Vierte Vorlesung: Zeugenaussagen und Geständnisse

4.1. Geständnisse von NS-Größen während des Krieges

R: Auf S. 169f. hatten wir diskutiert, warum die Aussage von Personen, die bezüglich eines Ereignisses voreingenommen sein könnten – sei es nun emotional oder ideologisch –, in der Regel weniger zuverlässig sind als jene von Menschen, die ein Ereignis völlig unbeteiligt und distanziert beobachteten. Besonders vorsichtig muss man bei solchen Personen sein, die einer der streitenden Parteien angehören. Im Zusammenhang mit dem Holocaust sind dies die mutmaßlichen Täter auf der einen Seite und die angeblichen Opfer auf der anderen Seite.

Z: Aber da bleibt doch dann niemand mehr übrig. Neutrale unbeteiligte Zuschauer gab es ja wohl kaum.

R: Kann jemand bezüglich des Holocaust überhaupt neutral bleiben? Das Problem ist fundamental: Die über den Holocaust behaupteten Dinge sind derart mit Emotionen überfrachtet, dass kaum jemand ein nüchterner, außenstehender Beobachter sein kann. Der ganze Zweite Weltkrieg hat ja alle Menschen quasi in Gute und Böse gespalten wie nie zuvor in der Menschheitsgeschichte. Man könnte also mit Fug und Recht sagen: Zum Holocaust kann es überhaupt keine Zeugenaussagen geben, sondern nur Parteiaussagen.

Worauf ich hinaus will, ist aber lediglich, Ihnen bewusst zu machen, dass die Aussagen beider Seiten mit Skepsis zu betrachten sind, wie dies in jedem Zivil- oder Strafprozess auch der Fall ist: Es muss damit gerechnet werden, dass die überlebenden Opfer aus Hassgefühlen und Rachedurst Dinge übertreiben oder gar erfinden. Andererseits muss damit gerechnet werden, dass die Täter aus Selbstschutz Geschehenes verniedlichen oder leugnen.

Z: Umso überzeugender sind daher für mich die Geständnisse, die von den Tätern abgelegt wurden.

R: Und genau da wollen wir jetzt ansetzen. Schauen wir uns die Geständnisse der “Täter” einmal an. Doch bevor wir mit einigen der Zitate führender Nationalsozialisten beginnen, die in der orthodoxen Geschichtsschreibung häufig als Beweis für den Holocaust angeführt werden, müssen wir zuerst die Bedeutung bestimmter deutscher Begriffe klären. Die Frage ist: Was meinten führende Nationalsozialisten, wenn sie Wörter wie “Vernichtung” oder “Ausrottung” benutzten? Rein vom heutigen Sprachgefühl scheint die Lage klar zu sein, was auch von Wörterbüchern gestützt wird. In den meisten Fällen beziehen sich diese Wörter auf die physische Auslöschung, das heißt: auf Tötungen. Es gibt jedoch Ausnahmen. “Vernichtung” kann zum Beispiel in rein sozialem oder beruflichem Sinne benutzt werden, wo es dann den Verlust oder die Zerstörung der finanzieller Grundlage oder des sozialen Netzwerks von Freunden bedeutet. Eine “vernichtende Niederlage” im Sport heißt ja auch nicht, dass die Athleten des besiegten Teams ermordet wurden. Der Begriff “Ausrottung” ist weniger ambivalent, aber auch er muss nicht Mord bedeuten.

Während der 1920er und frühen 1930er Jahre entwickelten sich jene führenden Köpfe der Nationalsozialisten, die später zu Deutschlands führenden Politikern wurden, politisch betrachtet in einer Atmosphäre des permanenten Bürgerkrieges. Die in diesem Kampf engagierten radikalen Parteien verwendete eine Sprache, die oft recht aufhetzend und brutal war. Die in der Hitze des Gefechts geäußerten Worte waren nicht immer wörtlich gemeint. Dies muss man ebenso im Hinterkopf behalten.

Lassen Sie mich nun einige Beispiele von Äußerungen durch NS-Führer zitieren, in denen Wörter wie Vernichtung der Ausrottung auftauchen, die aber offenbar nicht Mord bedeuteten.[258]

  1. Rudolf Heß, bis 1941 zweiter Mann nach Hitler, führte in einer Rede in Stockholm am 14. Mai 1935 aus (R. Hess 1935):

    “Die nationalsozialistische Gesetzgebung hat gegen die [jüdische] Überfremdung korrigierend eingegriffen.

    Ich sage korrigierend, denn daß im nationalsozialistischen Deutschland das Judentum nicht etwa rücksichtslos ausgerottet wurde, beweist die Tatsache, daß heute in Industrie und Handwerk 33500, in Handel und Verkehr 98900 Juden allein in Preußen tätig sind – beweist weiter die Tatsache, daß bei einem Anteil der Juden an der Bevölkerung Deutschlands von 1% noch immer 17,5% aller Rechtsanwälte Juden sind und zum Beispiel in Berlin noch immer fast 50% Nichtarier zur ärztlichen Kassenpraxis zugelassen sind.”

    Das Wort “ausrotten” kann in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht im Sinne von Ermordung gemeint gewesen sein, denn niemand hatte 1935 den Vorwurf erhoben, das Dritte Reich habe die Juden rücksichtslos vollständig oder auch nur teilweise umgebracht. Diese Annahme war damals dermaßen absurd, dass es undenkbar ist, der zweite Mann nach Hitler hätte eine teilweise physische Ausrottung der Juden mit dieser Stellungnahme quasi dementiert. Hess‘ Formulierung kann also nur im gesellschaftlichem Sinne gemeint gewesen sein: Die Nationalsozialisten haben den jüdischen Einfluss in Deutschland noch nicht mit allen Mitteln (rücksichtslos) ausgerottet, sondern sie haben erst begonnen, diesen Einfluss mit moderaten Mitteln zu korrigieren und zurückzudrängen. Es ist offensichtlich, dass diese Zurückdrängung nicht durch Tötung der Juden erfolgte, sondern indem man sie zur Ergreifung anderer Berufe zwang oder sie zur Auswanderung veranlasste.

  2. In einem Memorandum zum Vierjahresplan im August 1936 führte Hitler aus, die Wehrmacht und die deutsche Wirtschaft müssten in vier Jahren bereit sein zur Führung eines Krieges gegen die Sowjetunion, denn wenn die Sowjetunion jemals Deutschland erobern sollte, würde dies mit der “Ausrottung” des deutschen Volkes enden (Treue 1955, S. 187). Natürlich kann Hitler hier nicht gemeint haben, die Sowjets würden in einem solchen Falle 80 Millionen Deutsche umbringen. Gemeint war vielmehr, dass Deutschland als ein unabhängiger wirtschaftlicher, machtpolitischer und kultureller Faktor ausgeschaltet werden würde.
  3. Am 10.11.1938 äußerte sich Hitler gegenüber der NS-Presse, man müsse die Klasse der deutschen Intellektuellen “ausrotten” (Treue 1958, S. 188; Kotze/Krausnick 1966, S. 281). Auch hier kann er unmöglich eine physische Vernichtung der Intellektuellen gemeint haben, sondern nur die Beendigung ihres Einflusses.
  4. Nur wenige Tage vor Hitlers Reichstagsrede vom 30.1.1939, während der er die “Vernichtung der jüdischen Rasse” voraussagte, empfing er den tschechoslowakischen Außenminister. Hitler kritisierte während seiner Unterredung u.a. die liberale Haltung der Tschechen gegenüber den Juden und verwies auf die Judenpolitik seiner Regierung mit den Worten “Bei uns werden sie vernichtet.” Es ist klar, dass er damit nicht die physische Vernichtung der Juden gemeint haben kann, denn das geschah damals einfach nicht (Billig 1977, S. 51).
  5. Felix Kersten, Himmlers Masseur, zitiert Himmler in einem Tagebucheintrag vom 12.12.1940 wie folgt:

    “Wir müssen die Juden ausradieren, das ist der Wille des Führers.”

    Am 18.4.1941 soll Himmler laut Kersten gesagt haben:

    “Bis Kriegsende müssen die Juden ausgerottet sein. Das ist der eindeutige Wunsch des Führers.”

    Yehudah Bauer wies darauf hin, dass es damals noch nicht einmal eine Ausrottungsintention gegenüber den Juden gab, dass also diese Einträge in Kerstens Tagebuch äußerst problematisch seien (Bauer 1996, S. 425, Anm. 7/10). Bettet man sie allerdings in den Kontext des hier dargelegten Gebrauchs dieser Worte ein, so sind diese Einträge weit weniger problematisch, als es zunächst scheint: Mit “ausradieren” und “ausrotten” war eben nicht ein physische Vernichtung gemeint, sondern die Entfernung der Juden aus Deutschland bzw. Europa.

  6. Das wird auch aus einer Formulierung Hitlers im Tischgespräch vom 4.7.1942 deutlich, als er über seine Drohung bezüglich der Vertreibung der Tschechen aus Böhmen und Mähren berichtete, die er gegenüber dem tschechischen Präsidenten Hacha ausgesprochen hatte. Nach dieser Drohung habe sich Hacha einverstanden erklärt, dass alle Personen, die im Protektorat eine pro-sowjetische Politik befürworteten, “ausgerottet” werden müssten. Aus dem Kontext geht klar hervor, dass hiermit Entfernung aus ihren Stellungen und Vertreibung gemeint war (Picker 1963, S. 435; vgl. Irving 1984, S. 277).

     

Doch nun zu Äußerungen prominenter Nationalsozialisten zur “Judenvernichtung”, die häufig zitiert werden, um die Vernichtungsthese abzustützen. Da diese Äußerungen lange vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs gemacht wurden, scheidet die Möglichkeit, dass sie mit Gewalt erpresst wurden, von vorne herein aus, während dies bei den in alliierter Gefangenschaft abgelegten “Tätergeständnissen” sehr wohl in Betracht kommt.

Da wäre zunächst einmal die bereits in der dritten Vorlesung erwähnte (vgl. S. 176), oft zitierte Passage aus der Rede Adolf Hitlers vom 30.1.1939, also sieben Monate vor Kriegsausbruch (Domarus 1973, Bd. II, S. 1058):

“Ich will heute wieder ein Prophet sein: Wenn es dem internationalen Finanzjudentum in und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa.”

R: Hier haben wir die Essenz von Hitlers Weltsicht: Die Juden kontrollieren die internationale Hochfinanz und sind die Macht hinter dem Bolschewismus. Sie planen, die ganze Welt finanziell und politisch zu kontrollieren, und sei es durch gigantische Kriege. Hitler sieht sich selbst als die treibende Kraft, um durch die Vernichtung der jüdischen Rasse zu verhindern, dass die Welt unter das jüdische Joch fällt. Aber meinte er die Vernichtung ihrer physischen Existenz oder lediglich ihres politischen und gesellschaftlichen Einflusses? Die Fortsetzung dieses Zitats, die von orthodoxen Historikern regelmäßig verschwiegen wird, klärt diese Frage auf:

“Denn die Zeit der propagandistischen Wehrlosigkeit der nicht-jüdischen Völker ist zu Ende. Das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien besitzen jene Einrichtungen, die es gestatten, wenn notwendig, die Welt über das Wesen einer Frage aufzuklären, die vielen Völkern instinktiv bewußt und nur wissenschaftlich unklar ist.

[…] Wenn es diesem [jüdischen] Volke aber noch einmal gelingen sollte, die Millionenmassen der Völker in einen für diese gänzlich sinnlosen und nur jüdischen Interessen dienenden Kampf zu hetzen, dann wird sich die Wirksamkeit einer Aufklärung äußern, der in Deutschland allein schon in wenigen Jahren das Judentum restlos erlegen ist.

Die Völker wollen nicht mehr auf den Schlachtfeldern sterben, damit diese wurzellose internationale Rasse an den Geschäften des Krieges verdient und ihre alttestamentarische Rachsucht befriedigt.”

R: Hier ist also die Erläuterung: Hitler wird die Juden vernichten, indem er die Welt über ihre angeblich bösartigen Pläne und Taten aufklärt, was in Deutschland schon binnen weniger Jahre dazu geführt habe, dass dem die Juden “restlos erlegen” sind (=Vernichtung). Aber in Deutschland fand bis zu diesem Zeitpunkt eben unstreitig keine physische Vernichtung statt sondern eine Politik des “ethnischen Druckes”.

Sogar der israelische Historiker Yehuda Bauer widerspricht der Ansicht, Hitler habe in seiner Rede von einer physischen Vernichtung gesprochen. Er hob hervor, diese Passage sei nichts weiter als eine affektgeladene, vage Drohung, die dem übrigen Inhalt der Rede diametral entgegenstehe.94 Diese Rede war Hitlers Reaktion auf massive Angriffe durch westliche Politiker und Medien, die nach dem antijüdischen Pogrom in Deutschland im November 1938 zugenommen hatten. Hitlers Rede behandelt hauptsächlich den katastrophalen Einfluss, den der Versailler Vertrag auf Deutschland hatte, und wie der Nationalsozialismus diese Lage verbessert habe. Sie beinhaltet zudem lange Passagen, die die Umsetzung seiner Politik in Bezug auf Religion im Allgemeinen behandelt, und sie umreißt deutlich seine Politik der Auswanderung und Umsiedlung der Juden.

Z: Aber Hitlers Drohung gegen die Juden bezieht sich ja auch nur auf den Fall eines eventuell ausbrechenden Krieges.

R: Richtig, aber selbst wenn wir annehmen, Hitler habe hier Mord gemeint, so kann diese melodramatische Gegendrohung als Reaktion auf alliierte Drohungen nicht als Beweis für eine behauptete Tat dienen, die erst später stattgefunden haben soll, insbesondere dann nicht, wenn die Nachsätze erläutern, die Welt werde nun über die Juden aufgeklärt werden. Yehuda Bauer selbst führt sogar einen Gegenbeweis gegen solche Intentionen an, nämlich ein Dokument vom Mai 1940, also nach Ausbruch des Krieges, in dem Himmler “die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes […] als ungermanisch” ablehnte und Adolf Hitler dies mit einem “Sehr richtig” am Rande kommentierte (Bauer 1996, S. 95; Krausnick 1957, S. 197).

Am 30.1.1941 kam Hitler dann in einer Reichstagsrede selbst auf seine Prophezeiung von 1939 zurück und erklärte (Domarus 1973, Bd. II, S. 1663):

“Und nicht vergessen möchte ich den Hinweis, den ich schon einmal, am 1. September 1939 [richtig: 30.1.1939], im deutschen Reichstag gegeben habe. Den Hinweis darauf nämlich, daß, wenn die andere Welt von dem Judentum in einen allgemeinen Krieg gesetzt würde, das gesamte Judentum seine Rolle in Europa ausgespielt haben wird!”

R: Ähnlich äußerte sich Hitler dann wieder am 30.1., 24.2., 30.9., 8.11.1942, 24.2.1943 (ebd., S. 1828f., 1844, 1920, 1937, 1992). Demnach sah er zwei Möglichkeiten als Ausgang dieses sich zu dem Zeitpunkt entfaltenden Weltkrieges: Entweder die Ausrottung der arischen Rasse oder die des Judentums. Dass er damit nicht meinte, im Fall seiner Niederlage würden alle von ihm als arisch bezeichneten Völker physisch ausgerottet werden, darf man wohl als sicher annehmen. Was Hitler unter Ausrottung des Judentums verstand, erläuterte er seinen engsten Vertrauten im Oktober 1941, also nach der Ausweitung des Krieges zum Weltkrieg. Bei einem seiner Tischgespräche kam er erneut auf die Rede vom 30.1.1939 zurück und erläuterte, dass er unter Vernichtung die Zerstörung des politischen Einflusses der Juden in Europa durch deren Deportation “in die russischen Sümpfe” verstand (Jochmann 1980, S. 106; vgl. S. 176 in diesem Buch):

“Diese Verbrecherrasse hat die zwei Millionen Toten des [Ersten] Weltkrieges auf dem Gewissen, jetzt wieder Hunderttausende. Sage mir keiner: Wir können sie doch nicht in den Morast schicken!”

Z: Vielleicht hat Hitler das Kind nicht beim Namen nennen wollen.

R: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Hitler sogar im Kreise engster Vertrauter Tarnwörter benutzt oder die Dinge nicht beim Namen genannt hat.

Aber nun zu den Äußerungen anderer prominenter Nationalsozialisten während der Kriegszeit zur “Vernichtung des Judentums”. Da ist zunächst die Eintragung des Propagandaministers Joseph Goebbels vom 27.3.1942 (Reuth 1991, S. 1776):

“Aus dem Generalgouvernement werden jetzt, bei Lublin beginnend, die Juden nach dem Osten abgeschoben. Es wird hier ein ziemlich barbarisches und nicht näher zu beschreibendes Verfahren angewandt, und von den Juden selbst bleibt nicht mehr viel übrig. Im großen und ganzen kann man wohl feststellen, daß 60 Prozent liquidiert werden müssen, während nur 40 Prozent in die Arbeit eingesetzt werden können”

R: Das Problem bei diesem Zitat ist aber das gleiche wie bei den anderen. Wenn man nämlich die tatsächliche damalige Politik betrachtet, so muss man schließen, dass die 60% “liquidierten” Juden jene waren, die nicht arbeitsfähig waren und deshalb “nach Osten abgeschoben” wurden. Das ergibt sich auch aus einem Tagebucheintrag von Goebbels, den dieser nur 20 Tage zuvor machte (Manvell/Fraenkel 1960, S. 256):

“Die Judenfrage muß jetzt im gesamteuropäischen Rahmen gelöst werden. Es gibt in Europa noch über 11 Millionen Juden. Sie müssen später einmal zuerst im Osten konzentriert werden. Eventuell kann man ihnen nach dem Kriege eine Insel, etwa Madagaskar, zuweisen. Jedenfalls wird es keine Ruhe in Europa geben, wenn nicht die Juden restlos im europäischen Gebiet ausgeschaltet werden.”

R: Carlo Mattogno hat anhand von Dokumenten aus jener Zeit darauf hingewiesen, dass damals, also nach der Wannseekonferenz, tatsächlich eine Umsiedlung der Juden im Generalgouvernement begann, dass es sich dabei jedoch um alles andere handelte als um eine Vernichtungsaktion. Wegen der Bedeutung dieser Dokumente darf ich diese hier zusammenfassen.

Nachdem die ersten Transporte umgesiedelter Juden an ihren Zielorten angekommen waren, mussten die empfangenden Behörden Anfang 1942 von vorgesetzter Stelle wie folgt ermahnt werden (für Quellen siehe Mattogno 2004d, Teil 2, S. 306):

“Ich bitte Sie, unbedingt dafür zu sorgen, das auf bei den [sic!] Zielstation die Juden empfangen und richtig dort hingeleitet werden, wo es von Ihnen bestimmt wird; nicht, daß es so passiert wie in anderen Fällen, daß die Juden ohne Aufsicht an der Zielstation ankommen und sich nun über das Land verstreuen.”

R: Wären die Transporte in Vernichtungslager gesandt worden, dann hätte so etwas nie passieren können. Zur Behandlung der Juden am Zielort heißt es in einem anderen Dokument u.a.:

“Die Juden sind nach Ankunft in ihren neuen Siedlungsgebieten 3 Wochen lang ärztlich zu überwachen. Jeder Fall von Verdacht einer Erkrankung an Fleckfieber ist ungesäumt dem zuständigen Kreisarzt zu melden.”

R: Vergaste Juden hätte man wohl kaum drei Wochen lang gesundheitlich überwachen müssen. Wie die barbarischen Umsiedlungsmethoden aussahen, erhellt ein Dokument vom 22. März 1942, also nur fünf Tage vor Goebbels‘ Tagebucheintrag mit den “60 Prozent” zu liquidierenden Juden:

“Am 22. 3. 42 fand eine Evakuierung von 57 Judenfamilien mit insgesamt 221 Personen von Bilgoraj nach Tarnogrod statt. Jede Familie erhielt ein Fahrzeug, um die notwendigen Möbelstücke und Betten mitzunehmen. Die Regelung und Überwachung übernahm die poln. Polizei und das Sonderdienstkommando. Die Aktion ging planmäßig ohne Zwischenfälle vor sich. Die Evakuierten wurden an demselben Tag in Tarnogrod untergebracht.”

Z: Wenn dem so ist, warum sollte Goebbels dies dann ein barbarisches Verfahren genannt haben, bei dem nicht mehr viel von den Juden übrig blieb?

R: Die massenhafte Zwangsumsiedlung von Menschen ist nach westlichem Standard barbarisch, oder etwa nicht? Die massenhafte Zwangsumsiedlung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg gilt ja auch als barbarisch. Ich denke, dass uns die Bilder, die wir alle im Kopf haben, wenn wir an den Holocaust denken, emotional so abgestumpft haben, dass wir die alltäglich in aller Welt wirkende Barbarei gar nicht mehr als solche erkennen. Angesichts der Schrecken, die uns über den Holocaust erzählt werden, erscheint alles andere als gar nicht so schlimm.

Z: Mit der Argumentation kann man dann allerlei barbarische Behandlungen von Mitmenschen als “nicht so schlimm” unter den Teppich kehren, wie es ja heute überall geschieht, vom Konflikt in Bosnien und im Kosovo oder in Tschetschenien über die Massaker an den Tutsis bis hin zur Unterdrückung der Palästinenser.

R: Richtig. Vergessen wir nicht: Goebbels war nicht durch Holocaust-Propaganda emotional verhärtet. Für ihn war die Zwangsumsiedlung ganzer Familien in den unwirtlichen Osten barbarisch, und damit hatte er auch Recht. Mit seiner Aussage, dass von den Juden nicht mehr viel übrig bleibe, kann er sich schlicht auf deren politische, wirtschaftliche und soziale Präsenz in Europa bezogen haben. Damit muss er nicht deren Ermordung gemeint haben.

Somit bedeutete Goebbels “Liquidierung” von 60% der deportierten Juden deren Evakuierung in die Ostgebiete und damit die Liquidierung jeglichen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Einflusses dieser Menschen auf West- und Mitteleuropa. Dementsprechend besitzt der Ausdruck “Liquidierung” in diesem Goebbels-Tagebucheintrag dieselbe Bedeutung wie “Vernichtung” und “Ausrottung” bei Hitler.

Es gibt freilich wesentlich mehr Einträge in Goebbels‘ Tagebücher, die es wert wären, in diesem Zusammenhang erwähnt zu werden, aber aus Platzgründen ist die hier nicht möglich. Allerdings hat Thomas Dalton alle Tagebücher von Goebbels auf Äußerungen über Juden durchsucht (Dalton 2010a&b). Er zitiert sie alle (123) und fand “wiederholte und konsistente Bezüge nur auf Austreibung und Deportation”, nicht aber auf eine physische Vernichtung. Am Ende seiner Analyse schlussfolgert er daher (2010b):

“Wie im Teil 1 dieses Artikels erklärt, sind Goebbels’ Tagebücher sogar unter sogenannten Fachleuten nicht sehr bekannt bzw. werden nicht sehr häufig zitiert, genauso wenig wie Hitlers Überlegungen in den ‘Tischgesprächen’. Ich meine, dass wir nun den Grund dafür erkennen: Diese Einträge stützen die orthodoxe Sichtweise kaum ab und erzeugen viele lästige Probleme, die wegerklärt werden müssen – nicht zuletzt der Umstand, dass sich Goebbels systematisch selbst belogen hat oder andernfalls sein eigenes privates Tagebuch über Jahre hinweg gefälscht hat mit Hinblick auf irgendein unbekanntes zukünftiges Ereignis. Dies ist schlicht unglaubhaft. Genauso wie die Möglichkeit, dass er von den angeblich vor sich gehenden Massentötungen nichts wusste. Allen vernünftigen Hinweisen zufolge ist die revisionistische Lesart – die wörtliche Interpretation des Tagebuchs – höchstwahrscheinlich wahr.”

R: Erwähnenswert ist als nächstes eine Rede des Gouverneurs von Polen, Hans Frank, vom 16.12.1941, also etwa einen Monat vor der Wannseekonferenz. Darin führte Frank aus:[259]

[…] wenn die Judensippschaft in Europa den Krieg überleben würde, wir aber unser bestes Blut für die Erhaltung Europas geopfert hätten, dann würde dieser Krieg doch nur einen Teilerfolg darstellen. Ich werde daher den Juden gegenüber grundsätzlich nur von der Erwartung ausgehen, dass sie verschwinden. Sie müssen weg.”

Z: Das ist auch ein sehr deutliches Zitat.

R: Das sieht so aus. So wurde es denn auch z.B. von Prof. Nolte als Beweis zitiert (Nolte 1993, S. 296). Allerdings hat Prof. Nolte den Rest des Zitats verschwiegen, das da lautet:

“Ich habe Verhandlungen zu dem Zweck angeknüpft, sie nach dem Osten abzuschieben. Im Januar findet über diese Frage eine große Besprechung in Berlin statt, zu der ich Herrn Staatssekretär Dr. Bühler entsenden werde. Diese Besprechung soll im Reichsicherheitshauptamt bei SS-Obergruppenführer Heydrich gehalten werden. Jedenfalls wird eine große jüdische Wanderung einsetzen.”

Z: Sieh einer an, Prof. Nolte fälscht, indem er Zitate aus dem Zusammenhang reißt.

R: Wieder muss ich sagen: Langsam! Denn das Zitat geht weiter:

“Aber was soll mit den Juden geschehen? Glauben Sie, man wird sie im Ostland in Siedlungsdörfern unterbringen? Man hat uns in Berlin gesagt: Weshalb macht man die Scherereien. Wir können im Ostland oder im Reichskommissariat auch nichts mit ihnen anfangen, liquidiert sie selber! […] Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist, um das Gesamtgefüge des Reiches hier aufrechtzuerhalten. […] Diese 3,5 Millionen Juden können wir nicht erschießen, wir können sie nicht vergiften, werden aber doch Eingriffe vornehmen können, die irgendwie zu einem Vernichtungserfolg führen, und zwar im Zusammenhang mit den vom Reich her zu besprechenden großen Maßnahmen. Das Generalgouvernement muß genau so judenfrei werden, wie es das Reich ist. Wo und wie das geschieht, ist eine Sache der Instanzen, die wir hier einsetzen und schaffen müssen und deren Wirksamkeit ich Ihnen rechtzeitig bekanntgeben werde.”

Z: Also was nun: Umsiedlung oder Vernichtung?

R: Warum nicht beides? Offenbar spricht Frank bezüglich der gleichen Sache von Umsiedlung und von Vernichtung. Und zudem sagt er ausdrücklich: “Diese 3,5 Millionen Juden können wir nicht erschießen, wir können sie nicht vergiften.” Kann es noch deutlicher sein, dass sie weder zu erschießen noch mit Gift zu vergasen waren?

Z: Als Gouverneur von Polen muss er doch gewusst haben, was sich damals in Polen abspielte.

R: Das sollte man annehmen, obwohl es nicht in seinem Kompetenzbereich lag, was mit den Juden geschah. Das wurde von der Reichsregierung entschieden. Er hatte darauf keinerlei direkten Einfluss. Interessanterweise findet sich in seinem Tagebuch, das 43 Bände umfasst und von seiner großspurigen Geschwätzigkeit zeugt, keinerlei Hinweise darauf, dass er von Vernichtungsmaßnahmen etwas wusste, und auch aus seiner Vernehmung während des IMT (Bd. 12, S. 7-45) wird deutlich, dass der Gouverneur Polens in dieser Hinsicht entweder über nichts unterrichtet war oder aber dass schlicht keine Vernichtungen stattfanden. Er behauptete gar, selber in Sachen der Lager Majdanek, Belzec und Auschwitz Untersuchungen durchgeführt zu haben, da ihm Gerüchte via Feindmedien bekannt geworden waren, dass seine Nachforschungen diese Gerüchte jedoch nicht bestätigten (ebd., S. 17ff.).

Tatsache ist daher, dass diese eine rhetorische Stelle in den vielen tausend Seiten seines Tagebuches ihre Bedeutung verliert, sobald man diese Textstellen im Gesamtkontext des Tagebuches, von Franks Aussage und im Zusammenhang mit anderer Dokumente sieht, etwa weiteren Tagebucheintragungen von Goebbels oder Reden und andere Dokumente von Hans Frank (siehe Mattogno 2004d, Teil 2, S. 303-309). Daraus wird deutlich, dass sowohl Frank als auch Goebbels sich im Klaren darüber waren, dass die arbeitsunfähigen Juden in den Osten umgesiedelt wurden, der Rest aber zu Zwangsarbeiten verpflichtet wurde.

Als letztes darf ich hier auf eine Rede Himmlers vom 4.10.43 hinweisen, die gemeinhin als Geheimrede tituliert wird. Daraus ein Auszug:[260]

“Ich meine jetzt die Judenevakuierung, die Ausrottung des jüdischen Volkes. Es gehört zu den Dingen, die man leicht ausspricht. – ‘Das jüdische Volk wird ausgerottet’, sagt ein jeder Parteigenosse, – ganz klar, steht in unserem Programm, Ausschaltung der Juden, Ausrottung, machen wir.’ Und dann kommen sie alle an, die braven 80 Millionen Deutschen, und jeder hat seinen anständigen Juden. Es ist ja klar, die anderen sind Schweine, aber dieser eine ist ein prima Jude. Von allen, die so reden, hat keiner zugesehen, keiner hat es durchgestanden. Von euch werden die meisten wissen, was es heißt, wenn 100 Leichen beisammen liegen, wenn 500 daliegen oder wenn 1000 daliegen. Dies durchgehalten zu haben und dabei – abgesehen von Ausnahmen menschlicher Schwächen – anständig geblieben zu sein, das hat uns hart gemacht. Dies ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte, denn wir wissen, wie schwer wir uns täten, wenn wir heute noch in jeder Stadt – bei den Bombenangriffen, bei den Lasten und bei den Entbehrungen des Krieges – noch die Juden als Geheimsaboteure, Agitatoren und Hetzer hätten. Wir würden wahrscheinlich jetzt in das Stadium des Jahres 1916/17 gekommen sein, wenn die Juden noch im deutschen Volkskörper säßen.

[…] Wir hatten das moralische Recht, wir hatten die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen.”

Z: Da haben wir doch eine Erklärung, dass Evakuierung ein Tarnwort für physische Ausrottung war.

R: Nein, umgekehrt: Ausrottung war auch für Himmler ein Synonym für Evakuierung, denn im Parteiprogramm der NSdAP steht ja nichts von physischer Vernichtung der Juden, sondern nur davon, dass Juden keine Staatsbürger sein können,[261] was ja einer Verdrängung aus Deutschland gleichkommt.

Z: Und was ist mit den Leichen, von denen Himmler spricht?

R: Diese Passage bezieht sich möglicherweise auf jene Deutschen mit ihren “anständigen Juden”, die die harten Maßnahmen gegen die Juden nicht verstehen, weil sie nie Hunderte oder Tausende von Leichen gesehen haben: “Von allen, die so reden, hat keiner zugesehen, keiner hat es durchgestanden.” Damit können offenbar keine jüdischen Leichen gemeint sein, denn wenn die Deutschen mit ihren “prima Juden” Hunderte jüdischer Leichen gesehen hätten, würden sie die anti-jüdischen Maßnahmen wohl noch weniger verstanden haben, ja sie wären auf die Barrikaden gegangen. Himmlers Zuhörer aber – allesamt hochrangige Soldaten von SS, Waffen-SS und Wehrmacht – verstehen die antijüdischen Maßnahmen, weil sie Leichen gesehen haben. Aber das Sehen jüdischer Leichen würde auch diese nicht geneigt machen, harte Maßnahmen gegen Juden zu verstehen. Harte Maßnahmen versteht man nur, wenn man davon überzeugt ist, dass sie gerecht sind, also als Strafe. Strafe aber für was? Für das massenhafte Sterben von Menschen; für die Verantwortung für den Krieg. Man beachte hierbei Hitlers oft wiederholte Redewendung: “Wenn es dem internationalen Finanzjudentum in und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen”, dann wehe ihnen! Man lese dazu noch einmal Hitlers Aussage vom 25.10.1941 (S. 370). Darin beschuldigt Hitler die Juden, sie seien schuld an den Opfern des Krieges, und gleich danach spricht er von deren Bestrafung: “in den Morast schicken”, womit wohl die weißrussischen Sümpfe gemeint sind, in denen damals auch die deutschen Soldaten stecken blieben.

Hier haben wir also die Leichen, nämlich die Kriegstoten, die den Deutschen die anti-jüdischen Maßnahmen verständlich machen würden, und die es auch Himmlers Zuhörer verständlich machen sollten, warum harte Maßnahmen gegen Juden gerechtfertigt seien und warum Himmler und seine Zuhörer eine dermaßen gnadenlose Haltung an den Tag legten.

Z: Aber am Ende sagt Himmler doch, er hätte das moralische Recht gehabt, die Juden umzubringen.

R: Das steht da, aber es ergibt wenig Sinn, denn erstens haben selbst die hartgesottensten Nationalsozialisten nie behauptet, “die Juden” hätten je geplant, am gesamten deutschen Volk Völkermord zu begehen. Die NS-Ideologie und Propaganda sprach vom jüdischen Bolschewismus und von der jüdischen Hochfinanz, die beide das deutsche Volk unterwerfen und versklaven wollten. Wenn man also Reziprozität herstellen wollte, so hieße “umbringen” hier, dass Himmler meinte, er habe das Recht gehabt, die Juden zu unterwerfen und zu versklaven, was ja genau das ist, was damals geschah. Diese Passage wörtlich zu interpretieren, ist auch deshalb falsch, weil Himmler hier in Vergangenheitsform spricht: “wir hatten die Pflicht […], dieses Volk […] umzubringen.” Im Herbst 1943 gab es in Europa aber noch Millionen von Juden: Den ungarischen Juden war bis dahin kein Haar gekrümmt worden; in Polen war aus dem großen Ghetto von Lodz niemand deportiert worden; in Frankreich blieben bis Kriegsende drei Viertel der Juden und sogar fast 90% der Juden französischer Staatsbürgerschaft von jeder Deportation verschont.

Z: Wurde die Rede Himmlers nicht sogar aufgezeichnet?

R: Passagen der Rede wurden während des IMT auf Schallplatte vorgeführt.

Z: Demnach ist die Rede Himmlers aufgenommen worden?

R: Der technische Hintergrund dieser Schallplatte ist ein wenig problematisch. Eine ganze Reihe von Himmlers Reden wurden aufgezeichnet und ist noch heute erhältlich.[262] Da Himmler frei und ohne Manuskript vortrug, wurden seine nichtöffentlichen Reden auf Diktiermaschinen aufgenommen, damit sie später abgetippt werden konnten. Während des Nürnberger Prozesses gegen die deutschen Ministerien (Fall 11) behauptet die US-Anklage, 44 originale Phonograph-Tonträger, sogenannte Schellackplatten, dieser Rede in Alfred Rosenbergs Akten gefunden zu haben (Trials… 1952, Bd. 13, S. 318 & 484).

Z: Wie gelangten diese Tonträger denn in Rosenbergs Akten?

R: Ich habe keinen blassen Dunst. Aber das ist nicht das einzige Seltsame daran. Während seines Kreuzverhörs in Nürnberg nach dem Kriege führte SS-General Gottlob Berger, der sich diese Tonaufzeichnung angehört hatte, aus, dass die Abschrift unrichtig sei, weil wichtige von Himmler erwähnte Dinge fehlten, während er “mit Sicherheit sagen konnte, dass [Himmler] nicht über die Vernichtung der Juden gesprochen habe…” (ebd., S. 475).

Z: Diese Aussage mag lediglich der Versuch eines SS-Generals gewesen sein, sein Leben zu retten.

Z': Reicht die Qualität aus, um damit eine Stimmanalyse durchzuführen?

R: Das ist fragwürdig. Der schlechten Tonqualität nach zu urteilen muss die benutzte Aufzeichnungstechnologie recht primitiv gewesen sein, so dass davon auszugehen ist, dass hier die alte Technologie der Tonaufzeichnung auf Wachswalzen verwendet wurde. Von diesen Wachswalzen konnte man dann einen Plattenrohling herstellen, der dann wiederum zur Herstellung von Schallplatten diente. Mir ist allerdings schleierhaft, wer aus welchem Grunde ausgerechnet von dieser Himmler-Rede 44 oder gar mehr Schallplatten produziert haben soll. Zum Verkauf war die Rede bestimmt nicht vorgesehen gewesen.

Nach meinem Wissen haben unabhängige Forscher nie untersucht, ob es sich bei der Stimme wirklich um Himmler handelt. SS General Berger meinte zu dieser Stimme: “Es ist ein Zwischending zwischen der Stimme Himmlers und der Hitlers. […] Das ist nicht Heinrich Himmlers Stimme.” Aber später dann: “Es mag Heinrich Himmlers Stimme sein.” (ebd., S. 482-484.)

Z: Es könnte also auch die Aufnahme eines Stimmimmitators sein?

R: Ausschließen kann ich das nicht. Tatsache ist, dass die AEG das Tonbandverfahren 1939/1940 zur Serienreife entwickelt hatte und dass sich dieses Verfahren in Windeseile in Deutschland verbreitete. Es erscheint daher möglich, dass Reden von Führungspersönlichkeiten ab 1940/41 auf Tonband aufgenommen wurden. Aber ein solches Tonband zu Himmlers Rede ist nie vorgelegt worden.

Z: Wahrscheinlich hätten die Alliierten ein solches Tonband gar nicht handhaben können, weil sie die deutsche Tonbandtechnik ja damals gar nicht kannten.

R: Richtig. Sie hätten also aus dem Tonband von einer ihnen unbekannten Aufnahmetechnik zuerst Schallplatten herstellen müssen.

Erwähnen möchte ich auch eine von David Irving gemachte Entdeckung: Die zwei Seiten der uneditierten Abschrift von Himmlers Rede, die jene problematische Passage enthalten, wurden mit einer andersartigen Schreibmaschine getippt als der Rest des Dokuments und sind anders paginiert (handschriftlich anstatt getippt).[263] Es gibt also reichlich Gründe, diese Passage der Rede für verdächtig zu halten. Wie viele andere dubiose Dokumenten, so wurde auch dieses Beweisstück einfach abgelegt, ohne hinterfragt worden zu sein. Sie sehen also, dass er bezüglich des Ursprungs und der Echtheit dieser Aufnahme und ihrer Abschrift Forschungsbedarf gibt.

Aber selbst wenn man von der Annahme ausgeht, dass diese Rede Himmlers so von ihm gehalten wurde: Mattogno weist mit Recht darauf hin, dass man auch hier wieder Himmlers Rede im Kontext aller seiner Ansprachen und Dokumente sehen muss, beispielsweise seiner Erklärung in Bad Tölz vom 23. November 1942 (Smith/Peterson 1974, S. 200):

“Völlig gewandelt hat sich auch die Judenfrage in Europa. Der Führer sagte einmal in einer Reichstagsrede: Wenn das Judentum einen internationalen Krieg etwa zur Ausrottung der arischen Völker anzetteln sollte, so werden nicht die arischen Völker ausgerottet, sondern das Judentum. Der Jude ist aus Deutschland ausgesiedelt, er lebt heute im Osten und arbeitet an unseren Straßen, Bahnen usw. Dieser Prozeß ist konsequent, aber ohne Grausamkeit durchgeführt worden.”

R: Andererseits gibt es weitere Reden Himmlers, die nach der oben erwähnten Posener Rede gehalten wurden und die weit weniger zweideutige Bezüge zu einer physischen Vernichtung der Juden enthalten – oder zumindest der Partisanen und Kommissare einschließlich ihrer Familien.[264] Eine davon wurde am 6.10.1943 in Posen vor der politischen Elite des Dritten Reiches gehalten und enthält die folgende Passage (Smith/Peterson 1974, S. 169f.):

“Ich bitte Sie, das, was ich Ihnen in diesem Kreise sage, wirklich nur zu hören und nie darüber zu sprechen. Es trat an uns die Frage heran: Wie ist es mit den Frauen und Kindern? – Ich habe mich entschlossen, auch hier eine klare Lösung zu finden. Ich hielt mich nämlich nicht für berechtigt, die Männer auszurotten, sprich also umzubringen oder umbringen zu lassen – und die Rächer in Gestalt der Kinder für unsere Söhne und Enkel groß werden zu lassen. Es musste der schwere Entschluss gefasst werden, dieses Volk von der Erde verschwinden zu lassen. Für die Organisation, die den Auftrag durchführen musste, war es der schwerste, den wir bisher hatten. […]

Ich habe mich für verpflichtet gehalten, […] zu Ihnen als den obersten Würdenträgern der Partei, dieses politischen Ordens, dieses politischen Instruments des Führers, auch über diese Frage einmal ganz offen zu sprechen und zu sagen, wie es gewesen ist. Die Judenfrage in den von uns besetzten Ländern wird bis Ende dieses Jahres erledigt sein. Es werden nur Restbestände von einzelnen Juden übrig bleiben, die untergeschlüpft sind”

R: Am folgenden Tag trug Joseph Goebbels in sein Tagebuch eine seiner wenigen Bezüge auf eine Ausrottung der Juden ein mit Bezug auf Himmlers Rede, womit er also bestätigte, was Himmler gesagt hatte (Fröhlich, Teil 2, Bd. 10, S. 72):

“Was die Judenfrage anlangt, so gibt er [Himmler] darüber ein ganz ungeschminktes und freimütiges Bild. Er ist der Überzeugung, dass wir die Judenfrage bis Ende dieses Jahres lösen können. Er tritt für die radikalste und härteste Lösung ein, nämlich dafür, das Judentum mit Kind und Kegel auszurotten. Sicherlich ist das eine wenn auch brutale, so doch konsequente Lösung. Denn wir müssen schon die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Frage zu unserer Zeit ganz gelöst wird. Spätere Geschlechter werden sich sicherlich nicht mehr mit dem Mut und der Besessenheit an dies Problem heranwagen, wie wir das heute noch tun können.”

R: Generell gilt also, dass Reden und Tagebucheinträge von Führern des Dritten Reiches immer erst im Kontext aller Reden richtig interpretiert werden können und auch dann allerhöchstens die Absichten oder Meinungen dieser Führer unter Beweis stellen, nicht aber Aufschluss darüber vermitteln, was damals tatsächlich geschah.

