männer, die sich an Häftlingen vergingen, bestraft worden. Die Verpflegung und Unterkunft war zu diesem Zeitpunkt völlig denen anderer Häftlinge der Justizverwaltung gleichgestellt.
Die Unterbringung in den Lagern war in den Jahren auch noch normal; denn es gab zu der Zeit noch nicht diese Massenzuströmungen wie dann während des Krieges und bei Ausbruch des Krieges. Als der Krieg begann und Masseneinlieferungen politischer Häftlinge, und später in den besetzten Gebieten von Häftlingen der Widerstandsbewegung einsetzte[n], kamen die Baulichkeiten, die Erweiterungen der Lager nicht mehr mit der Zahl der eingelieferten Häftlinge mit. In den ersten Jahren des Krieges war dies immer noch zu überbrücken durch improvisierte Maßnahmen, später aber war dies kriegsbedingt nicht mehr möglich, da fast keinerlei Baumaterialien mehr zur Verfügung standen. [N.B. Die Leichen wurden angeblich mit Holz als Brennmaterial verbrannt.] <...> So trat dann der Zustand ein, daß immer mehr Häftlinge in den Lagern nicht mehr widerstandsfähig genug waren, den nun allmählich entstehenden Seuchen Widerstand zu bieten <...> Es war nicht so, daß man darauf ausging, möglichst viele Tote zu haben oder Häftlinge zu vernichten, sondern dem Reichsführer kam es immer wieder darauf an, möglichst jede Hand für die Rüstung einsetzten zu können <...> Diese sogenannten Mißhandlungen und Quälereien in den Konzentrationslagern, die überall im Volk und später durch die Häftlinge, die von der Besatzung befreit wurden, verbreitet wurden, waren nicht, wie angenommen, Methode, sondern es waren Ausschreitungen einzelner Führer, Unterführer und Männer, die sich an Häftlingen vergriffen <...> Wenn irgendein Vorgang auf irgendeine Art und Weise bekannt wurde, dann wurde der Betreffende natürlich sofort von seinem Posten enthoben beziehungsweise an irgendeine andere Stelle versetzt, so daß er, wenn er nicht bestraft wurde, wenn nicht genügend Beweismaterial dafür vorlag, daß er bestraft werden konnte, so wurde er eben an eine andere Stelle versetzt und von den Häftlingen weggenommen <...> Die katastrophale Lage zu Ende des Krieges war dadurch hervorgerufen worden, daß durch die Zerstörung des Bahnnetzes, durch die dauernden Bombardierungen der Werke eine ordnungsmäßige Versorgung dieser Massen -- ich denke an Auschwitz mit 140,000 Häftlingen -- nicht mehr gewährleistet war, wenn auch durch improvisierte Maßnahmen, Lastwagenkolonnen und ähnliche Dinge von den Kommandanten alles versucht wurde, dies zu bessern; es war nicht mehr möglich. Die Zahl der Kranken war ins Uferlose gestiegen, es gab nur noch wenige Medikamente, die Seuchen grassierten. Die arbeitsfähigen Häftlinge wurden immer wieder gebraucht. Es mußten sogar auf Befehl des Reichsführers Halbkranke noch an irgendwelchen Stellen der Indu strie, wo sie noch arbeiten konnten, verwendet werden, so daß auch dadurch alles an Raum in den Konzentrationslagern, was überhaupt als Unterbringungsraum zur Verfügung stand, von kranken und sterbenden Häftlingen überbelegt war <...> Es gab zu Ende des Krieges noch 13 Konzentrationslager. Alle anderen hier aufgezeichneten Punkte bedeuten sogenannte Arbeitslager bei den dort vorhandenen Rüstungsbetrieben <...> Wenn Mißhandlungen vorkamen, ich selbst habe keine von Wachmannschaften an Häftlingen beobachtet, so war dies nur in kleinem Maß möglich, denn es wurde von allen den lagervorgesetzten Dienststellen darauf geachtet, daß möglichst wenige SS-Männer direkt an die Häftlinge herankamen, denn im Laufe der Jahre hatte sich das Personal der Wachmannschaft dermaßen verschlechtert, daß man diese Maßstäbe, die man früher an die Lagerwachmannschaften anlegte, nicht mehr aufrechterhalten konnte. Wir hatten Tausende von Wachmännern, die kaum deutsch konnten, die aus aller Herren Länder als Freiwillige in die Verbände eingezogen waren, oder es handelte sich um ältere Jahrgänge, 50-bis 60jährige Männer, die am Dienst völlig uninteressiert waren, so daß man als Lagerkommandant dauernd darauf zu achten hatte, daß diese Männer auch den geringsten Anforderungen des Dienstes gerecht wurden. Daß es darunter Elemente nun gab, die sich an Häftlingen vergriffen, lag auf der Hand, geduldet sind sie aber nie worden. Weiter war es unmöglich, diese Menschenmassen durch SS-Männer zu dirigieren, bei der Arbeit oder im Lager, es mußten daher überall Häftlinge eingesetzt werden, die die anderen Häftlinge wiederum dirigierten, zur Arbeit anwiesen, und die Verwaltung des Lagers im Innern lag fast ausschließlich in deren Hand. Da sind natürlich sehr viele Mißhandlungen vorgekommen, die auch gar nicht abzustellen waren, denn des Nachts war fast überhaupt kein SS-Angehöriger im Lager. Es durften nur bei bestimmten Vorkommnissen SS-Männer das Lager betreten, und so waren alle Häftlinge mehr oder weniger diesen Häftlingsvorgesetzten ausgesetzt."