4.2. Tausend Gründe für Falschaussagen

4.2.1. Gerüchte, Missverständnisse und Hörensagen

“F. Habe Sie jemals Gerüchte gehört?

A. Ständig.”

R: Diese Zeilen entstammen der Vernehmung des vormaligen Auschwitz-Häftlings Arnold Friedman während des sogenannten ersten Zündel-Prozesses bezüglich seiner Erlebnissen in diesem Lager (District Court… 1985, S. 379; vgl. Faurisson 1988e-g). Sie weisen darauf hin, dass Auschwitz wahrhaftig eine Gerüchteküche war.

Der Berliner Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte wies auf eine Tatsache hin, welche allen Historikern bewusst sein sollte (Nolte 1998, S. 78):

[…Der Historiker] weiß nicht minder, daß große Ansammlungen von Menschen in extremen Situationen und angesichts schwer erklärlicher Vorgänge wahre Brutstätten von Gerüchten waren und sind.”

R: Worauf Nolte hier anspielt und was Friedman bestätigt, ist der Umstand, dass Menschen, sobald sie von denen ihnen sonst zur Verfügung stehenden Informationsquellen abgeschnitten sind, dazu tendieren, aus den wenigen zu ihnen durchdringenden Nachrichten ein komplettes Bild dessen zu zeichnen, was sich draußen in der Welt abspielt. Die deutschen Konzentrationslager waren hier keine Ausnahme. In ihnen kamen Personen aus der ganzen Welt zusammen, also Menschen aus vielen unterschiedlichen Kulturen, von denen viele die deutsche Sprache kaum oder gar nicht verstanden. Sie wussten kaum, wo sie sich aufhielten, noch kannten sie die zivilen oder militärischen Gebräuche der Deutschen. Es kann daher nicht überraschen, wenn viele dieser Häftlinge Gerüchte und Geschichten vom Hörensagen für bare Münze nahmen. Dieser fruchtbare Boden zur Verbreitung von Gerüchten wurde freilich auch von diversen Untergrundgruppen und von den alliierten Propagandisten weidlich ausgenutzt, wie wir später noch sehen werden.

Als klassisches Beispiel für ein Gerücht, das aus Unwissenheit entstand, verbunden mit tiefem Misstrauen gegen den Feind, möchte ich hier eine kurze Passage aus dem Buch Die Todesfabrik zitieren, in dem die Autoren über die in Auschwitz-Birkenau für die Häftlinge eingerichtete Sauna berichten (Kraus/ Kulka 1958, S. 47f.; vgl. Rademacher 1997):

“Auch ohne Fachkenntnisse wird ein jeder erkennen, daß die Naziärzte in den Konzentrationslagern laufend Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Wir können den SS-Offizier, einen Arzt, nicht vergessen, der in Birkenau Anfang 1943 hauste. Sein Steckenpferd war die ‘Finnische Sauna’.

Dieses Bad bestand in Birkenau aus zwei Räumen, die durch eine luftdicht abschließbare Tür voneinander getrennt waren.

Die Häftlinge mußten sich im Korridor ausziehen und ihre Kleidung und Wäsche zur Entlausung übergeben.

Im ersten Raum befand sich ein mächtiger Ziegelofen, in dem mehrere Stunden vor Beginn des Bades große Steine durch starke Hitze zur Weißglut gebracht wurden. An der Wand gegenüber dem Ofen erhoben sich fast bis zur Decke hinauf primitive, stufenartig angebrachte Bänke.

Auf diese Bänke mußten sich die nackten Häftlinge setzen, so eng wie sie sich nur zusammenpressen konnten. Einer saß neben dem anderen, die Gesunden berührten die Kranken, von denen viele ansteckende Hautausschläge hatten.

Dann wurden die erhitzten Steine mit Wasser begossen. Durch den dichten Dampf begannen die abgemagerten, kranken, heruntergekommenen Körper der Häftlinge heftig zu schwitzen. Am meisten schwitzten die Neulinge, die auf die höchsten Bänke hinaufgestiegen waren. Von jedem rann der Schweiß in Strömen, vermischt mit Schmutz und dem Eiter der nässenden Geschwüre.

Wenn einige schon ohnmächtig zu werden begannen, öffnete sich die luftdicht abgeschlossene Tür des zweiten Raumes, in den die nackten Häftlinge mit Geschrei und Stockschwingen durch die aufsichtführenden Häftlinge unter eiskalte Duschen getrieben wurden.”

Z: Die Sauna als Folterkammer!

Abb. 142: Sauna im Hygienegebäude BW 5b in Auschwitz-Birkenau (Pressac 1989, S. 57).

R: Genau. Die Sauna war in Deutschland erst in der Kriegszeit zur Stärkung des Immunsystems breitflächig eingeführt worden, und zwar, wie man dieser Aussage entnehmen kann, auch in Auschwitz – zum Wohl der Häftlinge wohlverstanden (vgl. Abb. 142). Für jemanden, der noch nie eine Sauna gesehen hatte und der den Deutschen alles mögliche Böse zu unterstellen bereit war, wurde freilich auf diese Weise auch aus diesem Luxusgegenstand ein Folterinstrument. Im Zusammenhang mit den für Treblinka behaupteten Morden mit heißem Wasserdampf war uns die Sauna als Mordwaffe ja schon einmal begegnet (vgl. S. 279).

Eine der von einigen Zeugen behaupteten Mordwaffen der Lager Treblinka und Sobibor, die aber von heutigen orthodoxen Historikern verworfen wird – Chlor (vgl. S. 278, 308) –, mag ihren Ursprung in der weitverbreiteten Anwendung von Chlorkalk zur Desinfektion von Wasser, Latrinen und (Massen)Gräbern haben. Es ist wahrscheinlich, dass diese Chemikalie für diese Zwecke in jenen abgelegenen Lagern benutzt wurde. Chlorkalk zersetzt sich in warmen Wetter und gibt giftiges Chlorgas ab. Als Mordwaffe ist diese Verbindung aber keine gute Wahl.

Die Aussage eines bestimmten Dr. Henry Heller gehört in die gleiche Kategorie der Gerüchte. Heller berichtete, er sei von einem vormaligen deutschen Kollegen in Auschwitz gerettet worden. Er behauptete, sein deutscher Kollege habe ihn erkannt, als er gerade in die Gaskammern geführt worden sei. Daraufhin habe dieser deutsche Kollege “gnädigerweise das Wasser aufgedreht anstatt das Gas”, so Dr. Heller (Chicago Tribune, 4.5.1975). Das ist freilich Unsinn, zumal noch nicht einmal der dogmatischste Holocauster behauptet, es habe so ein System gegeben, das es ja nach Wahl ermöglichte, entweder Wasser oder Gas aus den Duschköpfen strömen zu lassen. Dr. Heller war in nichts anders geführt worden als einen Duschraum, von dem er nur dachte, es sei eine Gaskammer, weil nämlich die als Duschraum getarnte Gaskammer, in der Gas aus den Duschköpfen strömt anstatt Wasser, ein Klischee ist, das sich aufgrund von Gerüchten und Medienpropaganda in seinem Kopf festgesetzt hatte.

In welchem Ausmaß Zeugenaussagen zum Holocaust auf Hörensagen beruhen, also auf Dingen, die man nur aus der Gerüchteküche vernommen hat, wird klar, wenn man die Vernehmungsprotokolle der Voruntersuchungen zum großen Frankfurter Auschwitz-Prozess durcharbeitet. Da wimmelt es nur so von Aussagen, die nicht etwa von eigenem Erleben berichten, sondern von dem, was man von anderen gehört hat, was damals “Lagergespräch” war, so ein Begriff, der unter den Zeugen sehr häufig anzutreffen ist (vgl. Rudolf 2002a&c; 2003c-e; 2004b-d).

Zur Dynamik des Hörensagens darf ich hier ein Experiment anführen, an dem ich selbst einmal teilnehmen durfte. Zwei Probanden bekommen je eine Zeichnung gezeigt. Auf der einen befindet sich ein Grabstein mit den drei Buchstaben “RIP”, umgeben von ein paar Grashalmen. Auf der zweiten befindet sich ein Sandstrand mit zwei Palmen, einem Segelboot auf dem Meer und der Sonne am Himmel. Beide Probanden müssen nun die Zeichnung je einem anderen Probanden beschreiben. Diese müssen sie wiederum einem Dritten beschreiben. Das Spiel durchläuft auf diese Weise fünf Stufen. Der fünfte Proband soll dann die jeweilige Zeichnung selbst zu Papier bringen. Während der Proband, der die Strandszene beschrieben bekam, diese Zeichnung annähernd wirklichkeitsgetreu wiedergibt, wurde aus dem Grabstein über mehrere Stufen eine große Wiese, umgeben von einem dunklen Wald mit düsterem Himmel darüber.

Was ergibt sich daraus?

Z: Klischeebilder brauchen nicht beschrieben werden, da wir sie alle ziemlich ähnlich im Kopf haben.

R: Das gleiche kann man über politische oder historische Klischees sagen: Etwas, das wir alle im Kopf haben, braucht man uns nicht detailliert zu beschreiben, um uns in die Lage zu versetzen, es so ausführlich zu beschreiben, als hätten wir es selbst gesehen, während Dinge oder Ereignisse, die nicht ins allgemeine Klischeebild passen, nur sehr schwer zu vermitteln sind. Die Flüsterpost – denn nichts anderes ist “Wissen” vom Hörensagen – funktioniert also nur, wo man auf ausgetretenen Pfaden wandelt. Bezüglich unseres Themas heißt das freilich, dass nach Jahrzehnten intensiver Verbreitung von Holocaust-Klischees über alle Informationskanäle unserer Gesellschaft heutzutage ein jeder “Zeuge” in der Lage ist, diese Klischees wiederzugeben, obwohl es womöglich nichts anderes ist als ein simples Gerücht.

4.2.2. Gedächtnisüberformung

R: Ein anderer, gefährlicher Aspekt dieser Flüsterpost liegt darin, dass man Klischees, die wir alle im Kopf haben, als selbst erlebt eingeredet bekommen kann, obwohl unser “Wissen” nicht aus eigenem Erleben stammt, sondern von Quellen des Hörensagens, also von Verwandten oder Bekannten, aus Medienberichten oder Lehranstalten usw. Viele von uns kennen Geschichten aus unserer frühesten Kindheit, die wir immer wieder von unseren Eltern oder älteren Angehörigen erzählt bekamen. Uns wurden dazu oft unterstützend Bilder oder gar Filme gezeigt. Obwohl es nun in vielen Fällen so gut wie unmöglich ist, dass wir selbst aus dieser Zeit unseres frühen Lebens irgendwelche Erinnerungen haben, wurde unser Gedächtnis mit den Jahren “trainiert”, das Erzählte und anderweitig Erfahrene als eigenes Erleben anzusehen. Da gewiss nicht damit zu rechnen ist, dass unsere Eltern uns bewusst einen Bären aufbinden wollten, ist daran auch nichts auszusetzen.

Das ändert sich allerdings radikal, sobald uns jemand etwas einzureden versucht, das dramatische Folgen haben kann, wie etwa die Behauptung bestimmter Psychiater, welche die Probleme ihrer Patientinnen damit zu erklären versuchen, dass diese in der Kindheit von ihren Eltern sexuell missbraucht worden seien. Dass ihre Patientinnen anfänglich keinerlei Erinnerung an solche Vorgänge haben, stört diese “Experten” nicht. Sie machen sich einfach daran, ihren Patienten mittels suggestiver Frage- und Interviewtechniken einzureden, sie hätten diese traumatischen Erinnerungen lediglich unterdrückt, und es sei nun die Aufgabe des Psychiaters, dieses “verlorene Wissen” wieder auszugraben.

Zu den weltweit führenden Experten in der Erforschung der Leistungsfähigkeit und Manipulationsfähigkeit des menschlichen Gedächtnisses gehört die US-Psychologin Prof. Dr. Elizabeth Loftus. In einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat sie gezeigt, dass schon sehr milde Fragetechniken ausreichen, um das Gedächtnis von Menschen zu manipulieren.[265] In einem Experiment gelang es ihr z.B., durch suggestives Befragen 36% aller Probanden einzureden, sie hätten Bugs Bunny in Disneyland gesehen. Bugs Bunny ist allerdings keine Disney-Figur und daher nicht im Disneyland anzutreffen.

Dr. Loftus fand zudem heraus, dass das menschliche Gedächtnis umso einfacher manipuliert werden kann, je emotionaler die Umstände sind, unter denen die Befragung erfolgt oder mit der das angeblich Erlebte verbunden wird (sexueller Missbrauch, Entführung durch Außerirdische usw.). Auch emotionale Medienberichterstattung könne zu massiver Verformung des Gedächtnisses führen.

Z: Das ist absolut schockierend. Es ist also möglich, eine vollständige Erinnerung an ein traumatisches Ereignis zu erlangen, das niemals stattgefunden hat.

R: So die Forschungsergebnisse von Prof. Loftus und vielen anderen Experten.[266] Förderlich dabei ist, wenn das Ereignis, das einem eingeredet wird, Aspekte hat, an die sich die Versuchsperson tatsächlich erinnern kann. Sie wirken quasi als Aufhängepunkte für die Lüge, wenn Sie so wollen.

Z: Was hat das aber mit unserem Thema zu tun?

R: Dr. Elizabeth Loftus ist nicht nur Expertin für falsches Gedächtnis, sondern auch bekennende Jüdin. Als solche wurde sie Ende der 1980er Jahre von der Verteidigung John Demjanjuks gebeten, über die Zuverlässigkeit der gegen ihn vorgebrachten Zeugenaussagen auszusagen (siehe Kapitel 2.12.). Loftus selbst schrieb darüber (Loftus/Ketcham 1991, S. 224; vgl. Cobden 1991):

“Die Akten hätten mich überzeugen sollen. Ein Fall, der [a] auf 35 Jahre alten Erinnerungen ruht, wäre an sich schon genug gewesen. Zu diesen verblichenen Erinnerungen zähle man die Tatsache, [b] dass die Zeugen wussten, dass die Polizei einen Verdächtigen hatte und wie sein Name war – John Demjanjuk –, und zwar noch bevor ihnen Fotos vorlegt wurden. Zu diesem Szenarium füge man die Tatsache, [c] dass die israelischen Ermittler die Zeugen frugen, ob sie Iwan Demjanjuk identifizieren könnten, eine eindeutig vorurteilbehaftete und suggestive Frage. Und dazu füge man die Tatsache, [d] dass die Zeugen mit ziemlicher Sicherheit untereinander über die Identifizierung sprachen und somit nachfolgende Identifikationen durch andere Zeugen manipulierten. Dazu füge man die Tatsache hinzu, [e] dass Demjanjuks Foto immer wieder vorgezeigt wurde, so dass mit jeder neuen Vorhaltung des Bildes sein Gesicht den Zeugen vertrauter wurde und die Zeugen zunehmend selbstsicher wurden und überzeugt waren.

All dies multipliziere man [f] mit der äußerst emotionalen Natur dieses besonderen Falles, da der Mann, den diese Leute identifizierten, mehr als ein Werkzeug der Nazis war, mehr sogar als der fürchterliche Iwan, der die Dieselmotoren bediente, der Gefangene folterte und verstümmelte. Dieser Mann, sofern er Iwan der Schreckliche war, war verantwortlich für den Mord an ihren Müttern, Vätern, Brüdern, Schwestern, Ehefrauen und Kindern.”

R: Anstatt sich aber als Sachverständige zur Verfügung zu stellen, kniff Frau Prof. Loftus (Loftus/Ketcham 1991, S. 232):

“‘Wenn ich den Fall übernehmen würde’, erklärte ich, nachdem ich dies hundert Mal durchdacht hatte, ‘dann würde ich meinem jüdischen Erbe den Rücken kehren. Wenn ich den Fall nicht übernähme, würde ich allem den Rücken zukehren, wofür ich die letzten 15 Jahre gearbeitet habe. Um meine Arbeit ehrlich fortzuführen, muss ich den Fall so beurteilen, wie ich jeden Fall zuvor beurteilt habe. Wenn es mit den Identifikationen der Augenzeugen Probleme gibt, muss ich aussagen.’”

Durch Suggestion und Einbildung lassen sich dem Gedächtnis Reminiszenzen von Ereignissen einpflanzen, die nicht so oder überhaupt nie stattgefunden haben. Darum ist bei manchen Aussagen über traumatische Erlebnisse – etwa sexuellem Missbrauch in früher Kindheit – Skepsis angebracht.

Elizabeth Loftus, weltweit anerkannte und für ihre Aussagen hochgelobte Expertin für Zeugenaussagenkritik (Loftus 1998, S. 62)

Durch Suggestion und Einbildung lassen sich dem Gedächtnis Reminiszenzen von Ereignissen einpflanzen, die nicht so oder überhaupt nie stattgefunden haben. Darum ist bei manchen Aussagen über traumatische Erlebnisse – etwa bezüglich Gaskammer-Erlebnissen in Sachen “Holocaust” – Skepsis angebracht.

Revisionistische Standardfeststellung. In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Israel strafbar mit bis zu 10 Jahre Gefängnis

R: In einem Gespräch mit einer jüdischen Freundin wurde ihr klar, dass all ihre jüdischen Freunde, Bekannte, Verwandte, ja womöglich alle Juden ihr es als Verrat am eigenen Volk anrechnen würden, würde sie für John Demjanjuk aussagen (ebd., S. 228f.):

[…] Sie [ein Freund von Mrs. Loftus] glaubte, ich hätte sie betrogen. Schlimmer als das, viel schlimmer, ich hatte mein Volk verraten, mein Erbe, meine Rasse. Ich hatte sie verraten, weil ich dachte, dass es eine Möglichkeit gab, dass John Demjanjuk unschuldig war.”

Z: Für Prof. Loftus sind Juden also eine Rasse!

R: Das sieht so aus. Jedenfalls entschied sie sich gegen die Verteidigung. Sie beobachtete das Verfahren von den Zuschauerrängen und berichtet detailliert, wie sie mit den anderen Juden im Auditorium und mit den Zeugen, die um ihr Gedächtnis ringen, mitfühlte. Mitgefühl für den Angeklagten vermisst man bei ihr jedoch. Die US-Amerikanerin Loftus ließ also Demjanjuk im Stich, weil sich Frau Loftus mehr ihrem Judentum verpflichtet fühlte als der Wahrheit und einer Person, die zumindest formell ihr Landsmann war. Sie nahm also die Ermordung eines Unschuldigen in Kauf, obgleich sie immerhin für die Verteidigung einen Ersatz-Experten vermittelte. Dass Demjanjuk zwar zunächst zum Tode verurteilt, aber dann doch nicht hingerichtet, sondern letztlich freigelassen wurde, war nur dem Engagement von Demjanjuks Verteidigern und deren Unterstützung durch verschiedene revisionistische Forscher zu verdanken (vgl. Song 2003, Countess 2003).

Z: Umso mehr wird sie entsetzt sein, dass Holocaust-Leugner sie nun vereinnahmen wollen!

R: Darauf kann man wetten. Hier ist ihre Reaktion, nachdem ihr berichtet worden war, dass ihre Werke von Revisionisten zitiert werden (Shermer 1997, S. 183):

“Sie war schockiert und hatte keine Ahnung davon, was vor sich ging.”

Z: Frau Loftus ist also nicht bereit, die Konsequenzen ihrer eigenen Forschung auch auf jene Strafprozesse anzuwenden, die ihre eigenen Religionsgenossen betreffen.

R: Genau. Umso glaubwürdiger ist sie freilich als Expertin, denn ihre Ergebnisse können eben nicht als antisemitisch oder nazistisch verschrien werden.

Wie wir später sehen werden, unterscheidet sich das Verfahren gegen John Demjanjuk nur wenig von den vielen anderen Verfahren gegen tatsächliche oder auch nur vermeintliche NS-Verbrecher, insbesondere jene, die weite Beachtung fanden, wie etwa der Jerusalemer Eichmann-Prozess, der Frankfurter Auschwitz-Prozess, der Düsseldorfer Majdanek-Prozess, die Verfahren gegen Klaus Barbie, Maurice Papon, Erich Priebke usw.

Zu den von Frau Loftus angeführten, von mir mit a) bis f) markierten Faktoren, die bei NS-Prozessen zu falschen Aussagen verleiten, möchte ich hier noch eine Reihe weiterer Faktoren hinzufügen:

  1. Man darf Frau Loftus unterstellen, dass sie mit ihrer professionellen Ethik eine höhere Wahrheitsmoral besitzt als der durchschnittliche Zeuge. Aber selbst sie konnte sich nicht dazu durchringen, irgendetwas Entlastendes vorzubringen, weil das angeblich einem Verrat an ihrer “Rasse” gleichgekommen wäre. Ob sich Prof. Loftus bewusst ist, was sie da ausführte? Ihr verhalten suggeriert, dass für Juden die Wahrheit als verwerflich gilt, wenn sie Juden abträglich ist, die Lüge oder bloße Gleichgültigkeit gegenüber der Gerechtigkeit hingegen als ehrenwert, wenn sie Juden nützt. Welche Wahrheitsliebe kann man daher erst von “normalen” jüdischen Zeugen erwarten, die ohne jede arbeitsethische Skrupel daherkommen?
  2. Erlebnisberichte der verschiedenen Zeugen werden über mündliche, schriftliche und Rundfunkmedien seit jeher weit verbreitet, insbesondere auch zwischen den Zeugen selbst durch persönlichen Austausch oder über allerlei Hilfsorganisationen, die sofort nach dem Krieg in den Lagern gegründet wurden.
  3. Das Thema “Holocaust” ist in den Massenmedien spätestens seit Ende der 70er Jahre in allen westlichen Gesellschaften überall gegenwärtig, und zwar in einer äußerst einseitigen Art und Weise.
  4. Im Bereich “Holocaust” gilt es nicht nur als gesellschaftlich äußerst frevelhaft, sondern mitunter auch als strafwürdig, gewisse Dinge nicht zu wissen, nicht zu bekennen oder gar anzuzweifeln. Es besteht daher ein äußerst starker gesellschaftlicher Druck insbesondere auch auf Zeugen, sich an gewisse Dinge zu erinnern und andere Dinge auszublenden.

Alle vier Faktoren führen zusätzlich zu den von Prof. Loftus schon angeführten Faktoren zu einer massiven Deformierung des Gedächtnisses.

Z: Das ist doch alles graue Theorie. Gibt es denn Hinweise darauf, dass es zu solchen Gedächtnismanipulationen kam?

R: Direkte Beweise sind schwierig zu erhalten. Wenn man einen Zeugen kritisch befragt, was er woher zu wissen glaubt, kann man oft festsstellen, dass er sich selber nicht sicher ist, ob die Quelle das eigene Erleben ist oder aber die Erzählungen Dritter, sei es ihm direkt gegenüber oder in Medien und Literatur (vgl. Rudolf 1997c). Leider sind solch kritische Befragungen allerdings die Ausnahme. Indirekte Hinweise finden sich jedoch in der Literatur und in Dokumenten.

Lassen Sie mich dazu zunächst die zwei womöglich profiliertesten Nazi-Jäger der Welt zitieren. Da ist zunächst Efraim Zuroff aus Israel. In seinem Buch Beruf: Nazijäger beschrieb er auch seine Jagd auf Josef Mengele, der damals in Auschwitz als Arzt tätig gewesen war. Heute gilt Mengele als der “Todesengel von Auschwitz”, der an ungezählten Häftlingen grausame Experimente durchgeführt und beim Gaskammermord an Hunderttausenden mitgeholfen haben soll (Posner/Ware 1993). Dass dies wenig mit der dokumentarisch nachweisbaren Wahrheit zu tun, sei nur nebenbei erwähnt (Mattogno 2013). Bei seinen Forschungen stieß Zuroff jedenfalls auf den – für ihn – merkwürdigen Umstand, dass Mengele bei umfassenden Befragungen Überlebender unmittelbar nach dem Krieg überhaupt nicht als der Übeltäter erschien, als der er in Aussagen zwanzig Jahre danach oder sogar noch später galt (Zuroff 1996, S. 127-129):

“Der Inhalt dieser Artikel[267] war sehr überraschend, weil deutlich zu sehen war, daß der Mengele von 1985, der zum Symbol des Bösen und Personifikation der Perversion der Wissenschaft geworden war, im Jahre 1947 diesen Ruf nicht hatte. […Zuroff stellt fest], daß Mengele selbst damals nicht als hochrangiger Verbrecher betrachtet wurde. [Mengele war] in gewissem Sinne nicht die Person […], die zur selben Zeit [1985] in Südamerika gesucht wurde.”

Z: Dabei sollten doch Erinnerungen nach nur zwei Jahren noch frisch sein, im Gegensatz zu Aussagen nach zwanzig oder gar dreißig Jahren.

R: Genau. Dies weist darauf hin, dass das, was die Zeugen 1980 oder 1985 als eigenes Wissen ausgaben, eben kein eigenes Wissen war, sondern Klischees, die durch zwanzigjähriges Einflüstern als falsche Erinnerungen in ihr Gedächtnis Eingang fanden.

Der zweite Nazi-Jäger, den ich hier erwähnen möchte, ist Adalbert Rückerl, langjähriger Vorsitzender der Ludwigsburger Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen, die 1958 ausschließlich zur Ermittlung vermeintlicher NS-Verbrechen eingerichtet worden war. Nach etwa 20 Jahren Ermittlungstätigkeit erwähnt Rückerl wie nebenbei, dass sich Zeugen in Australien an keine Details mehr erinnern können bezüglich dessen, was im Krieg in den Lagern vor sich gegangen sein soll, ganz im Gegensatz zu Zeugen aus Europa, den USA und Israel (Rückerl 1984, S. 258f.). Er geht freilich nicht der Frage nach, warum das so ist. Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Australien und den anderen genannten Weltteilen ist, dass der Holocaust bis Ende der 1970er Jahre in Australien keinerlei gesellschaftliche Rolle spielte. Weder Medien, Politik noch Gerichte befassten sich mit dem Thema, und auch nach Australien ausgewanderten Überlebenden waren in dem dünn besiedelten Land wesentlich weniger organisiert als in Europa, Israel oder den USA. Was die Ermittler daher in Australien antrafen, waren Menschen, die wesentlich weniger manipuliert worden waren.

Inzwischen hat sich freilich die Holocaust-Propaganda weltweit dermaßen gesteigert, dass man nicht mehr davon ausgehen kann, es gäbe noch irgendwo irgendjemanden, der sich der Suggestivkraft dieser größten Propagandakampagne der Menschheitsgeschichte entziehen konnte.

Als letztes lassen Sie mich einen konkreten Fall anführen, wie die Suggestivkraft des unfehlbaren Holocaust-Dogmas auf Zeugen wirkt. Die Ermittlungen zum späteren großen Frankfurter Auschwitz-Prozess fingen Ende 1958 mit der Strafanzeige gegen Wilhelm Boger an, der im Krieg Vernehmungsbeamter der Staatspolizei in Auschwitz war. Schnell fand sich eine Vielzahl von Zeugen, die Boger beschuldigten, in Auschwitz ungezählte Grausamkeiten begangen zu haben – bestialische Folter, viehische Morde, Beteiligung an willkürlichen Hinrichtungen und an Massenvergasungen. Im Zuge der Ermittlungen gegen Boger vernahm man auch die deutsche Jüdin Maryla Rosenthal, die in Auschwitz eine von Wilhelm Bogers Sekretärinnen war. Die erste Vernehmung von Frau Rosenthal besticht zum einen dadurch, dass sie weder die Verbrechensvorwürfe gegen ihren früheren Chef noch die von anderen Zeugen behaupteten allgemeinen Gräueln in Auschwitz bestätigen kann. Zum anderen beeindruckt Frau Rosenthals Aussage durch Ausführungen über das gute Verhältnis zu ihrem damaligen Chef und zur allgemeinen Arbeitsatmosphäre:[268]

“Boger war zu mir nett und ich kann mich über ihn was meine Person betrifft nicht beschweren. Er ging sogar soweit, daß er mir ziemlich regelmäßig Teile seines ihm zugeteilten Essens im Kochgeschirr zukommen ließ, unter dem Vorwand, ich solle es reinigen. Außerdem besorgte er für mich Garderobe vom Lager Birkenau. […] Er war auch zu den anderen jüdischen weiblichen Häftlingen, welche in der politischen Abteilung beschäftigt wurden, sehr nett und wir Jüdinnen hatten ihn sehr gut leiden können. Ich erinnere mich auch noch, daß Boger keinen ausgesprochenen Hass gegen Juden hatte. […] Zusammenfassend kann ich also beim besten Willen nichts Schlechtes über Boger hinsichtlich meiner Person und der anderen weiblichen Häftlinge in der politischen Abteilung sagen.”

R: Und nun eine ganz besonders wichtige Passage ihrer Aussagen, passen Sie gut auf! Frau Rosenthal berichtet sodann, wie andere Frauen in der politischen Abteilung auf dem Klo getratscht und den letzten Lagerklatsch ausgetauscht hätten.

Z: Schau, schau, da ist die Gerüchteküche am Werk!

R: Genau. Frau Rosenthal behauptet allerdings, sie habe sich von solchem Tratsch ferngehalten. Den Inhalt dieses Tratsches kennt sie gleichwohl:

“Unter uns Häftlingen wurde gesprochen, daß wenn Boger ins Männerlager kam, es dort regelmäßig zu Massakern komme. Genaues habe ich hierüber nie erfahren. Auch mir gegenüber hat sich Boger hierüber nicht ausgelassen. Irgendwelche Gemütserregungen stellte ich bei Boger nie fest. Ich kann daher auch beim besten Willen nichts sagen, wann und wo Boger Häftlinge erschossen hat. Außer seiner Dienstpistole, die Boger am Koppel trug, sah ich nie eine andere Waffe bei ihm. Irgendein Gewehr oder Maschinenpistole habe ich im Büro nicht gesehen. Auch konnte ich nicht feststellen, daß seine Uniform Flecken aufwies, welche etwa auf Erschießungen hingewiesen hätten.”

R: Während ihrer zweiten Vernehmung am 10.12.1959 wurde Frau Rosenthal mit dem Widerspruch ihrer entlastenden Aussage zu den belastenden Aussagen anderer Häftlinge konfrontiert. Sie versuchte, dies damit zu erklären, dass ihr Gedächtnis einfach nicht gut genug sei und dass ihr das, was sie damals in Auschwitz

“erleben mußte, einfach zu viel war. Ich habe das, was ich dort gesehen und gehört habe, nicht fassen und nicht verarbeiten können. Dies mag mit ein Grund sein, dass ich heute nicht mehr in der Lage bin, besondere Einzelheiten, die mir damals vielleicht bekannt geworden sind, wiederzugeben. Ich bin jetzt in Frankfurt/Main mit ehemaligen Kolleginnen aus Auschwitz zusammengekommen und wir haben natürlich auch über die damalige Zeit gesprochen. Ich muss sagen, dass ich immer wieder darüber erstaunt war, was meine Kolleginnen noch an Einzelheiten bekannt ist. Ich kann mich, wie gesagt, nicht mehr daran erinnern. Ich möchte betonen, dass ich nicht das geringste Interesse daran habe, irgend jemand zu schützen. Andererseits kann ich aber auch nicht sagen, was ich nicht weiß.” (Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 20, S. 3183)

Z: Sie benutzt hier den Begriff “Kolleginnen” für ihre damaligen Mitgefangenen!

R: Ist das nicht bezeichnend? Immer wieder vom Ermittlungsbeamten gedrängt, warum sie sich nicht an Einzelheiten von Gräueln und der Identität der Übeltäter erinnern könne, tischt sie die Geschichte auf, sie habe damals angesichts des Schreckens wie in Trance gelebt und sich geweigert, irgendetwas um sich herum zur Kenntnis zu nehmen (ebd., S. 3184f.).

Die Anomalität von Frau Rosenthals Aussage – der einzigen eindeutig entlastenden unter den Aussagen der ehemaligen Sekretärinnen der politischen Abteilung in Auschwitz – wird in der herkömmlichen Literatur allgemein anerkannt. Hinwegerklärt wird dies von den etablierten Holocaust-Historikern sowie auch vom Frankfurter Schwurgericht damit, dass Frau Rosenthal die schrecklichen Aspekte ihrer Erlebnisse völlig aus ihrem Bewusstsein ausgeklammert habe, es quasi ins Unterbewusstsein verdrängt habe, wie sie es ja selbst in ihrer zweiten Vernehmung erläuterte (Wittmann 1999).

Z: Das ist der gleiche Erklärungsansatz, den Psychiater bezüglich angeblich verdrängter Erinnerungen von Kindesmisshandlungen machen.

R: Gut beobachtet. Schauen wir uns das aber einmal etwas näher an. Frau Rosenthal war die erste der Sekretärinnen, ja die erste Frau überhaupt, die zum Thema vernommen wurde. Während ihres ersten Verhörs kann sie sich an viele Details erinnern, wie der nette Herr Boger sie vorzüglichst behandelt hat. Durch die vernehmenden Beamten hört sie zum ersten Mal (bewusst) von den Gräueln, bei denen sie doch zugegen gewesen sein muss. Die Beamten sind “taktvoll” und kompetent und wirken daher überzeugend auf die Zeugin. Die ihr vorgeworfenen Erinnerungslücken über die ihr dargelegten Gräuel entschuldigt sie mit einem schlechten Gedächtnis und ihrer damaligen Weigerung, sich dem Tratschen der anderen Häftlinge anzuschließen.

Bevor sie ein zweites Mal verhört wird, trifft sie sich mit ihren damaligen “Kolleginnen”. Diese Wortwahl alleine zeigt schon, dass sie mit dem damaligen Geschehen in Auschwitz eher eine normale Angestelltentätigkeit verbindet als eine Sklavenarbeit in einem Vernichtungslager. Diese Kolleginnen (und womöglich andere “Überlebende”) berichten ihr Gräuelgeschichten, was sie überrascht, da sie sich daran gar nicht erinnern kann. Da diese Geschichten jedoch mit dem übereinstimmen, was die vernehmenden Beamten ihr erzählt haben und von ihr bestätigt sehen wollten, und da sie die einzige zu sein scheint, die eine andere Erinnerung hat, schließt sie messerscharf, dass ihr Gedächtnis falsch sein muss. Nach einer Erklärung suchend, liegt jene tatsächlich nahe, sie habe den Schrecken der Vergangenheit einfach nur ins Unterbewusstsein verdrängt. Sie bleibt allerdings standhaft bei ihrer Aussage, dass sie sich nicht erinnern kann.

Nebenbei bemerkt stellt sich die Frage, wie es kam, dass Frau Rosenthal vor ihrer zweiten Vernehmung mit mehreren ihrer damaligen Kolleginnen zusammentreffen konnte, um ihre Geschichten auszutauschen. Wer organisierte diese Zusammenkünfte? In der Literatur finden sich Hinweise, dass Häftlingsvereine derartige Zusammenkünfte organisierten mit dem oft kritisierten Effekt, dadurch Aussagen beeinflusst zu haben (Rückerl 1984, S. 256; Oppitz 1979, S. 113f., 239; Laternser 1966).

Die Behauptungen von Maryla Rosenthal, sie könne sich nicht bewusst an die Gräuel erinnern, erkläre dies aber damit, dass sie damals wie in Trance gelebt haben muss, steht freilich im Widerspruch zu der Tatsache, dass sie sehr wohl detaillierte Erinnerungen an die Vergangenheit hat, die aber von auffallend positiver Natur sind. Dies ist exakt das gleiche Erklärungsmuster, das Patienten verwenden, die Opfer manipulierter Gedächtnisse wurden, um sich selbst über das Paradoxon hinwegzuhelfen, dass ihre bewussten Erinnerungen im Gegensatz zu dem stehen, was ihnen von anderen “Experten” eingeredet worden war.

Auch die Verhaltensweisen von Frau Rosenthal – ihre positive Beschreibung Bogers, ihrer Rückkehr nach Deutschland, weil es ihr in Israel nicht gefiel, die Verwendung des Begriffs “Kolleginnen” – weisen darauf hin, dass sie durch die Erlebnisse in Auschwitz nicht traumatisiert worden war.

Es kann daher geschlossen werden, dass nicht die Erlebnisse in Auschwitz Frau Rosenthal traumatisierten, sondern dass sie durch die erinnerungsmanipulierenden Einflüsse von Häftlingsorganisationen, ehemaligen Mithäftlingen, Medienberichten und den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und später des Richters eingeschüchtert wurde. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass Frau Rosenthals Trauma-Entschuldigungsstrategie für den Mangel an Erinnerungen umso intensiver wurde, je öfter sie Vernehmungen ausgesetzt war.

Z: Es ist schon frustrierend, erfahren zu müssen, wie unzulänglich unser Gedächtnis ist.

R: Es ist eine Tugend, sich der eigenen Unzulänglichkeit bewusst zu sein und auch seinem eigenen Gedächtnis nicht immer leichtgläubig zu trauen.

Weitaus beklemmender finde ich die Tatsache, dass Frau Rosenthals Aussage während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses nicht etwa als entlastend gewertet wurde, sondern als belastend. Die Gräuel in Auschwitz, so die Richter, seien so schlimm gewesen, dass die Zeugin Rosenthal dadurch derart traumatisiert worden sei, dass sie ihre Erinnerung an die Gräuel verloren habe und nun völlig eingeschüchtert sei, weil sie ihrem eignen Gedächtnis nicht mehr trauen könne. Auf diese Weise kann man jede entlastende Aussage in eine belastende umkehren. Das stellt alle Logik der Beweiswürdigung und der Wahrheitsfindung auf den Kopf. Auf diese Weise lässt sich eine einmal aufgestellte These aus logischen Gründen nicht mehr widerlegen.

Z: Aber letztlich blieb Frau Rosenthals Gedächtnis ja unverfälscht. Sie wurde ihm gegenüber nur misstrauisch gemacht.

R: Richtig, aber das ist der erste Schritt, den eine Person geht, um sodann Außen-“Information” als eigene Erinnerungen anzunehmen als Ersatz für den vermeintlichen Mangel des eigenen Gedächtnisses. Dieser zweite Schritt wird anscheinend in einem anderen Fall deutlich, den ich hier kurz erwähnen möchte. Er betrifft ein Mitglied der Einsatzgruppe 8, der 1966 wegen seiner angeblichen Verwicklung in einige Massenerschießungen und den Mord an etwa 600 Gefängnisinsassen in einem “Gaswagen” vor Gericht gestellt wurde. Bezüglich der Existenz dieses ominösen “Gaswagen” stellte das Gericht im Urteil fest (Alvarez 2011, S. 206):

“Auffallend war, dass viele Zeugen von der Existenz des Gaswagens nichts wussten.”

R: Als der Führer dieser Einsatzgruppe, der 1966 einer dieser unwissenden Zeugen gewesen war, drei Jahre später selbst vor Gericht gestellt wurde, konnten er sowie einige andere jener zuvor unwissenden Zeugen die Existenz des “Gaswagens” nun plötzlich “bestätigen” (ebd., S. 223-226). Dies war meiner Ansicht nach zweifellos die Auswirkung von ungezählten Verhören, denen diese Zeugen unterzogen worden waren.

Z: Was halten Sie eigentlich von den Aussagen von Zeugen, die vier, fünf oder gar noch mehr Jahrzehnte nach dem Krieg an die Öffentlichkeit getreten sind, um über ihre Erlebnisse aus der Kriegszeit zu berichten?

R: Ich selbst habe 1995 ein ausführliches Interview mit einem solchen Zeugen gemacht, und zwar mit Dr. Hans Münch, der während des Krieges in Auschwitz als Arzt eingesetzt war (Rudolf 1997c). Mein Gespräch mit dem damals 84-jährigen Dr. Münch ergab, dass seine Aussagen voll von inneren Widersprüchen sind und in entscheidenden Teilen den materiellen Realitäten zuwiderlaufen. Von vielen Dingen gab Dr. Münch nach intensivem Nachfragen zu, dass er sie entgegen seinen eigenen Behauptungen nicht selbst erlebt hatte. Ein solch erschütterndes Ergebnis bezüglich der Zuverlässigkeit des Gedächtnisses von Greisen, die von dem berichten, was sie viele Jahrzehnte zuvor erlebt haben wollen, sollte niemanden überraschen, und zwar nicht nur wegen des Alters dieser Zeugen. Immerhin hat sich Dr. Münch 50 Jahren lang intensiv mit dem Thema beschäftigt. Er wurde seit Kriegsende wiederholt verhört, trat bei Prozessen als Zeuge auf, stand mit Häftlingsorganisationen in regem Austausch, las seit Jahrzehnten beständig die übliche Holocaust-Literatur, und stellte sich wiederholt für Interviews zur Verfügung. Es ist unmöglich, dass sein Gedächtnis davon unbeeinflusst blieb.

Kurz nachdem ich mein Interview veröffentlicht hatte, führte übrigens Der Spiegel ebenfalls ein Interview mit Dr. Münch, womöglich, um den von mir angerichteten Schaden an Münchs Glaubwürdigkeit zu reparieren. Allerdings ist das Interview des Spiegels sehr oberflächlich und glänzt nur durch seinen provozierenden, suggestiven Fragestil, der selbst schon gedächtnismanipulierend ist (Schirra 1998, S. 90ff.). Dr. Münchs Antworten waren dermaßen hanebüchen, dass ihm dies in Frankreich ein Strafverfahren wegen Aufstachelung zum Hass einbrachte. Er musste allerdings seine Strafe nicht absitzen, weil er damals bereits unter Alzheimer litt (Tageszeitung, 19.10.2001, S. 11).

Z: Demnach setzt man uns heute Alzheimer-Patienten vor, deren Aussagen über Auschwitz wir als unumstößliche Wahrheit hinnehmen sollen.