"Sie haben schon Angaben gemacht über Vorschriften, die für die Wachmannschaften bestanden haben. Nun hat aber auch überall eine Lagerordnung bestanden. In dieser Lagerordnung waren doch auch Strafen vorgesehen für Häftlinge, die sich gegen die Lagerordnung verstießen. Welche Strafen waren da vorgesehen?"
"Als erstes, die Überweisung in die Strafkompanie, das heißt, strengere Arbeit und Beschränkung der Unterkunft und ähnliches; dann Haft im Zellengebaüde, Dunkelhaft, bei ganz Widerspenstigen Fesselung, Anbinden. Die Strafe des Anbindens wurde im Jahre 1942 oder 1943, ich kann das nicht mehr genau sagen, vom Reichsführer verboten. Denn gab es noch ein sogenanntes Strafstehen am Lagereingang, und als letztes Mittel die sogenannte Prügelstrafe. Diese Prügelstrafe konnte aber kein Kommandant selbständig verhängen, er konnte diese nur beantragen."
1. "Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges" gegen die Sowjetunion. Tatsächlich war es die Sowjetunion, die 2 Tage nach Hiroshima unter Verletzung eines Gewaltverzichtsvertrags Japan angegriffen hat; am selben Tag wurde das "Londoner Abkommen" unterzeichnet, nach dessen Richtlinien der Nürnberger Prozeß durchgeführt wurde.
2. "Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges" gegen Frankreich. Frankreich liegt bekanntlich in Europa.
3. "Unzulässige Seeblockade" und "wahllos Bombardierung der Zivilbevölkerung" (Prozeß gegen Shimada). D.h., was die Briten in Europa getan hatten, war ein Verbrechen, wenn es die Japaner angeblich getan hatten.
4. "Illegale Aburteilung von Kriegsverbrechern vor einem Militärgerichtshof" (Prozeß gegen Hata und Tojo; siehe auch U.S. vs. Sawada) Wahrscheinlich die ekelerregendste Anklage von allen: die Opfer waren 7 Amerikaner, die die japanische Bevölkerung wahllos bombardiert hatten, wobei 80.000 Frauen und Kinder verbrannt waren.
5. Kannibalismus. Es wurde jedoch nicht behauptet, daß die Angeklagten persönlich irgendjemanden aufgefressen hätten.
- sowjetische Berichte über Kriegsverbrechen;
- chinesische Berichte über Kriegsverbrechen;
- sowjetische Berichte, basiert auf japanischen Dokumenten, die nicht den Berichten beigefügt wurden;
- Zusammenfassungen von Berichten über japanische militäre Aggressionen in China (geschrieben von den Chinesen);
- 317 "Judge Advocate General War Crimes Reports" (amerikanische Berichte über Kriegsverbrechen, totaler Umfang: 14.618 Seiten); angeblich "zitieren" diese Berichte "erbeutete" japanische Dokumente, Tagebücher, Geständnisse von Menschenfressern, Massentötungsverordnungen, Befehle zur "Vergasung" von Kriegsgefangenen auf ferngelegenen tropischen Inseln, usw. Die "erbeuteten" Dokumente wurden in keinem Fall den Berichten beigefügt. Beweise für deren Echtheit wurden nicht benötigt.
- Erklärungen von japanischen Soldaten in Gefangenschaft in Sibirien.
- Erklärungen von japanischen Soldaten, die die Japaner als "Feinde" bezeichnen.
- Erklärungen von Offizieren der Roten Armee;
- Erklärungen von analphabetischen Ureinwohnern kleiner Südseeinseln.
- Zeitungsausschnitte. Zulässige Beweise für die Anklage, aber gewöhnlicherweise nicht für die Verteidigung. D.h., Ereignisse in China wurden bewiesen, indem man die Chicago Daily Tribune, die New Orleans Times-Picayune, den Sacramento Herald, die Oakland Tribune, den New York Herald, die New York Times, den Christian Science Monitor usw. zitierte.
- die "Erklärung" von Marquis Takugawa (die auf englisch geschrieben und ihm nicht auf japanisch vorgelesen wurde).
- die Behauptungen von Okawa. Okawa wurde für geisteskrank erklärt und in eine Irrenanstalt eingesperrt, aber seine Behauptungen wurden als Beweise verwendet.
- die Aussagen von Tanaka (ein Berufszeuge, der von den Amerikanern bezahlt wurde), Okawa, der Tanaka alles gestanden haben soll, wenn er betrunken war. Tanaka 'das Ungeheuer' Ryukichi war angeblich verantwortlich für Millionen von Greueltaten. Er wurde aber nicht angeklagt, sondern konnte überall in Japan zwanglos herumreisen.
- das Tagebuch von Kido (Gerüchte über alle, die Kido nicht mochte).
- die "Erinnerungen" von Harada. Harada hatte einen Schlaganfall gehabt, so daß man ihn nicht verstehen konnte; wie gut sein Gedächtnis war, oder genau was er meinte, war reine Vermutung; die Übersetzungen waren reines Rätselraten; viele verschiedene "Kopien" wurden von einer ganzen Reihe von Personen "verbessert", an die er nicht diktiert hatte, und die nicht dabei anwesend waren; außerdem stand er im Ruf, ein notorischer Lügner zu sein.