R: So ungefähr. Die legendäre Unzuverlässigkeit der Aussagen alter Greise über ihre Jugenderlebnisse hindert die Medien freilich nicht daran, sogar noch 60 Jahre nach Kriegsende derartige “Wunderzeugen” in ihrem Versuch aus dem Hut zu zaubern, damit die Revisionisten widerlegen zu wollen.[269] Mitte der 1990er Jahre wurden sogar einige großangelegte Archivprojekte gestartet, um die Aussagen der langsam vergreisenden Holocaust-Überlebenden systematisch zu erfassen. Eines dieser Projekte wurde 1994 von Steven Spielberg gegründet, ein anders vom deutsch-jüdischen Moses-Mendelsohn-Zentrum in Potsdam unter der Leitung des deutsch-jüdischen Historikers Julius Schoeps und des US-Literaturprofessors Dr. Geoffrey Hartmann (Yale).[270]

Wie wissenschaftlich diese Projekte sind, ergibt sich beispielhaft aus der Initiative Spielbergs. Dort führen Freiwillige die Interviews mit Zeugen durch. Diese Freiwilligen erhalten ein Training von 20 Stunden. Die meisten dieser Helfer sind Personen, die selbst vom Holocaust betroffen sind – was auch immer das heißt (Stuttgarter Zeitung, 28.12.1994; vgl. Rudolf 1997d).

Z: Das bedeutet wahrscheinlich, dass sie nicht in der Lage sind, kritische Befragungen durchzuführen, da sie kein geschichtliches Hintergrundwissen haben.

R: Korrekt. Zudem bedeutet der Umstand, dass sie selbst vom Holocaust betroffen sind, nichts anderes, als dass sie emotional befangen sind. Dass eine kritische Einstellung gegenüber den Zeugen noch nicht einmal erwünscht ist, wird von der Presseerklärung des Moses-Mendelsohn-Zentrum enthüllt, das die Fragetechnik erläutert:

Fragen ohne Vorgaben

So schwer die persönliche Erinnerungsarbeit wissenschaftlich aufzuarbeiten ist, so sehr verspricht gerade die Subjektivität der Schilderungen, historische Erfahrungen festzuhalten, die sich der spröden Faktizität herkömmlicher Historisierung entzieht. Ähnlich wie im psychoanalytischen Gespräch versucht man, durch eine zurückhaltende Fragetechnik der eigenen Erinnerungsarbeit Raum zu geben, um die Authentizität des Geschilderten zu gewährleisten.” (“Archive der Erinnerung”, Süddeutsche Zeitung, 3.7.1995)

Z: Was ist denn an dieser Methode auszusetzen?

R: Seit wann kann die Subjektivität einer Aussage uns helfen, der Wahrheit näher zu kommen?

Die hier verwendete Interviewtechnik wird in der Soziologie “narratives Interview” genannt. Während solcher Interviews richtet sich der Interviewer am Engagement des Interviewten aus. Die Technik berücksichtigt also die menschliche Fähigkeit, erzählen zu können, und gibt dem Befragten alle Freiräume, die er braucht, um sogar fantastische Geschichten zu erzählen. Auf diese Weise erhält der Forscher Einsichten in die Denkprozesse des Befragten. Um dies zu erreichen, muss der Interviewer dem Befragten signalisieren, mit seiner Geschichte fortzufahren, egal wie weit sie auch immer von der objektiven Wahrheit abweichen mag. Dies geschieht, indem die gemachten Aussagen mehr oder wenige bestätigt werden, so dass der Befragte zum Weitererzählen ermuntert wird, oder sogar durch das Einwerfen von Schlagwörtern, um den Befragten in eine gewisse Richtung zu lenken, wie etwa “Gaskammer” in unserem Fall. Dies ist selbst eine Art der Manipulation und wird “Interviewer-Effekt” genannt (vgl. Fuchs-Heinritz u.a. 1994, S. 317). Kritische Fragen sind nicht Teil solcher Interviews, weil diese den Erzählfluss unterbrechen oder gar abwürgen würden.

Im Ergebnis eines solches Interviews erhält man dann eine extrem subjektive Erzählung, die nur in seltenen Grenzfällen mit der objektiven Wahrheit übereinstimmt.

Wer das Ergebnis eines solchen Interviews als objektive Wahrheit ausgibt, begeht einen Fehler, der ernsthafter kaum sein könnte. Jeder, der nur ein wenig Ahnung hat von der Soziologie solcher Interviews und ihren Inhalt dennoch zu Wahrheit erklärt, hat nichts weiter im Sinn als Täuschung.

Tatsache ist, dass uns nur die kritische Hinterfragung dessen, was die Zeugen behaupten, in die Lage versetzen kann, zwischen dem zu unterscheiden, was die Zeugen tatsächlich erlebt haben, und dem, was sie in den mehr als 50 Jahren danach bewusst oder unbewusst daraus machten. Und ganz wichtig ist, dass dies insbesondere kritische Fragen während des Interviews einschließt. Kritik ist die Methode der Wissenschaft. Das heißt hier, die Aussagen auf innere Widersprüche abzuklopfen und festzustellen, ob sie mit dem übereinstimmen, was wir anderweitig als wahr festgestellt haben.

Einfach nur den Zeugen die Gelegenheit zum widerspruchslosen Erzählen zu geben und dies dann dogmatisch zur Wahrheit zu erklären, bringt uns zurück in die Steinzeit, wo Medizinmänner und Schamanen mit ihren Erzählungen festsetzten, was wahr ist.

Leider sind die oben erwähnten Projekte nicht die einzigen, die diese betrügerische Technik benutzen. Tatsächlich werden fast alle Interviews mit “Holocaust-Überlebenden”, ob nun in den Medien, durch Strafermittler, in Gerichtssälen oder durch orthodoxe Historiker und Soziologen, auf diese Weise durchgeführt. Überlebende kritisch zu befragen ist ein Tabu (siehe die Zitate auf S. 155, 157). Der deutsche Staatsanwalt Helge Grabitz, um ein weiteres charakteristisches Beispiel zu geben, meinte, dass “Überlebende” nicht kritisch befragt werden sollten, sondern nur mit besonderem Mitgefühl und Verständnis, was nur eine andere Weise ist, dies auszudrücken (Grabitz 1986, S. 12ff., 78, 87).

Nun stelle man sich diese “Holocaust-Überlebenden” vor, wie sie sich solchen Interviews unterziehen, viele davon immer und immer wieder. Welch fantastische Geschichten sie auch immer erzählen, sie werden stets von ihrer Umgebung ermuntert und bestätigt. Was meinen Sie, welchen Einfluss ein solches Geschichtenerzählen auf das Gedächtnis dieser Zeugen hat?

Z: Das wird dadurch bestimmt nicht genauer.

R: Darauf können Sie wetten. Eine derartige Fragetechnik hat daher mit Geschichtswissenschaft nur begrenzt etwas zu tun. Ich halte das Projekt gar in gewissen Hinsicht für gefährlich, denn da wird eine unauflösbare Mischung aus Tatsachen, Irrtümern und Lügen mit einem wissenschaftlichen Etikett als “authentische” Wahrheit ausgegeben und zur Zementierung eines strafrechtlich fixierten Dogmas missbraucht. Zukünftige Wissenschaftler werden sich einst noch die Haare raufen angesichts derartiger fachlicher Inkompetenz, betrügerischer Technik und dogmatischer Blindheit.

Z: Aber immerhin wird so dokumentiert, was sonst mit dem Ableben der Überlebenden für immer verloren ginge. Selbst wenn einiges von dem Berichteten unwahr oder übertrieben sein sollte, vieles wird dennoch zumindest einen wahren Kern haben.

R: Bei aller Kritik haben diese Dokumentationsprojekte tatsächlich einen gewissen Wert, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens kann man anhand offenkundiger bzw. dokumentarisch belegbarer Unwahrheit nachweisen, wie unzuverlässig die Aussagen vieler Zeugen sind. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat der Filmemacher Eric Hunt gemacht. Er drehte einen Dokumentarfilm, der sich kritisch mit einem anderen Dokumentarfilm befasst, und zwar mit Steven Spielbergs The Last Days (1998), in dem ungarische Holocaust-Überlebende ausgiebig zu Wort kommen (Hunt 2011). Dem folgte ein weiterer Dokumentarfilm, der sich mit einer breiteren Palette der von Spielbergs Stiftung aufgenommenen Zeugenaussagen auseinandersetzt (Hunt 2014a). Auch Hunts spätere Dokumentarfilme greifen auf derlei Zeugenaussagen zurück, und zwar nicht nur, um deren häufige Unzuverlässigkeit zu demonstrieren. Denn der zweite nützliche Aspekt dieser Dokumentation ist, dass einige Aspekte dieser Aussagen dem herrschenden orthodoxen Holocaustbild völlig widersprechen und tatsächlich revisionistische Aussagen bestätigten.

Z: Demnach sind Sie also doch der Ansicht, dass diese Archivierungsprojekte nützlich sind.

R: Freilich. Unkritische Interviews sind in gewisser Hinsicht besser als gar keine. Aber leider sind diese Interviews zurzeit nicht in ihrer ganzen Länge öffentlich zugänglich.

4.2.3. Die Gespensterkrankheiten

R: In Zeugenberichten über die Ereignisse in den ehemaligen deutschen Konzentrations- und vermeintlichen Vernichtungslager findet man häufig Aussagen, in denen Häftlinge davon berichten, wie sie an Fleckfieber erkrankt waren.[271] Wie wir zudem bereits sahen, sind in verschiedenen Lagern des Dritten Reiches immer wieder Fleckfieberepidemien ausgebrochen, denen Zehntausende von Häftlingen, aber auch viele Bewacher erlagen. Für unsere Studie ist es nun interessant zu wissen, was Mediziner zu dem Einfluss einer Fleckfieberentzündung auf das menschliche Wahrnehmungsvermögen und Gedächtnis sagen. Der Mediziner Dr. Otto Humm hat das Krankheitsbild anhand eines Fallbeispiels drastisch beschrieben (Humm 1997). Das Charakteristische dieser Krankheit ist, dass der Patient sich bei Vollausbildung der Krankheit äußerst psychotisch verhält. Er befindet sich in einer Art Delirium (Heggelin 1951). Der Mediziner Prof. Dr. Hans Kilian beschrieb in seinen Memoiren z.B. einen Fall, den er im Zweiten Weltkrieg unter deutschen Soldaten an der Ostfront in Russland erlebt hatte. Unter der Überschrift “Die Gespensterkrankheit” schreibt er, ich zitiere auszugsweise (Kilian 1964, S. 220-225):

“17. März. Heute habe ich etwas Besonderes vor, eine Fahrt nach Chilowo, um mir dort Flecktyphusfälle anzusehen, die in ein Sonderlazarett zusammengelegt worden sind. […] Der Internist flüstert mir zu: ‘Erschrecken Sie nicht, Professor, die Männer sind sehr unruhig, einige geistern herum!’ […]

In dem dämmrigen Raum geistern tatsächlich drei Männer herum. Einer tappt gestikulierend, vor sich hinredend von Bett zu Bett. Er weiß nicht, was er tut und was er redet, auch weiß er nicht, wo er ist. Ein anderer rüttelt am Fenster, er will offenbar hinaus. Ein Sanitäter hält ihn fest und spricht begütigend auf ihn ein, aber er versteht sichtlich kein Wort. Er gibt keine Antwort, er wehrt sich auch nicht und folgt nur unbeirrbar seinem inneren Drang, von dem er sich, gleich einem störrischen Tier, nicht abbringen läßt. Der Dritte schließlich läuft mit hochrotem, verschwollenem Gesicht und geröteten Augen in drohender Erregung, aber mit völlig abwesendem Blick, schwankend geradewegs auf uns zu. Vor sich hin brüllend kommt er immer näher und näher. Man hat den Eindruck, daß er uns für Russen hält. Rasch packen wir ihn an den Armen, wollen ihn beruhigen, versuchen ihn umzudrehen und zu seinem Bett zurückzubringen. Er brüllt in tierischer Angst, schlägt um sich und wehrt sich so heftig, daß zwei Sanitäter uns zu Hilfe kommen müssen, um den irren Mann zu bändigen. Schließlich gelingt es, den armen, völlig desorientierten Kranken hinzulegen und zuzudecken. Ein Sani muß ständig an seinem Bett bleiben. […]

Es verstärkt sich immer mehr mein Eindruck, daß die Behauptung, der Flecktyphus sei vornehmlich eine Gehirnentzündung, eine Enzephalitis, durchaus zu Recht besteht, denn die auffallendsten Erscheinungen sind eben die Veränderungen der Gehirnfunktionen. So erklärt sich auch das Herumgeistern, die völlige Desorientierung der Erkrankten, das irre und gestörte Reden, schließlich auch die tiefe Benommenheit.”

R: Nun bedenken Sie folgendes: In Auschwitz brach in Sommer 1942 eine Fleckfieber-Epidemie aus, der bis zu ihrem völligen Versiegen gegen Ende 1943 viele tausend Insassen zum Opfer fielen. Andere Tausende jedoch genasen von der Krankheit, während der sie in einem Lager inhaftiert waren, wo Tausende von Fleckfieberopfern zunächst in Massengräbern vergraben wurden, da das Krematorium wegen Überlastung ausgefallen war; wo aufgrund des hohen Grundwasserstandes diese halb verwest Leichen wieder ausgegraben und auf Scheiterhaufen verbrannt wurden; wo es immer wieder zur Vollstreckung von Todesurteilen an Mithäftlingen kam, die in Auschwitz unbestimmte Monate lang auf die Entscheidung von Revisions- oder Gnadengesuche gewartet hatten, ohne allen Mithäftlingen darüber berichten zu können, so dass den anderen Häftlingen die Hinrichtungen willkürlich erscheinen mussten; wo es zur Aussortierung vieler Häftlinge kam, die dann aus dem Erlebnishorizont der anderen verschwanden. Wenn nun ein Teil dieser Häftlinge wegen ihrer Fleckfiebererkrankung im Fieberwahn alptraumhafte Halluzinationen hatten, die sie später nach Genesung nicht oder kaum von der Realität unterscheiden konnten, mit welchen Erinnerungen werden diese Häftlinge das Lager bei Kriegsende verlassen haben?

Z: Wollen Sie etwa damit sagen, dass die Augenzeugen der Massenvernichtung nur halluziniert haben?

R: Keiner der hier von mir beschriebenen Erklärungsansätze erhebt für sich den Anspruch, alles erklären zu können. Aber ich meine, dass all die von mir hier erläuterten Faktoren, die die Zuverlässigkeit von Aussagen mindern können, in Betracht gezogen werden müssen. Wenn auch nicht alle Zeugenaussagen mit Fleckfieber-Delirium erklärbar sind, so meine ich doch, dass die Tausenden von bettlägerigen Häftlingen Fieberwahnträume gehabt haben müssen, und dass einige davon jenen Gräuelgeschichten geähnelt haben werden, die wir heute immer wieder über Auschwitz hören. Schließlich ist nicht anzunehmen, dass die Häftlinge deutscher Lager die medizinische und auch psychologische Betreuung erhielten, die notwendig gewesen wäre, um die gesundheitlichen und psychischen Langzeitfolgen eines Fleckfieberdeliriums abzuwenden. Aus dem obigen Zitat Prof. Kilians erkennt man ja, dass man damals diese Seuche noch nicht einmal richtig verstanden hatte.

Die Geschichten von halluzinierenden Häftlingen waren jedenfalls Öl in das Feuer der Lager-Gerüchteküche.

4.2.4. Freiwillige Übertreibungen und Lügen

Z: Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie uns einreden wollen, all die falschen und übertriebenen Geschichten um den Holocaust beruhten alle nur auf bedauerlichen Irrtümern. Als ob da nicht auch absichtlich geschummelt worden wäre.

R: Ich bin durchaus nicht naiv. Ich hatte ja bereits auf S. 96 die rhetorische Frage gestellt, wie viele profilneurotische Lügner man wohl unter 5.000.000 Holocaust-Überlebenden finden könnte. Man kann natürlich versuchen, diese Frage ernsthaft zu beantworten. Wie viele meinen Sie würde man finden? Etwa 100? oder gar 1.000? Das ist so ungefähr die Größenordnung an Zeugen, die es für die Existenz einer Massenvernichtung gibt. Es kann wohl keiner ernsthaft davon ausgehen, dass in der emotional aufgeheizten Atmosphäre des Zweiten Weltkrieges nicht auch faustdick gelogen worden wäre. In Kapitel 2.14. ließ ich beispielhaft Prof. Maser zu Wort kommen, der sich in seinem letzten Buch ausgiebig über alliierte Propagandalügen ausließ. Ich darf nun ein wenig aus seinem Buch zitieren.

Als erstes behandelt Maser die fragwürdige Grundlage der Gesamtopferzahl: Er stellt die 26 Millionen behaupteten Opfer der Berner Tagwacht vom 24.8.1945[272] der von den Baseler Nachrichten am 13.6.1946 behaupteten Gesamtzahl von 1.5 Mio. gegenüber – zwei klassische, oft von Revisionisten genannte Quellen (Maser 2004, S. 333). Sodann wirft Maser dem Leser eine ganze Serie von Opferzahlen des Lagers Auschwitz an den Kopf, die von verschiedenen Autoritäten genannt wurden (S. 334), und zitiert im Zusammenhang mit der 1990 erfolgten Reduzierung der Auschwitz-Opferzahl von vier Millionen auf etwa eine Million das Eingeständnis des polnischen Publizisten Ernest Skalski, dass die Antifaschisten gelogen haben (vgl. S. 134 in diesem Buch).

Hier nun ein paar weitere Zitate von Maser, in denen er ausdrücklich von Lügen und Übertreibungen bezüglich des Holocaust spricht. Auf Seite 339 seines Buches legt er seine Sichtweise zur Entstehung der Vergasungsgeschichten von Auschwitz dar:

“Stalins 4-Million-Diktum [für Auschwitz] hat die Entstehung ganzer Bibliotheken initiiert, deren Autoren vornehmlich bemüht waren, diese Stalin-Vorgabe nachträglich zu stützen […] Weder er [Ilja Ehrenburg] noch die anderen Chronisten haben begriffen, dass es Stalin nur darum gegangen war, durch seine Übertreibungen sich selbst und seine jeweils zuständigen Funktionsträger durch konstruierte Kriterien vor der Weltöffentlichkeit […] davor zu schützen, als Menschenrechtsverbrecher demaskiert zu werden. […] Daß Stalin die bis zu zwei Millionen Juden, die nach dem Krieg nicht mehr aus der UdSSR in ihre Ursprungsorte zurückkehren konnten, weil sie dort ihr Leben verloren hatten, wahrheitswidrig als Opfer des NS-Regimes darstellte, war für viele von ihnen kein Thema.” (Unterstreichung hinzugefügt)

R: Maser bringt die alliierte Gräuelpropaganda in den Zusammenhang der Entdeckung sowjetischer Gräuel durch die deutsche Armee. Gleich zu Beginn des deutschen Ostfeldzuges machte die Wehrmacht in fast jeder größeren von ihr eroberten Stadt grausame Enzdeckungen. Während ihres hastigen Rückzuges hatten die Sowjets ungezählte Dissidenten abgeschlachtet, die sie zu hunderten und Tausenden in den Gefängnissen der Städte in der Ukraine, in Russland und im Baltikum eingesperrt hatten. Als die Deutschen ankamen, fanden sie die Gefängnisse angefüllt mit verwesenden Leichen. Deutschland nahm diese Gelegenheit wahr und benutzte diese Entdeckungen, um damit an die Jugend Europas zu appellieren, im Kampf gegen die kommunistische Bedrohung zu helfen. Dieser Hilfeaufruf war recht erfolgreich, insbesondere nach der deutschen Entdeckung der Massengräber von Katyn und später auch an anderen Orten, wo die Sowjets die Opfer ihrer Massenmorde an etwa 20.000 Mitgliedern der polnischen Elite vergraben hatten (Kadell 1991, S. 73f.). Über die Jahre hinweg gelang es Deutschland, über eine Million ausländische Freiwillige zu gewinnen, um Deutschlands Kampf gegen die Sowjetunion zu unterstützen. Dies ist die größte Freiwilligenarmee der Menschheitsgeschichte, die je für eine andere Nation kämpfte.

Um dem Erfolg der deutschen Propaganda etwas entgegenzusetzen, taten die Alliierten zweierlei. Ersten versuchten sie, diesen sowjetischen Massenmord zu vertuschen (Herschaft/Gera 2012), und zweitens bemühten sie sich, ähnliche Massenmordgeschichten zu erfinden oder abzustützen und sie den Deutschen in die Schuhe zu schieben. Auf Seite 341 berichtet Maser, wie Ellic Howe, ein vormaliges Mitglied der britischen Political Warfare Executive, das heißt der britischen Lügenfabrik (vgl. Howe 1983), ihm gegenüber persönlich zugegeben habe, dass die Briten gleich nach den Entdeckung der Massengräber in Katyn Anfang 1943 überall in Polen Plakate verbreiten ließen, in denen es hieß,

“daß das Generalgouvernement als ‘Bekanntmachung Nr. 35’ angeordnet habe, ‘eine ... Exkursion für ein Komitee aller in Polen lebenden ethnischen Gruppen nach Auschwitz’ zu organisieren. ‘Die Exkursion soll untersuchen’, so lautete der vermutlich aus der berüchtigten Lügen-‘Giftküche’ Sefton Delmers und Ellic Howes stammende ironisch-schaudererregende Text, […] ‘wie humanitär im Vergleich zu den von den Bolschewisten angewendeten Methoden die Mittel sind, die zur Massenausrottung des polnischen Volkes benutzt werden. Die deutsche Wissenschaft hat hier für die europäische Kultur Wunder vollbracht; an Stelle eines brutalen Massakers an lästigem Pöbel kann man in Auschwitz die Gas- und Dampfkammern, elektrischen Platten usw. sehen, mit denen Tausenden von Polen schnellstens vom Leben zum Tode verholfen wird, und in einer Weise, die der ganzen deutschen Nation zur Ehre gereicht. Es genügt, darauf hinzuweisen, dass allein das Krematorium jeden Tag 3.000 Leichen erledigen kann.” (Unterstreichung hinzugefügt)

Z: Da sind sie wieder, die Dampfkammern und Starkstrom-Tötungsanlagen. die wurden demnach vom britischen Geheimdienst erfunden!

R: Zumindest in diesem Fall. Wie Sie sehen können, stellten die Briten sogar in diesem Plakat einen Zusammenhang her zwischen Katyn (mit den Worten “von den Bolschewisten angewendeten Methoden”) und der britischen Behauptung deutscher Gräuel. Aber dieses Plakat war nur eines von vielen Propagandamaßnahmen, die darauf ausgerichtet waren, den Erfolg der deutschen Propaganda um die Entdeckung der Massengräber von Katyn abzufangen, wie Maser uns mitteilt (wenn nicht anders angegeben, sind alle nachfolgenden Zitate aus Maser 2004, S. 342f.; Unterstreichungen von mir):

“So hatte beispielsweise der vom britischen Geheimdienst betriebene und in polnischer Sprache sendende Rundfunksender ‘Swiet’ am 23. März 1943 […] die als Gegenpropaganda erdachte Behauptung […] publiziert, nach der die Deutschen im Krematorium in Auschwitz täglich rund 3.000 Menschen, ‘vor allem Juden’, verbrennen würden. Die Zahl 3.000, die auch der Deutsche Rundfunk am 13. April 1943 im Zusammenhang mit den ersten exhumierten polnischen Mordopfern publizierte, versuchte die ‘Prawda’ […] die Geschichte fälschend […] den Deutschen in die Schuhe zu schieben.”

R: Maser erklärt auch, warum diese Gegenpropaganda für die alliierten Kriegsanstrengungen so wichtig war:

“Entscheidender Anlaß für die Deckung der Lügenpropaganda aber war für den britischen Geheimdienst, dass er trotz seiner Kenntnisse über das Katyn-Verbrechen der Roten Armee und der verlogenen Stalinschen Desinformationsmaßnahmen bemüht sein mußte, dem Erfolg der deutschen Propaganda, die sich auf authentische Tatsachen stützen konnte, entgegenzuwirken. […] Die Amerikaner taten es ebenfalls. […]

Hätten die Briten publiziert, was ihr Geheimdienst seit Sommer 1941 wußte […], wären sie damit zugleich auch ihrem Bundesgenossen UdSSR in den Rücken gefallen, der sich darum bemühte, seine Propagandalüge über die […] Morde von Katyn durch weitere wahrheitswidrige Propagandaversionen zu stabilisieren und das von sowjetischen Einheiten begangene Verbrechen als Verbrechen der deutschen Wehrmacht darzustellen. Darüber hinaus wären auch sie, die Briten, gezwungen gewesen, sich wegen der öffentlichen Weitergabe sowjetischer Geschichtsfälschungen als authentische Darstellungen verantworten zu müssen.”

Z: Also erfanden und verbreiteten die Briten und Amerikaner Gaskammerlügen gegen die Deutschen, um Stalins Massenmorde in Katyn und anderswo zu decken.

R: Richtig, allerdings ist die Gaskammerpropaganda älter als der Zeitpunkt der Entdeckung der Massengräber von Katyn (Frühling 1943), wie Maser hervorhebt – obgleich diese ältere Propaganda einen anderen Ursprung hatte:

“Dem Auschwitzer Untergrund gelang es erstmals im Mai oder Juni 1942, einen Bericht nach London zu schicken, in dem von ‘Vergasungen in Gaskammern’ in ‘letzter Zeit’ die Rede war. Am 25. August 1942 erfuhr der britische Geheimdienst von ihm, dass […] bereits 300.000 Häftlinge ermordet worden seien, was die Briten ebenfalls schweigend hinnahmen, obwohl für jedermann erkennbar war, dass es sich um eine Fantasiezahl handelte, die mit der Realität nichts zu tun hatte. […].”

R: Maser spielt hier auf die Tatsache an, dass die Briten die deutschen Funkcodes geknackt hatte, mit denen die Kommandanten der Konzentrationslager verschlüsselte Meldungen u.a. über die Anzahl der Häftlinge in jedem Lager nach Berlin sandten (siehe Kapitel 3.4.9., S. 256). Die Briten wussten daher, dass die Zahl von 300.000 Opfern eine Lüge war, weil bis zu diesem Zeitpunkt nur ein Bruchteil dieser Zahl nach Auschwitz deportiert worden war.

Maser erklärt auch, wer diese Leute des “Auschwitzer Untergrunds” waren, die diese falsche Propaganda nach London sandten:

“Die maßlosen Übertreibungen der Feindpropaganda […] basierten […] auf Kassiber-Meldungen der kommunistischen Auschwitz-Häftlinge, […]. ‘Ich glaube, es ist keine Übertreibung, wenn ich sage’, erklärte der einstige kommunistische Funktionär Bruno Baum 1949, ‘daß der größte Teil der Auschwitzpropaganda, die um die Zeit in der Welt verbreitet wurde, von uns im Lager selbst geschrieben worden ist.’” (vgl. Baum 1949, S. 34 )

R: Es kann daher nicht überraschen, dass die führenden Geheimdienstoffiziere der Alliierten die Gräuelmeldungen aus Auschwitz und anderswo nicht als auf Tatsachen basieren ansahen, wie Maser erläutert:

“Daß die um Aufsehen bemühten Propagandaversionen übertrieben waren, gab selbst Victor Cavendish-Bentinck, der Vorsitzende des alliierten Geheimdienstkomitees ‘Joint Intelligence Committees’ im August 1943 zu, indem er erklärte, dass die aus polnischen und jüdischen Quellen stammenden Darstellungen über Vergasungen erfunden seien und der Propaganda der deutschen Feindmächte des Ersten Weltkriegs glichen, in denen den Deutschen unterstellt wurde, aus Leichen Fett produziert zu haben. ‘Ich bin überzeugt’, bekannte er, ‘daß wir einen Fehler machen, wenn wir dieser Gaskammergeschichte offiziell Glauben schenken ... Was das Töten von Polen in Gaskammern angeht, so glaube ich nicht, dass es irgendeinen Beweis dafür gibt, dass dies tatsächlich geschehen ist.’”[52]

R: An den unterstrichen Wörtern können Sie erkennen, dass Masers Text mit Propaganda-, Lügen- und Fälschungsvorwürfen gepfeffert ist.

Z: Was führt Maser denn an Argumenten an, mit denen er seine Lügenvorwürfe untermauert?

R: Er unterzieht einige der bekannteren Zeugenaussagen einer Aussagenkritik, die aufgrund der Kürze seiner Darstellung allerdings oberflächlich bleiben muss. Aus Platzgründen kann ich hier nur ein paar Geschmacksproben von Masers Aussagen zu einigen Zeugen bringen, die oft als historische Kronzeugen für Massenmorde in Auschwitz zitiert werden: Alfred Wetzler, Rudolf Vrba, Filip Müller:

[…] die Informationen von Wetzler und Vrba waren Wiedergaben von Darstellungen anderer Häftlinge; denn sie selbst hatten in Auschwitz weder Vergasungen erlebt noch eine Gaskammer gesehen. Was sie angaben, hatten sie in Auschwitz beispielsweise von ihrem KP-Genossen Filip Müller erzählt bekommen. […] Was sie [die Alliierten] von Wetzler und Vrba erfuhren, waren ‘Hören-Sagen’-Schilderungen […]. Zudem konnten beide Berichterstatter nicht gerade als zuverlässige Kuriere bezeichnet werden. Vrba neigte sichtlich zu Übertreibungen, Wetzler […] erwies sich als verhinderter Poet […].” (S. 344)

“Nicht nur die ‘Zeugen’ Wetzler und Vrba zielten mit ihren Darstellungen auf den Einsatz militärischer Mittel zur Befreiung der Häftlinge ab. […] Um dies zu bewirken, schienen ihm und auch Vrba Propagandaversionen, Lügen und Fälschungen vertretbar.” (S. 346)

R: Gefolgt wird diese Passage von einer flüchtigen, aber vernichtenden Kritik der Angaben von Wetzler/Vrba, denen Maser nicht nur Ungenauigkeiten, sondern zudem maßlose Übertreibungen vorwirft, was deren “Auschwitz ‘Faktenlieferant’ Filip Müller später ebenfalls tat,” dessen 1979 erschienenes Buch Maser, Pressac zitierend (1989, S. 181), “als einen auf wirklichen Geschichten basierenden Roman” verstanden wissen will (S. 345). In Masers Fußnote 145 bekommt auch Miklos Nyiszli sein Fett ab:

“Nyiszli […] log […] maßlos, […](S. 348)

R: Als Grund, warum die oft als Kronzeugen des Gaskammermordes zitierten Zeugen so maßlos logen, übertrieben und fälschten, gibt Maser an:

Die Zeugen, die über den Gasmord in den Auschwitzer Krematorien I und II berichteten […], taten dies […] unter dem psychischen und physischen Druck der Vernehmer.” (S. 348f.)

Z: Was heißt den physischen Druck?

R:Nun, da gibt es nicht allzu viele Möglichkeiten, oder?

So viel zu Maser.

Mit welchem Problem wir es hier zu tun haben können, hat der Jurist Prof. Dr. Friedrich Grimm in einem seiner Bücher plastisch beschrieben. Er berichtet darin von einer zufälligen Begegnung, die er kurz nach Kriegsende mit einem Herrn hatte, der sich im Laufe des Gesprächs als Mitarbeiter einer alliierten Propagandastelle zu erkennen gab.

Z: Vielleicht die von Prof. Maser erwähnte englische Propaganda-Giftküche mit ihrem Starlügnern à la Ellic Howe.

R: Das ist durchaus plausibel. Nach einer Unterhaltung über die Wirkung der alliierten Gräuelpropaganda meinte Prof. Grimm, dass es jetzt nach dem Krieg an der Zeit sei, diese Propaganda einzustellen, um ein friedliches Zusammenleben der Völker auf Grundlage der Wahrheit zu ermöglichen. Die Antwort des alliierten Geheimdienstlers auf diese verständliche Äußerung lautete nach Grimm wie folgt:

“Greuelpropaganda – damit haben wir den totalen Krieg gewonnen. […] Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern, bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was Sie in anderen Ländern an Sympathien gehabt haben, und bis die Deutschen so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun!” (Grimm 1953, S. 146-148; vgl. Grimm 1961, S. 248f.)

Z: Welch eine Aussage!

R: Wollen wir hoffen, dass sie auch zutrifft, dass also vieles von dem, was uns erzählt wird, nichts als die Ausgeburt kranker Propagandahirne ist! Entlarvend übrigens für die Freiheit, die wir Deutsche zurzeit genießen, ist der Umstand, dass ein Nachdruck eines dieser Bücher (1953) im Jahr 1998 wegen dieses darin enthaltenen Zitats von einem bundesdeutschen Gericht eingezogen und verboten wurde.[273]

Nun zu konkreten Beispielen solcher Propaganda. Ein klassisches Beispiel von Lügen – oder feiner ausgedrückt: von “schwarzer Propaganda” – ist die Geschichte, die Jan Karski über das angebliche Lager Belzec verbreitet hat (Karski 1944, S. 339-351), für dessen Vernichtungstätigkeit er Jahrzehntelang als einer der wichtigsten Zeugen galt, obwohl seine Vernichtungsmethode der Wahl nicht etwa Gaskammern waren, sondern “Todeszüge”, deren Böden mit ungelöschtem Kalk bedeckt waren, welcher den Juden dann langsam das Fleisch von den Knochen fraß. Ich will mich hier aber gar nicht mit seiner Geschichte aufhalten, sondern gleich zu Karskis damaliger offizieller Tätigkeit übergehen. Er war nämlich während des Krieges ein Kurier der in London residierenden polnischen Exilregierung. Was es mit dieser “Kuriertätigkeit” auf sich hatte, hat der britisch-jüdische Historiker Walter Laqueur wie folgt ausgedrückt (1981, S. 285):

“Karski lebte 1941/42 im Untergrund in Warschau und beschäftigte sich mit ‘schwarzer Propaganda’ unter deutschen Soldaten, druckte und verteilte Flugblätter in deutscher Sprache.”

Z: Und das qualifiziert ihn als vertrauenswürdigen Zeugen für angebliche Vorgänge im Lager Belzec?

R: Objektiv gesehen disqualifiziert ihn das selbstverständlich. Eine Analyse seiner diversen Äußerungen zu Belzec, die in sich höchst widersprüchlich sind und zudem der heute akzeptierten Fassung widersprechen, deuten in der Tat daraufhin, dass Karski über Belzec nichts anderes verbreitete, als was sein damaliger Auftrag war: Schwarze Propaganda. In dem Zusammenhang versteht man dann auch, warum Prof. Nolte und Prof. Raul Hilberg Karski als unzuverlässigen Zeugen aufgegeben haben.[274]

Z: Demnach bestand die Kuriertätigkeit Karskis darin, mehr oder weniger glaubhafte Lügen nach London zu bringen?

R: Genau das. Wobei seine Fassung der angeblichen Ereignisse freilich nicht in das später über Belzec verbreitete Bild passt. Dies geht sogar so weit, dass Karski in diversen Interviews nach dem Kriege wiederholt aussagte, er habe in Belzec kein Vernichtungslager gesehen sondern ein Durchgangslager. Beides zusammen – die “falsche” Massenmordmethode und die revisionistisch anmutende Behauptung vom Durchgangslager – haben Karski in den Augen orthodoxer Historiker suspekt gemacht (vgl. Jansson 2014).

Wie man sich leicht vorstellen kann, war Karski damals nicht der einzige Untergrund-Propagandist. Die polnische Exilregierung unterhielt verständlicherweise enge Verbindungen zur Widerstandsbewegung im besetzen Polen, die über ein dichtes Netzwerk von Agenten, Saboteuren, Kurieren und Propagandisten verfügte. Diese Propagandisten sandten zum Beispiel auch über das Lager Auschwitz regelmäßig Gräuelmeldungen nach London (vgl. Aynat 2004).

Über den Ursprung der damaligen Propagandameldungen aus Auschwitz wissen wir heute dank des Geständnisses eines der damaligen Drahtzieher dieser Propaganda recht gut Bescheid.

Bruno Baum, der vor dem Krieg der letzte Leiter des kommunistischen Jugendverbandes KJVD von Großberlin war, wurde 1935 zusammen mit Erich Honecker, dem späteren Staatsratsvorsitzenden der DDR, wegen illegaler politischer Tätigkeit und Verbreitung “staatsfeindlichen Propaganda-Materials” verhaftet und 1937 wegen Hochverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt. Im April 1943 wurde Baum nach Auschwitz verlegt. Der gelernte Elektriker Baum wurde dem Häftlings-Elektriker-Kommando von Auschwitz zugeteilt. Sofort begann Baum mit dem Aufbau von kommunistischen Untergrundzellen und der Verbreitung kommunistischer Widerstandspropaganda im Lager, was durch seine berufsbedingte freie Beweglichkeit im KL-Lager erleichtert wurde. Mitte 1944 rückte Baum in den Leitungsrat der Auschwitzer Lagerpartisanen auf, zu dem u.a. auch Hermann Langbein (KPÖ, später Vorsitzender des Auschwitz-Komitees) und Jozef Cyrankiewicz (polnischer Sozialist) gehörten. Für die Leitung der internationalen sozialistisch-kommunistischen Lagerpartisanen sammelten Baum und Genossen Spionagematerial aus den deutschen Rüstungsbetrieben, welches dann vom polnischen Untergrund nach London gefunkt wurde. Auch Gräuel-Berichte über angeblich unmenschliche Häftlingsbehandlung durch die SS-Bewacher und über “ungeheuerliche Verbrechen der Nazis im KZ Auschwitz, bei denen 4,5 Millionen Menschen aller Nationen ermordet wurden”, gelangten über Kurzwellensender an den Londoner Rundfunk, für den die Redaktionsgruppe des Lageruntergrundes wöchentlich zwei Berichte verfasste.[275]

Bei Kriegsende wurden Baum nach Mauthausen verlegt, wo er von den Amerikanern befreit wurde. Ein sowjetisches Repatriierungskommando schmuggelte Bruno Baum und 30 weitere vormalige KP-Mitglieder am 16.5.1945 als Sowjetbürger getarnt aus dem Lager heraus und versammelte sie in Klausur auf Schloss Wilhelminenburg bei Wien bis ca. Anfang August 1945, wo sie “geschult” wurden und Direktiven bekamen für ihre zukünftige Rolle als Leitungskader in der sowjetischen Besatzungszone, also der späteren DDR.

Später wurde Baum leitender SED-Funktionär in Berlin, dessen harte Wirtschaftsmaßnahmen allerdings zum Arbeiteraufstand am 17. Juni 1953 beitrugen. Im Zuge der immer antizionistischer werdenden Politik des Ostblocks wurde Baum, dessen Familienmitglieder u.a. in einem Kibbuz in Israel lebten, 1959 aus der Berliner SED-Leitung entfernt und nach Potsdam abgeschoben. Er starb 1971.

Dieser Bruno Baum schrieb nun wie viele andere seiner Genossen unmittelbar nach dem Krieg Berichte für die Sowjets. So entstand im Juni 1945 auch Baums “Bericht über die Tätigkeit der KP im Konzentrationslager Auschwitz”, welcher in einer “Schlussaussprache” durch das KP-Kollektiv abgestimmt und genehmigt worden war. Diese Absprachen und Sprachregelungen bildeten dann in Verbindung mit dem Bericht der Außerordentlichen sowjetischen Untersuchungskommission den Kern der Sowjet-Propaganda über Auschwitz bis 1990, einschließlich der Propaganda-Ziffer von vier Millionen Opfern.

Ganze drei Monate nach Kriegsende, am 31.7.1945, brüstete sich nun dieser Bruno Baum in einem Artikel mit dem Titel “Wir funkten aus der Hölle” in der Deutsche Volkszeitung¸ dem damaligen Zentralorgan der KPD, wie folgt:[276]

“Die ganze Propaganda, die dann im Ausland um Auschwitz einsetzte, war von uns, mit Hilfe unserer polnischen Kameraden, entfacht.”

R: Da die Politische Abteilung in Auschwitz, sozusagen die Lager-Gestapo, die Lagerpartisanen damals nicht aufspüren konnte, aber unter allen Umständen die negative Propaganda unterbinden wollte, verbesserte die SS-Lagerführung die Arbeits- und Lagerbedingungen in Auschwitz derart, dass, so Bruno Baum, “Auschwitz zum Schluß ein Musterlager wurde”.

Wie die kommunistische Propaganda funktioniert, kann man anhand der Änderungen erkennen, die die oben zitierte Passage Baums mit der Zeit erfuhr. Im 1949 herausgekommenen Buch Baums Widerstand in Auschwitz stand noch deutlich geschrieben: (S. 34)

“Ich glaube, es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, daß der größte Teil der Auschwitzpropaganda, die um diese Zeit in der Welt verbreitet wurde, von uns im Lager selbst geschrieben worden ist.”

R: In der Ausgabe von 1957 liest sich dies allerdings wie folgt:

“Es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, daß der größte Teil der um diese Zeit überall in der Welt verbreiteten Veröffentlichungen über Auschwitz von uns stammte.” (S. 89, und 1961, S. 88)

R: Oder nehmen Sie diese Passage aus dem Ausgabe von 1949:

“Diese Propaganda in der Weltöffentlichkeit führten wir bis zum letzten Tage unseres Auschwitzer Aufenthaltes durch.” (S. 35)

R: Daraus wurde 1957:

“Bis zum letzten Tage unseres Aufenthaltes in Auschwitz informierten wir auf diese Weise die Weltöffentlichkeit.” (1957, S. 89, und 1961, S. 88)

Z: “Propaganda selbst schreiben” ist aber etwas ganz anderes als “die Weltöffentlichkeit informieren.”

R: Wie wahr, wie wahr. 1949 dachte man wohl, nach Kriegsende und Abschluss der Nachkriegstribunale könnte man offen über diese Dinge schreiben. Die Mitte der 1950er Jahre einsetzende Flut von Strafverfahren in Westdeutschland jedoch änderte die Lage, da Moskau diese Verfahren ganz richtig als Gelegenheit erkannte, durch die fortwährende Anprangerung und Übertreibung “faschistischer”, also “rechter” Verbrechen die moralische Luftüberlegenheit im politisch linken Lager auch in Westdeutschland zu erringen. Es durfte also nicht zugegeben werde, dass man damals Propaganda betrieb. Auf die Instrumentalisierung der westdeutschen Prozesse um NS-Verbrechen durch den Ostblock werden wir später noch zu sprechen kommen.

Z: Es ist ja sehr interessant, dass sich unter der erlauchten Gesellschaft der Propaganda betreibenden Lagerpartisanen auch Hermann Langbein befand, einer der profiliertesten Vertreter der Holocaust-Lobby der Nachkriegszeit.

R: Das sollte einem zu denken geben, nicht wahr? Tatsache ist, dass Langbein als Kommunist und langjähriger Vorsitzender des Auschwitz-Komitees nicht nur während des Krieges, sondern auch danach am zentralen Hebel der Auschwitz-Propaganda saß. Interessant übrigens, dass das Auschwitz-Komitee anfangs seinen Sitz im polnischen, sprich stalinistisch beherrschten Krakau hatte. Es handelte sich dabei also ganz klar um eine stalinistische Propagandaorganisation. Später wurde der Sitz des Komitees dann ins neutrale Wien verlegt, die Heimatstadt Langbeins.

Langbein und sein Komitee spielten erwartungsgemäß eine zentrale Rolle bei den Ermittlungen zum großen Frankfurter Auschwitz-Prozess. Diese begannen mit der Aussage eines ehemaligen Auschwitz-Sträflings, nämlich des mehrfach vorbestraften unverbesserlichen Betrügers, Fälschers und meineidigen Lügners Adolf Rögner, der in Auschwitz wie Bruno Baum als Elektriker eingesetzt war.[277]

Z: Das sind ja ungeheuerliche Vorwürfe gegen Rögner!

R: Das ergibt sich aus seinem Strafregister, das sich von vor der NS-Zeit bis in die Zeit der BRD erstreckt. Dazu meinte Staatsanwalt Schabel an den baden-württembergischen Justizminister gerichtet, mit Bezug auf die Strafakte Rögners:

“aus der sich ergibt, dass Rögner als Belastungszeuge in Verfahren gegen KZ-Personal offensichtlich Lügen aus Hass und Rachsucht vorgetragen hat.

Rögner ist deshalb [letztlich rechtskräftig] wegen falscher Anschuldigung, uneidlicher Falschaussage und Meineid zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. […] Zugleich wurde Rögner für dauernd die Fähigkeit aberkannt, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden.”

Z: Und solch einem Menschen gelingt es in Deutschland, ein Strafverfahren in die Weg zu leiten?

R: Jawohl, mit der Hilfe von Hermann Langbein und dessen Freuden. Rögner beschuldigte damals einen Vernehmer der Politischen Abteilung in Auschwitz, SS-Oberscharführer Wilhelm Boger, ungeheuerliche Gräueltaten begangen zu haben.

Rögner stand mit dem Auschwitz-Komitee in regem Austausch, bezeichnet sich selbst als “100% östlich eingestellt”, also kommunistisch, und gab an, nach seiner Haftentlassung ins kommunistische Polen nach Krakau umziehen zu wollen, also an den Ort, an dem sich damals der Sitz des Auschwitz-Komitees befand. Rögner trat nach dem Krieg in ungezählten Verfahren als sogenannter “Berufszeuge” auf, wo er sich als “Identifizierer” betätigte, dank dessen Tätigkeit “schon mancher Nazi hingerichtet worden ist”, so Rögner selbst. Er hamsterte Unterlagen und Veröffentlichungen über alle deutschen Lager und braute daraus seine Anschuldigungen gegen alle und jeden zusammen. Hunderte, gar Tausende Verbrechen meinte er, im Detail beobachtet zu haben und darüber ausgiebig berichten zu können. Rögner teilte dem Auschwitz-Komitee auch mit, dass es ihm gelungen war, in Sachen Auschwitz ein Ermittlungsverfahren in die Wege zu leiten, woraufhin sich Langbein sofort an die zuständige Staatsanwalt wandte und seine Unterstützung anbot. Rögner und Langbein drängten anschließend sozusagen im Tandem.

In einem Aktenvermerk vom 13.5.58 bezeichnet der mit der Sache in Stuttgart befasste Staatsanwalt Weber den Anzeigeerstatter Rögner als “geltungssüchtigen Psychopaten” und als “kontradiktorischen und psychopathischen Berufsverbrecher”.

Z: Und was hat Rögner über Auschwitz zu sagen?

R: Was Rögner über Auschwitz zum Besten gab, geht auf keine Kuhhaut. Ich darf hier nur zwei Beispiele nennen:

1. Er behauptete, konkrete Anschuldigungen gegen 1.400 bis 1.600 Personen machen zu können, von denen ihm ungefähr 160 namentlich bekannt seien.

Z: Kein Mensch kann derart viele Kenntnisse über so viele Personen aus eigenem Erleben haben!

R: Eben. Hier zeigt sich wieder das eigentlich Metier Rögners: Berufsdenunziant und meineidiger Falschzeuge.

2. Rögner will sich an der Rampe in Birkenau hinter einem Baum versteckt und von dort gesehen haben, wie Boger ein Mädchen bewusstlos schlug und ihm die Kleider teilweise vom Leib riss. Dann “zog er seine Pistole und gab dem Mädchen in die linke und rechte Brust je einen Schuss. Schließlich steckte er den Pistolenlauf noch in den Geschlechtsteil des Mädchens und feuerte nochmals einen Schuss ab.”

Z: Aber was beweist denn, dass es erlogen ist?

R: Ganz einfach: Es gab bei der Rampe in Birkenau keine Bäume, hinter denen sich Rögner hätte verstecken können. Das hindert ihn freilich nicht daran, diese virtuellen Bäume kurz danach gleich noch einmal zu bemühen. Rögner behauptet dann, er sei Zeuge von etwa 30 weiteren Einzelmorden Bogers, die dieser in ähnlicher oder noch grausamerer Weise begangen habe, und er sei auch Zeuge von Bogers Folterexzessen, die er “unbemerkt durchs Schlüsselloch oder durch die Fenster” gesehen haben will.

Z: Oh mein Gott, sind wir hier denn im Kasperletheater? Hat Rögner denn in Auschwitz nichts anderes getan, als bei Boger am Schlüsselloch zu hängen?

R: Das muss er wohl, wenn er derart tausend Morde erlebt haben will.

Z: Der größte Lügner im ganzen Land, das ist der Rögner-Denunziant.

R: Umso schockierender ist, dass der Beamte, der Rögner vernahm, im Anschluss an die Vernehmung vermerkte:

“Die Vernehmungsniederschrift vom 4.11.1958, in der R ö g n e r neue Tatbestände mit besonders sadistischem Einschlag benannte, über die er bisher keine Aussagen gemacht hat, ist zustande gekommen, nachdem Rögner gebeten hatte, ihm zur Stützung seines Gedächtnisses den beschlagnahmten grünen Hefter mit der Aufschrift ‘KZ Auschwitz’ zur Verfügung zu stellen. Rögner ist Gelegenheit gegeben worden, diesen Hefter vor der Vernehmung einzusehen. In diesem Schriftwerk hat Rögner im Jahre 1945/46 Ausführungen über derartige Vorgänge im Lager Auschwitz gemacht.”

Z: Na, das ist ja großartig! Damit er auch ja nichts aus eigenem Erleben berichtet, sondern das, was seine Propagandakollegen vom Auschwitz-Komitee ausgebrütet haben.

R: Lesen Sie es nochmal: Rögner hat “neue Tatbestände” benannt. Da werden aus perversen Hirngespinsten eines pathologischen Lügners mit einem Federstrich “Tatbestände”, und als Belohnung wurde Rögner dann auch gleich noch einmal verhört, wo er noch weitere 75 “Tatbestände” zum Besten gab.

Z: Heilige Mutter Maria! Was war denn das für ein Vernehmer? Da soll er doch gleich Rögners Papiere als Beweise einführen und nicht Rögner als Zeugen vom Lesen-Sagen bemühen!

R: Ja, richtig, das widerspricht allen Regeln der Verhörkunst, und das angesichts der bekannten Tatsache, dass Rögner ein psychopathischer Lügner war. Da bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie deutsche Staatsanwälte in solchen Fällen “Beweise” gesammelt haben.

Z: Na, zumindest einen profilneurotischen und psychopathischen Lügner hätten wir unter den fünf Millionen Überlebenden ausgemacht!

R: Ja. Richard Böck, der damals bei der SS als Kraftfahrer in der Fahrbereitschaft Auschwitz eingesetzt war, erwähnt übrigens, dass Rögner wie Baum und Langbein dem sogenannten Lageruntergrund angehörte (Rudolf 2003d).

Z: Daher die enge Zusammenarbeit zwischen Langbein und Rögner!

R: Richtig. Rögner war übrigens in der Elektroabteilung der Fahrbereitschaft eingesetzt gewesen und half Böck nach dem Krieg, indem er eine Reihe eidesstattlicher Erklärungen ehemaliger Häftlinge zur Entlastung Böcks organisierte.

Z: Mit anderen Worten: Böck und Rögner waren Freunde?

R: Anders lässt sich kaum erklären, warum Böck in seiner Aussage Rögner immer wieder erwähnt, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gibt.

Z: Oh je! Gleich und Gleich gesellt sich gern … Was hat Böck denn zu Auschwitz erzählt?

R: Wir werden uns später mit Böck näher beschäftigen. Lassen Sie mich aber zunächst noch bei Rögner bleiben, denn der hatte in Auschwitz in der Fahrbereitschaft einen Mithäftling als Elektrikerkollegen namens Emil Behr. Behr meinte bei seiner Vernehmung (Rudolf 2004b, S. 115):

“Nachdem mir einige Vorfälle genannt worden sind, die der Pol.-Abt. und zum Teil auch Boger zur Last gelegt werden, kann ich Näheres nicht sagen. Ich habe von diesen Vorgängen nichts gehört.

[…] Nachdem mir gesagt wird, daß in diesem Block 10 die Versuche an den Frauen vorgenommen worden sind, muß ich sagen, daß ich das nicht gewusst habe.

Es war lagerbekannt, daß an der schwarzen Wand in großem Umfange und fast täglich Erschießungen durch die Pol.-Abt. vorgenommen worden sind. Näheres hierüber weiß ich jedoch nicht. Einzelne Vorgänge sind mir nicht bekannt. […]

[…] habe ich wohl oft gesehen, wie Häftlinge von SS-Leuten mißhandelt worden sind. […]

An offensichtliche Tötungen kann ich mich jedoch nicht erinnern. Ich weiß auch nicht bestimmte Fälle, wo Häftlinge nach der Mißhandlung durch einen SS-Angehörigen verstorben sind. […]

Bei Selektionen neu angekommener Transporte war ich nie zugegen. Ich habe nur gehört und nehme das auch an, daß Selektionen bei allen Transporten vorgenommen wurden. Die Krematorien und die Gaskammern habe ich nie gesehen. Ich weiß auch nicht, welche SS-Leute dort Dienst versahen.”

Z: Aber dieser Zeuge hat doch einen ähnlichen Erlebnishorizont gehabt wie Rögner. Warum weiß er dann von nichts?

R: Nun, im Gegensatz zu Rögner war Behr in der unmittelbaren Nachkriegszeit kein “Berufszeuge”, hat nicht für Häftlingsorganisationen gearbeitet, hat keine Akten und Literatur über die KLs angehäuft und war auch nicht wegen meineidiger Falschaussagen vorbestraft. Was glauben Sie nun, wie dessen Aussage bei der Staatsanwaltschaft ankam!

Z: Wenn die unvoreingenommen war, sollte sie Rögner gegenüber noch skeptischer geworden sein.

R: Ja, wenn, aber dem war offenbar nicht so, denn Behrs Aussage kann man entnehmen, dass er sich wegen seiner Unkenntnis von Verbrechen verteidigen musste:

“Ich muß zugeben, daß es fast unglaubhaft erscheint, daß ich an und für sich so wenig sagen kann, obwohl ich doch gerade als Elektriker ziemlich unabhängig war und viel im Lager herumgekommen bin. Hierzu muß ich sagen, daß wir nur innerhalb des Hauptlagers ohne Bewachung herumlaufen konnten.”

Z: Aber das galt dann doch wohl auch für Rögner!

R: Freilich. Wäre Rögner ehrlich, so müsste seine Aussage eben ähnlich aussehen wie die Behrs.

Ich darf nun Ihre Aufmerksamkeit auf die einzigen Zeugen der angeblichen NS-Gaskammern richten, die jemals diesbezüglich einem Kreuzverhör unterzogen wurden: Arnold Friedman und Dr. Rudolf Vrba.

Z: Die einzigen zwei Zeugen überhaupt?

R: Ganz richtig. Es mag Tausende von Menschen geben, die behaupten, auf die eine oder andere Weise Kenntnis über Gaskammern zu haben, und eine große Anzahl dieser Zeugen wurde seit Kriegsende im Laufe der Jahrzehnte vor verschiedenen Gerichten vernommen, aber mit der oben erwähnten Ausnahme sind diese Zeugen nie, ich wiederhole: niemals einem Kreuzverhör durch Richter, Staatsanwälte oder Verteidiger ausgesetzt worden.

Z: Ist es denn nicht übliche Praxis, Zeugen vor Gericht in die Mangel zu nehmen?

R: In normalen Mordprozessen schon. Aber wir haben es hier ja nicht mit normalen Prozessen zu tun, wie ich später noch erläutern werde.

Der bisher einzige Prozess, bei dem es zu einem solchen Kreuzverhör kam, war der sogenannten erste Zündel-Prozess im Jahre 1985. Dort wurden die jüdischen Zeugen Arnold Friedman und Rudolf Vrba vom Verteidiger Douglas Christie unter Beratung von Prof. Dr. Robert Faurisson kreuzverhört.

Z: Wer sind denn diese beiden Zeugen?

R: Arnold Friedman wurde im Frühling 1944 bei einer Razzia in der Slowakei verhaftet und nach Auschwitz deportiert. Meines Wissens hat er sich erstmals beim ersten Zündel-Prozess ausgiebig öffentlich über seine damaligen Erlebnisse ausgelassen. Hier einige wenige Auszüge von dem, was er vor Gericht über die Auschwitzer Krematorien erzählte:[278]

“Nun ja, es gab ein Gebäude, das ich als Krematorium beschrieben habe. […] Nachts konnte man die Flammen erblicken, die ein bis zwei Meter hochschossen, je nach dem Zeitpunkt. […] Nun, es war der Geruch von verbranntem Fleisch, und die Farbe der Flammen wechselte von gelb bis tiefrot, je nachdem. […] Wir diskutierten verschiedene Dinge, und unter anderem meinten wir, dass es sich das eine Mal um ungarische Transporte handelte, weil eine ganz bestimmte Art von Flammen aus den Kaminen schlug, und ein anderes Mal wurden polnische Transporte verbrannt, die sehr mager waren, und darum wurden kleine, dicke Menschen verbrannt, […]

Z: Das ist ja ein farbenfrohes Feuerwerk!

R: Ja, bloß ist dies technisch unmöglicher Unsinn. Im Kreuzverhör musste er aber schließlich zugeben, dass er eigentlich nichts von dem selber gesehen sondern nur vom Hörensagen berichtet hat – als ob er nicht in der Lage gewesen wäre, den Rauch und die Flammen selber zu sehen![279]

Rudolf Vrba gilt als einer der wichtigsten Zeugen für die Existenz von Gaskammern in Auschwitz. Vrba war in Auschwitz interniert, jedoch gelang ihm die Flucht, wie Hunderten von anderen Häftlingen auch. Das besondere an Vrba ist jedoch, dass er der einzige Auschwitz-Flüchtling ist, der je einen Bericht über die Gaskammern schrieb (Duni-Wascowicz 1982, S. 213).

Z: Nur einer unter Hunderten?

R: Richtig. Vrbas Bericht über die angebliche Massenvernichtung in Auschwitz wurde im November 1944 vom War Refugee Board veröffentlicht, einer vom jüdisch-amerikanischen Finanzminister Henry Morgenthau gegründeten US-Propagandainstitution (War Refugee Board 1944). Dies war der erste Bericht über Auschwitz, der von der US-Regierung die offizielle Weihe erhielt. Vrbas Zeugnis war daher womöglich eines der einflussreichsten in dieser Sache. 20 Jahre später veröffentlichte Vrba dann zudem ein Buch, in dem er das Thema weiter vertiefte, wobei er den Fehler beging, mit der Genauigkeit und Zuverlässigkeit seiner Erinnerungen zu prahlen (Vrba/Bestic 1964).

1985 jedoch stellte sich während seines Kreuzverhörs heraus, dass seine Darstellung der angeblichen Gaskammern wenig mit der Realität zu tun hatte (siehe Kapitel 4.5.7). Dadurch mehr und mehr in die Defensive gedrängt, gab Vrba schließlich zu, die Gaskammern nicht selbst gesehen zu haben, sondern sie nur aufgrund von Berichten vom Hörensagen her beschrieben zu haben, weswegen er sich bei der Abfassung seines Berichts der dichterischen Freiheit bedient habe.[280]

Z: Die Verwendung von dichterischer Freiheit ist aber doch nicht verwerflich.

R: Das stimmt nur solange, wie man nicht zugleich behauptet, man sage die Wahrheit. Ein Roman ist ja auch keine Lügengeschichte. Das wird er erst dann, wenn der Autor behauptet, die Wahrheit geschrieben zu haben, und genau das hatte Vrba seit 1944 stock, steif und stolz behauptet. Der Staatsanwalt, der Vrba zur Stützung seiner Behauptung von der Realität der Gaskammern geladen hatte, war jedenfalls über Vrbas Unaufrichtigkeit dermaßen aufgebracht, dass er des Verhör Vrbas selbst wegen dessen offenkundiger Unzuverlässigkeit abbrach (District Court… 1985, S. 1636-1643).

Z: Nun gut, Vrba hat mit der Zuverlässigkeit seines Gedächtnisses angegeben, aber das macht seine Aussage ja noch nicht zur Lüge.

R: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. In seinem Buch Pietà berichtet der schwedische Prof. Georg Klein von einem Gespräch, das er 1987 mit Rudolf Vrba geführt hat (G. Klein 1989, S. 141). Da Klein als ungarischer Jude die Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg selbst erlebt, jedoch selbst keinerlei Kenntnisse über die Massenvernichtung hatte, unterhielt er sich mit Vrba 1987 auch über den neunstündigen Film Shoah, den Claude Lanzmann wenige Jahre vorher gedreht hatte. Vrbas Lagererlebnisse wurden selbstverständlich zum Gesprächsthema, da Klein nun einen anderen Überlebenden des Holocaust traf. Klein fragte Vrba, ob seine Kollegen wüssten, was er während des Kriegs erlebt habe. Anfangs beantwortete Vrba diese Frage nicht. Später jedoch erwähnte er mit höhnischem Lächeln, dass sich einer seiner Kollegen geradezu aufgeregt habe, als er Vrba unerwarteterweise in Lanzmanns Film gesehen habe. Der Kollege wollte wissen, ob alles das, was Vrba in dem Film erzählt, wirklich wahr sei. Vrba erwiderte daraufhin:

“Ich weiß es nicht. Ich war nur ein Schauspieler und sagte meinen Text auf.”

R: Was von seinem Kollegen wie folgt kommentiert wurde:

“Höchst außergewöhnlich! Ich wusste gar nicht, dass Sie Schauspieler waren. Wenn dem so ist, warum wurde behauptet, der Film sei ohne Schauspieler gemacht worden?”

R: Nach dieser Offenbarung war Klein sprachlos und sah davon ab, weitere Fragen zu stellen. In seinem Buch schreibt er, er werde Vrbas höhnisches Grinsen niemals vergessen (vgl. Bruun 2003).

Abb. 143: Vrba im Jahr 2000:
Das Grinsen eines Lügners

Z: Um es klar und deutlich auszudrücken: Vrba ist kein Zeuge mit dichterischer Freiheit, sondern schlicht und einfach ein dreister Lügner.

Z': Na ja, Georg Klein berichtet ja nur, was ihm Vrba erzählt hat. Wenn Vrba nun wirklich ein Lügner ist, woher wissen wir dann, dass das, was er Klein erzählt hat, wahr ist?

R: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…

Z: Wenn Claude Lanzmann Vrba einen Text vorlegte, den dieser wiederzugeben hatte, wie sieht es denn dann mit der Glaubwürdigkeit der anderen Zeugen in Lanzmanns Film aus?

R: Womit wir zu unserem letzten Fall der Lüge kommen, den ich hier besprechen will, nämlich dem größten aller Lügner, Claude Lanzmann. Sie erinnern sich vielleicht noch an seine seltsame Aussage, dass er jeden materiellen oder dokumentarischen Beweis der Gaskammern vernichten würde, wenn ein solcher je gefunden würde (vgl. S. 162). Nun wollen wir dieses Rätsel vermeintlicher Irrationalität lüften.

Wie bereits erwähnt, schuf Claude Lanzmann mit seinem 9½-stündigen Film Shoah ein monumentales Werk, mit dem er die Revisionisten zu widerlegen trachtete. Der Film besteht ausschließlich aus Interviews mit Zeugen. Einige dieser Zeugen sind vormalige SS-Männer. Laut Lanzmann sei ihm die Aufnahme von Interviews mit einigen dieser SS-Männer nur gelungen, weil er versprach, dass die Interviews nicht aufgezeichnet würden. Er habe daher diese Interviews mit versteckter Kamera aufgenommen.

Einer dieser angeblich mit diesem Trick aufgenommenen SS-Leute ist Franz Suchomel, der während des Krieges als SS-Unterscharführer in Treblinka tätig gewesen sein soll. Eine Analyse von Suchomel Aussagen ergibt, dass seine Angaben inhaltlich nicht stimmen können (Beaulieu 2000), aber dies will ich hier gar nicht weiter vertiefen. Ich möchte hier vielmehr auf Lanzmanns Behauptung eingehen, dieses Interview sei mit einer in einer Tasche versteckten Kamera aufgenommen worden. Wenn man sich dieses Interview anschaut, fällt einem nämlich folgendes auf:

  • Suchomel schaut des Öfteren über längere Passagen seiner Ausführungen direkt in die Kameralinse;
  • die Kamera ist immer korrekt ausgerichtet und fokussiert;
  • als die beiden einen Lagerplan betrachten, wird dieser zur Kamera ausgerichtet, und die Kamera vergrößert dann den Zeigestock und folgte ihm exakt, wie er auf dem Plan entlang geführt wird.

Z: Aber das geht doch nicht mit einer Kamera, die in einer Tasche versteckt ist.

R: Doch, aber nur, wenn beide Interviewpartner wissen, dass die Kamera dort versteckt ist.

Z: Lanzmann bindet den Zuschauern also einen Bären auf.

R: Genau. Doch weiter: Schon 1985 gab Lanzmann in einem Interview zu, er habe jedem deutschen Zeugen DM 3.000,- gezahlt und sie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen lassen, darüber 30 Jahre lang zu schweigen. Aber Geld alleine war nicht ausreichend. Um überhaupt an Zeugen heranzukommen, erfand er ein “Forschungszentrum für Zeitgeschichte”, fälschte Briefköpfe der “Académie de Paris” und beschaffte sich gefälschte Ausweise als Claude-Marie Sorel, “Doktor der Geschichtswissenschaften”.[281] Im Jahr 2004 prahlte er damit sogar vor Schulkindern (Malingre 2004):

“Und dann zahlte ich. Keine kleinen Beträge. Ich bezahlte sie alle, die Deutschen.”

R: Fassen wir zusammen: Der Romanschreiber Vrba, der doch eigentlich einer jener Zeugen sein müsste, die von sich aus wissen, was zu sagen wäre, bekommt von Lanzmann einen Text vorgelegt, den er aufsagen soll. Frage: was haben die anderen “Zeugen” von Shoah vorgelegt bekommen?

Und was erhielten die früheren SS-Leute zusätzlich zu den erhebliche Bestechungsgeldern, damit sie Lanzmanns Wünschen entsprechen? Um was handelt es sich also bei dem “Dokumentarfilm” Shoah?

Z: Um die Wahrheit!

R: Richtig. Die Wahrheit braucht schließlich eine Souffleuse und man muss sie wie eine Hure bezahlen.

Z: Vielleicht nicht, aber was die in dem Film erzählen, kann trotzdem wahr sein.

R: Hypothetisch ja, aber wie wahrscheinlich ist das? Die Glaubwürdigkeit der Schauspieler ist dermaßen grundlegend zerstört, dass ich nichts von dem, was die mich über den Holocaust glauben machen wollen, ohne unabhängige Bestätigung einfach so hinnehmen würde.

Und jetzt zu meinem letzten Fall von Lügen. Es ist manchmal recht einfach, einen Lügner bloßzustellen. Der Fall Rudolf Kauer beweist dies. Als ehemaliger Auschwitz-Häftling gab er zu, gelogen zu haben, als er vormaligen Lagerangehörigen vorwarf, ein polnisches Mädchen mit dem Ochsenziemer auf die Burst geschlagen und dadurch eine Brust abgerissen zu haben. “Ich log”, sagte er, “Das war bloß Seemannsgarn, das im Lager herumging. Ich habe das nie gesehen” (Miami Herald, 7.7.1964). Was beweist, dass zumindest einige von denen, die Gerüchte und Klischees als ihre eigenen Erlebnisse verbreiten, sich ihrer Unwahrhaftigkeit bewusst sind.

4.2.5. Druck, Angst, Drohungen, Gehirnwäsche, Folter

R: Die zuvor erwähnte US-amerikanische Expertin für Zeugenaussagen, Prof. Dr. Elizabeth Loftus, fand bei ihren Studien heraus, dass unser Gedächtnis dann am anfälligsten für Verformungen ist, wenn wir emotionalem Stress ausgesetzt sind (vgl. ab S. 383). Das schließt Situationen ein, in denen Menschen absichtlich solchem Stress ausgesetzt werden. Nachfolgend wollen wir die verschiedenen Methoden betrachten, mit denen man das erreichen kann.

Schauen wir uns zunächst einmal an, was sich so in den Vernehmungsräumen rechtsstaatlicher Nationen abspielt. Dazu darf ich auf eine Reportage des US-Fernsehsenders ABC verweisen, worin berichtet wurde, wie in einigen Mordfällen Unschuldige durch allgemein übliche Vernehmungsmethoden dazu gebracht wurden, Geständnisse abzulegen, was den Richtern ausreichte, um sie schuldig zu sprechen. Nur durch Zufall gelang es später, die wirklichen Mörder zu finden, wodurch der Skandal polizeilicher Vernehmungsmethoden bekannt wurde (ABC, 15.3.2003: komplettes Zitat in Köhler 2003):

“Jedes Jahr werden Tausende von Kriminellen auf Grundlage von Geständnissen verurteilt, die sie während Polizeiverhören abgelegt haben. Laut Experten sind die Verhörmethoden der Untersuchungsbeamten so effektiv, dass sie auch den hartgesottensten Kriminellen kleinkriegen können – und sogar Menschen, die völlig unschuldig sind. Experten sind der Ansicht, dass es Hunderte von Fällen gibt, wo unschuldige Angeklagte bei Verhören zusammenbrachen und Verbrechen gestanden, die sie gar nicht begangen haben.”

R: Rich Fallin, früher ein Polizeibeamter im US-Bundesstaat Maryland mit Spezialisierung auf Verhöre, meint dazu:

“Man nimmt sich jemanden vor, der verletzlich ist, wie ein trauerndes Familienmitglied oder jemand, der nicht gewohnt ist, mit der Polizei umzugehen. Wenn man ihn lange genug verhört, so wird er wahrscheinlich gestehen.”

R: Die Methoden sind recht einfach: Die Vernehmer konfrontieren den Verdächtigen mit Beweisen – wie schrecklichen Tatortfotos oder Aussagen anderer – und suggerieren fälschlich, sie hätten Beweise gegen ihn. Die Vernehmung dauert viele Stunden, oft ohne Unterbrechungen. Essen und Trinken werden verweigert oder auf kärgliche Rationen beschränkt, Toilettenbesuche hinausgezögert oder verweigert. Der Vernehmungsraum wird absichtlich ungemütlich gehalten, mitunter gar absichtlich gekühlt. Die Vernehmer wechseln sich ab und verhören bis in die späten Nachtstunden. Dem Verdächtigen wird eingeredet, er sei schon überführt, sein Leugnen würde ihn also tiefer hineinreiten, weshalb ein Geständnis der einzige Ausweg sei. Unter solchen Bedingungen der Erschöpfung, Müdigkeit und emotionalen Überforderung brechen die meisten Verdächtigen ein, ob schuldig oder unschuldig.

Am “überzeugendsten” ist die Drohung mit der Todesstrafe. Sie hat einen ähnlichen Effekt wie das Zeigen von Folterinstrumenten während mittelalterlicher Hexenprozesse. Diese Drohung bringt fast alle Menschen dazu, so ziemlich alles zu gestehen, was die Verhörer von ihnen wollen – wenn sie nur diese Bestrafung abwenden können. Beispielhaft dafür ist der Fall der Norfolk Four, der vom öffentlichen Fernsehsender der USA, PBS, am 9.11.2010 behandelt wurde: Vier unschuldige junge Männer gestanden einer nach dem anderen, einen Vergewaltigungsmord im Juli 1997 in Norfolk, Virginia, begangen zu haben, nachdem sie schonungslos und wiederholt verhört und mit der Todesstrafe bedroht worden waren, obwohl DNA-Tests gezeigt hatten, dass keiner von ihnen an der Tat beteiligt war. Das Tragische an diesem Fall ist, dass angesichts dieser Sachbeweise weder die Ankläger noch die Richter oder die Geschworenen die Geständnisse der Angeklagten als falsch verwarfen. Daher wurden alle vier verurteilt, obwohl der eigentliche Täter selbst ebenso vor Gericht stand und darauf bestand, die Tat alleine begangen zu haben.[282] Dies zeigt, dass die meisten Menschen – Richter und Staatsanwaälte eingeschlossen – nicht verstehen können, warum völlig unschuldige Angeklagte schreckliche Straftaten gestehen können, die sie nie begangen haben. Und dennoch geschieht es.

Dem Innocence Project zufolge, einer 1992 gegründete gemeinnützigen Organisation in den USA zur “Hilfe für Gefangene, die durch DNA-Tests als unschuldig nachgewiesen wurden”, ist das Problem tatsächlich relativ weit verbreitet:[283]

“In etwa 25% aller Fälle von DNA-Entlastungen machten die unschuldigen Angeklagten belastende Aussagen, legten umfassende Geständnisse ab oder plädierten auf schuldig.

Diese Fälle zeigen, dass Geständnisse nicht immer von internem Wissen oder tatsächlicher Schuld ausgelöst, sondern manchmal durch äußere Einflüsse motiviert werden.”

R: Wegen einer ganzen Reihe von Fehlurteilen, die auf Grundlage solcher erpresster Geständnisse ergingen, verhängte zum Beispiel der US-Bundesstaat Illinois Anfang 2000 ein Vollstreckungs-Moratorium für die Todesstrafe.[284]

Z: Nicht umsonst heißt es, im Fall einer Festnahme oder Vorladung soll man nichts ohne einen Anwalt sagen.

R: Ganz richtig. Denn alles, was man sagt, wird gegen einen verwendet werden. Leider sind viele Menschen so naiv und glauben, Polizisten seien hellsichtige Engel. Dem ist nicht so. Kriminalpolizisten haben meist mit dem moralisch verkommensten Teil der Menschheit zu tun, und dementsprechend verhalten sie sich.

Z: Aber in Deutschland passiert das doch nicht!

R: Oh welche Naivität! Ein Blick in die deutschen Medien zeigt, dass es in Deutschland auch nicht anders vonstatten geht, außer dass man dort nicht mit der Todesstrafe bedroht werden kann. So berichtete z.B. Spiegel-TV im Sommer 1990 von zwei Fällen, bei denen sich die Angeklagten des Mordes schuldig bekannten, nachdem sie äußerst “wirkungsvollen Verhörmethoden” sowie einer nicht weniger “effektiven Verfahrensweise” ausgesetzt waren. Obwohl laborwissenschaftliche Untersuchungen in beiden Fällen ergaben, dass beide Angeklagte mit der Tat nichts zu tun hatten, lehnten die Gerichte die Sachbeweise wegen “Offenkundigkeit durch Geständnis” ab. Durch einen glücklichen Zufall wurden die tatsächlichen Täter kurze Zeit später gefasst, die beiden Verurteilten daraufhin entlassen.[285] Selbst Richter laufen also bisweilen Gefahr, Geständnissen in die Enge getriebener Angeklagten höher zu bewerten als Sachbeweise.

Doch nun zurück zur Geschichte. Die Verhöre und Vernehmungen zum Holocaust, die die heutige Geschichtsversion entscheidenden prägten, fanden in der Zeit zwischen 1943 und 1947 statt, also während der diversen Kriegsverbrechertribunale hauptsächlich in der Sowjetunion, in Polen und in Deutschland.

Bevor wir uns detailliert mit den Randbedingungen dieser Verfahren auseinandersetzen, möchte ich hier einige Fälle erwähnen, bei denen schon aus dem Stil der Geständnisse zu erkennen ist, dass diese offenbar unter Druck abgegeben wurden.

Wilhelm Boger, Vernehmungsbeamter der Gestapo in Auschwitz, hatten wir ja bereits kennengelernt. Durch das Ermittlungsverfahren gegen ihn kam der große Frankfurter Auschwitz-Prozess ins Rollen. Boger selbst hat während seiner Vernehmungen vor deutschen Kriminalbeamten nie bestritten, dass es in Auschwitz Menschengaskammern gab, obgleich seine Ausführungen diesbezüglich wenig Sinn ergeben (vgl. Rudolf 2004b, S. 116f.). Worauf ich hier hinweisen möchte, ist eine Aussage, die Boger im Juli 1945 ablegte, zwei Wochen, nachdem er in alliierter Gefangenschaft geraten war (Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 5, S. 824):

“Als das Massensterben von Au. im Herbst 1943 über das ahnungslose deutsche Volk – die Auschwitzer SS-Besatzung hatte selbst, angeblich wegen Seuchen, in Wirklichkeit aber aus durchsichtigen Gründen, über 1½ Jahre Lagersperre! Die grauen Gefangenen vor dem Draht! – hinaus drang in die Welt, wurden plötzlich Umbesetzungen in den Führerstellen im Lager und bei der Stapo Kattowitz (Kripo) vom RKPA, im Auftrag des Obersten SS- und Polizeigerichts, auf Befehl RF-SS Himmler eine Untersuchung eingeleitet! Ein lächerliches Theater, das auch dementsprechenden Erfolg hatte! Unter strengster Geheimhaltung […] war die Sonderkommission des berüchtigten Obersten z.b.V. Richters und Anklage-Vertreters, SS-Stubaf. Dr. Morgen mit 6-8 Bemanten [sic…] 4 Monate in Au. tätig um ‘Korruption und Mordfälle’ zu untersuchen. […] Die Gesamtzahl der in Au durch Vergasung, Erschiessung, Strang, und Seuchen getöteten Häftlinge und auch SS-Angehörigen wird nie mehr genau zu ermitteln sein, übertrifft aber sicher nach vorsichtiger Schätzungsgraden [sic!] in der ‘Aufnehme’ [sic!] tätigen SS-Oberscharführer Erber (früher Houstek) weit vier (4) Millionen!”

Z: Was ist denn das für ein entsetzlicher Stil!

R: Wahrlich merkwürdig, zumal Boger ansonsten ein vernünftiges Deutsch schrieb.

Z: Na, es hat ja nicht lange gedauert, bis Boger die von den Alliierten erfundene Lüge von den 4 Millionen Auschwitz-Opfern verinnerlicht hatte!

R: Nach zwei Wochen hat er Wortwahl und Stil seiner Vernehmer komplett übernommen, bekommt aber keinen einzigen vernünftigen deutschen Satz mehr heraus. Was glauben Sie, welche Methoden die Vernehmer angewendet haben müssen, um Boger zu solch einer hysterischen, zusammenhanglosen, von antifaschistischer Rhetorik triefenden Aussage mit den üblichen Übertreibungen zu bringen?

Z: Feine Gentlemen-Methoden waren das bestimmt nicht.

R: Ein anderer Fall ist Pery Broad, einer der bekanntesten SS-Zeugen, der ausführlich über die Gaskammer in Auschwitz berichtet hat. Broad war damals ein Kollege Bogers bei der Lager-Gestapo. Auch er legte in alliierter Gefangenschaft ein “Geständnis” ab, das allerdings wenigstens in einer anständigen Sprache verfasst ist. Hier ein Auszug:[286]

“Auschwitz war ein Vernichtungslager! Das größte, das jemals in der Weltgeschichte existierte. 2 bis 3 Millionen Juden wurden im Laufe der Zeit dort ermordet. […]

Der erste Versuch zu dem größten Verbrechen, das Hitler und seine Helfershelfer vorhatten und auch zu einem erschreckenden und nicht mehr gut zu machenden Teil ausgeführt haben, war zufriedenstellend geglückt. Das größte Drama, dem Millionen glücklicher und unschuldig sich ihres Daseins freuender Menschen zum Opfer fallen sollten, mochte beginnen!”

Z: Das klingt ja fast so, als ob hier ein engagierter Widerstandskämpfer spricht.

R: Richtig. Broad war ja selbst SS-Mann, und wenn stimmt, was er hier berichtet, dann wäre er einer dieser Helfershelfer Hitlers gewesen. Der französische Holocaust-Experte Jean-Claude Pressac stellte daher fest (Pressac 1989, S. 128):

“Aber Form und Ton seiner Erklärung klingen falsch. Seine Niederschrift kann keine getreue Wiedergabe der Gedanken eines SS-Mannes sein, und die Lektüre macht tatsächlich den Eindruck, dass sie von einem ehemaligen Häftling geschrieben wurde. […] Er schrieb: ‘für diese SS-Monster war das Spektakel des Leidens mißhandelter Juden ein amüsierender Zeitvertreib.’ […] Die Grundlage von P. Broads Aussage scheint authentisch, trotz vieler Fehler, aber seine gegenwärtige literarische Form ist sichtbar verfärbt von einem zu flagranten polnischen Patriotismus. Zudem ist das Original seiner Erklärung unbekannt. […] Broad hatte entweder die ‘Sprache der Sieger’ angenommen (so die Hypothese Pierre Vidal-Naquets), oder seine Erklärung wurde von den Polen ‘leicht’ überarbeitet (so meine Ansicht).” (Hervorhebungen hinzugefügt)

Z: Heißt das, dass dieses Dokument gar nicht von Broad verfasst wurde?

R: Broad hat nie bestritten, dass er einen ähnlichen Bericht verfasst hat, schränkte jedoch während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses ein, dass er manches nur dem Hörensagen nach berichtet habe (B. Naumann 1965, S. 200) und dass sein Bericht manipuliert worden sei (Langbein 1965, Bd. 1, S. 537-539):

“Ich habe mir die hier vorgelegte Fotokopie flüchtig angesehen. Einiges stammt von mir, einiges dürften andere ergänzt haben, einiges ist auch falsch. Ich wundere mich, daß solche Sachen von mir stammen sollten.”

“Einzelne Teile erkenne ich einwandfrei als meine Aufzeichnungen wieder, aber nicht das Dokument in vollem Umfang.”

R: Aber dann trieb ihn der Vorsitzende Richter in die Enge, indem er ihn darauf hinwies, dass der Bericht durchgehen in einem Stil geschrieben worden sei und homogener Natur sei, was wohl bedeute, dass er von nur einer Person verfasst worden sei, also von Broad. Broad stimmte dem zu.

Z: Demnach hat er den Bericht verfasst.

R: Nun, vielleicht hat er das, aber er schrieb ihn bestimmt nicht aus eigenen Stücken und ohne massiv beeinflusst worden zu sein. Jedenfalls hat er nicht bestritten, in seinem originalen Bericht von Vergasungen berichtet zu haben. Aber lassen Sie mich noch ein wenig mehr aus diesem “Dokument” zitieren:

“Bei der ersten Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanners KL-Auschwitz sucht der Spieß, SS-Hauptscharführer Vaupel, sechs besonders zuverlässige Männer heraus. Er bevorzugt Leute, die schon lange Jahre Angehörige der schwarzen Allgemeinen SS waren. Sie müssen sich bei SS-Hauptscharführer Hössler melden. Er empfängt sie und macht sie eindringlich darauf aufmerksam, daß sie gegen jedermann über alles, was sie in den nächsten Minuten zu sehen bekommen werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren haben. Andernfalls droht ihnen die Todesstrafe. Die Aufgabe dieser sechs Männer besteht darin, in einem gewissen Umkreis um das Auschwitzer Krematorium alle Wege und Straßen hermetisch abzusperren. Ohne Berücksichtigung des Dienstgrades darf niemand durch. Die Büroräume der Gebäude, von denen aus man das Krematorium sehen kann, müssen geräumt werden. Im SS-Truppenrevier, das im ersten Stock eines dicht beim Krematorium stehenden Hauses eingerichtet ist, darf sich niemand ans Fenster begeben, da man von dort aus sowohl auf das Dach als auch in den Vorhof dieser finsteren Stätte Ausblick hat […]

Die ersten [Opfer] begaben sich durch den Vorraum in die Leichenhalle. Alles ist peinlichst gesäubert. Nur der eigenartige Geruch wirkt auf einige beklemmend. Vergebens suchen sie an der Decke nach Brausen oder Wasserleitungen. Unterdessen füllt sich die Halle. Scherzend und sich harmlos unterhaltend kommen einige SS-Leute mit hinein. Unauffällig behalten sie den Eingang im Auge. Als der Letzte hereingekommen ist, setzten sie sich ohne Aufhebens ab. Plötzlich fliegt die mit Gummiabdichtungen und Eisenverschlägen versehene Tür zu und die Eingeschlossenen hören schwere Riegel fallen. Mit Schraubverschlüssen wird sie luftdicht zugepreßt. Ein bleiernes, lähmendes Entsetzen packt alle. Sie pochen gegen die Türe, hämmern in ohnmächtiger Wut und Verzweiflung mit den Fäusten dagegen. Höhnisches Gelächter ist die Antwort. ‘Verbrennt euch nicht beim Baden’, ruft irgendeiner durch die Türe. Einige bemerken, daß die Verschlußdeckel von den sechs Löchern an der Decke abgenommen werden. Sie stoßen einen lauten Schrei des Grauens aus, als in dem Ausschnitt ein Kopf mit einer Gasmaske erscheint. Die ‘Desinfektoren’ sind am Werk. Einer ist der bereits mit dem KVK (Kriegsverdienstkreuz) geschmückte SS-Unterscharführer Euer. Mit einem Ringeisen und einem Hammer öffnen sie ein paar ungefährlich aussehende Blechbüchsen. Die Aufschrift lautet: ‘Zyklon, zur Schädlingsbekämpfung. Achtung Gift! Nur von geschultem Personal zu öffnen!’ Bis an den Rand sind die Dosen mit blauen, erbsengroßen Körnern gefüllt. Schnell nach dem Öffnen wird der Inhalt der Büchsen in die Löcher gefüllt. Der Verschluß wird jedesmal schnell auf die Öffnung gedeckt. Grabner hat unterdessen einem Lastwagen, der neben dem Krematorium vorgefahren ist, ein Zeichen gegeben. Der Fahrer hat den Motor angeworfen, und sein ohrenbetäubender Lärm übertönt den Todesschrei Hunderter den Gastod erleidender Menschen. Grabner betrachtet mit wissenschaftlichem Interesse den Sekundenzeiger seiner Armbanduhr. Zyklon wirkt schnell. Es besteht aus Zyanwasserstoff in gebundener Form. Wenn man die Büchsen ausschüttet, entweicht den Körnern das Blausäuregas. Einer der Teilnehmer dieses bestialischen Unternehmens läßt es sich nicht nehmen, für Bruchteile einer Sekunde noch einmal den Deckel einer Einfüllöffnung abzunehmen und in die Halle zu spucken. Nach etwa zwei Minuten ebben die Schreie ab und gehen in ein summendes Stöhnen über. Die meisten sind schon ohne Bewußtsein. Nach weiteren zwei Minuten senkt Grabner die Uhr. Alles ist vorbei […] Das im Krematorium arbeitende Häftlingskommando öffnet, nachdem einige Zeit später das Gas durch den Exhaustor abgesaugt worden ist, die Türe zur Leichenkammer. Mit weit aufgerissenem Mund lehnen etwas in sich zusammengesackt die Leichen aneinander. An der Türe sind sie besonders eng aneinander gepreßt. Dorthin hatte sich in der Todesangst alles gedrängt, um sie zu sprengen. Die völlig apathisch und empfindungslos gewordenen Häftlinge des Krematoriums verrichten wie Roboter ihre Arbeit. Es ist schwer, die ineinander verkrampften Leichen aus der Kammer zu zerren, weil durch das Gas die Glieder steif geworden sind. Dicke Qualmwolken quellen aus dem Schornstein. So fing es an im Jahre 1942!” (Bezwinska/Czech 1981, S. 170-173)

Z: Das ist ja eine äußerst detaillierte Darstellung. Demnach muss Broad ja wohl einer jener sechs SS-Männer gewesen sein, die diese Aufgabe durchführten.

R: So müsste man annehmen, denn ansonsten könnte er nicht wissen, was er da berichtet. Aber ich darf dem die Aussage gegenüberstellen, die Broad 1959 nach seiner Verhaftung während der Voruntersuchungen zum Auschwitz-Prozess machte. Hier wiederum ein Auszug:[287]

“An Vergasungen im kl. Krema in Auschwitz habe ich selbst nie teilgenommen. Lediglich einmal konnte ich aus einem Fenster des Obergeschosses der SS-Revierbaracke, die sich gegenüber vom kl. Krema. befand, einen [sic] Vergasungsvorgang zusehen. Ich kann mich jedoch nur daran erinnern, 2 SS-Leute mit Gasmasken auf dem flachen Dach des Vergasungsraumes stehend gesehen zu haben. Ich sah, wie diese beiden zunächst die Dosen mit Zyclon B aufhämmerten und sodann das Gift in die Öffnung schütteten. Erwähnen möchte ich noch, daß bei Vergasungen alles hermetisch abgeriegelt wurde, so daß es auch außenstehenden SS-Angehörigen nicht möglich war, heranzukommen. Ich habe auch nichts gehört, denn ich könnte mir denken, daß die Häftlinge, nachdem sie in dem Vergasungsraum waren, aus Todesangst geschrien haben, denn auf der Straße vor dem SS-Revier und dem Krema. stand ein Lkw, dessen Motor auf vollen Touren lief. Ich brachte diesen mit der Vergasung in Verbindung, damit man evtl. Schreie oder Schießen nicht hören konnte.”

Z: Aber wenn er es nur einmal so nebenbei gesehen hat, wie konnte er dann kurz nach Kriegsende einen so detaillierten Bericht abgeben?

R: Entweder er hat 1959 gelogen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen, oder aber er hatte nach dem Kriege nicht nur den Sprachstil der Sieger übernommen, sondern auch deren Inhalte. Wenn aber seine erste, ausführliche Aussage der Wahrheit entsprach, dann war Broad einer dieser SS-Monster. Wieso wurde er dann nicht von den Polen verurteilt und hingerichtet wie Rudolf Höß? Tatsache ist, dass Broad beständig bestritt, einer der Haupttäter der Vergasungen gewesen zu sein. In einem späteren Abschnitt werden wir noch näher auf den Inhalt von Broads Aussage eingehen, aus der man erkennen kann, dass diese in entscheidenden Punkten unwahr ist. Hier soll zunächst nur die Feststellung genügen, dass Broad sein Nachkriegs-Geständnis ganz offensichtlich nicht freiwillig und unbeeinflusst ablegte, denn wir haben es hier nicht mit einer Zeugenaussage eines SS-Mannes zu tun, sondern mit einem dramatischen Groschenroman aus der Perspektive hypothetischer Opfer.

Nun die entscheidende Frage: Wie muss man einen SS-Mann behandeln, damit er wenige Monate nach Kriegsende eine Roman verfasst, welcher die damals behaupteten Gräuel aus der Perspektive der Opfer beschreibt?

Um einer Beantwortung dieser Frage näher zu kommen, lassen Sie mich noch einen ähnlichen Fall erwähnen, durch den wir einen vagen Hinweis auf die Methoden erhalten, nämlich den Fall von Hans Aumeier (vgl. Mattogno 2015c, S. 169-173). Aumeier war zwischen Mitte Februar 1942 und Mitte August 1943 in Auschwitz als Führer des Schutzhaftlagers eingesetzt gewesen. In seiner ersten Vernehmung durch seine britischen Gefängniswärter vom 29.6.1945 sprach er noch ganz naiv von den in Auschwitz bestehenden Krematorien, ohne dabei Gaskammern zu erwähnen. Mit dieser Aussage unzufrieden, verlangten die Vernehmer von ihm, er solle “genaue Angaben” über die Vergasungen mit allen Einzelheiten, einschließlich der Anzahl der täglichen und Gesamtopfer machen sowie ein “Geständnis über die eigene Verantwortlichkeit” ablegen und über die anderer Täter und Befehlsgeber. Aumeier wurde also gar nicht erst gefragt, ob es Vergasungen gab und ob er daran beteiligt war, sondern ihm wurde quasi befohlen, Details zu berichten und ein Geständnis abzulegen. In einem “Bericht über die Vernehmung des Gefangenen Nr. 211, Sturmbannführer Aumeier, Hans“, seiner britischen Kerkermeister vom 10.8.1945 heißt es dann wenig überraschend über Aumeiers “Geständnis”:

“Der Vernehmer ist davon überzeugt, dass der größte Teil des Materials dieses Berichts in Übereinstimmung mit der Wahrheit steht, soweit es die Tatsachen betrifft, aber die persönliche Reaktion von Aumeier und seine Denkweise mögen sich ein wenig ändern, wenn sich sein Schicksal verschlimmert.”

Z: Demnach wurde Aumeier nicht vernommen, um von ihm Informationen zu erhalten, sondern damit er bestätigte, was die Briten ohnehin schon als “Wahrheit” festgestellt hatten.

R: Genau. Das Problem ist, dass Aumeiers Aussage über die Gaskammern voll von Unwahrheiten ist und sogar zur etablierten Fassung im Widerspruch steht (vgl. G. Rudolf 2004f, S. 356f.). Um überhaupt über Vergasungen berichten zu können, wie es von ihm verlangt wurde, verlegte er die von ihm behauptete erste Versuchsvergasung und die Inbetriebnahme der sogenannten Bunker von Auschwitz auf Zeitpunkte, die etwa ein Jahr später liegen als diejenigen, welche die etablierte Geschichtsschreibung heute behauptet. Statt im Herbst/Winter 1941 soll die erste Versuchsvergasung nach Aumeier im Herbst/Winter 1942 stattgefunden haben, und der sonst für Anfang 1942 behauptete Beginn von Vergasungen in den Birkenauer Bunkern soll laut Aumeier Anfang 1943 begonnen haben. Aumeier musste dies tun, denn er war erst seit Februar 1942 im Lager gewesen. Wie hätte er sonst den Wünschen seiner Vernehmer entsprechen können, über Ereignisse zu berichten, die vor seinem Einsatz in Auschwitz begonnen hatten?

Die anfängliche Widerborstigkeit Aumeiers, dieser vorgeschriebenen “Wahrheit” nicht folgen zu wollen, also nicht lügen zu wollen, wurde offenbar dadurch gebrochen, dass sich sein Schicksal verschlimmerte oder dass er das zumindest befürchten musste.

Z: Welche dunklen Drohungen mögen das gewesen sein?

R: Nicolaus von Below, Adjutant Hitlers, hat dazu einen Hinweis gegeben. Er berichtete detailliert, wie er durch die Alliierten nach dem Krieg so lange in Beugehaft gehalten wurde, bis er “gestand”, was man von ihm hören wollte. Er band “den Engländern einen Bären auf”, so seine eigenen Worte (Maser 2004, S. 158f.).

Ein anderes Beispiel ist Kurt Becher. Als SS-Obersturmbannführer (Oberstleutnant) gehörte er im Frühjahr 1944 dem SS-Führungshauptamt an, von dem er beauftragt wurde, in Ungarn Pferde und Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. In dem Zusammenhang wurde er Teil jener berühmt gewordenen Verhandlungen zwischen Himmler und zionistischen Organisationen, Juden gegen die Lieferung von Rüstungsgütern freizulassen (Bauer 1996, ab S. 259). Durch seine Verwicklung in die Deportation der ungarischen Juden wurde Becher daher von den Alliierten verhaftet und wiederholt verhört. Aufgrund seiner Kooperationsbereitschaft gelang es Becher aber schließlich, in Nürnberg in den “offenen Zeugentrakt” verlegt zu werden, anstatt weiterhin als möglicher Angeklagter behandelt zu werden.

Z: Ähnlich wie der schon früher erwähnte Höttl (S. 24)

R: Richtig. Mit Höttl hatte Becher damals auch in Ungarn zu tun, und wie Höttl, so wurde auch Becher niemals gerichtlich belangt.

Bekanntlich gibt es kein Dokument, in dem die Vernichtung der Juden befohlen wird. Allerdings wird bisweilen behauptete, es habe ein Dokument gegeben, mit dem diese Vernichtung beendet worden sei. Als Beweis dafür wird auf die Aussage von Kurt Becher verwiesen, der vor dem Nürnberger Militärtribunal aussagte, er habe “etwa zwischen Mitte September und Mitte Oktober 1944” einen Befehl Himmlers erwirkt, mit dem Himmler “mit sofortiger Wirkung jegliche Vernichtung von Juden” verboten haben soll (PS-3762; IMT, Bd. 32, S. 68).

Z: Und, wurde das Dokument je gefunden?

R: Nein, ein derartiges Dokument gibt es offenbar nicht. Kurt Becher hat diese Aussage 15 Jahre später während einer Vernehmung im Zuge der Ermittlungen zum Eichmann-Prozess übrigens wiederholt.[288] Sie steht allerdings im krassen Gegensatz zu seiner sehr detaillierten Aussage über Himmlers sonstige Intentionen und Handlungen. Denn wenn man Becher glaubt, so war Himmler damals daran gelegen, so viele Juden wie möglich als Verhandlungsgut einsetzen zu können, um für deren Freilassung so viel wie möglich herausschlagen zu können. Es wäre daher geradezu aberwitzig gewesen, wenn Himmler zeitgleich sein Verhandlungsgut vernichtet hätte. Bechers Ausführungen aus dem Jahre 1961 lässt sich auch entnehmen, dass Eichmann und andere Personen offenbar versuchten, Becher selbst zu belasten. Becher sah sich daher damals offensichtlich selbst in Gefahr, als Angeklagter auf einer Anklagebank zu landen, evtl. sogar in Israel, was sein Todesurteil hätte bedeuten können.

Der schwedische Offizier Göran Holming machte in den siebziger Jahren Bekanntschaft mit Kurt Becher, und auf die Entstehungsgeschichte seiner Aussage vor dem IMT befragt, legte Becher dar, Himmlers Befehl habe sich darauf bezogen, die Konzentrationslager bei Annäherung feindlicher Truppen ordnungsgemäß und ohne Verluste für die Gefangenen zu übergeben. Auf die Frage, warum er dann vor dem IMT etwas anderes berichtet habe, sagte Becher nur vieldeutig, dass Holming die damaligen Verhältnisse in Nürnberg nicht gekannt habe (Holming 1997).

Z: Und daraus kochten die Historiker eine Behauptung zusammen, Himmler habe im Herbst 1944 einen Befehl an Kurt Becher erlassen, die Vergasungen einzustellen und die Gaskammern in Auschwitz zu zerstören?

R: Richtig. Ähnlich erzwungene Aussagen wird es nach dem Krieg zu Hauf gegeben haben. Dokumentiert sind zum Beispiel die Fälle von Friedrich Gaus vom Auswärtigen Amt, der vom Ankläger Robert Kempner mit Auslieferung an die Russen bedroht worden war, sowie Erich von dem Bach-Zelewski.[289] Gauleiter Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, der in Nürnberg zum Tode verurteilt worden war, unterzeichnete eine belastende Erklärung erst, nachdem man ihm gedroht hatte, ihn, seine Frau und seine zehn Kinder den Sowjets auszuliefern.[290]

Z: Was lebenslänglich im GULag in Sibirien bedeutet hätte.

R: Wahrscheinlich. Hans Fritzsche, Goebbels‘ rechte Hand, unterschrieb während eines KGB-Verhörs in Moskau ein Dokument mit belastenden Aussagen, die er samt und sonders während des Nürnberger Prozesses wieder zurücknahm.[291]

Im März 1947 gerieten die Dinge dermaßen außer Rand und Band, dass sich selbst die New York Times genötigt sah, detailliert über die Machenschaften der Anklage während des NMT-Verfahrens gegen deutsche Regierungsvertreter zu berichten (Fall 11): Baron Herbert von Strempel und Dr. Hans Thomsen von der Deutschen Botschaft in Washington berichteten erst auf massives Drängen des Gerichts, dass sie während ihrer Isolationshaft wiederholten Verhören ausgesetzt worden seien. Der IMT-Ankläger Robert M. W. Kempner habe ihnen gedroht, wenn sie keine belastende Erklärung abgäben, würden sie vor ein Standgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Die tagelangen, ununterbrochenen, intensiven Verhöre, während denen sie keine Nahrung erhielten, wirkten auf sie, so von Strempel, als habe man sie “hypnotisiert”. Thomsen berichtete, wie sein Vernehmer ihn darauf abrichtete, sich an gewisse Dinge zu “erinnern” (Butz 2015, S. 256f.).

Der SS-Richter Dr. Konrad Morgen, der im Kriege Strafverfahren gegen SS-Leute wegen Übergriffen an Häftlingen durchführte und dessen Aussagen über angebliche Vergasungen in Auschwitz sowohl beim IMT als auch später beim Frankfurter Auschwitz-Prozess eine kaum zu unterschätzende Rolle spielten, wurde von Amerikanern damit bedroht, bei mangelnder Willfährigkeit an die Sowjets ausgeliefert zu werden (Toland 1976, S. 774).

Generalfeldmarschall Erhard Milch wurde wegen seiner entlastenden Aussagen für Hermann Göring angedroht, er werde selbst auf der Anklagebank enden, was dann auch geschah: Er wurde wenig später wegen konstruierter Kriegsverbrechen angeklagt und zu lebenslänglicher Haft verurteilt, später jedoch gnadenhalber entlassen (Kern 1988, S. 400; vgl. Wistrich 1984, S. 210).

Der vormalige Führer der Hitler-Jugend Baldur von Schirach wurde unter Druck gesetzt, indem man seine ganze Familie in Sippenhaft nahm (Irving 1996, S. 201).

Während der von den Amerikanern nach dem IMT durchgeführten Nürnberger Militärtribunale nahm der Vorsitzender Richter Lee B. Wyatt im Fall 8 (Rasse- und Siedlungs-Hauptamt) folgendes zur Kenntnis; (Trials… 1953, Bd. 15, S. 879):

“Im Verlauf des Verfahrens gaben mehrere Zeugen an – darunter einige der Angeklagten, die Erklärungen abgaben, die von der Anklage als Beweise vorgelegt wurden – dass sie bedroht wurden, und dass durch einen Vernehmer Zwang von sehr unangemessener Natur ausgeübt wurde.”

R: Wilhelm Höttl und Dieter Wisliceny, die zwei “Kronzeugen” für die behauptete Zahl von sechs Millionen Juden, gehören in die gleiche Kategorie von Zeugen, die unter Drohungen aussagten. Höttl selbst, der wie Wisliceny auch unter Eichmann tief in die Judendeportationen verstrickt war, gelang es aufgrund seiner Willfährigkeit den Siegern gegenüber, in Nürnberg nicht als Angeklagter, sondern als privilegierter Zeuge aufzutreten (Irving 1996a, S. 236f.; vgl. Höttl 1997, S. 83, 360-387). Wisliceny wurde dazu überredet, mit den Alliierten zu kooperieren, nachdem ihm gedroht worden war, er würde andernfalls ans kommunistische Europa ausgeliefert werden. Wisliceny stellte sich daher gegen seine Mitgefangenen und bot sogar an, untergetauchte Kameraden zu verraten. Man versprach ihm dafür außerdem Sicherheit für seine Familie gegen eventuelle Racheakte seiner durch ihn angeschwärzten Kameraden (Servatius 1961, S. 64). Während sich die Alliierten an das Versprechen hielten, Höttl für seine Dienste auf freien Fuß zu setzen, waren sie bezüglich Wisliceny nicht so kooperativ. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurde er später an die kommunistische Tschechoslowakei ausgeliefert und dort verurteilt und gehenkt (Arendt 1990, S. 257). Interessant sind die Umstände, unter denen Höttl und Wisliceny sowie andere Zeugen ihre belastenden Aussagen über Eichmann machten: Sie dachten alle, dass der untergetauchte Eichmann tot sei und hofften, sich auf seine Kosten entlasten bzw. sich bei den Alliierten beliebt machen zu können (ebd., S. 331, 339). Erst im später durchgeführten Eichmann-Prozess in Jerusalem stellte sich heraus, dass all diese Zeugen den vermeintlich toten Adolf Eichmann ungerechtfertigterweise zu einem Hauptverantwortlichen für die “Endlösung” gemacht hatten, um sich selber zu entlasten (ebd., S. 339ff.).

Z: Gibt es irgendwelche Hinweise auf körperliche Misshandlungen?

R: Ja. Kommen wir daher nun zu den “Verhören dritten Grades”, sprich zur Folter.

Nachdem der vormalige Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß von den Briten verhaftet worden war, wurde er einige Tage lang ununterbrochen gefoltert, bis er schließlich bereit war, das ihm vorgelegte “Geständnis” zu unterzeichnen. Das ergibt sich nicht nur aus den Memoiren, die Höß später in polnischer Haft schrieb (Broszat 1981, S. 149f.):

“Am 11. März [1946] 23 Uhr wurde ich verhaftet. […] Es wurde mir übel zugesetzt durch die Security-Field-Police. […] Unter schlagenden Beweisen kam meine erste Vernehmung zustande. Was in dem Protokoll drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zu viel. […] Minden a. d. Weser. […] Dort wurde mir noch mehr zugesetzt durch den 1. englischen Staatsanwalt. […] Die psychische Quälerei der drei Satane war doch zu viel.”

Z: Wer glaubt schon einem vormaligen Auschwitz-Kommandanten.

R: Das brauchen wir gar nicht, denn seine Folterer haben in den 1980er Jahren selbst berichtet, wie sie ihn traktiert haben, so dass wir hier eine unabhängige Bestätigung haben (Butler 1986, S. 236f.; vgl. Faurisson 1987b; Irving 1996a, S. 241-246):

“Wir merkten später, dass er seine Zyankalitabletten verloren hatte. Aber er hätte ohnehin keine große Chance gehabt, diese einzunehmen, da wir ihm sofort eine Stablampe in den Rachen stießen. […]

‘Wie heißen Sie?’

Mit jeder Antwort ‘Ich heiße Franz Lang’ landete die Hand von Clarke krachend im Gesicht des Gefangenen. Nach dem vierten Schlag war Höß gebrochen und gestand, wer er war. Das Geständnis entlud plötzlich den Abscheu der jüdischen Sergeanten des Verhaftungskommandos, deren Eltern in Auschwitz aufgrund eines Befehls von Höß starben.

Der Gefangene wurde von der oberen Schlafkoje gezerrt, und seinen Schlafanzugrissen sie ihm vom Leib. Anschließend wurde er nackt auf eine der Schlachtbänke gestoßen, wobei seine Schreie und sein Stöhnen Clarke endlos vorkamen. Endlich drängte der anwesende Mediziner den Hauptmann, die Folter an Höß einzustellen: ‘Rufen Sie sie zurück, wenn Sie keinen toten Körper wegschaffen wollen.’

Eine Decke warf man über Höß und trieb ihn zu Clarks Auto, wo der Sergeant ihm eine Flasche Whisky in die Kehle schüttete. Höß fielen die Augen zu. Clarke schob seine Gummiknüppel unter die Augenlider von Höß und schrie ihn auf Deutsch an: ‘Halte deine Schweinsaugen offen, du Schwein!’

[…] Es dauerte drei Tage, bis Höß ein zusammenhängendes Geständnis ablegte. Aber dann redete er, ohne aufzuhören.”

Abb. 144: Der blutig gefolterte Höß in britischer Gefangenschaft

R: Die Briten waren sogar so verroht, den blutig geschlagenen Höß zu fotografieren, siehe Abb. 144. Dem gleichen Buch kann man auch entnehmen, dass der vormalige Generalgouverneur von Polen, Hans Frank, von den Briten in Minden ebenso gefoltert wurde (Butler 1986, S. 238f.). Oswald Pohl, vormaliger Chef des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes der SS und als solcher Verantwortlich für alle Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten der Konzentrationslager, hat über ähnlich unfeine Methoden im Verhörzentrum von Bad Nenndorf berichtet, unter denen sein Affidavit zustande kam.[292] Das Protokoll des IMT selbst beinhaltet eine aufschlussreiche Passage, und zwar bezüglich der Aussage von Julius Streicher. Dieser hatte während seiner Zeugenaussage berichtet, wie er wiederholt gefoltert worden sei. Auf Antrag der Anklage wurde diese Passage allerdings aus dem Protokoll entfernt, nicht aber die Diskussion des Gerichts über die Frage, ob sie Passage entfernt werden soll.[293] Karlheinz Pintsch, Adjutant von Rudolf Hess, wurde vom KGB in Moskau monatelang gefoltert (Hess 1986, S. 62). Die Sowjets erfolterten ebenso ein “Geständnis” von Jupp Aschenbrenner über die angeblichen Gaswagen an der Ostfront (Solzhenitsyn 1974, Bd. 1, S. 112). August Eigruber, vormaliger Gauleiter von Oberösterreich, wurde bei Kriegsende verstümmelt und kastriert; Josef Kramer, letzter Kommandant des Lagers Bergen-Belsen, sowie andere SS-Leute wurden dermaßen gefoltert, dass sie darum bettelten, sterben zu dürfen (Belgion 1949, S. 80f., 90). Der britische Journalist Alan Moorehead berichtet darüber (Connolly 1953, S. 105f.):

“Als wir uns den Zellen der gefangenen SS-Wachen näherten, wurde die Sprache des [britischen] Unteroffiziers bösartig. ‘Wir hatten heute Morgen eine Vernehmung’, sagte der Hauptmann. ‘Leider sind sie kein schöner Anblick.’ Der Unteroffizier entriegelte die erste Tür […] und schritt in die Zelle, einen Eisenhaken vor sich her schwingend. ‘Hoch mit Euch’, schrie er. ‘Auf. Auf, ihre dreckigen Bastarde.’ Ein halbes Dutzend Männer lag dort auf dem Boden. Einer oder zwei darunter konnten sich sofort aufrichten. Der Mann, der mir am nächsten lag und dessen Hemd und Gesicht blutverkrustet waren, machte zwei vergebliche Versuche, ehe es ihm gelang, in Kniestellung und dann auf die Füße zu kommen. Er stand mit ausgestreckten Armen und zitterte heftig.

‘Auf, hoch mit Euch’ schrie der Unteroffizier [in die nächste Zelle]. Der Mann lag in seinem Blute auf der Erde, eine massive Gestalt mit schwerem Kopf und schmuddeligem Bart […]. ‘Warum tötet ihr mich nicht?’, flüsterte er. ‘Ich halte das nicht mehr aus!’ Der gleiche Satz kam immer wieder über seine Lippen. ‘Der dreckige Bastard hat das schon den ganzen Morgen gesagt’, sagte der Unteroffizier.”

Z: Da kommt es einem ja hoch.

R: Das “Beste” kommt erst noch, wenn wir im nächsten Abschnitt etwas näher auf die Methoden bei den Nachkriegsprozessen eingehen: zerstörte Nagelbetten, ausgerissene Fingernägel, ausgeschlagene Zähne, zerbrochene Kiefer, zerquetschte Hoden. Aber darüber gleich mehr.

Erst Ende des Jahres 2005 gaben die Briten durch die Freigabe entsprechender Dokumente endlich zu, nach dem Kriege deutsche Gefangene in regelrechten Folterzentren systematisch misshandelt zu haben:[294]

“Hier [in Bad Nenndorf] unterhielt eine [britische] Organisation […] nach der britischen Besetzung Nordwest-Deutschlands von 1945 ein geheimes Gefängnis.

[Diese Organisation], eine Abteilung des Kriegsministeriums, unterhielt Vernehmungszentren auf der ganzen Welt, einschließlich einem, das als Londoner Käfig bekannt war, welches in einem der exklusivsten Londoner Wohnvierteln gelegen war. Offizielle Dokumente, die vor einem Monat im Nationalarchiv in Kew, Südwest-London, gefunden wurden, zeigen, dass der Londoner Käfig ein geheimes Folterzentrum war, wo deutsche Gefangene, die dem Roten Kreuz verheimlicht worden waren, geschlagen, schlaflos gehalten und mit ihrer Hinrichtung oder mit sinnlosen Operationen bedroht wurden.

So schrecklich die Bedingungen im Londoner Käfig auch waren, Bad Nenndorf war weitaus schlimmer. Letzte Woche wurden Akten des [britischen] Foreign Office, die fast 60 Jahre verschlossen waren, aufgrund einer Anfrage des Guardian zur Informationsfreiheit geöffnet. Diese sowie andere zuvor freigegeben Papiere enthüllen die entsetzlichen Leiden vieler der 372 Männer und 44 Frauen, die in den 22 Monaten seiner Existenz bis zum Juli 1947 durch dieses Zentrum geschleust wurden.

Sie beschreiben ausführlich die von einem Kripobeamten von Scotland Yard durchgeführten Untersuchungen […]. Trotz der präzisen und formalen Sprache des Kripo-Berichts an die Regierung springen einem die Wut und Abscheu aus jeder Seite entgegen, auf denen er über einen Ort berichtet, wo Gefangene systematisch geschlagen und extremer Kälte ausgesetzt wurden, wo einige zu Tode gehungert wurden und mit Instrumenten gefoltert wurden, die seine [britischen] Landsmänner angeblich in einem Gestapo-Gefängnis in Hamburg gefunden hatten. Das Foreign Office weigert sich sogar heute noch, Fotos freizugeben, die von einigen der ‘lebenden Skelette’ bei deren Freilassung gemacht wurden.”

R: Oswald Pohl, der vormalige Chef des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS, war auch einer der Gefangenen von Bad Nenndorf. Er berichtete über seine Behandlung das Folgende (HT 47, S. 35f.):

“Die Handfesseln wurden mir in der abgeschlossenen und bewachten Zelle weder bei Tag noch bei Nacht, auch nicht zum Essen und zur Notdurft, abgenommen. Ja, ich wurde abends, mit gefesselten Händen auf der Pritsche liegend, durch eine zweite Fessel an den Pfosten der Pritsche gefesselt, so daß ich mich nicht bewegen konnte und infolgedessen keinen Schlaf fand. […] Der Rückweg zur Zelle gestaltete sich zu dem gleichen Spießrutenlaufen, wobei ich einige Male durch Beinstellen der Posten zu Fall kam und heftig gegen die Wand schlug. […]

Schließlich stürzten sich wie auf Kommando alle anwesenden Posten – es befanden sich etwa 8–10 Personen in der Zelle – auf mich, rissen mich hoch und schlugen blindlings auf mich ein, der ich wehrlos gefesselt war. Es hagelte Faustschläge gegen den Kopf und Fußtritte gegen alle Körperteile. Ich taumelte, mich mühsam auf den Beinen haltend, von einer Ecke in die andere, bis ich unter einem gewaltigen Schlag oder Fußtritt in die Magengegend besinnungslos zusammensackte. […] Bei der brutalen Mißhandlung ist mir ein Backen- und ein Schneidezahn ausgeschlagen worden. Am nächsten Morgen gegen 7 Uhr wurde ich gefesselt in einem Kraftwagen nach Nürnberg gebracht.”

R:Bad Nenndorf war freilich nur eines der vielen britischen Zentren, und es ist nicht einzusehen, warum die Briten besser oder schlechter gewesen sein sollen als die Amerikaner, Franzosen oder Russen. Auch dazu später noch mehr.

Ich darf hier aber darauf hinweisen, dass die körperliche Folter nicht unbedingt das beste Mittel ist, um Leute dazu zu bringen, dass zu sagen, was man von ihnen erwartet. Obwohl die körperliche Folter Angst erzeugt, so erzeugt sie auch das starke Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, so dass eine gefolterte Person sehr wahrscheinlich darüber sprechen wird, sobald die Angst nachlässt. Das ist anders bei den Methoden, die üblicherweise vom sowjetischen NKWD und seinen Nachfolgeorganisationen angewendet wurden: Schlafentzug. Solschenizyn hat diese perfide Methode ausführlich beschrieben, die keinerlei Spuren hinterlässt (1974, Bd. 1). Selbstverständlich wurde diese Methode von den Westalliierten ebenso benutzt. Tatsächlich wird sie noch heute bei vielen Polizeiverhören verwendet (siehe den auf Seite 416f. beschriebenen Fall). In Verbindung mit der drohenden Todesstrafe, die über fast allen damals vor den Nachkriegstribunale stehenden Deutschen schwebte, war dies eine unfehlbare Methode, um jeden Mann zu brechen und ihn dazu zu bringen, alles zu gestehen, was man von ihm wollte.

Z: Und die Ergebnisse dieser Strafverfahren werden heute als der Weisheit letzter Schluss dargeboten?

R: Wenn man das quasi offizielle Organ der deutschen Zeitgeschichtsschreibung, die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, für das Maß der Dinge hält, dann ja. Deren Auffassung zufolge ist das IMT als ein faires, nach Gerechtigkeit strebendes Verfahren einzustufen, dessen einzige Mangelhaftigkeit in seinen Rechtsgrundlagen zu suchen sei (Gruchmann 1968, S. 386).

Lassen Sie mich daher nun etwas näher auf die Randbedingungen dieses Verfahrens und anderer Verfahren eingehen, in denen angebliche deutsche Verbrechen während der Kriegszeit behandelt wurden.

4.3. Aussagen vor Gericht

4.3.1. Die Illusion der Gerechtigkeit

R: Wir alle haben unsere idealistischen Vorstellungen darüber, wie ein Gericht zu seinem Urteil kommt. Ich darf aber nahelegen, dass dies lediglich einem Wunschdenken entspricht, und ich schreibe dies nicht etwa nur, weil ich selber schlechte Erfahrungen gemacht habe. Tatsache ist, dass die Richter in jedem Verfahren unter einem enormen Druck stehen, jeden Fall derart abzuschließen, dass er nicht wieder auf ihrem Tisch landet, etwa weil ein höheres Gericht das Urteil für mangelhaft hält und ein neues Verfahren anordnet. Dem füge man hinzu, dass die finanziellen und personellen Ressourcen der Gerichte im Grunde in jedem Land aufs äußerste angespannt sind, so dass die Richter ständig darum kämpfen, die Anzahl der Fälle auf ihrem Schreibtisch unter Kontrolle zu halten.

Ein Strafrichter sieht sich zudem in der großen Mehrheit der Fälle Angeklagten gegenüber, die ich als den Abschaum der Gesellschaft beschreiben möchte. Falls Sie selber je vor einem Strafrichter standen, möge Sie mir dies verzeihen, aber Sie mögen eine Ausnahme davon gewesen sein. Ich habe selbst vier Jahre im Gefängnis gesessen, so dass ich die durchschnittliche Klientel dort kenne. Es ist daher verständlich und in gewissem Grade vielleicht auch unvermeidbar, dass ein Richter zumindest unbewusst dazu tendiert, Vorurteile gegenüber den Leuten auf der Anklagebank zu haben. Strafrichter zeigen oft einen schauderhaften Zynismus, da es einfach ist, das Vertrauen in die Anständigkeit der Menschheit zu verlieren, wenn man sich sein Leben lang die Missetaten dieser Banditen, Gangster und Kriminellen anhören muss. Hoffen Sie also bloß, dass sie nie in die Lage geraten, den Schwarzen Peter zu ziehen, da Sie dann vom System lediglich abgearbeitet werden, um zum nächsten Fall zu gelangen (obwohl die meisten derart abgefertigten Gauner wahrscheinlich eine gerechte Behandlung abbekommen). Unter diesen Umständen ist das Prinzip der Unschuldsvermutung eine schöne, aber unrealistische Illusion. Wenn Sie einmal ins Visier geraten sind, ist es schwierig, ihre Unschuld zu deren Genugtuung zu beweisen.

Dies alles gilt für normale Gerichtsverfahren. Dass in Fällen, wo es um angebliche NS-Täter geht, die ganze Welt zuschaut, was der Richter bzw. das Gericht macht, verkompliziert die Dinge weiter. Jeder Richter, der es unter diesen Umständen wagt, Angeklagte freizusprechen, wir nicht lange glücklich sein – und der Aufschrei von Lobbyisten, Politikern und den Weltmedien wird dafür sorgen, dass höhere Instanzen den Fall prompt zurückschicken, bis eine Verurteilung erfolgt.[295] Es ist unvorstellbar, dass es irgendeine Justiz, die sich einem solchen Druck ausgesetzt sieht, wagen würde, sich die faktischen Behauptungen kritisch anzusehen, die dem behaupteten Verbrechen zugrunde liegen. Das ist bisher nicht geschehen, und solange der gegenwärtige Zeitgeist fortbesteht, wird dies auch in Zukunft nicht passieren.

Das Verbrechen selbst ist in Stein gemeißelt, ist offenkundig. Es wird nicht untersucht. Das einzige, was unter den herrschenden gesellschaftlichen Bedingungen je untersucht wurde und werden wird, ist die Frage: wer ist schuldig? Wen schicken wir für wie lange ins Gefängnis?

Wissenschaftler können ein Leben lang nach der “Wahrheit” suchen; Richter können das nicht. Sie müssen den Fall abschließen und müssen ihre Vorgesetzten sowie hier zudem die ganze Welt zufriedenstellen. Was kann man also von der Justiz erwarten?

Z: Aber das war nicht unbedingt der Fall gleich nach dem Kriege, als noch niemand genau wusste, was genau vorgefallen war.

R: Wirklich? Habe ich nicht im Detail beschrieben, dass schon im Jahre 1943, 1942, 1936, 1925, 1915, 1900… “jeder” wusste, dass es sechs Millionen Opfer gab? Und stimmt nicht auch, dass die Alliierten einen verdammt guten Grund dafür angeben mussten, Japan und ganze Mitteleuropa in Schutt und Asche gelegt zu haben? Und für die ungezählten Millionen Kriegsopfer, die ethnischen Säuberungen in ganz Europe, und dass sie einen Großteil Europas an Stalin ausgeliefert hatten, den blutrünstigsten Diktator der Menschheitsgeschichte?

Z: Das beweist aber gar nichts.

R: Nun, es beantwortet die Frage cui bono? – wem nützt es und auf welche Weise.

Bereits 1994 habe ich die Bedingungen detailliert beschrieben, unter denen die verschiedenen Verfahren gegen angeblichen NS-Verbrecher durchgeführt wurden (Gauss 1994, S. 61-98; engl. aktualisiert in Rudolf 2003a, S. 85-131). Anstatt zu wiederholen, was ich dort niedergelegt habe, lassen Sie mich hier lediglich einige Höhepunkte aufzeigen und ansonsten die Lektüre dieser Artikel empfehlen.[296]

Wenn man bedenkt, dass Holocaust-Überlebende heutzutage als “weltliche Heilige” angesehen werden und man ihnen folglich alles durchgehen lässt, was sie an wilden Geschichten erzählen (Finkelstein 2001, S. 86), so wäre eine noch kritischere Einstellung all jener erforderlich, die an Gerichtsverfahren beteiligt sind. Aber das genaue Gegenteil dessen geschieht: nicht eine einzige während solcher Verfahren abgegebene Zeugenaussage wurde je einer kritischen Analyse durch Fachleute unterzogen.

Z: Sie hatten aber doch zuvor berichtet, dass bei dem Verfahren gegen Demjanjuk ein Sachverständiger auftrat (S. 385).

R: Dieser Sachverständige beurteilte nur, in welchem Ausmaß das Gedächtnis der Zeugen unzuverlässig war. Zur inhaltlichen Richtigkeit der Aussagen machte er keine Aussagen. Dafür wäre er auch gar nicht kompetent gewesen.

4.3.2. Zum IMT hinführende Prozesse

R: Obwohl die sowjetischen Schauprozesse unter Stalin und anderswo im Ostblock, ob sie nun gegen angebliche Kollaborateure oder gegen Deutsche gerichtet waren, wahrscheinlich die übelsten Farcen der gesamten Nachkriegs-“Justiz” waren, ist die Dokumentation und Literatur dazu recht spärlich. Aber da die Sowjetunion im Kalten Krieg als Feind galt, galt die kritische Untersuchung dieser Verfahren zumindest nicht als anstößig (vgl. Roediger 1950; Maurach 1950; Eisert 1993; Bourtman 2008). Interessanter ist hier eine Analyse jener Verfahren, die von den Westalliierten durchgeführt wurden. Schließlich behaupten diese Länder von sich, sie seien Rechtsstaaten, so dass wir von denen zu Recht einen höheren Standard erwarten.

Wenn wir jedoch untersuchen, was sich während der Verfahren abspielte, die zum Internationalen Militärtribunal führten, so finden wir, dass sich zumindest die US-Amerikaner nicht wirklich anders verhielten als die Sowjets:

  • alle Deutschen, die in der Partei, im Staat oder in der Wirtschaft führende Positionen innehatten, wurden ohne Verfahren unter “automatischen Arrest” gestellt;
  • Hunderttausende wurden in Konzentrationslager eingesperrt, die üblicherweise aus eingezäunten Wiesen bestanden, wo die Gefangenen wie die Fliegen starben (Bacque 1995 & 2002);
  • jeder Deutsche konnte eingesperrt werden, bis er den Alliierten jene eidesstaatliche Erklärung abgab, die man von ihm wünschte (Utley 1993, S. 195ff.).
  • Eine Anzahl der von den Westalliierten unterhaltenen Gefängnisse galten als “Folterzentren” (Tiemann 1990, S. 71, 73; F. Oscar 1950, S. 77ff.).

Z: Das ist ein schwerer Vorwurf, der konkreter Beweise bedarf!

R: Lassen sie mich einige bisher bekannt gewordene Beweise erwähnen. Die 2005 von den Briten freigegebenen Dokumente über ihre in Deutschland unterhaltenen Folterzentren zur Vorbereitung alliierter Prozesse hatte ich bereits erwähnt (S. 429f.). Der führende westdeutsche Nazijäger Adalbert Rückerl schrieb bezüglich dieser alliierten Verfahren lakonisch (Rückerl 1984, S. 98):

“Gegen die Art der Prozeßführung einiger amerikanischer Militärtribunale, vor allem aber gegen die Tatsache, daß in diesen Prozessen mehrfach als Beweismittel Geständnisse der Angeklagten verwertet wurden, die im Vorverfahren teilweise unter schwerstem physischem und psychischem Druck zustande gekommen waren, wurden alsbald auch von amerikanischer Seite selbst Einwände erhoben.”

R: In der Tat gab es bis zum Jahre 1949 mehrere amerikanische Untersuchungskommissionen, die einen Teil jener Folter-Vorwürfe untersuchten, die von deutschen oder auch von amerikanischen Verteidigern, vor allem von R. Aschenauer, G. Froeschmann und W.M. Everett, vorgebracht worden waren. US-Menschenrechtsorganisationen warfen diesen Kommissionen jedoch vor, lediglich Feigenblätter für die US-Armee und US-Politik gewesen zu sein, da sie ausschließlich dazu gedient hätten, das wahre Ausmaß dieses Skandals zu vertuschen. So kommentierte zum Beispiel der National Council for Prevention of War (Nationalrat zur Kriegsverhinderung) die Schlussfolgerungen der Baldwin-Kommission, welche die Armee von groben Vergehen freigesprochen hatte, wie folgt (Tiemann 1990, S. 181):

“Der Ausschuss schloss seinen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform derartiger Verfahren in der Zukunft ab, mit Empfehlungen freilich, die den ganzen Inhalt seiner Entschuldigungen und Entlastungen, mit denen der größte Teil des Berichts angefüllt ist, Lügen strafen. Seine Erklärung, auf eine Formel gebracht, lautet: ‘Wenn ihr es auch nicht getan habt, wir wollen nicht, dass ihr es wieder tut.’ […]

R: Besonders engagiert zeigte sich damals der vom US-Senat als Beobachter entsandte Senators Joseph McCarthy, der aus Protest gegen die Kollaboration der Untersuchungsmitglieder mit der amerikanischen Armee bei der Vertuschung des Skandals seinen Beobachterposten nach zwei Wochen niederlegte und eine bewegende Rede vor dem US-Senat hielt. Seine detaillierte Liste der den in US-Gefangenschaft befindlichen deutschen Angeklagten zugefügten Qualen ist schreckenerregend (McCarthy 1949).

Z: Senator McCarthy ist wahrscheinlich der schlechteste Zeuge für solche Misshandlungen, den Sie hier zitieren können, da er all seine Glaubwürdigkeit verloren hat aufgrund seiner führenden Rolle bei den Hexenjagden auf Kommunisten in den USA der 1950er Jahre.

R: Ich bin mir dessen bewusst, obwohl der Kern seiner Absicht – der Kampf gegen die kommunistische Infiltration der US-Regierung, die während der Amtsperiode von Roosevelt eskaliert war – wohl begründet war, wie wir heute wissen (Haynes/Klehr 2003). Das ist freilich keine Entschuldigung für die Verfolgung unschuldiger Bürger, wie sie während der damaligen bisweilen hysterischen Kampagne geschah, die heute McCarthyismus genannt wird.

Ich darf aber darauf hinweisen, dass mir nicht einsichtig ist, warum McCarthy, ein rechter US-Politiker, dedizierter US-Patriot und Unterstützer der US-Armee, solche Anschuldigungen gegen das Militär seines eigenen Landes erheben würde, ohne dafür triftige Gründe zu haben. Und die hatte er. Anstatt also McCarthy zu zitieren, darf ich Edward L. van Roden zitieren, der während des Zweiten Weltkrieges Leiter der US-Militärjustizabteilung für Europa war. Zusammen mit dem Richter Gordon Simpson vom Obersten Gerichtshof des US-Staates Texas wurde van Roden 1948 zum Leiter einer weiteren außerordentlichen Kommission ernannt, die damit beauftragt war, Behauptungen von Misshandlungen während des US-Verfahrens in Dachau nachzugehen. Hier ist sein Auszug aus dem, was er darüber schrieb (Roden 1949, S. 21f.):

“AMERIKANISCHE Ermittler beim US-Gericht in Dachau, Deutschland, benutzten die folgenden Methoden, um Geständnisse zu erhalten: Schläge und brutale Tritte. Ausschlagen von Zähnen und Brechen von Kiefern. Scheintribunale. Isolationshaft. Scheinpriester. Sehr begrenzte Rationen. Seelische Entbehrungen. Entlassungsversprechungen. […] Wir haben den Krieg gewonnen, aber einige von uns wollen weiterhin töten. Mit scheint das bösartig zu sein. […] Das amerikanische Verbot der Aussagen vom Hörensagen ist aufgehoben worden. Aussagen aus zweiter und dritter Hand wurden zugelassen, […] Lt. Perl von der Anklage machte geltend, es sei schwierig gewesen, passable Beweise zu erhalten. Perl sagte dem Gericht, ‘Wir mussten einen harten Fall knacken und mussten überzeugende Methoden anwenden.’ Er gab dem Gericht gegenüber zu, dass die überzeugenden Methoden verschiedene ‘Hilfsmittel umfassten, darunter gewisse Gewalt und Scheinverfahren.’ Er sagte dem Gericht zudem, dass die Fälle auf Beweisen ruhten, die mit solchen Methoden erlangt worden waren. […] Die Aussagen, die als Beweis zugelassen wurden, stammten von Männern, die zuvor drei, vier und fünf Monate in Einzelhaft gehalten worden waren. Sie waren zwischen vier Wänden eingesperrt, ohne Fenster und ohne die Möglichkeit körperlicher Bewegung. Zwei Mahlzeiten am Tag wurden ihnen durch einen Türschlitz in die Zelle geschoben. Sie durften mit niemandem sprechen. In dieser Zeit hatten sie weder mit ihrer Familie noch mit einem Geistlichen oder Priester Kontakt. […] Unsere Ermittler stülpten dem Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf und schlugen ihn dann mit Schlagringen ins Gesicht, traten ihn und schlugen ihn mit einem Gummischlauch. Viele der deutschen Angeklagten hatten ausgeschlagene Zähne. Einige hatten gebrochene Kiefer. Sämtliche Deutschen bis auf zwei in den 139 von uns untersuchten Fällen haben durch Fußtritte in die Hoden unheilbare Schäden erlitten. Dies war die übliche Ermittlungsmethode unserer amerikanischen Ermittler. Perl gab die Verwendung von Scheinprozessen und überzeugender Methoden zu, einschließlich Gewalt, und sagte, dem Gericht sei freigestellt gewesen, bezüglich der Gewichtung der so erhaltenen Beweise zu urteilen. Aber alles wurde akzeptiert.

Nach einer Serie von Prügeln schrieb ein 18-jähriger Angeklagter eine ihm diktierte Aussage nieder. Als sie die Seite 16 erreicht hatten, wurde der Junge für die Nacht eingeschlossen. Am frühen Morgen hörten ihn Deutsche nahe seiner Zelle murmeln: ‘Ich werde keine Lüge mehr von mir geben.’ Als der Wärter später kam, um ihn zu holen, damit er seine falsche Aussage fertigstellt, fand er den Deutschen an einer Zellstange hängend, tot. Aber die Aussage, wegen der dieser Deutsche sich erhängt hatte, um sie nicht unterschreiben zu müssen, wurde dennoch in einem Verfahren gegen andere als Beweis eingeführt und akzeptiert.

Manchmal wurde ein Gefangener, der seine Unterschrift verweigert hatte, in einen schwach beleuchteten Raum geführt, wo eine Gruppe ziviler Ermittler in Uniformen der US-Armee um einen schwarzen Tisch herum saßen mit einem Kreuz in der Mitte und zwei brennenden Kerzen zu jeder Seite. ‘Jetzt wirst Du Deinen amerikanischen Prozess haben’, wurde dem Angeklagten gesagt.

Das Scheingericht verhängte eine Schein-Todesstrafe. Dann wurde dem Angeklagten gesagt: ‘In ein paar Tagen wirst Du gehenkt, sobald der General das Urteil bestätigt; aber unterzeichne in der Zwischenzeit dieses Geständnis, und wir können für Dich einen Freispruch bekommen.’ Einige würden selbst dann noch nicht unterzeichnen. […]

In einem anderen Fall betrat ein falscher katholischer Pfarrer (tatsächlich ein Ermittler) die Zelle eines der Angeklagten, hörte sich seine Beichte an, gab ihm die Absolution und gab ihm dann einen kleinen freundlichen Tipp: ‘Unterschreibe, was die Ermittler auch immer unterschrieben haben wollen. Es wird Dir die Freiheit bringen. Auch wenn es falsch ist, so kann ich Dir schon jetzt im Voraus für die Lügen, die Du erzählen wirst, die Absolution erteilen.’”

Z: Das ist ja eklig. Dagegen erscheinen die Ereignisse von Abu Ghraib nach dem zweiten Krieg gegen den Irak harmlos.[297]

Z': Nun, Abu Ghraib hat mich zumindest gelehrt, dass Amerikaner tatsächlich zur systematischen Folter fähig sind, auch wenn es in diesem Fall ein politisches System betrifft, das als weit weniger bösartige angesehen wurde als Hitlers Nazi-Deutschland. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass sich die US-Truppen nach dem Zweiten Weltkrieg noch weitaus übler verhalten haben.

R: Ganz richtig.

Z: War es nicht bei diesen Dachauer Prozesse, wo die US-Ankläger versuchten, es als “offenkundig” zu erklären, dass im Lager Dachau Menschengaskammern angewandt wurden (Kapitel 2.4., S. 85)?

R: Gut beobachtet. Mit solchen Methoden kann man alles beweisen. Schlimmer jedoch als diese sogenannten Verhörmethoden dritten Grades waren laut Joachim Peiper, Hauptangeklagter im Malmedy-Prozess, das Gefühl des wehrlosen Ausgeliefertseins bei totaler Isolation von der Außenwelt und den Mitgefangenen sowie der oftmals gelungene Versuch der Amerikaner, die Gefangenen mit Drohungen und Versprechungen gegeneinander auszuspielen, um durch falsche Belastungsaussagen den in der Kameradschaft begründeten Widerstand der Gefangenen zu brechen (Verhöre zweiten Grades).

Z: Das erinnert mich sehr an die Verhörmethoden der US-Behörden in Guantanamo Bay, wie sie im Time Magazin berichtet wurden (Zagorin/Duff 2005). Demnach scheint alles, was nach dem Zweiten Weltkrieg geschah, Tradition bei den US-Streitkräften geworden zu sein.

R: Ein Tradition, die sicherlich gebrochen gehört. Aber mein Eindruck ist, dass die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland benutzten Methoden wesentlich weiter verbreitet und brutaler waren als das, was sich in Abu Ghraib oder in Guantanamo Bay abspielte. Immerhin ist dieses Lager eine Ausnahme. In Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg machten die US-Streitkräfte die Ausnahme jedoch zur Regel. Aber lassen Sie mich nun einige der Eigenschaften dieser von den Amerikanern durchgeführten Prozesse der unmittelbaren Nachkriegszeit zusammenfassen:

  • Aus den Protokollen dieser stunden- und tagelangen Verhöre schusterte die Anklagebehörde sogenannte Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits) zusammen, wobei entlastende Passagen gestrichen wurden und der Inhalt durch Umformulierungen oftmals entstellt wurde. Neben diesen zweifelhaften Affidavits war alles Erdenkliche als Beweis zulässig, zum Beispiel auch unbeglaubigte Kopien von Dokumenten sowie Aussagen aus dritter Hand (Hörensagen).
  • Gefangene konnten die Freiheit erlangen, wenn sie sich als Zeuge zur Belastung Dritter zur Verfügung stellten.
  • Bis zum Beginn des Prozesses waren die Angeklagten völlig ohne anwaltliche Vertretung
  • Die Pflichtverteidiger waren oft selber Angehörige der Siegermächte, oft des Deutschen nicht mächtig, und zeigten nur wenig Interesse an der Verteidigung der Angeklagten; manchmal verhielten sie sich sogar offen wie Ankläger, ja drohten sogar den Angeklagten und überredeten sie zu falschen Schuldbekenntnissen.
  • Den Verteidigern wurde Akteneinsicht nur teilweise und widerwillig gestattet; Gespräche mit den Angeklagten waren erst kurz vor Prozessbeginn, teilweise sogar erst danach und nur unter alliierter Aufsicht möglich.
  • Der Verteidigung wurde oftmals erst kurz vor Prozessbeginn erlaubt, die meist pauschal und allgemein gehaltenen Anklagepunkte zu erfahren.
  • Anträge zur Vernehmung von Entlastungszeugen oder zur Anfechtung von Beweismitteln, wie erpressten Aussagen, wurden meist abgelehnt.
  • Die Gerichte konnten als Beweis zulassen, was immer sie wollten, da sie “an Beweisregeln nicht gebunden” waren (Knieriem 1953, S. 558).
  • Um zu Belastungsaussagen zu bekommen, organisierten die Anklagebehörde sogenannten “Bühnenschaus” oder “Revuen”: Die Anklagebehörde suchte dazu ehemalige KL-Häftlinge zusammen und setzte sie ins Auditorium. Die Angeklagten wurden auf einer beleuchteten Bühne platziert, während die ehemaligen Insassen im dunklen Raum saßen und zum Teil mit wildem Geschrei und bösesten Verwünschungen alle erdenklichen Beschuldigungen gegen die Angeklagten erheben konnten. Wurden wider Erwarten gegen einen Angeklagten keine oder nur ungenügend erscheinende Vorwürfe erhoben, so half die Anklage nach, indem sie den Zeugen ins Gewissen redete, manchmal sogar handfest drohte (vgl. Aschenauer 1952, S. 18-33; Koch 1974, S. 127).

Z: Das ist während des IMT passiert?

R: Nein, nicht während des IMT, sondern bei den von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone im Vorfeld durchgeführten Verfahren in Dachau und anderswo. Diese Prozesse sammelten einige jener “Beweise”, die dann während des IMT benutzt wurden.

Entlastungszeugen aus den KLs wurden der Verteidigung von der Anklagebehörde verschwiegen, bedroht, beleidigt, eingeschüchtert, ja sogar stellenweise selbst verhaftet und misshandelt. Ehemalige KL-Insassen drohten ihren ehemaligen Leidensgenossen mit Repressalien gegen deren Familien oder sogar mit belastenden Aussagen und Anzeigen gegen sie, falls sie keine entsprechenden belastenden Aussagen oder Erklärungen gegen Dritte abgäben. Sogar Morddrohungen gegen Mithäftlinge sind belegt. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die später als verfassungswidrige kommunistische Vereinigung verboten wurde, entschied darüber, welcher ehemalige Häftling im damals ausgebombten und hungernden Deutschland Nahrungsmittelzuweisungen, Wohnberechtigungsscheine etc. bekam. Sie setzte mit diesem Mittel viele ehemalige Mitinsassen unter Druck, nicht als Entlastungszeugen aufzutreten, ja sie verbot den ehemaligen Mithäftlingen ausdrücklich entlastende Aussagen unter Androhung von Repressalien (Aschenauer 1952, S. 42f.; Utley 1949, S. 198; Koch 1974, S. 53).

Die zu Belastungsaussagen willigen Zeugen fielen durch häufiges, zum Teil gruppenweises Auftauchen bei verschiedenen Prozessen auf, bei denen sie erhebliche Zeugengelder und Naturalien erwarten konnten. Vielfach handelte es sich bei diesen “Berufszeugen”, die sich bezüglich ihrer Aussagen offen untereinander absprachen, um kriminelle Ex-Häftlinge, die wegen schwerer Verbrechen in einem KL gesessen hatten und denen bei willigem Verhalten Straffreiheit versprochen wurde.

Z: Das erinnert mich an unseren Freund Adolf Rögner.

R: Ja, der war einer davon.

Z: Mit solchen Methoden kann man alle Vorwürfe “beweisen”. Aber das kann doch von vernünftigen Historikern nicht ernst genommen werden.

R: Leider ist dies aber der Fall. Der Historiker T.A. Schwartz behauptete zum Beispiel noch im Jahr 1990 in Deutschlands führendem Zeitgeschichtsperiodikum, dass diese amerikanischen Prozesse in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention durchgeführt worden seien und dass das Hauptproblem dieser Prozesse lediglich in der fehlenden Berufungsmöglichkeit und der ungewissen zukünftigen Behandlung der Verurteilten bestanden habe.

4.3.3. Das IMT und die nachfolgenden NMTs

R: Wäre es von Belang, wenn sich herausstellte, dass das Nürnberger Internationale Militärtribunal zu allererst ein jüdisches Rachefest an den deutschen Führern war? David Irving hat auf die große jüdische Beteiligung hingewiesen (1996a, S. 139), und wie Thomas Dalton angemerkt hat (2009, S. 38), hat der führende US-Ankläger Thomas Dodd in einem Brief vom 20.9.1945 von sich gegeben (Dodd 2007, S. 135):

“Du wirst verstehen, wenn ich Dir sage, dass dieses [Anklage-]Personal zu 75% jüdisch ist.”

Z: Wenn man bedenkt, was der Nationalsozialismus den Juden angetan hat, ist es da nicht verständlich, dass sie auf Rache aus waren?

R: Rache ja, aber das ist nicht dasselbe wie Gerechtigkeit. Doch sei dem wie es will, am Ende zählen die Argumente und nicht die religiösen Hintergründe jener, die sie vorbringen.

Das IMT war ein merkwürdiges Verfahren: Nicht irgendwelche neutralen Parteien, sondern die Sieger waren zugleich die Ankläger und die Richter. Jede Berufung wurde kategorisch ausgeschlossen, und man schuf sich seine eigenen Prozessregeln, die dann auf eine Nation anwandten wurde, die dem nicht zugestimmt hatte, was eine krasse Verletzung des Völkerrechts war. Neue Tatbestände wurden definiert, die zuvor nicht existiert hatten, und sie wurden rückwirkend – und widerrechtlich – sowie ausschließlich gegen die Besiegten angewandt, obwohl die Sieger die neuen “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und “gegen den Frieden” genauso begangen hatten.

Die Regeln erlaubten es, der Verteidigung jede Anfrage oder Erklärung zu verweigern, die man für unnötig oder irrelevant hielt, und das Gericht wurde von allen Beweisregeln befreit, so dass es je nach Gutdünken Beweise akzeptieren oder verwerfen konnte. Und hier ist die Regel, welche der Fluch ist, der über allen späteren Verfahren dieser Art schwebte (Artikel 21 des Londoner Abkommens, Brennecke 1970, S. 27ff.):

“Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; [...]

R: Zu diesen allgemein bekannten Tatsachen gehörte alles, was durch irgendeine Behörde oder Kommission irgendeines alliierten Staates in Urkunden, Handlungen, Berichten oder Protokollen festgestellt wurde.

Z: Heißt das etwa, dass alle durch Folter und Drohung zustande gekommenen Urteile in den zuvor besprochenen Schauprozessen automatisch als Beweise galten?

R: Genau das heißt es. Und nicht nur das, sondern auch jeder Bericht einer alliierten Kommission, also auch die getürkten Berichte stalinistischer Kommissionen über angebliche deutsche Verbrechen, galten automatisch als Beweise. Der britische Historiker Richard Overy hat dies prägnant zusammengefasst (Overy 1997, S. 294):

“Die sowjetischen Ankläger arbeiteten mit dem Nachteil [im Gegensatz zu den Westalliierten], dass es nicht gelungen war, den Angeklagten nach Wochen ununterbrochener Folter Geständnisse abzuzwingen. Sie präsentierten einen sorgfältig in Moskau konstruierten Fall und legten sich darauf fest. […] Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit trug die sowjetische Seite langatmige Berichte bei, die von vorbereiteten Schriften vorgelesen wurden, die angeblich auf Zeugenaussagen beruhten. Die Berichte […] wurden kaum hinterfragt […]. Sie mögen durchaus von A bis Z erfunden gewesen sein; sie waren fast mit Sicherheit (aber unnötigerweise) angereichert […].”

Z: Demnach war der Nürnberger Prozess nichts weiter als eine Lynchjustiz der Alliierten.

R: Genau so äußerte sich der Präsident des Obersten Gerichtshof der USA, Harlan Fiske Stone (Mason 1956, S. 716):

“Jackson ist gegangen, um in Nürnberg seine hochgradige Lynchparty durchzuführen. Es ist mir egal, was er mit den Nazis macht, aber ich hasse die falsche Behauptung, er leite ein Gericht und führe ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Regeln durch. Dieser Betrug ist ein bisschen zu selbstgerecht, um meinen altmodischen Idealen zu entsprechen.”

R: Diese Einstellung der Alliierten lässt sich sogar dokumentarisch nachweisen, denn im Vorfeld des Prozesses äußerten die Sowjets unverblümt ihren Wunsch, die Angeklagten ohne Prozess oder doch nur nach einem summarischen Schauprozess zu erschießen, da deren Schuld ohnehin offenkundig sei. Zwar gab es auf westalliierter Seite zustimmende Äußerungen, jedoch meinte man schließlich, nur ein richtiger Prozess könne den gewünschten propagandistischen Effekt auf das deutsche Volk haben (Irving 1996a, S. 15-32). Der alliierte Chefankläger R. Jackson meinte dann auch entsprechend während des Tribunals:

“Als Militärgericht ist dieses Gericht eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Vereinten Nationen. Als Internationaler Gerichtshof wird er nicht gebunden durch die einschränkenden Bestimmungen, die in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht in den Verfassungs- und Gerichtssystemen der einzelnen Länder bestehen.” (IMT, Bd. 19, S. 398)

Z: Na, da haben wir doch wenigstens ein bisschen Ehrlichkeit.

R: Während der Nürnberger Militärtribunale, die nach dem IMT ausschließlich durch die US-Amerikaner durchgeführt wurden, lagen die Dinge nicht anders. Der Vorsitzende Richter des Nürnberger Militärtribunals Fall 7 (gegen deutsche Generäle wegen Geißelerschießungen), Charles F. Wennerstrum, der nur die milden Exzesse der Anklage im Gerichtssaal miterlebte, veröffentlichte unmittelbar nach Urteilsspruch die folgende vernichtende Erklärung zu diesen Verfahren (Foust 1948):

“Wenn ich vor 7 Monaten das gewusst hätte, was ich heute weiß, ich wäre niemals hierhergekommen.

Es liegt auf der Hand, dass der Sieger eines Krieges nicht der geeignete Richter über die Schuld von Kriegsverbrechen ist. […] Die Anklage hat es nicht fertiggebracht, Objektivität fern von Rachsucht zu wahren, fern allen persönlichen Eifers, Verurteilungen durchzusetzen. Sie hat versagt, Präzedenzfälle zu schaffen, die geeignet wären, der Welt zukünftige Kriege zu ersparen. Die ganze Atmosphäre hier ist ungesund. […] Gesetzgeber, Anwälte, Dolmetscher und Vernehmer wurden eingesetzt, die erst wenige Jahre zuvor amerikanische Staatsbürger geworden waren und deren Grundsatzanschauungen in der Hassmentalität und den Vorurteilen Europas eingebettet waren. Die Tribunale hatten die Aufgabe, das deutsche Volk von der Schuld seiner Führer zu überzeugen. Sie überzeugten die Deutschen jedoch nur davon, dass ihre Führer den Krieg gegenüber rücksichtslosen Eroberern verloren haben.

Das hauptsächliche Beweismaterial in den Prozessen bestand aus Dokumenten, ausgesucht aus einer Unmenge erbeuteter Akten. Die Auswahl traf der Ankläger. Der Verteidigung standen nur solche Dokumente zur Verfügung, die der Ankläger für den einzelnen derartigen ‘Fall’ als geeignet ansah.

[…] Für den amerikanischen Gerechtigkeitssinn ist es ebenso abstoßend, wenn die Anklagebehörde sich auf Selbstbeschuldigungen stützt, die die Angeklagten nach mehr als 2½ Jahren Untersuchungshaft, dazu nach wiederholten Verhören ohne Anwesenheit eines Anwaltes gemacht haben. 2½ Jahre Haft stellen schon eine Nötigung in sich dar.

Das Fehlen einer Berufungsmöglichkeit hinterlässt bei mir das Gefühl, dass hier von Gerechtigkeit grundsätzlich keine Rede sein kann.

[…] Das deutsche Volk sollte mehr Informationen über diese Gerichtsverfahren erhalten, und die deutschen Angeklagten müssten das Recht haben, Berufung bei den Vereinten Nationen einzulegen.”

R: Die Durchführung des IMT glich über weite Strecken in erschreckendem Maße denen der in 4.3.2. beschriebenen amerikanischen Prozesse:

  • Angeklagte: Drohungen und psychischen Foltern; Dauerverhöre; Vermögensbeschlagnahmungen
  • Entlastungszeugen: Einschüchterungen, Drohungen, sogar Verhaftungen; Vorenthaltung von Zeugen, zwangsaufgebotene Zeugen;
  • Beweise: “Beweise” vom Hörensagen, Dokumente beliebiger Natur, Verschwinden von Entlastungsbeweisen, entstellte Affidavits und Dokumente;
  • Verfahrensregeln: entstellte Synchronübersetzungen; willkürlich abgelehnte Beweisanträgen; Aktenbeschlagnahmung; Akteneinsichtsverweigerung für die Verteidigung; systematische Behinderung der Verteidigung durch die Anklagebehörde, usw.

Z: Ist in Nürnberg auch gefoltert worden?

R: Der Nürnberger Prozess stand zu sehr im Rampenlicht der Öffentlichkeit, so dass man von Folterungen der dort Angeklagten wohl im Wesentlichen absah, wenn man einmal von den bereits erwähnten Übergriffen gegen Streicher absieht. Anders sieht es freilich mit den deutschen Belastungszeugen aus, die entweder persönlich vor dem IMT auftraten oder deren schriftliche Aussagen als Beweise eingeführt wurden, wie etwa Rudolf Höß.

Z: Und mit solchen Methoden wurde der Holocaust bewiesen?

R: Das IMT beschäftigte sich mit dem Holocaust nur am Rande, aber dies ist ein Aspekt, ja. Mittels der amerikanischen Schauprozesse in Dachau und der analogen Prozesse der anderen Alliierten wurden angeblich die Gräueltaten in den KLs und in Osteuropa bewiesen. Das IMT selber bekräftigte diese Feststellung durch nochmalige Vorlage der zumeist in den obigen Prozessen erworbenen “Beweise”. Am besten hat Hans Fritzsche in seinen Erinnerungen die Wirkung der vor dem IMT vorgelegten Beweise wiedergegeben. Alle Hauptangeklagten von Nürnberg bestanden darauf, vor Beweiseröffnung des IMT nicht gewusst zu haben, dass es einen Massenmord an den Juden gegeben habe. Die Vorführung eines zweifelhaften Films über das KL Dachau und andere Lager nach deren Befreiung hatte seine psychologische Wirkung zwar nicht verfehlt, konnte aber noch nicht ganz überzeugen. Die meisten Angeklagten wurden schließlich von den erfolterten Zeugenaussagen von Rudolf Höß und Otto Ohlendorf überzeugt (H. Springer 1953, S. 87). Der schließlich von den meisten Angeklagten als erwiesen angesehene Judenmord wirkte auf die Verteidigung und die Angeklagten, ja auf das Schicksal der ganzen Nation wie ein lähmender Fluch, da nunmehr kaum jemand mehr zu widersprechen wagte bzw. wagt (ebd., S. 101, 112f.). Dennoch blieb bei den Angeklagten der Eindruck, dass die eigentliche Aufklärungsarbeit nicht geleistet worden war (ebd., S. 119):

“Das Unfaßbare wurde notdürftig bewiesen, aber keineswegs untersucht.”

4.3.4. “Rechtsstaatliche” Verfahren

Z: Nun gut, die rechtlichen Rahmenbedingungen der alliierten Siegertribunale mögen fragwürdig sein, aber die später in West-Deutschland abgehaltenen rechtsstaatlichen Prozesse kamen doch zu dem gleichen Ergebnis. Damals war West-Deutschland zwar noch kein souveräner Staat, aber spätestens nach dem Überleitungsvertrag von 1955 war das doch anders.

R: Na, allzu souverän war West-Deutschland damals durchaus nicht. Da sind zunächst einmal die Feindstaatenklauseln der UN-Satzung, die auch im Jahr 2012 noch gelten. Es handelt sich hierbei um die Artikel 53 und 107 der Satzung der Vereinten Nationen, in denen die Feindstaaten der Alliierten im Zweiten Weltkrieg, also Deutschland, Japan und seine Verbündeten, einem Sonderrecht unterstellt werden. Während allerdings alle anderen ehemaligen Feindstaaten mit den Siegermächten Friedensverträge abgeschlossen haben, die dieses Sonderrecht aufhoben, ist dies im Falle Deutschlands nach der Wiedervereinigung ausdrücklich nicht passiert.

Der Artikel 53 lässt Zwangsmaßnahmen der Siegermächte gegen Deutschland zu, ohne dass es dafür der Zustimmung des Sicherheitsrates der UNO bedarf. Für einen solchen Eingriff ist allein eine Abmachung der Siegermächte erforderlich, die gegen eine Wiederaufnahme der Angriffspolitik des Feindstaates gerichtet ist. Die Entscheidungsgewalt darüber, ob und ab wann Deutschland eine Angriffspolitik, nicht etwa einen Angriffskrieg, aufnimmt, obliegt dabei dem Gutdünken der Siegermächte.

Artikel 107 lautet wie folgt:

“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen infolge des Zweiten Weltkrieges in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”

R: Unter Rechtsgelehrten ist man sich weitgehend einig, dass diese Formel nur jene Maßnahmen umfasst, die in der Zeit des Krieges und der Besatzung ergriffen wurden. Die Gegenwartsform dieses Artikels öffnet aber der Uminterpretation Tür und Tor, da dann folgerichtig auch alle heute von den Siegermächten getroffenen Maßnahmen nicht den in der UN-Satzung niedergelegten Völkerrechtsnormen entsprechen zu brauchen. Aber auch so werden alle damals gegen Deutschland durchgeführten völkerrechtswidrigen Maßnahmen, wie Vertreibung, Deportation, Beschlagnahmung und Industriedemontage, Menschen- und Patentraub sowie die völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Rachetribunale jeder juristischen Angreifbarkeit entzogen.

Z: Aber sie glauben doch nicht im ernst daran, dass die Siegermächte diese Klauseln heute noch anwenden würden.

R: Zur Zeit der Ost-West-Konfrontation waren die Feindstaatenklauseln wegen der Uneinigkeit der Siegermächte nie eine ernsthafte Gefahr für Deutschland. Sie waren darüber hinaus ein Signal der ungelösten deutschen Frage und konnten als solche mit viel gutem Willen auch einer deutschen Politik dienlich sein (Forbes 1983). Heute aber stellen diese Klauseln eine Fessel für die außenpolitische Handlungsfreiheit Deutschlands dar.

Das Problem der formal-völkerrechtlichen und damit juristischen Unantastbarkeit der alliierten Siegertribunale wurde im Überleitungsvertrag zwischen den drei westlichen Siegermächten und der Bundesrepublik Deutschland besonders krass deutlich. Im Artikel 7, Absatz 1, lautet es dort:[298]

“Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.”

R: Eine Bedingung für die Teilsouveränität der Bundesrepublik Deutschland war also die Anerkennung der Urteile aller Strafverfahren der alliierten Siegertribunale als unumstößliche Wahrheit. Weiterhin geht daraus hervor, dass sich alle deutschen Gerichte und Behörden in ihren Urteilen und Erlassen nach den historischen Feststellungen der Siegertribunale richten müssen. Dieser Passus des Überleitungsvertrages wurde 1990 im 2+4-Vertrag von der Bundesregierung ausdrücklich als weiterhin gültig anerkannt.[299]

Z: Also wurde die vor dem IMT festgestellte “Wahrheit” schon 1955 unumstößlich festgelegt.

R: Richtig. Dies war die Geburtsstunde der heute in Deutschland ausartenden Offenkundigkeit des Holocaust, auf die wir später noch ausführlicher zu sprechen kommen. Wir können aber noch weiter gehen. Ich möchte hier kurz den Artikel 139 des Grundgesetzes der BRD zitieren:

“Die zur ‘Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt.”

Z: Sind Sie etwa gegen die Befreiung des deutschen Volkes?

R: Es geht hier doch gar nicht um die Frage, ob eine Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus erwünscht war oder nicht, sondern um die Frage, ob alliiertes Willkürrecht aus der Besatzungszeit auf alle Ewigkeit über dem Grundgesetz der BRD, ja sogar über den darin verbürgten Menschenrechten steht. Schließlich kann sich die Bundesrepublik Deutschland im Ernstfall auch nicht auf ein überstaatlich geltendes Völker- und Menschenrecht berufen, da die oben erwähnten Feindstaatenklauseln genau diese Rechte für Deutschland ebenso aufheben können (vgl. Seifert/Hömig 1985, S. 603f.).

Man könnte sich also über den Artikel 139 des Grundgesetzes erstaunt die Augen reiben und denken, dass dies wohl ein Fossil aus der frühen Zeit der Bundesrepublik Deutschland sein muss, um das sich keiner so recht kümmert. Doch bedenken Sie folgendes:

Mit der Verabschiedung des 2+4-Vertrages zur Vollendung der Deutschen Einheit im Sommer 1990 wurden gleichzeitig einige Grundgesetzartikel verändert. So wurde zum Beispiel die durch den alten Artikel 23 gegebene Möglichkeit abgeschafft, dass andere Teile des deutschen Volkes sich dem Geltungsbereich des Grundgesetzes anschließen können. Ferner wurde der Artikel 146 modifiziert. In ihm war ursprünglich vorgesehen, dass das Grundgesetz in dem Augenblick seine Gültigkeit verliert, in dem eine Verfassung in Kraft tritt, die das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat. Kernpunkt dieses Artikels ist der Umstand, dass das Grundgesetz in Abstimmung mit den Siegermächten erstellt und dem deutschen Volk nie zur Abstimmung vorgelegt worden ist. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, hat also das Grundgesetz keine demokratische, völkerrechtliche Legitimierung.

Man kann sich nun zu Recht fragen, warum bei so einschneidenden Änderungen des Grundgesetzes nicht auch der antagonistische Artikel 139 ersatzlos gestrichen wurde.

Womöglich liegt eine Erklärung dafür in der sogenannten “Kanzlerakte”, einem Dokument, dass jeder Bundeskanzler bis zur Wiedervereinigung zu unterzeichnen hatte, womit er anerkannte, das West-Deutschland sich dem Willen der Sieger zu beugen habe. Über dieses Dokument berichtete erstmals öffentlich Egon Bahr in der linken Wochenzeitung Die Zeit (Bahr 2009, 2011). Letztlich wissen wir immer noch nicht genau, was es mit diesen alliierten Vorbehalten in Bezug auf Deutschland genau auf sich hatte und wieviel davon nach der Wiedervereinigung bestehen blieb, aber die völlige Tatenlosigkeit der Bundesregierung angesichts des NSA-Abhörskandals von 2014 weist darauf hin, dass die Souveränität Deutschlands nicht anderes als eine Illusion ist.

Dieser Mangel an Souveränität – ob nun erzwungen oder nicht – hat auch direkte Auswirkungen auf unser Thema. Dazu gibt uns der Brief de Maizières und Genschers an die vier Siegermächte einen zarten Hinweis. Dort heißt es unter Punkt 2:

“Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze.” (FAZ, 13.9.1990)

R: Nun werden Sie fragen, was daran verdächtig sein soll. Hier gibt uns ein Brief der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Aufschluss. Auf die Anfrage eines Bürgers, warum denn die Gedenktafeln mit den überhöhten Opferzahlen im Konzentrationslager Flossenbürg nicht durch solche mit richtigen Zahlen ersetzt würden, antwortete diese zuständige Behörde wie folgt (Klaß 1981):

“Eine Veränderung oder Auswechselung all dieser Gedenksteine und Glasfenster würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen. Außerdem besteht ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 23.10.1954 (Bundesanzeiger Nr. 105 v. 4. 6. 1957), demzufolge die Gedenkstätte in dem zum Zeitpunkt des Abkommens vorhandenen Zustand dauernd zu erhalten ist, so daß Veränderungen auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen.”

R: Man wird also davon ausgehen können, dass es mit anderen Staaten ähnliche bilaterale Verträge gibt, die eine Änderung von Gedenkstätten verbieten. Fassen wir zusammen:

  • Die Bundesrepublik Deutschland läuft im Falle einer internationalen Spannungssituation Gefahr, durch nationale und internationale Rechtstitel der ehemaligen Siegermächte alle Hoheitsrechte eines modernen Staates einzubüßen.
  • Sie ist ferner durch die Verträge, die ihr eine Teilsouveränität zugestanden haben, an die durch die alliierten Rachetribunale festgesetzten historischen “Offenkundigkeiten” gebunden, wobei diese Bindung durch den Vertrag zur Herstellung der deutschen Einheit und durch eine Anzahl bilateraler Verträge weitergeführt wird.
  • Eine Revision des Geschichtsbildes in entscheidenden Punkten würde nicht nur Deutschland entlasten, sondern die Siegermächte mit einer ungeheuren Bürde belasten. Diese Revision, die einem innen- und außenpolitischen Befreiungsakt für Deutschland vergleichbar wäre, kann man aus der Sicht der Siegermächte mit etwas politischer Phantasie als eine Wiederaufnahme einer aggressiven, revisionistisch-revanchistischen Politik ansehen. Deutschland würde zum Vorwurf gemacht, dass es sich von historischen Hypotheken befreien wolle, um materielle, wirtschaftliche und territoriale Wiedergutmachungsansprüche stellen zu können. Selbst wenn Deutschland diese Forderungen nicht erheben würde, würde es dem Verdacht ausgesetzt, diese Politik mit Hilfe der Geschichtsrevision vorbereiten zu wollen. Der offiziell betriebene oder geduldete Geschichtsrevisionismus kann bei den Siegermächten zu der Überzeugung führen, dass dadurch eine Störung des Weltfriedens und des friedlichen Zusammenlebens der Völker erfolge und dass diese Revision einer Wiederaufnahme einer aggressiven Politik diene.
  • Fügt man diesem Schreckensbild von Deutschland die Bilder der brennenden Asylunterkünfte und der kahlrasierten “Heil Hitler“-Brüller hinzu, so kann man die wiederholt im Ausland anzutreffende Pressehetze gegen Deutschland nachvollziehen (vgl. Bolaffi 1992).

Mit anderen Worten: Wenn Deutschland nicht wieder wie vor den beiden Weltkriegen von fast der gesamten Welt eingekreist und erdrosselt werden will, so glaubt man, sich der aufgezwungenen Geschichtsschreibung beugen zu müssen.

Um diese außenpolitisch für Deutschland gefährliche Entwicklung unter allen Umständen zu vermeiden, achtet unser Staat nach innen mit aller Schärfe, auch mit rechtswidrigen Mitteln darauf, dass der geschichtliche Revisionismus auf keinen Fall in Deutschland zu einer bestimmenden Kraft wird, bevor nicht das alliierte Ausland die Erkenntnisse des Revisionismus selber verinnerlicht und akzeptiert hat. Ob das allerdings jemals geschehen wird, darf bezweifelt werden. Schließlich müssten dann die Alliierten freiwillig (!) in ein “mea culpa” einstimmen, was eine historische Einmaligkeit wäre.

Man kann natürlich auch von einer anderen Seite an dieses Problem herantreten. Vor noch nicht allzu langer Zeit wurde ein Offizier der Bundeswehr unehrenhaft aus der Truppe entlassen, weil er in privatem Rahmen vor Kameraden Zweifel am Holocaust und an der alleinigen Kriegsschuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg äußerte.[300] Nun kann man den zweiten Punkt schnell abhaken, indem man erwähnt, dass die Teilung Polens auf einem Vertrag zwischen der Sowjetunion und dem Deutschen Reich beruht, womit die Kriegsschuld schon zweigeteilt wäre. Aber über diesen Punkt wurde genauso wenig diskutiert wie über den anderen. Dem Offizier wurde vom Bundesverwaltungsgericht vorgeworfen, durch diese Äußerung die Treue zur Bundesrepublik Deutschland verletzt zu haben. Diese Treueverletzung bestehe darin, dass er die Staatsidee der Bundesrepublik Deutschland, nämlich die Tatsache des Holocaust und der Alleinkriegsschuld, nicht vertreten und gleichzeitig damit mangelnde Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewiesen habe (Kunze 1991).

Z: Bei solch abenteuerlichen Rechtsverdrehungen bleibt mir doch die Luft weg. Damit wird doch nichts anderes gesagt, als dass unter anderem der Holocaust die Staatsräson, also eines der Hauptpfeiler der Bundesrepublik Deutschland ist.

R: Genau. Es mag pervers klingen, aber es ist folgerichtig und wird immer wieder von Medien und Politikern hervorgehoben. So wurde zum Beispiel der damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit der Aussage zitiert, für Deutschland gelte “nicht NATO, sondern Auschwitz als Staatsräson.” (Der Spiegel, Nr. 28, 1987). Diese Ansicht wurde 1999 von Josef Fischer bestätigt, dem damaligen Bundesaußenminister (Lévy 1999, S. 46):

“Alle Demokratien haben eine Basis, einen Boden. Für Frankreich ist das 1789. Für die USA die Unabhängigkeitserklärung. Für Spanien der spanische Bürgerkrieg. Nun, für Deutschland ist das Auschwitz. Es kann nur Auschwitz sein. Die Erinnerung an Auschwitz, das ‘nie wieder Auschwitz’, kann in meinen Augen das einzige Fundament der neuen Berliner Republik sein.”

R: Die sich als “konservativ” einstufende Tageszeitung Die Welt verkündete, dass Holocaust-Revisionisten u.a. aus folgendem Grund gnadenlos zu bestrafen seien (Philipps 1994):

“Wer Auschwitz leugnet, […] der rüttelt auch an Grundfesten des Selbstverständnisses dieser Gesellschaft.”

R: In die gleiche Kerbe schlug die linksliberale Zeit, der zufolge die Bestreiter des Holocaust durch Justiz und Verfassungsschutz mundtot gemacht werden müssen, denn (K.H. Janßen 1993):

“Auf dem Spiel steht das moralische Fundament unserer Republik.”

R: Wenig später meinte dann der ehemalige Oberlandesgerichtspräsident Rudolf Wassermann (1994):

“Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungslager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist. Dieser Staat soll eine streitbare Demokratie sein, die sich wehrt, wenn Antidemokraten sie aushebeln wollen.”

R: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans de With meinte am 18.5.1994 im Bundestag (With 1994):

“Wer den nationalsozialistischen Massenmord, also den Holocaust, verharmlost oder leugnet, muß wissen, daß er an demokratischen Grundfesten rührt.”

R: Und auch die konservative Frankfurter Allgemeine stimmte in diesen Chor ein (Bahners 1994):

“Wenn Deckerts [revisionistische] ‘Auffassung zum Holocaust’ richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.”

Z: Das liest sich wie eine Aussagen-Sammlung von Fanatikern oder Verrückten. Es ist doch nicht ein Aspekt der Geschichte, der die BRD bedroht, sondern ganz im Gegenteil: Wer an der Freiheit der Wissenschaft und der Meinungsäußerung rüttelt, der rüttelt an Grundfesten des Selbstverständnisses dieser Gesellschaft und setzt das moralische Fundament unserer Republik aufs Spiel! So wird ein Schuh daraus!

R: Es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland definiert sich nicht über die im Grundgesetz niedergelegten Menschenrechte, sondern über den herrschenden Holocaust-Glauben, wofür Faktisch einiges spricht (Kirsch 2003). Bevor man von uns jedoch verlangt, dies zu akzeptieren, müsste es mit deutlichen Worten in eine Verfassung niedergelegt werden – nach einer vorhergehenden Zustimmung durch das deutsche Volk.

Z: Was um Gottes Willen haben denn bestimmte geschichtliche Ansichten mit demokratischer Einstellung und Verfassungstreue zu tun? Das ist ungefähr so logisch wie die Feststellung, es sei nachts kälter als draußen.

R: Von Logik spricht ja keiner. Was ich Ihnen hier darlegen wollte, sind die politisch-juristischen Rahmenbedingungen sowie die psychologische Einstellung, mit denen sich die junge Bundesrepublik Deutschland in den 1950er Jahren daran machte, den Staffelstab der alliierten Nazi-Jäger zu übernehmen und selbst alle weiteren Strafverfahren durchzuführen.

Z: Das kann ja heiter werden.

R: Wie heiter es wird, können wir dem Fall von Ilse Koch entnehmen. Ilse Koch war die Ehefrau von Karl-Otto Koch, dem vormaligen Kommandanten des KL Buchenwald. Koch wurde wegen seiner in Buchenwald begangenen Verbrechen noch während des Krieges vor ein SS-internes Gericht gestellt, zum Tode verurteilt und hingerichtet.[301] Seine Frau kam nach dem Krieg vor ein alliiertes Schautribunal, wie ich bereits dargelegt habe (S. 100). Als die skandalösen Umstände der alliierten Schauprozesse bekannt wurden, wurde Ilse Koch amnestiert. Das hinderte die bundesdeutsche Justiz aber nicht daran, sie wenig später wieder vor Gericht zu zerren. Die Umstände dieses Verfahrens waren denen der alliierten Prozessen vergleichbar: Die gleiche Hysterie, Lügen und Meineide derselben Berufszeugen, der gleiche völlige Mangel kritischer Untersuchungen seitens des Gerichts usw. Diesmal aber gab es für Frau Koch keine Gnade. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und nahm sich schließlich im Gefängnis das Leben.

Z: Aber das war doch sicher nur ein Einzelfall.

R: Nein, das war und ist die Regel. Der Rechtsanwalt Hans Laternser, der sowohl während des IMT als auch während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses 18 Jahre später als Verteidiger wirkte, charakterisiert die Verhandlungsatmosphäre während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses wie folgt (Laternser 1966, S. 28, vgl. auch S. 32):

“In den größeren internationalen Strafverfahren, in denen ich mitgewirkt habe, hat es zu keiner Zeit – auch nicht vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg – eine so gespannte Atmosphäre wie im Auschwitz-Prozeß gegeben.”

R: Mit anderen Worten: Nach 18 Jahren ununterbrochener Holocaust-Propaganda war die gesellschaftliche Atmosphäre derart vergiftet und mit Vorurteilen und Hass angefüllt, dass ein faires Verfahren unmöglich geworden war. Aber lassen Sie mich das chronologisch abhandeln. Einer der ersten Akte der flügge gewordene Bundesrepublik Deutschland war bekanntlich ein Vertrag mit Israel, in dem das Verfolgungsschicksal der Juden anerkannt und ihnen eine Wiedergutmachung in Form von Zahlungen in Geld und Gut an jüdische Individuen wie auch an den Staat Israel versprochen wurde. Im Gegenzug dazu erhoffte sich die Bundesrepublik Deutschland, sich das Wohlwollen des Weltjudentums zu sichern bei ihrem finanziell und wirtschaftlich schweren Weg aus den Trümmern des Dritten Reiches. Bundeskanzlers Adenauer brachte es 1952 auf den Punkt, als er sagte (Spiegel, Nr. 19/1995; und wieder am 30.11.1998):

“Dat Weltjudentum is ene jroße Macht!”

Z: Und Shmuel Dayan brachte es damals mit seinen Worten auf den Punkt:

“A Glick hot unz getrofen – 6 Millionen Juden wurden ermordet, und wir bekommen Geld dafür!” (Segev 1994, S. 223)

R: Ja, verschiedene Standpunkte, verschiedene Urteile. Tatsache ist, dass die junge Bundesrepublik Deutschland die Feindschaft des im internationalen Finanz- und Pressewesen sehr einflussreichen Judentums ungefähr so nötig hatte wie einen Kropf, so dass die Regierung Adenauer mit Unterstützung der oppositionellen SPD alles tat, um diese Feindschaft zumindest zu mildern. Allein die damals recht nationalistisch eingestellte FDP muckte einmal kurz auf, als einer ihrer Abgeordneten im Bundesrat forderte, bevor man jüdische Forderungen anerkenne, solle doch erst einmal eine historische Kommission zweifelsfrei feststellen, was denn damals wirklich geschehen sei. Aber dieser Einwurf wurde einfach übergangen. Tatsache ist, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg niemals eine deutsche Regierungskommission gegeben hat, welche die historischen Fragen untersucht hätte, auf denen anschließend die moralische Grundlage dieses Staates errichtet wurde – ganz im Gegenteil zum Ersten Weltkrieg, als die Schuldfrage des Krieges im Regierungsauftrag sehr ausführlich untersucht worden war.[302]

Die bundesdeutsche Justiz entstand wie alle Behörden der jungen Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis der politischen Nachkriegssäuberungen der Alliierten. Alle Richter und Staatanwälte, die irgendwie als belastet galten, wurden entfernt und durch politisch zuverlässige Personen ersetzt, selbst wenn diese keine taugliche Ausbildung als Juristen hatten.[303] Auf diese Weise gelangten politisch dezidiert links eingestellte Personen ebenso in diese Positionen wie ehemalige jüdische und nichtjüdische Emigranten, die den ehemaligen Amtsinhabern des Dritten Reiches gegenüber selbstverständlich extrem feindlich eingestellt waren. Die Tätigkeit der nach dem Krieg eingerichteten Spruchkammern, die den Alliierten bei der Durchführung politischer Strafverfahren gegen unzählige Anhänger und Amtsinhaber des Dritten Reiches halfen, ging nach 1949 fließend in die Strafverfolgung angeblicher und tatsächlicher NS-Straftätern über. War diese Strafverfolgung bis ins Jahr 1958 noch unkoordiniert, so änderte sich dies mit der Schaffung der Zentralen Stellen der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg (ZStL), die eine Art Nazi-Jägerorganisation der deutschen Justiz darstellt. Seit 1958 sammelt diese Behörde weltweit Informationen über angebliche oder tatsächliche NS-Verbrechen. Ausgangspunkt ihrer Untersuchungen waren meist die bei den alliierten Schauprozessen gesammelten “Beweise”, die von den verschiedenen Häftlingsorganisationen gesammelten Aussagen und Erlebnisberichten sowie die von Israel und vor allem von staatlichen Behörden der kommunistischen Ostblockländer zugespielten “Beweise”, wo sich ja der Großteil der Verbrechen abgespielt haben soll. Obgleich schon die Bildung einer solchen Institution als juristisch problematisch betrachtet werden kann, möchte ich diesbezüglich nicht pingelig sein. Ich darf nur darauf hinweisen, dass diese Behörde genauso wie jeder Staatsanwalt nach deutschem Recht verpflichtet ist, auch nach entlastendem Material zu suchen. Aber würde man solche von Israel, von den kommunistischen Ländern Osteuropas oder von den ebenfalls von Kommunisten dominierten Organisationen ehemaliger Häftlinge erwarten können?

Tatsache ist, dass sich die ZStL nie um entlastendes Material gekümmert hat und dass das Belastungsmaterial dort genauso unkritisch angehäuft wurde wie durch die Alliierten nach dem Kriege. Die enge, kritiklose Kollaboration zwischen der ZStL und den vom Ostblock dominierten Häftlingsorganisationen offenbart vielmehr, dass es sich bei der ZStL um nichts anderes handelte als um die bürokratisch Verankerung dieser fünften Kolonne der kommunistischen Internationalen im deutschen Justizsystem. Ganz besonders deutlich wurde dies hinsichtlich der engen, freundschaftlich zu nennenden Zusammenarbeit der ZStL mit dem in Krakau ansässigen Auschwitz-Komitee, eine Symbiose, die in der Mit-Herausgeberschaft von Hermann Langbein, dem kommunistischen Vorsitzenden des Auschwitz-Komitees, und Adalbert Rückerl, dem damaligen Leiter der ZStL, des Werkes NS-Massentötungen ihren höchsten Ausdruck fand (Kogon u.a. 1983). Diese Verschwörung gegen jede Ausgewogenheit bei der Behandlungen von Strafverfahren, die von der ZStL eingeleitet worden waren, ergibt sich auch aus der Dankbarkeit, die sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von den Richtern (so viel zu deren Unparteilichkeit …) in einem Brief an Langbein ausgedrückt wurde für dessen massive Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (Langbein 1965, Bd. 1, S. 31f.; Bd. 2, S. 858).

Z: Genauso wie die 1976 von Carter eingerichtete Nazi-Jägerbehörde der USA, das OSI, dessen Personal sich ja wie ein Who is Who der jüdischen Holocaust-Fanatiker liest, die sehr eifrig mit den sowjetischen Fälschern des KGB zusammenarbeiteten, wie der Fall Demjanjuk gezeigt hat (siehe Kapitel 2.12.).

R: Ganz richtig, obgleich die ZStL meines Wissens nie von jüdischer Prominenz besetzt war. Aber bei deutschen Antifaschisten war es ja seit Kriegsende in Mode, jüdischer sein zu wollen als die Juden. Man betrachte nur Lea Rosh, die sich sogar einen falschen, jüdisch klingenden Namen zulegte. Von daher brauchen die Deutschen keine Juden, um sich selbst zu verfolgen. Das haben sie selbst perfekt im Griff.

Dementsprechend kann es nicht verwundern, dass deutsche Juristen den Einsatz politisch besonders zuverlässigen Personals bei den Staatsanwaltschaften für nötig hielten (Rückerl 1984, S. 163f., Henkys 1964, S. 210). Man darf davon ausgehen, dass nur solche Personen eingesetzt wurden, denen nie der Gedanke kommen konnte, die Realität der untersuchten angeblichen Verbrechen in Frage zu stellen. Bei so viel eifrigem, ideologisch überzeugtem und geschultem Personal kann es auch schon mal vorkommen, dass aussageunwillige Zeugen in den Voruntersuchungen bedroht werden, um die gewünschten Aussagen zu erhalten. Lichtenstein beschreibt die Folgen einer Vernehmung zweiten Grades, die er ausdrücklich für notwendig hält, um die unwilligen Zeugen zum Sprechen zu zwingen (Lichtenstein 1979, S. 52, vgl. auch S. 55):

“Der Zeuge zögert, […] erleidet oder täuscht einen Nervenzusammenbruch vor. […]

Ehe er die Zeugenbank verläßt, nimmt er die Behauptung zurück, der Polizeibeamte, der ihn vernommen habe, habe ihn ‘erpreßt’ zu sagen, was damals geschehen sei. Nun bequemt er sich zu den Worten, der Beamte ‘ging recht scharf vor’, was man bei solchen Zeugen wohl muß.”

Z: Gibt es Hinweise darauf, dass es in bundesdeutschen Untersuchungsverfahren zu Folterungen kam?

R: Nein. Meiner Ansicht nach wären solche unter den damaligen Umständen auch gar nicht nötig, ja sogar kontraproduktiv gewesen, wie schon erwähnt. Vernehmungen zweiten Grades, also “scharfe Vernehmungsmethoden”, eine langjährige Untersuchungshaft sowie wiederholte suggestive Befragungen sind dagegen so gut wie spurlos und weitaus erfolgreicher.

Z: Mit anderen Worten: Gehirnwäsche.

R: Das ist ein Modewort dafür, ja.

Bis zum Beginn der Ermittlungen zum großen Frankfurter Auschwitz-Prozess sträubte sich die Bundesregierung, die Archive des Ostblocks einer Auswertung zu unterziehen, weil man dahinter politische Manöver des Ostens zur Destabilisierung Westdeutschlands vermutete. Dieser Widerstand brach jedoch unter dem Druck diverser Lobbygruppen um den Auschwitz-Prozess zusammen und wurde durch eine entgegengesetzte Politik ersetzt, nämlich einem Aufruf an alle Staaten der Welt, Deutschland bei seiner Selbstzerfleischung zu helfen, sprich: alle möglichen Unterlagen über NS-Verbrechen zugänglich zu machen. Die anfängliche Skepsis untersuchender Staatsanwälte bezüglich der Glaubhaftigkeit der vom Auschwitz-Komitee angebotenen Beweismittel wurde nach einer Beschwerde des Auschwitz-Komitees durch eine strikte Anweisung von oben beiseite gewischt. So schrieb Staatsanwalt Weber, der den Berufslügner Rögner vernommen und sich mit Hermann Langbein über seine Ermittlungsmethoden herumgestritten hatte, in einer Aktennotiz lapidar, nachdem sich Langbein bei Webers Vorgesetztem beschwert hatte (Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 1, S. 102r):

“Da es sich um eine wichtige Ermittlungssache handelt, an der das Justizministerium sehr interessiert ist, […]

Z: Aber all das greift doch nicht in die Verteidigungsrechte der Angeklagten ein. Wie soll also dadurch die Ausgewogenheit gefährdet werden?

R: Lassen Sie mich die Lage mit dem IMT vergleichen: In Nürnberg sahen sich die Angeklagten einem Machtapparat gegenüber, der etwa ein Jahr Zeit hatte, die ganzen Dokumente eines besetzten Landes sowie die der Sieger nach Belastendem durchzusehen. Die Verteidigung dagegen war massiv eingeschränkt. In Frankfurt anno 1964/65 sahen sich die Angeklagten einer seit 20 Jahren wie geschmiert laufenden, weltweit organisierten Anklageorganisation gegenüber. Belastungsaussagen und -dokumente kamen aus aller Welt. Die Vorbereitung einer auch nur entfernt angemessenen Verteidigung dagegen würde Jahre gedauert und ungeheure Kosten verursacht haben. Mit anderen Worten: Eine Verteidigung gegen die Wucht der Anklage war im Prinzip unmöglich. Aufgrund dieser gigantischen Waffenungleichheit bestimmt das deutsche Gesetz eben, dass der Staatsanwalt auch Entlastendes zu suchen und darzulegen habe. Genau das wurde aber nie getan.

Doch weit schlimmer noch sind die Manipulationen, welche die ZStL in Zusammenarbeit mit den Häftlingsorganisationen beging: Man stellte sogenannte Täter-Dossiers zusammen, die allen potentiellen Zeugen und auch in- wie ausländischen Ermittlungsbehörden zur Weitergabe an Zeugen zugänglich gemacht wurden. In diesen Dossiers wurden alle vermeintlichen Täter mit Lebenslauf, damaligem und heutigem Lichtbild und die ihnen unterstellten Taten aufgeführt sowie solche Taten, die sich möglicherweise ereignet hatten, für die aber noch Zeugen und Hinweise auf die Täter fehlten. Schließlich wurden die Zeugen mit der Bitte um Diskretion gebeten, die Täter den Taten zuzuordnen und eventuell noch nicht aufgeführte Taten bekanntzugeben.[304]

Z: Und was soll daran falsch sein?

R: Jeder professionelle Vernehmer wird durch geeignete Fragemethoden sicherstellen, all das herauszufinden, was der Zeuge weiß, bevor er ihm Informationen anbietet. Hier geschah das letztere aber schon vor der Vernehmung, und zwar in einem Umfang, dass den Zeugen suggeriert wird, die Taten sowie die Täter stünden schon fest, lediglich die Zuordnung von Tätern zu den Taten und die Vervollständigung der Verbrechensliste sei noch erwünscht. Jeder Zweifel, ob die behaupteten Verbrechen überhaupt stattgefunden hatten, und wenn ja, ob sie von den Angeklagten begangen worden waren, wurde dadurch im Keime erstickt.

Z: Das ist jene suggestive Vernehmungsmethode, die Prof. Loftus als gedächtnisverformend bezeichnet hat (vgl. Abschnitt 4.2.2.).

R: So ist es. Aber das war noch nicht das Ende. Sogar Deutschlands führender “Nazijäger”, der langjährige Chef der ZStL Rückerl, wies darauf hin, dass Zeugen durch Ermittlungsbeamte und durch private Dokumentationszentren manipuliert wurden (Rückerl 1984, S. 256; Oppitz 1979, S. 113f., 239).

Z: Na das ist ja lustig. Die ZStL mit ihren hier dargelegten suggestiven Verhörmethoden war doch selbst über weite Strecken nichts anderes als eine gigantische Zeugenmanipulationsanstalt.

R: Dann kann man sich ausmalen, welche noch weitaus radikaleren Beeinflussungen durch Ermittlungsbeamte, Häftlingsorganisationen und Dokumentationszentren begangen wurden, so dass sich Rückerl bemüßigt fühlte, dies zu kritisieren.

Ähnlich wie beim IMT, so arteten als Ergebnis all dessen auch die meisten späteren Verfahren wegen NS-Verbrechen zu Schauprozessen aus, bei denen viele Angeklagte vor Gericht standen, Hunderte von Zeugen gehört wurden, Tausende von Zuschauern gafften, und die Medien das Spektakel Abermillionen in aller Welt darlegten. In keinem einzigen Fall wurden jedoch Beweise der vorgeworfenen Verbrechen durch forensische Spurensuche gesichert. Geradezu symbolisch dafür sind die Ausführungen des Frankfurter Auschwitz-Urteils (Sagel-Grande u.a. 1979, S. 434):

“Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich.”

Z: Immerhin wird dieser Mangel zugegeben.

R: Ja, aber einen Versuch, diesen Mangel zu beheben, indem man Sachverständige lädt, die feststellen, a) welche Spuren die behaupteten Taten hätten hinterlassen müssen und b) welche Spuren zu finden sind, wurde noch nicht einmal versucht! Und als dann nur ein einziges Mal ein Richter den Mut hatte, einen Freispruch zu verkünden, weil die angebotenen Beweise nach den Regeln der juristischen Kunst nicht ausreichten, um festzustellen, ob das Verbrechen überhaupt stattgefunden habe, hob der Bundesgerichtshof diesen Freispruch prompt wieder auf mit der haarsträubenden Erklärung, das Gericht habe angeblich nichts zur Aufklärung der Frage unternommen, ob die Tat überhaupt stattgefunden habe (Lichtenstein 1984, S. 117f.). Genau diese Frage wurde aber von Gerichten, die NS-Verbrechen untersuchten, nie aufgeklärt, was den BGH bei Schuldsprüchen aber offenbar nie störte.

Die einzigen Sachverständigen, die je bei einem Verfahren gegen angebliche NS-Täter Zeugenbehauptungen zu begutachten hatten, behandelten lediglich periphere Dinge, wie etwa die Zuverlässigkeit des menschlichen Gedächtnisses im Allgemeinen, wie Menschen sterben, wenn sie mit Kohlenmonoxid vergiftet werden, oder ob ein Bernhardiner heute lieb und morgen grausam sein könne.

Z: Ist das ein Witz?

R: Nein. Das geschah im Treblinka-Verfahren, wo es widersprechende Aussagen bezüglich des Hundes Barry des Lagerkommandanten Kurt Franz gab (Rückerl 1977, S. 234ff.).

Z: Wenn die Prozesse also nicht dazu dienten, die Wahrheit festzustellen, wozu waren sie dann gut?

R: Sie dienten der Genugtuung bestimmter Interessensgruppen, darunter auch viele aus dem Ausland, und natürlich dazu, die Deutschen umzuerziehen, wie häufig verlautbart wurde (vgl. Gauss 1994. S. 90-92).

Z: Und was beweist das schon? Wenn die Verbrechen geschahen, ist es doch wohl gerechtfertigt, dass jeder über sie und aus ihnen lernt.

R: Also gut, kommen wir besser auf die bedenklichen Aspekte dieser Prozesse zurück.

Welch starken Einfluss die Politik auf diese Verfahren hatte, zeigt der Fall von Karl Wolff, einem ehemaligen General der Waffen-SS. 1964 wurde er in München vor Gericht gestellt, weil er bei der Tötung von 300.000 Juden mitgewirkt haben soll. In diesem Indizienprozess traten 90 Zeugen auf. Nur drei belasteten General Wolff. Das Gericht (3 Berufsrichter, 6 Geschworene) sah keinen klaren Schuldbeweis und zögerte. Entsprechend lang – 8 Tage – dauerten die Beratungen. Und das schließlich mit einer Stimme Mehrheit gefällte, auf 15 Jahre Zuchthaus lautende Urteil vom 30.9.1964 kam so zustande (Giese 1974, 28.4.):

“Wolff behauptete vor Gericht zehn Wochen lang und bekräftigte gegenüber der ‘neuen bildpost’ im Frühjahr 1974 erneut: ‘Ich habe nicht gewußt, daß die Juden dort getötet werden sollten.’

Genau das nahm das Gericht ihm nicht ab. Als ‘Auge und Ohr’ Himmlers hätte er wissen müssen, welches Schicksal den Juden bevorstand. […]

Dieses Urteil wurde laut Norbert Kellnberger, der dem Gericht als Geschworener angehörte, mit einer Stimme Mehrheit gefällt. Kellnberger und einige Kollegen waren nicht von Wolffs Schuld überzeugt. Doch der Richter Jörka habe massiv betont, dies sei ein politischer Prozeß, alle Welt schaue auf das Gericht; es müsse Wolff darum verurteilen.

Um den Angeklagten, so Jörka laut Kellnberger, solle man sich keine unnötigen Sorgen machen. Der würde nach einem, höchstens zwei Jahren sowieso begnadigt.”

R: Weil aber Wolff nicht etwa nur ein Jahr in Haft blieb, sondern 1969 immer noch im Gefängnis saß, ging einer der Geschworenen auf die Barrikaden:

“Im Frühjahr 1969 erfuhr der ehemalige Geschworene Kellnberger zu seiner Überraschung, daß Wolff immer noch in Straubing saß. Er entsann sich der Jörka-Worte von 1964 und beschloß etwas für Wolff zu tun. […]

Kellnberger versichert [Weihbischof] Neuhäusler (und anderen) nachdrücklich: ‘Wenn Wolff nicht in 4 bis 6 Wochen auf freiem Fuß ist, dann mache ich den Mund auf und sorge für einen Justizskandal!’”

R: Kurz darauf wurde Karl Wolff wegen “Haftunfähigkeit” auf Widerruf aus dem Zuchthaus Straubing entlassen.

Z: Auf Widerruf? Die deutschen Behörden wollten wohl sicherstellen, dass Wolff nicht irgendwelche spinnerte Ideen hat, wie etwa mit den Medien zu sprechen.

R: Wahrscheinlich. Dieser Fall zeigt deutlich, dass bei diesen Prozessen nicht die Beweislage entscheidet, sondern die “Staatsräson” des heutigen Deutschland. Da bei dieser Art von Gerichtsverfahren nie forensische Gutachten angefertigt wurden und auch so gut wie keine Dokumente existieren, die zur Überführung der Angeklagten hätten dienen können, wurden die Angeklagten fast ausschließlich aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt. Sogar Aussagen vom Hörensagen wurden verwertet.

Z: Aber deren Unzuverlässigkeit ist doch legendär! In den meisten Staaten sind solche Aussagen daher gar nicht zulässig.

R: In Deutschland sind sie zulässig, und in den hier besprochenen Verfahren wurden sie recht häufig verwendet, so zum Beispiel das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (Sagel-Grande u.a. 1979, S. 434):

“Es bedarf keiner Frage, daß die Gefahr bestand, daß Zeugen guten Glaubens Dinge als eigene Erlebnisse darstellten, die ihnen in Wirklichkeit von anderen berichtet worden waren oder die sie nach der Befreiung in Büchern und Zeitschriften, die sich mit den Geschichten in Auschwitz beschäftigten und in großer Zahl vorhanden sind, gelesen hatten.”

Z: Die Richter waren sich also der Gefahr bewusst.

R: Richtig, aber Konsequenzen haben sie daraus keine gezogen. Das von Gerichten angewandte Prinzip der Bewertung von Zeugenaussagen – je mehr Zeugen Ähnliches aussagten, umso mehr galt das Behauptete als bewiesen – entspricht vielmehr einem mittelalterlichen Prinzip, nämlich dem der Übersiebnung, bei dem belastende Aussagen nur durch sieben entlastende Aussagen aufgehoben werden konnten.

Z: Das hat mit moderner Rechtsfindung freilich nichts zu tun.

R: Nein. Da wir nun schon bei den Prinzipien mittelalterlicher Hexenprozesse sind, lassen Sie mich das Thema etwas vertiefen. Andere Parallelen zwischen den Verfahren um NS-Gewaltverbrechen und den Hexenprozessen sind etwa, dass damals wie heute die Totenruhe der vermeintlichen Täter nicht als heilig galt. Der Hexerei verdächtige Tote wurden exhumiert und bisweilen gepfählt oder zerstückelt, und auch die Gräber der verstorbenen vermeintlichen NS-Täter fanden keine Ruhe. Sie wurden zwecks Identifizierung exhumiert – man denke nur an den Rummel um die Gebeine von Josef Mengele –, und die Medien berichteten wiederholt über das “Ungeheuerliche” im Grabe. Damals wie heute galt bzw. gilt das Verbrechen an sich als offenkundig, als unanzweifelbar.

Z: Die Hexerei galt als offenkundig?

R: Die Tatsache, dass es Hexen und Teufel gab, galt damals per Rechtsprechung genauso als offenkundig (Behringer 1988, S. 182), wie heute der Massenmord an den Juden offenkundig ist. Alle Beweisanträge zur Widerlegung oder auch nur zur Überprüfung dieser “Wahrheit” oder zur Infragestellung der Offenkundigkeit zu stellen, insbesondere Sachbeweise, werden daher besonders in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern ohne Prüfung abgelehnt. Solche Beweisanträge werden als Prozessverschleppungstaktik verworfen, und seit Mitte der 1990er Jahre werden sogar Strafverteidiger, die ihrer Mandanten zu eifrig verteidigen, etwa indem sie “leugnende” Beweisanträge stellen, strafverfolgt:[305]

“Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 III StGB strafbar.”

R: Dieser Paragraph des bundesdeutschen Strafgesetzbuchs (StGB) verbietet den Holocaust-Revisionismus. Dies ist eine weitere Parallele mit den Hexenprozessen, wo Verteidiger, die nicht die notwendige Distanz zu ihren Mandanten zeigten, ebenfalls der Hexerei oder der Kollaboration mit Hexen angeklagt werden konnten. Es gibt noch weitaus mehr Parallelen zwischen den heutigen Verfahren und den mittelalterlichen Hexenprozessen, die ich woanders aufgeführt habe (Gauss 1994, S. 94; Kretschmer 1993). Ein Aspekt ist heutzutage sogar schlimmer als damals: Während Gegenbeweise bezüglich der behaupteten Straftaten der Hexerei gelegentlich akzeptiert wurden, werden sie heute immer abgelehnt.

Sollte sich die Verteidigung, der Angeklagte oder ein Dritter dazu entschließen, die Realität der verfolgten Verbrechen als solche in Zweifel zu ziehen – Hexen-Revisionismus damals, Holocaust-Revisionismus heute –, so war bzw. ist dies das schlimmste Verbrechen überhaupt: “Haeresis est maxima opera maleficorum non credere.” – “Es ist die größte Häresie, nicht an die Taten der Übeltäter zu glauben.” (M. Bauer 1912, bes. ab S. 311)

Z: Aber das sind doch Oberflächlichkeiten!

R: Wie bitte? Die Aufhebung sämtlicher durch die Aufklärung erkämpften Rechtsnormen sind Oberflächlichkeiten? Der Rückfall der Strafjustiz ins tiefste Mittelalter sind Oberflächlichkeiten?

Die Lage der Angeklagten in solchen Prozessen war also annähernd hoffnungslos, und dementsprechend war die von ihren Verteidigern angewandte Taktik. Das Dogma selbst zu hinterfragen wäre zum Beispiel eine selbstmörderische Strategie gewesen, da man damit nur den Zorn der Richter und der Öffentlichkeit heraufbeschworen hätte. Die Verteidiger versuchten daher jeweils immer nur, ihren Mandanten dadurch so gut wie möglich zu helfen, indem sie das Dogma als gegeben hinnahmen und versuchten, die Verantwortlichkeiten ihrer Mandanten abzustreiten oder zu minimieren.

Wie es einem Anwalt ergehen kann, wenn er “zu” kritisch ist, musste der Mannheimer Ludwig Bock erfahren. Er hatte sich im Vorfeld des Majdanek-Verfahrens erdreistete, die von der Anklagebehörde ausfindig gemachten Zeugen vor Prozessbeginn ohne Angabe seiner Funktion selber zu verhören. Während des Prozesses stellte er dann seine Aufzeichnungen den Aussagen der gleichen Zeugen gegenüber, die diese während des Verfahrens machten. Was bei seiner Vernehmung im Vorfeld voll von Unstimmigkeiten und Widersprüchen war, war nunmehr aufeinander abgestimmt und von den gröbsten Unglaubhaftigkeiten gereinigt (Deutscher Rechtsschutzkreis 1982, S. 15f.). Die Öffentlichkeit griff darauf den Rechtsanwalt massiv an, man versuchte ihm (erfolglos), seine Lizenz zu entziehen, und die Hauptzeugenländer Polen und Israel erteilten ihm für die Zukunft ein Einreiseverbot (ebd.; Lichtenstein 1979, S. 89; Grabitz 1986, S. 15).

Das Schicksal der mutigen Verteidiger während der gegen Iwan Demjanjuks inszenierten Schauprozesse in Israel zeigt die Risiken auf, die Rechtsanwälte eingehen, wenn sie Mandanten verteidigen, die von der Öffentlichkeit als “Teufel” angesehen werden: wenige Tage vor Beginn von Demjanjuks Revisionsverfahren stürzte sein erster Anwalt Dov Eitan vom 20. Stockwerk eines Hochhauses in Jerusalem in den Tod – oder wurde gestürzt. Nur zwei Tage danach wurde Demjanjuks zweiter Anwalt Yoram Sheftel während der Beerdigung von Eitan angegriffen: jemand spritzte Säure in sein Gesicht, wodurch er fast erblindete (Sheftel 1994, S. 243-263). Es kann daher nicht verwundern, dass die meisten Anwälte gar nicht erpicht darauf waren bzw. sind, ihre Mandanten effektiv zu verteidigen, falls überhaupt.

Das Verhalten von Staatsanwälten wie Richtern gegenüber belastenden Zeugenaussagen kann etwa wie folgt zusammengefasst werden:

  • Ein Belastungszeuge ist grundsätzlich darauf aus, die Wahrheit zu sagen, denn solch ein Zeuge, so ein Staatsanwalt, sei ja vor Gericht erschienen, “um die Wahrheit an den Tag zu bringen, sonst wäre er nicht freiwillig aus dem Ausland gekommen.” (Grabitz 1986, S. 13)

Z: Das sagt ein Jurist?

R: Ja, naiver geht’s nimmer. Und hier mehr von dem, was deutsche Staatsanwälte über diese Prozesses von sich gegeben haben:

  • das von den Zeugen lebhaft dargestellte Grauen lähmte Richter, Staatsanwälte und Verteidigung in einer Weise, dass ein Hinterfragen des Berichteten unterblieb;
  • fassungsloses Entsetzen und zurückhaltende Einfühlsamkeit mit den Opfern wurde sogar für nötig gehalten, um die Leiden der Opfer erst richtig beurteilen zu können;
  • wenn kritische Hinterfragungen durch Verteidiger dann doch einmal ausnahmsweise erfolgten, so wurden diese unterbunden, da man den Opfern von damals unmöglich unterstellen dürfe, sie sagten die Unwahrheit;
  • selbst wenn sich Aussagen als vorsätzlich falsch herausstellen, darf man die Opfer von damals heute nicht verfolgen.

Das stimmt überein mit Finkelsteins Feststellung (2001, S. 86):

“Da Überlebende mittlerweile wie weltliche Heilige verehrt werden, wagt man nicht, sie in Frage zu stellen. Absurde Behauptungen läßt man kommentarlos durchgehen.”

R: Es kann daher nicht verwundern, dass es auch in bundesdeutschen Verfahren gleich serienweise zu Falschaussagen von Rache- und Berufszeugen kam.

Erschwerend kommt bei den deutschen Strafverfahren hinzu, dass dort keine Wortlautprotokolle geführt werden, dass also die Aussagen von Zeugen durch das Gericht weder im Wortlaut noch auch nur summarisch festgehalten werden.

Z: Da kann dann ja jeder Richter machen, was er will.

R: Genau. Und der Verteidigung ist es unmöglich, über die Zeugenaussagen den Überblick zu behalten, wenn bei solchen Mammutprozessen manchmal Hunderte von Zeugen auftreten.

Der größte Skandal dieser Prozesse wurde während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses durch die Verteidiger enthüllt, jedoch sowohl von den Richtern wie von der Revisionsinstanz galant unter den Teppich gekehrt:

Mit Beginn der Ermittlungsverfahren in Deutschland hatte sich das polnische Auschwitz-Museum in Zusammenarbeit mit Langbeins in Krakau ansässigem, krypto-kommunistischen Auschwitz-Komitee daran gemacht, die offizielle Geschichte des Lagers Auschwitz zu schreiben. Diese Geschichte wurde in den vom Auschwitz-Museum herausgegebenen deutschsprachigen Heften von Auschwitz veröffentlicht. Wenn man bedenkt, dass Polen gegenüber allem, was deutsch war, in jenen unmittelbaren Nachkriegsjahren eine völkermordende Feindschaft an den Tag legte, sollte man davon ausgehen, dass sie solches Material entweder in Polnisch oder in der Weltsprache Englisch veröffentlichten. Schon die Wahl der Sprache zeigte daher deutlich, wer der wirkliche Adressat dieses Periodikums war. Eine überarbeitete Ausgabe dieser Geschichte wurde später auch als Buch veröffentlicht – wieder zuerst in deutscher Sprache (Czech 1989).

Z: Aber die Abfassung einer chronologischen Lagergeschichte ist doch nichts Skandalöses.

R: Sie hätten damit Recht, wenn historische Wahrheitssuche die Richtschnur gewesen wäre. Tatsächlich stellte sich aber während des Frankfurter Prozesses heraus, dass die aus dem Ostblock nach Deutschland eingereisten Zeugen allesamt vor ihrer Ausreise

  1. auf ihre politische Zuverlässigkeit hin durch östliche Geheimdienste sowie Innen- und Justizministerien eingehend verhört worden waren,
  2. dass diese Zeugen im Verlaufe dieser Verhöre massiv beeinflusst worden waren, und
  3. dass diese Zeugen dann in Deutschland auf Schritt und Tritt, bis in die Gerichtssäle hinein, von Beamten östlicher Geheimdienste bzw. Regierungsbehörden begleitet worden waren, um sicherzustellen, dass keiner aus der Reihe tanzte.[306]

Z: Demnach wurde also zuerst das Geschichtsbild verfasst und erst danach die Zeugen-Beweise so zurechtgezimmert, dass sie ins erwünschte Bild passten.

R: Man wird davon ausgehen dürfen, dass die Aktivitäten des Auschwitz-Museums zur Abfassung einer Auschwitz-Chronologie kein geringeres Ziel hatten, als die für Frankfurt geplanten Zeugenaussagen dem von Moskau bzw. Warschau vorgeschriebenen Geschichtsbild anzupassen. Man wollte sicherstellen, dass da kein Zeuge auf den dummen Gedanken kommt, über die bösen Deutschen etwas Gutes zu sagen. Insbesondere den Polen lag viel daran, Auschwitz als die Hölle auf Erden darzustellen, denn dieses angebliche deutsche Jahrtausendverbrechen ist Polens und Sowjetrusslands moralische Rechtfertigung für die Vertreibung und massenhafte Ermordung der Ostdeutschen und die Annexion eines Fünftels des ursprünglichen deutschen Territoriums. Was daher damals vor sich ging, war nicht nur ein Versuch der moralischen Unterminierung Westdeutschlands durch den Ostblock, sondern zudem auch eine Raubsicherungspolitik der Vertreiberstaaten.

Dieser Skandal der Zeugenabrichtung durch östliche Regierungsstellen wurde sogar vom Korrespondenten der FAZ, Bernd Naumann, eingestanden. Er nannte diese Vorgehensweise der Ostblockstaaten Inquisition, zog daraus allerdings keine Konsequenzen, wie etwa eine wenigsten rudimentär kritische Einstellung gegenüber den Aussagen jener Zeugen (B. Naumann 1965, S. 438f.).

Wir mussten bis ins Jahre 2004 warten, um eine Ahnung davon zu bekommen, was die Methoden waren, die jene kommunistischen Behörden anwandten, um “ihre” Zeugen dazu zu bringen, wunschgemäß auszusagen, und warum sie diesen Zeugen nicht über den Weg trauten. 1962, während der Vorbereitungsphase des Auschwitz-Prozesses, verurteilten die kommunistischen Behörden der Tschechoslowakei Ladislav Niznansky in Abwesenheit zum Tode für den angeblichen Mord an 164 Personen in der Slowakei während des Zweiten Weltkrieges. Da Niznansky jedoch nach dem Kriege nach Westdeutschland geflohen war, konnte er nicht hingerichtet werden. Im Jahre 2001 wurde sein Fall jedoch von den deutschen Behörden neu aufgerollt, so dass Niznansky nun für dieses angebliche Verbrechen von den Deutschen strafverfolgt wurde. Laut dem Nachrichtenmagazin Focus soll sich bei den deutschen Ermittlungen über das Verfahren von 1962 Folgendes herausgestellt haben (Feb. 9, 2004):

“So sagte ein Beteiligter des damaligen Verfahrens aus, ein Ermittler habe ihn ‘mit einer Pistole bedroht’. Ein zweiter Zeuge gab zu Protokoll, er habe Niznansky ‘unter psychischem und physischem Druck’ belastet. Jan Holbus, ein weiterer Belastungszeuge von einst, erklärte bei einer Vernehmung im Jahr 2001, man habe ihm damals gedroht, er werde ‘den Raum mit den Füßen zuerst verlassen’, sollte er nicht aussagen, wie die Anklage dies wünscht.”

R: Behalten Sie dabei bitte im Hinterkopf, dass zur gleichen Zeit Zeugen in der Tschechoslowakei, in Polen und anderen kommunistischen Ländern von denselben Behörden für ihre Zeugenaussagen in Frankfurt vorbereitet wurden!

Z: Aber es gibt keinen Beweis dafür, dass dabei ähnliche Methoden angewandt wurden. Immerhin mögen die kommunistischen Behörden lediglich Angst gehabt haben, dass all ihre Zeugen aus ihren Ländern fliehen und in westlichen Ländern um politisches Asyl bitten würden.

R: Sie haben Recht – bisher haben wir keinen direkten Beweis, aber es sollte einen schon nachdenklich machen, von solchen Methoden zu erfahren. Ich glaube auch nicht, dass auf die für Frankfurt vorverhörten Zeugen derartig massiver Druck ausgeübt wurde, denn das hätte nach hinten losgehen können, wenn die derart bedrohten Zeugen im Westen den Mund aufgemacht hätten. Man siebte die Zeugen schlicht schon vor der Ausreise: nicht willfährige Zeugen wurden einfach nicht außer Land gelassen.

Hermann Langbein, Architekt dieses Großbetruges, freute sich darüber, dass trotz dieser Entdeckung die deutschen Gerichte die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen nicht anzweifelten (Langbein 1965, Bd. 2, S. 864).

Z: Demnach hatte die Bloßlegung dieses Skandals keinen Einfluss auf das Urteil?

R: Nein. Der Revisionsantrag einiger Strafverteidiger, das Verfahren neu aufzurollen, wurde vom Bundesgerichtshof mit der Begründung abgelehnt, selbst wenn man als wahr unterstellte, dass es diese Manipulationen gegeben habe, so sei dies kein Grund, das Urteil aufzuheben (BGH, Strafsenat, Az. StR 280/67). Das reiht sich in die Tradition deutscher Rechtsprechung ein, Urteile in Prozesse um NS-Verbrechen immer dann nicht zur Berufung bzw. Revision zuzulassen, wenn es zu Verurteilungen gekommen ist.

Wie auf den Kopf gestellt sieht dagegen die Behandlung von Entlastungszeugen durch die Gerichte aus. Wer ein behauptetes Verbrechen nicht bestätigen kann, wird schlicht als wertloser Zeuge angesehen, da er entweder zum Tatzeitpunkt am falschen Ort gewesen sei oder einfach nur ein schlechtes Gedächtnis habe.

Ein diesbezüglich recht gut dokumentierter Fall ist der von Gottfried Weise, der in Auschwitz als Wachmann eingesetzt war. Die Entlastungszeugen – darunter sogar vormalige jüdische Insassen – wurden einer nach dem anderen vom Gericht entweder nicht geladen, ihre Aussagen entgegen dem Wortlaut als belastend ausgelegt oder mit dem Hinweis für belanglos erklärt, dass nur eine belastende Aussage das Verbrechen aufklären könne (Gerhard 1991, S. 33, 40, 43-47, 52f., 60, 73).

Der deutsche Strafverteidiger Jürgen Rieger berichtete, dass ein anderes Gericht über zwei Entlastungszeugen erzürnt wie folgt urteilte: Man wisse nicht, warum diese Zeugen die Unwahrheit sagen.[307] Burg berichtet, dass er als Entlastungszeuge regelmäßig bedroht, ja tätlich angegriffen wurde (Burg 1980b, S. 54). Dem eingangs erwähnten Vater des Revisionismus, der ehemalige KL-Insasse Paul Rassinier, der am Frankfurter Auschwitz-Prozess lediglich als Journalist teilnehmen wollte, wurde an der Grenze die Einreise nach Deutschland verweigert, so dass er nicht aus Frankfurt berichten konnte.

Deutschen Entlastungszeugen, die damals außerhalb der KL- und Ghetto-Umzäunung standen, begegneten die Gerichte grundsätzlich mit Misstrauen. Konnten sie sich nicht an die von Belastungszeugen berichteten Gräueltaten erinnern oder bestritten sie diese sogar, was in der Regel der Fall war, so galten sie als unglaubwürdig, ja “widerwärtig” und “ekelerregend”, sie wurden deshalb entweder nicht vereidigt oder gar als meineidig angesehen (Grabitz 1986, S. 40f., 46, 48). Lichtenstein berichtet über einen Fall, in dem derlei unwissende Zeugen reihenweise der Lüge und des Meineides bezichtigt wurden und wo es wiederholt zu Verhaftungsdrohungen und Verhaftungen kam (1984, S. 63ff.). Er zitiert einen Richter, der auf die Beteuerung eines Zeugen, er sage die reine Wahrheit, mit den Worten antwortete (ebd., S. 80):

“Ich verspreche Ihnen, daß Sie für diese Wahrheit bestraft werden.”

R: Im Auschwitz-Prozess wurde der Zeuge Bernhard Walter, dessen Aussage der Staatsanwaltschaft nicht gefiel, vorläufig festgenommen, bis er seine Aussage revidiert hatte.[308] Dass so ein Verhalten von Staatsanwaltschaft und Richtern auf diese Zeugen einschüchternd wirkte, ist offensichtlich.

Deutsche Entlastungszeugen der “Täterseite” für Adolf Eichmann im Jerusalemer Prozess wurden von der Anklage grundsätzlich mit Verhaftung bedroht, so dass sie sich von den Verhandlungen fernhielten (Servatius 1961, S. 64). In Israel müssen nämlich sämtliche Entlastungszeugen aus der ehemaligen SS und ähnlichen Organisationen damit rechnen, selbst angeklagt und nach einem Schauprozess verurteilt zu werden.

In welchem Dilemma sich die deutschen Zeugen “außerhalb der Umzäunung” befanden, macht die Forderung des ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Heinz Galinskis deutlich, der für alle Angehörigen der KL-Wachmannschaften eine summarische Strafe wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung forderte (Müller-Münch 1982, S. 57), was der Leiter der ZStL Adalbert Rückerl als zwar wünschenswert, aber leider (!) undurchführbar erklärte. Dennoch stellte er und viele andere fest, dass jeder Mensch auf Seiten des Dritten Reiches, der aus welchen Gründen auch immer mit den vermeintlichen Geschehen in Berührung kam, mit einem Bein im Gefängnis stehe (vgl. Gauss 1994, S. 88). Langbein widmete der von vielen Häftlingen geäußerten Meinung, es handle sich bei allen SS-Männern um leibhaftige Teufel, ein ganzes Kapitel (Langbein 1987, S. 333ff.; vgl. S. 17f.), ja er gestand ein, dass jeder Holocaust-Überlebende ein dauernder Ankläger aller Deutschen sei (ebd., S. 547). Es ist daher verständlich, dass sich nur wenige Entlastungszeugen aus SS, SD, Wehrmacht und Polizei zu offenherzigen Aussagen entschließen konnten.

Als John Demjanjuk jedoch anno 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Massenmord allein deshalb verurteilt wurde, weil er im Lager Sobibor anwesend gewesen sein soll – eine Tötungshandlung konnte ihm nicht nachgewiesen werden –, wurde Galinskis und Rückerls Traum teilweise wahr, denn seither werden alle deutschen Greise, die irgendwann diensttuend in die Nähe eines angeblichen Vernichtungslagers kamen, wegen Beihilfe zum Massenmord verfolgt (Albers, Hollstein). Damit wurde auch der letzte potentielle Zeuge “außerhalb der Umzäunung” zum Schweigen gebracht.

Sollten sich Entlastungszeugen schließlich sogar dazu hinreißen lassen anzugeben, nichts von Gaskammern zu wissen oder deren Existenz sogar abzustreiten, so werden sie im mildesten Fall für unglaubwürdig erklärt, wenn nicht sogar der Richter ihnen gegenüber ausfällig wird.

Wie anders klingen da die Schalmeien, wenn ausnahmsweise einmal ein ehemaliger SS-ler singt (Lichtenstein 1984, S. 56):

“Ein wertvoller Zeuge, einer der wenigen, die wenigstes einiges bestätigen, was ohnehin als bekannt vorausgesetzt werden muß.”

Z: Warum machte man sich da überhaupt noch die Mühe, Zeugenaussagen einzuholen, wenn alles ohnehin schon als bekannt vorausgesetzt wurde?

R: Genau das ist der Punkt: Die Tat selbst stand unumstößlich fest. Es ging bei diesen Prozessen eben nur noch um die Verteilung der Schuld und der Zuteilung des Strafmaßes.

Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, richteten sich gegen die Angeklagten auch noch der ungehemmte Hass und die Häme von Belastungszeugen und Medien. Es ist nahezu ein Wunder, dass angesichts der gesamten hier festgestellten Umstände die als Täter Vorverurteilten zum überwiegenden Teil sämtliche Beteiligung an den bekundeten Taten abstritten und die Schuld auf Dritte, zumeist unbekannte, tote oder vermisste Kameraden abzuwälzen versuchten. Die Straftaten als solche wurden von ihnen dagegen in der Regel nicht abgestritten, was angesichts der Offenkundigkeit dieser Dinge ohnehin nur ihre Glaubwürdigkeit in den Augen des Gerichts gemindert hätte.

Z: Aber das Abwälzen der Verantwortung auf andere ist doch ein allgemeines Merkmal von Angeklagten.

R: Sicher. Ungewöhnlich in den hier betrachteten Fällen ist jedoch, dass die meisten Angeklagten selbst nach einer Verurteilung zu hohen oder lebenslänglichen Strafen weiterhin ihre Schuld abstritten, was für Verbrecher dieser Kategorie sonst ungewöhnlich ist. Reue, Einsicht und Schuldempfinden waren ihnen fremd – im Gegensatz zu “normalen” Verbrechern. Angesichts des offenkundigen Widerspruchs zwischen der Grausamkeit der vermeintlichen Verbrechen und der biederen Harmlosigkeit der Angeklagten wurde dann auch der Begriff von der “Banalität des Bösen” geprägt (Arendt 1990).

Z: Gibt es unter den angeblichen Tätern des Holocaust Berichte über Fälle von posttraumatischen Belastungsstörungen?

R: Nein, nichts. Mir ist das Thema nie über den Weg gelaufen. Warum fragen Sie?

Z: Nun, wenn man die unvorstellbaren Grausamkeiten bedenkt, die diese Leute entweder freiwillig oder unter Zwang begangen haben sollen, so können die vermeintlichen Täter dies im Wesentlichen auf zwei Weisen bewältigt haben: entweder ihnen waren diese Grausamkeiten gleichgültig bzw. sie haben sie sogar genossen. In dem Fall wären sie in ihrem Nachkriegsleben genauso verhärtet oder grausam gewesen. Andernfalls werden viele von jenen, die diese Verbrechen unter Zwang und gegen ihren Willen und ihr besseres moralisches Urteil begangen hatten, unter dem gelitten haben, was man posttraumatische Belastungsstörungen nennt. Dies ist zum Beispiel eine häufige psychologische Störung unter Soldaten, die an ungewöhnlichen Grausamkeiten beteiligt waren, wie sie etwa in Vietnam vorkamen.[309]

R: Die Holocaust-Literatur stimmt darin überein, dass jene angeblichen Holocaust-Täter nach dem Kriege allesamt in ein völlig normales Zivilleben zurückkehrten, als ob keiner von ihnen jemals irgendetwas ungewöhnlich Grausames erlebt hätte.

Z: Das ist so gut wie unmöglich. Wenn man bedenkt, dass Tausende von SS-Leuten diese von den Zeugen beschriebenen Grausamkeiten erlebt haben, müssen nicht wenige von ihnen auf die eine oder andere Weise in psychiatrischer Behandlung gelandet sein, und jene, die verhärtet genug waren, um dem Geschehen gleichgültig gegenüber zu stehen, oder sogar pervers genug, um diese Taten zu genießen, wie es von vielen Zeugen beschrieben wird, hätten nach dem Kriege ähnliche Verhaltensmuster gezeigt. Menschliche Monster werden nicht plötzlich geheilt, nur weil der Krieg aufhört. Sie bleiben Monster und würden später wahrscheinlich andere grausame Verbrechen begangen haben, wie etwa gewaltsame Verbrechen gegen Familienmitglieder oder gegen Minderheiten, die sie immer noch als Feinde ansahen.

R: Nein, tut mir Leid, da gibt es nichts dergleichen. Alle ehemaligen SS-Leute verhielten sich nach dem Kriege wie Otto Normalverbraucher.

Z: Da bietet sich doch nur eine Möglichkeit an, die all diese Phänomene schlüssig erklärt.

R: Die da wäre?

Z: Die Angeklagten sind unschuldig.

R: Für eine solche Behauptung kommen sie aber in Deutschland ins Gefängnis.

Z: Was ja nur beweist, dass die Aussage richtig ist.

R: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Ich darf Sie daran erinnern, dass Millionen von Deutschen während des Zweiten Weltkrieges traumatisiert wurden: Die Soldaten durch das, was sie während der grausamsten Schlachten erlebt haben, die je in der Menschheitsgeschichte geschlagen wurden, die Bewohner deutscher Städte während der alliierten Flächenbombardements, und Millionen von Deutschen hauptsächlich in Ostdeutschland und Osteuropa während der ethnischen Säuberungen bei Kriegsende und danach. Traumatisiert zu sein war also ziemlich “normal” für diese Generation. Wenn das sonst abnormale zur Norm wird, sind Traumata womöglich nicht mehr so weitverbreitet. Jammern war noch nie eine Haupteigenschaft der Deutschen. Ihr Motto ist eher: Komm drüber weg und geh zurück an die Arbeit.

Z: Aber das völlige Fehlen jeglicher Traumasymptome ist dennoch auffällig.

R: Der deutsche Staatsanwalt Helge Grabitz zog einmal eine ähnliche Schlussfolgerung wie Sie (1986, S. 147), dass nämlich das seltsame Verhalten der Angeklagten nahelege, sie seien unschuldig, jedoch verwarf er diesen “verführerischen” Ansatz, weil er ihm zynisch erschien angesichts der Beweislage – die er und seine Kollegen freilich überhaupt erst geschaffen hatten mittels ihrer betrügerischen, manipulativen Methoden…

Z: Grabitz’ Definition des Zynismus ist recht seltsam.

R: Ja, bei unserem Thema steht eben die Welt auf dem Kopf.

4.4. Aussagen in Literatur und Medien

R: Einer der größten Skandale der Holocaust-Literatur trug sich 1998 zu, als der von Bruno Doessekker alias Binjamin Wilkomirski verfasste “Augenzeugenbericht” einer höllischen Kindheit in Auschwitz und Majdanek unter dem Titel Bruchstücke (Wilkomirski 1995) als eine frei erfundene Lügengeschichte entlarvt wurde (Mächler 2000, Ganzfried 2002). Doessekker hatte während des Krieges niemals schweizerischen Boden verlassen. Der Skandal lag dabei weniger darin, dass da einer über den Holocaust gelogen hatte und ihm anschließend die ganze Holocaust-Schickeria auf den Leim ging und ihn mit Preisen und Auszeichnungen überhäufte, sondern vielmehr darin, wie sich dieses Holocaust-Establishment über Jahre weigerte, diesen Betrug anzuerkennen. Nachdem der jüdische Journalist Daniel Ganzfried seine erste Enthüllung über Doessekker veröffentlicht hatte (Weltwoche Nr. 35, 27.8.1998, S. 46f.), erhielt er Beschwerden, dass man Wilkomirskis Lügen nicht öffentlich bloßstellen dürfe, weil dies Öl in das revisionistische Feuer gießen würde. Der jüdische Autor Howard Weiss dreht den Schuh um:

“Einen Roman über den Holocaust als Tatsache darzustellen, liefert denen Munition, die bereits bestreiten, dass die Schrecken des Nazismus und der Todeslager stattfanden. Wenn ein Bericht unwahr ist, so die Logik der Leugner, wie können wir da sicher sein, dass die Berichte anderer Überlebender wahr sind. […] Vielleicht war niemand willens, die Echtheit dieses [Wilkomirskis] Bericht zu hinterfragen, weil so ziemlich alles bezüglich des Holocaust unantastbar ist.” (Chicago Jewish Star, 9-29.10.1998; vgl. Weber 1998b)

Z: Wer hat denn nun Recht? Wer nützt dem Revisionismus mehr? Der, der die Lügen vertuschen will, oder der, der sie aufdeckt?

R: Beide haben Recht, denn der Revisionismus gewinnt auf jeden Fall.

Z: Eigentlich sollte man sich ja nur um die Wahrheit sorgen, nicht aber darum, was dem Revisionismus nützen könnte.

R: Das sollte man meinen, aber einige Großkopferte des Shoa-Business sehen das anders. Deborah Lipstadt zum Beispiel meinte, wenn Wilkomirskis Buch eine Fälschung sei, “könnte das die Sache etwas komplizieren. Aber [das Buch] ist trotzdem eindrucksvoll als Roman (Forward, 18.9.1998, S. 1).” Die jüdische Autorin Judith Shulevitz meinte in einer größeren kanadischen Zeitung, dass es ihr egal sei, ob das Buch Bruchstücke wahr sei oder nicht (Ottawa Citizen, 18.11.1998):

“Ich hätte mir gewünscht, dass Wilkomirski-Doessekker mit seinem Betrugsversuch subtiler gewesen wäre und jenen großartigen Betrug geschrieben hätte, den die Weltliteratur verdient.”

Z: Na, da weiß man, was man an ihr hat!

R: Deborah Dwork, Direktorin des Zentrums für Holocaust-Studien an der Clark Universität (Worcester, Massachusetts), erkannte zwar den Betrug an, zeigte aber Sympathie für Doessekker, den sie für einen “zutiefst verletzten Mann” hält, der von seinem Verleger ausgebeutet wurde (New York Times, 3.11.1998).

Yisrael Gutman, Direktor von Yad Vashem in Jerusalem, also dem Mekka der Holocaust-Forschung, meint, es sei irrelevant, dass Doessekker gelogen habe:[310]

“Wilkomirski hat eine Geschichte geschrieben, die er zutiefst erfahren hat; das ist sicher. […] Er ist kein Schwindler. Er ist jemand, der seine Geschichte sehr tief in seiner Seele erlebt. Sein Schmerz ist echt.”

R: Der zweite rote Faden, der sich neben der Gegnerschaft zum Revisionismus bei dieser Debatte durch die Argumentation zog, war, dass Doessekkers Darstellung zwar falsch war, aber immerhin doch sehr echt wirke, also tatsächlich echt sein könnte, weil sie der Schilderung anderer, wirklicher Überlebender so ähnlich sei.

Z: Demnach beharrte die eine Seite störrisch auf der Relevanz von Doessekkers Geschichte, weil seine Geschichte anderen Geschichten so ähnlich ist?

R: Ja, aber auch dieses Argument löst sich auf, wenn man in Erwägung zieht, dass eben alle Berichte, die mit Wilkomirskis vergleichbar sind, Fälschungen sind. Denn entgegen der Ansicht von Howard Weiss war Doessekker eben kein Einzelfall. In einer massiven Kritik an der Unaufrichtigkeit seiner Glaubensgenossen erinnerte Steven L. Jacobs daran, dass es etwa zum gleichen Zeitpunkt einen ähnlichen, Anfang 1997 aufgeflogenen Betrug in Australien gegeben hatte, wo Donald Watt eine vergleichbare Münchhausen-Geschichte über seine erfundene Inhaftierung in Auschwitz vom Stapel gelassen hatte (Jacobs 2001; vgl. Woodley 1997).

Ein weiterer Betrug flog im Sommer 1998 auf, als der Jesuitenpriester Juan Manuel Rodríguez den aus Rumänien nach Ecuador ausgewanderten Juden Salomón Isacovici verklagte, weil dieser einen von Rodríguez verfassten, auf Erzählungen von Isacovici basierenden Roman als Isacovicis Autobiographie dargestellt hatte (Grimstad 1999).

Ende Oktober 2004 schließlich flog die Lügengeschichte des Australiers Bernard Brougham alias Holstein auf (Holstein 2004), nachdem ein Privatdetektiv den Hintergrund des Autors überprüft hatte, was dazu führte, dass der Verleger alle Exemplare seines Buches zurückzog. Brougham hatte behauptet, als neunjähriger Jude (!) in Auschwitz medizinischen Experimenten ausgesetzt gewesen zu sein, dem Untergrund angehört zu haben, geflohen, eingefangen und gefoltert worden zu sein. Seine Pflegefamilie berichtete dem Verleger allerdings, dass Brougham weder in Deutschland geboren worden noch Jude sei. Ein Privatdetektiv entdeckte, dass Brougham 1942 in Australien geboren worden war (Madden/Kelly 2004). Die Reaktion auf diese Enthüllung ist typisch:

“Die Verlegerin Judy Shorrock […] war von den Enthüllungen immer noch schockiert und befürchtet, der Vorfall könne zur Holocaust-Leugnung aufstacheln.

‘Ich arbeitete drei Jahre an diesem Buch. Ich bin am Boden zerstört..., dass es die Glaubwürdigkeit der Holocaust beschädigen könnte – das macht mich richtig krank.” (Singer 2004a&b)

R: Das nächste Beispiel, das ich hier erwähnen möchte, betrifft Enric Marco, den ehemaligen Vorsitzenden der spanischen Gesellschaft ehemaliger Häftlinge des Lagers Mauthausen, Amical de Mauthausen. Seit Ende der 1970er Jahre hatte Marco behauptet, während des Krieges in den Lagern Mauthausen und Flossenbürg inhaftiert gewesen zu sein. Anlässlich des 60. Jahrestages der Besetzung von Auschwitz am 27.1.2005 hielt er im spanischen Parlament eine Rede, in der er u.a. ausführte:

“Als wir im Konzentrationslager ankamen, […] zogen sie uns aus, ihre Hunde bissen uns, ihre Flutlichter blendeten uns. Sie taten die Männer auf die eine Seite und die Frauen und Kinder auf die andere; die Frauen bildeten eine Kreis und verteidigten ihre Kinder mit ihren Körpern.”

R: Aber das war alles erlogen, wie der spanische orthodoxe Historiker Benito Bermejo Anfang 2005 herausfand. Während des Krieges hatte Marco tatsächlich freiwillig in einer deutschen Werft gearbeitet, von wo er 1943 nach Spanien zurückgekehrt war. Er hat nie ein deutsches Lager von innen gesehen (Spanish Nazi… 2005, Wandler 2005).

Sodann haben wir den Fall von Misha Defonseca, deren 1997 erfundene Kriegsbiographie sogar die wissenschaftliche Gemeinde aufbrachte, wie die weltweit größte Wissenschaftszeitschrift Science berichtete (A pack of… 2008; vgl. Daniel 2008):

“Ein französischer Chirurg hat seine Kenntnisse über ‘Wolfskinder’ angewendet, um die jüngste, die Verlagswelt erschütternde gefälschte Autobiographie zu entlarven. Misha Defonseca, die jetzt in Massachusetts lebt, hatte behauptet, ein jüdisches Mädchen aus Belgien gewesen zu sein, das während des Zweiten Weltkrieges bei der vergeblichen Suche nach ihren deportierten Eltern auf ihrem Weg in die Ukraine und zurück unter Wölfen gelebt haben will. Das vor 11 Jahren veröffentlichte Buch Misha: A Mémoire of the Holocaust Years wurde in einen Spielfilm umgesetzt, der dieses Jahr in Frankreich uraufgeführt wurde.

Ihr Buch erregte den Zorn von Serge Aroles, der letztes Jahr ein Buch veröffentlicht hat, worin er die Legenden über von Wölfen aufgezogene Kinder widerlegt hat. […] Aroles enthüllte zudem, dass Defonseca, deren wirklicher Name Monique De Wael ist und die in eine katholische Familie geboren worden war, während der Jahre, in denen sie die Reise gemacht haben will, die Schule besuchte hat.

Nachdem Aroles eine Anzahl von Online-Artikeln verfasst hatte, in denen er das Buch angriff, und nachdem belgische Zeitungen Untersuchungen eingeleitet hatten, gab Defonseca am 29. Februar den Betrug in einer Erklärung zu. Sie bat um Vergebung, erklärte aber, die Geschichte ‘war meine Wirklichkeit.’”

Z: Es scheint, dass die Leute schlicht lernunfähig sind. Ein Betrug nach dem anderen wird enthüllt, aber neue werden ständig erfunden und prompt geglaubt und von einer naiven Menge angehimmelt, als sei nichts geschehen.

R: Ein weiteres, den öffentlichen Unmut erregendes Beispiel betraf “die größte jemals erzählte Liebesgeschichte” (Sherman 2008) – die sich jedoch nur wenige Wochen vor der Markteinführung des diesbezüglichen Buches als Betrug herausstellte (Bone 2008):

“Herman Rosenblats Engel am Zaun: Die wahre Geschichte einer Liebe, die überlebte, erzählt, wie er seine spätere Frau als Mädchen traf, als sie Äpfel zu ihm über den Stacheldrahtzaun des Konzentrationslagers warf, in dem er festgehalten wurde.

Oprah Winfrey, die Herrn Rosenblat zweimal zu ihrer Talkshow eingeladen hatte, preiste das Buch als ‘die größte Liebesgeschichte … die wir je live erzählt haben.’ […]

Holocaust-Fachleute bezweifelten die Geschichte, und sie wurde von der Zeitschrift The New Republic entlarvt.[311] Ben Helfgott, ein ehemaliger Häftling das Lagers Schlieben,[312]teilte der Zeitschrift mit, dass Herrn Rosenblats Geschichte ‘schlicht eine Erfindung’ sei. Herr Rosenblat ist damit Teil der wachsenden Gruppe diskreditierter Memoirenschreiber. ‘Ich wollte die Leute glücklich machen’, sagte er. ‘Ich habe vielen Menschen Hoffnung gemacht. Meine Motivation war, in dieser Welt etwas Gutes zu tun.’

Der Filmproduzent plant, das Projekt durchzuziehen.’”

R: Da also diese erfundene Geschichte dennoch so schön ist – die Welt will betrogen sein – erschien sie kurze Zeit später als Buch unter einem anderen Titel mit der Behauptung, auf Rosenblats Memoiren zu beruhen (Holt 2009).

Z: Als ob eine erfundene Geschichte irgendetwas mit Memoiren zu tun hat…

R: Wer glauben will, wird glauben, egal was passiert.

Nun zu meinem jüngsten Beispiel der öffentlich Entlarvung eines Holocaust-Lügners: Otto Uthgenannt. Jahrelang tingelte er durch deutsche Lande, um vor allem vor Schülern über seine Leidensgeschichte als vormaliger Häftling im KL Buchenwald zu berichten – bis die Nordwest-Zeitung den aktenkundigen, vorbestraften Fälscher und Betrüger als Lügner entlarvte (Krogmann 2012a&b). Sogar die Jüdische Allgemeine schrieb dazu (Krauss 2012):

“Der Historiker Julius Schoeps, Leiter des Moses Mendelsohn Zentrums der Universität Potsdam, sagt: ‘Solche Fälle gibt es häufiger.’ […] Das Muster funktioniere so: ‘Im Opfer-Sein gewinne ich neue Freunde, die mich nicht infrage stellen.’ Gerade die Monstrosität des NS-Terrors verbiete es beinah, kritische Nachfragen zu stellen, wenn jemand von seinem Leid berichtet.”

R: Norman Finkelstein hat das Phänomen der blinden Loyalität gegenüber Holocaust-Lügnern um eine Facette bereichert, als er Elie Wiesels hartnäckige Loyalität gegenüber Jerzy Kosinski in Erinnerung rief (Finkelstein 2000a, S. 56), lange nachdem Kosinskis “grundlegender Holocaust-Text” von 1965, The Painted Bird, von der polnischen Journalistin Johanna Siedlecka ebenfalls als Fälschung entlarvt worden war (Sloan 1994). Da passt der Vorwurf von Alfred Kazin in der Chicago Tribune vom 31.12.1995, Elie Wiesel, Primo Levi und Jerzy Kosinski versuchten, “aus dem Holocaust ein Vermögen zu schlagen”, indem sie “Gräuel erfinden.”

Z: Elie Wiesel und Primo Levi sind auch der Fälschung überführt worden?

R: Sie sind der Unredlichkeit angeklagt worden. Elie Wiesel, der womöglich berühmteste aller Auschwitz-Überlebenden, wurde wiederholt und massiv von seinen eigenen Holocaust-Verbündeten angegriffen, unter anderem von Norman Finkelstein (2000a, S. 41-78) wie auch von Pierre Vidal-Naquet, dem Erzwidersacher Robert Faurissons. Vidal-Naquet meinte (Folco 1987):

“Sie haben zum Beispiel den Rabbiner Kahane, diesen extremistischen Juden, der weniger gefährlich ist als ein Mann wie Elie Wiesel, der alles Mögliche erzählt… Man braucht nur einige Beschreibungen in ‘Nacht zu begraben’ lesen, um zu wissen, dass manche seiner Schilderungen nicht stimmen und dass er sich letztlich in einen Shoa-Händler verwandelt. Und so schadet auch er der historischen Wahrheit, und das in ungeheurem Maße.”

Französisches Original Deutsche Fälschung
A. In Auschwitz A. In Auschwitz
S. 57: au crématoire
S. 57: au crématoire
S. 58: les fours crématoires
S. 61: aux crématoires
S. 62: le four crématoire
S. 67: Au crématoire
S. 67: le crématoire
S. 84: exterminés
S. 101: les fours crématoires
S. 108: six crématoires
S. 109: au crématoire
S. 112: le crématoire
S. 129: au crématoire

 

B. In Buchenwald
S. 163: du four crématoire
S. 174: au crématoire

S. 53: ins Vernichtungslager
S. 53: in die Gaskammer
S. 54: die Gaskammern
S. 57: in den Gaskammern
S. 57: in die Gaskammer
S. 62: in die Gaskammer
S. 62: Gaskammer
S. 76: vergast
S. 90: in den Gaskammern
S. 95: sechs Gaskammern
S. 95: in den Gaskammern
S. 98: die Gaskammer
S. 113: in die Gaskammer

 

B. In Buchenwald
S. 140: der Gaskammer
S. 150: in die Gaskammer

Tab. 26: Die Fälschung der deutsche Übersetzung (1962) von Elie Wiesels berühmtesten Buch aus dem französischen Original (1958): in fünfzehn Fällen taucht GAS auf, wo im französischen Original das Wort GAS nicht steht.[313]

R: Ich werde später noch auf einige inhaltliche Aspekte von Wiesels Biographie La Nuit (1958) eingehen, möchte es hier aber vorerst nur bei der Erwähnung eines erstaunlichen Aspekts belassen: Elie Wiesel erwähnt im französischen Original seines Berichts die Gaskammern von Auschwitz mit keinem einzigen Wort. Seiner Ansicht nach wurden die Juden in Auschwitz getötet, indem sie lebendigen Leibes in feuerspeiende Gräben gestoßen wurden. Erst in der deutschen Übersetzung von 1962 wurde dieser “Mangel” behoben, indem dort systematisch das Wort “Kremierungsofen” durch das Wort “Gaskammer” ersetzt wurde. Dies geschah allerdings dermaßen mechanisch, dass sogar das Krematorium im KL Buchenwald in eine Gaskammer umgewandelt wurde, obwohl für Buchenwald gar keine Gaskammer behauptet wird.

Z: Aber diese Falschübersetzungen kann man doch nicht Wiesel anhängen.

R: Das hinge davon ab, ob er es abgesegnet hat. Tatsache ist, dass derartige Fälschungen in den Medien eben vorkommen. Man muss also höllisch aufpassen.

Ein weiterer literarischer Betrug flog Ende 1991 auf, als eine französische Zeitschrift ehemaliger Häftlinge den Bericht von Henry Bily über seine angeblichen Erlebnisse im Sonderkommando von Auschwitz als plumpes Plagiat des Buches von Miklos Nyiszli entlarvte (Redaction 1991; vgl. Bily 1991, Faurisson 1992), denn Bily hatte

“ohne jede Quellenangabe ganze Passagen aus dem Buch (u.a. aus den Kapiteln 7 u. 28) von Dr. Miklos Nyiszli, Médecin à Auschwitz, abgeschrieben […]. Unglücklicherweise wurden die Dr. Miklos Nyiszli ursprünglich unterlaufenen Fehler auch übernommen: die umfangreiche Entlehnung schließlich betrifft die Beschreibung der Tätigkeit vom Sonderkommando Auschwitz-Birkenau, in dem Henry Bily gearbeitet haben will. […]

Aus dieser Analyse geht hervor, dass der Text von Henry Bily in keiner Weise als originaler persönlicher Zeugenbericht angesehen werden kann.”

Z: Was war denn die Tätigkeit des Sonderkommandos?

R: Dieser Begriff wird heutzutage für Häftlinge verwendet, die die Leichen aus den Gaskammern gezerrt, ihnen die Harre geschnitten, Goldzähne gezogen und sie dann in die Öfen geschoben bzw. auf die Scheiterhaufen geworfen haben sollen.[314] Originale Dokumente des Lagers Auschwitz beweisen jedoch, dass der Begriff “Sonderkommando” niemals offiziell für die in den Krematorien arbeitenden Häftlinge verwendet wurde, sondern für eine ganze Reihe von Häftlingsarbeitsgruppen, die bei einer große Vielfalt von Tätigkeiten eingesetzt wurden, die aber nichts mit Mord zu tun hatten.[315]

Z: Demnach haben wir es hier mit einem weiteren Fall erfundener “Geheimsprache” zu tun.

R: So ungefähr. Wenn schon die widerborstigen Holocauster zugeben müssen, dass da gelogen und betrogen wird, das es nur so kracht, wie muss es dann erst ausschauen, wenn man unbefangen und kritisch hinter die Kulissen schaut?

Lassen Sie mich also etwas kritischer sein. Schauen wir uns einmal einige der Starzeugen der Medien an, wie Elie Wiesel, Primo Levi, Miklos Nyiszli, und Filip Müller.

Miklos Nyiszlis Buch Médecin à Auschwitz (dt. 1992), das ja schon von den Holocaustern selbst als “fehlerhaft” charakterisiert worden war (siehe oben), stand in derart krassem Gegensatz zu der Aussage, die er bei seiner Vernehmung in Nürnberg machte, dass die Anklage darauf verzichtete, ihn als Zeugen anzuführen. Nyiszlis konnte schlicht nicht bestätigen, was er in seinem veröffentlichten Bericht so großspurig behauptet hatte. Dass sein ganzer Bericht ein plumper Betrug ist, ist inzwischen eingehend dargelegt worden (Rassinier 1962, Anhang V; Mattogno 1988).

Filip Müllers “Roman” (so Pressac 1989, S. 181) über seine Tätigkeit im Sonderkommando von Birkenau (F. Müller 1979) stellte sich bei näherer Analyse ebenfalls als Plagiat heraus (Mattogno 1986 & 1990a). Genauso plagiiert hat auch Imre Kertész, der seinen der seinen erstmals 1975 in Ungarn veröffentlichten Roman eines Schicksallosen mit Themen versah, die sehr stark an Elie Wiesels Roman erinnern (M. Springer 2003).

Z: Hat Kertész für dieses Buches 2002 nicht den Literaturnobelpreis gewonnen?

R: Ganz richtig. Auf diesem Feld scheinen Lüge und Ruhm eben manchmal identisch zu sein.

Nun zu Primo Levi, dem nach Elie Wiesel womöglich zweitberühmtesten Auschwitz-Überlebenden. In seinem Buch schreibt er, er habe erst nach dem Krieg erfahren, dass es in Auschwitz Vergasungen gegeben habe, so dass er sie im Text nur vage erwähnt (Levi 1947). In einem 1976 hinzugefügten Anhang jedoch tauchen die Gaskammern dann so häufig auf und in einem Stil, als hätte Levi sie selbst gesehen. Man wird daher den Verdacht nicht los, hier sei angesichts der in den 1970er Jahren an Schwung gewinnenden Holocaust-Industrie nachgebessert worden, um der Nachfrage nach Gaskammer-Horrormärchen gerecht zu werden (Faurisson, in: Gauss 1994, S. 107; Marais 1991). Was von seinem Anhang über die Gaskammern zur Judenvernichtung zu halten ist, machte die linke französische Tageszeitung Libération kurz nach Levis Selbstmord am 11.4.1987 unfreiwillig deutlich. Die Zeitung berichtete damals, Levi habe es seiner Eigenschaft als Jude zu verdanken, dass er nicht erschossen wurde, nachdem er Ende 1943 als Partisan verhaftet worden war (Camon 1987):

“Die Faschisten hatten ihn als Partisanen (er trug noch eine Pistole bei sich) gefangengenommen, und er hatte sich als Jude ausgegeben, um nicht auf der Stelle erschossen zu werden. Und als Jude wurde er den Deutschen ausgeliefert. Die Deutschen schickten ihn nach Auschwitz […]

Z: Demnach wurden Partisanen auf der Stelle erschossen?

R: Nicht unbedingt, aber die Hinrichtung von Partisanen ist und war gängiges Kriegsrecht (Siegert 1953). Offenbar aber erhoffte sich Levi damals eine vorteilhafte Sonderbehandlung, wenn er sich als Jude zu erkennen gibt, und er hatte damit wohl recht, wie man sieht, denn er überlebte den Krieg.

Z: Wenn wir schon über Literatur-Betrügereien sprechen, gehört da nicht auch unbedingt ein Wort über das Tagebuch der Anne Frank dazu? (Niederländisches… 1988)

R: Ich möchte lieber nicht auf diese Frage eingehen.

Z: Aber es ist doch erwiesen, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt.

R: Ganz so einfach ist es nicht. In einem Gutachten hat das BKA festgestellt, dass einige Korrekturen des Originalmanuskripts mit Kugelschreiber durchgeführt wurden. Da Kugelschreiber erst nach dem Krieg erfunden wurden, ist zumindest klar, dass diese Zusätze nicht von Anne Frank stammen können, die bekanntlich kurz vor Kriegsende im Lager Bergen-Belsen an Fleckfieber starb.[316] Laut der Analyse von Prof. Faurisson hat Anne Franks Vater Otto Frank ihr Tagebuch nach dem Krieg redigiert und zu dem gemacht, was es heute ist (Faurisson 1982 & 1985).

Tatsache ist ferner, dass Anne Frank selbst schrieb, ihre Aufzeichnungen wolle sie später als Roman veröffentlichen. Dementsprechend sind selbst jene Teile, die tatsächlich von ihr verfasst wurden, als Roman zu verstehen, die auf ihren Erlebnisse basieren mögen, nicht aber als wahrheitsgemäßes Tagebuch gelten können.

Z: Und was soll daran ein Literatur-Betrug sein?

R: Etwas als Wahrheit zu behaupten, was lediglich ein Roman ist, ist unredlich. Mein Widerstreben, dieses Thema überhaupt zur Sprache zu bringen, liegt darin, dass der Rahmen von Anne Franks Geschichte, selbst wenn sie ein Roman ist und von ihrem Vater redigiert wurde, nichts grundlegend Falsches enthält. Anne berichtet nur, wie sie sich mit ihrer Familie und anderen Juden in Amsterdam während des Krieges versteckt halten musste, um einer Deportation durch die deutschen Besatzer zu entgehen. Letztlich wurden sie aber entdeckt und nach Auschwitz deportiert. Ich kann daran ich nichts Falsches erkennen, da ungezählte Juden ein ähnliches Schicksal erlitten. Die Tatsache, dass Anne Frank als 15-jähriges Mädchen in Auschwitz nicht vergast, sondern ordentlich registriert wurde, dass sie bei Kriegsende nach Bergen-Belsen verlegt wurde und dort schließlich wie einige Tausend andere Juden auch an der dort wütenden Fleckfieber-Epidemie starb, widerspricht ja der revisionistischen These überhaupt nicht, ganz im Gegenteil: Anne Franks Geschichte bestätigt sie.

Das beharrliche Bestehen darauf, dass das Tagebuch der Anne Frank eben kein astreines Tagebuch ist, und die Verwendung des Wortes “Fälschung” in diesem Zusammenhang hinterlässt den schlechten Beigeschmack, die Revisionisten wollten Anne Frank ihr tragisches Schicksal absprechen. Und das sollte nicht im Interesse der Revisionisten liegen. Aus diesem Grunde zögere ich, dieses Thema überhaupt aufzugreifen. Das einzige, was der “Fall” Anne Frank verdeutlicht, ist der Umfang der Erinnerungs- und Bewältigungsindustrie, die sich um dieses Einzelschicksal des Zweiten Weltkrieges entwickelt hat.

Z: There is no business like Shoa business.

R: Jedenfalls nicht auf dem Feld der Geschichte.

Zum Abschluss darf ich noch auf den Film als psychologisch wohl einflussreichstem Medium eingehen. Obwohl Filme aus der Kriegszeit über das, was sich in den Lagern abspielte, nicht existieren, treffe ich immer wieder auf Personen, die absolut davon überzeugt sind, dass es solches Dokumentarmaterial gibt. Grund für diese Überzeugung ist die Suggestivkraft, die selbst Nachkriegsfilme ausüben, wenn nur der Eindruck vermittelt wird, die gezeigten Szenen seien tatsächlich während des Krieges gemacht worden.

Womöglich einer der frühesten solcher Filme wurde unmittelbar nach dem Krieg von den Alliierten unter der Regie von Billy Wilder gedreht und unter dem Titel Todesmühlen während der unmittelbaren Nachkriegsjahre dem deutschen Publikum vorgeführt.[317] Der Film stellte angeblich die Gräuel der KLs dar und sollte zur “Umerziehung” des deutschen Volkes beitragen. Er zeigt infernalische Szenen, die die Alliierten in den verschiedenen von ihnen besetzten bzw. befreiten Lagern gefunden haben wollen. Ein Lager nach dem anderen wird aufgeführt zusammen mit den dort von den Nazis angeblich angewandten Mordmethoden, denen insgesamt 20 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sein sollen. Dass in fast allen Lagern bei Kriegsende fürchterliche Epidemien wüteten, wird darin freilich völlig verschwiegen. Und auch die Ursache des Hungers vieler Häftlinge wird nicht etwa als Folge des Krieges sondern als absichtliche Mordmethode dargestellt.

Allerdings nahmen damals nicht alle Zuschauer diese Filme ohne weiteres hin, sondern protestierten mitunter lauthals, was sogar zu Unruhen bei der Vorführung führte. Aufkeimender Widerspruch seitens einiger Zuschauer wurde allerdings vom sich betroffen fühlenden Publikum z.T. gewalttätig unterdrückt (Chamberlin 1981, S. 432). Zeitgenössischen Berichten zufolge wurde die Kritik dadurch hervorgerufen, dass den wahrscheinlich authentischen Bildern und Filmsequenzen der Zustände deutscher Konzentrationslager bei Kriegsende Szenen hinzugefügt wurden, die Leichenberge aus ausgebombten deutschen Städten bzw. ausgemergelte deutsche Internierte in den alliierten Lagern des “automatic arrest” zeigten – von den Besatzern allerdings ausgegeben als KL-Opfer.[318] Da Chamberlin von Problemen der Besatzungsbehörden bei der Beschaffung ausreichenden Filmmaterials zur Erstellung des Filmes zu berichten weiß (ebd., S. 425f.), erscheint es durchaus plausibel, dass man zu dieser “Notlösung” gegriffen hat.

Z: Solche Fälschungsvorwürfe sollten gut untermauert werden.

R: Richtig. Leider sind diese Vorwürfe meines Wissens nie dokumentarisch niedergelegt und belegt worden.

Z: Ich selbst habe doch einen Freund, der sich selbst in diesem Film wiedererkannt hat – als Kriegsgefangener der Amis.

R: Ich bin durchaus geneigt, Ihnen das zu glauben, bloß kann die Geschichtswissenschaft mit Aussagen vom Hörensagen wenig anfangen.

Z: Werfen Sie mir etwa vor, dass ich lüge?

R: Durchaus nicht. Ich muss aber an alle Augenzeugen gleich kritische Maßstäbe ansetzen. Ich kann nicht unfundierte Aussagen vom Hörensagen als “Geschwätz” abtun, wenn diese Aussage meiner These widerspricht, und sie unkritisch akzeptieren, wenn es mir in den Kram passt.

Z: Das ist ja unerhört, meinem Freund vorzuwerfen, er sei ein Schwätzer!

R: Beruhigen Sie sich doch bitte! Was wir brauchen, sind zumindest eidesstaatliche Erklärungen der Zeugen, die erläutern, in welchem Film und welcher Szene sie sich selbst meinen, wiedererkannt zu haben, und wo diese Aufnahme damals tatsächlich gemacht wurde. Veteranen-Anekdoten sind leider wertlos!

Z: OK, das reicht mir. So viel anmaßende Beleidigungen muss ich mir nicht anhören!

R: Entschuldigen Sie bitte, wenn ich unsensibel gewesen sein sollte, aber hoffentlich verstehen Sie nun wenigstens, warum Holocaust-Überlebende auch wütend werden, wenn wir denen nicht einfach alles blindlings abnehmen. Ich würde ja gerne überprüfbare Erklärungen zu diesem Thema bekommen, aber das ist mir bisher nicht gelungen.

Jetzt aber zurück zum Thema Medien. Über Lanzmanns Dokumentarfilm Shoah hatte ich bereits berichtet (S. 412). Einer der wichtigsten Aspekte all dieser Film- und Ton-Interviews mit Holocaust-Überlebenden ist, dass sie völlig unkritisch verlaufen. Da werden keine kritischen Fragen gestellt und keine näheren Erklärungen verlangt. Insofern sind diese Medieninterviews noch weniger wert als die schon recht wertlosen Aussagen, die von Zeugen ohne Kreuzverhör vor Gericht abgegeben werden.

Ich hatte bereits erwähnt, dass Mitte der 1990er Jahre einige Projekte gestartet wurden, um so viele Zeugenaussagen von Holocaust-Überlebenden aufzuzeichnen wie möglich (siehe S. 393). Die in diesen Interviews enthaltenen Informationen sind ein Schatz, der wohl erst in Zukunft durch kritische Forscher gehoben werden kann.

Von ganz anderer Kategorie als Shoah und andere Zeugendokumentationen sind Spielfilme der Machart von Holocaust und Schindlers Liste, von denen noch nicht einmal behauptet wird, sie würden das offizielle Geschichtsbild korrekt wiedergeben. Dennoch werden sie von Historikern aber willkommen geheißen wegen ihrer “volkspädagogischen Wirkung” (vgl. Gauss 1994, S. 232).

Z: Das ist doch nur eine andere Redewendung für Gehirnwäsche.

R: Ich würde sagen: eine milde, aber auf Dauer sehr wirksame Form des “Social Engineering.”

Z: Fein, zu wissen, dass unsere Historiker es für wünschenswert halten, dass wir mittels getürkter Spielfilme gehirngewaschen werden.

R: Wobei der Aspekt der “Türkung” erst zu beweisen wäre, was John Ball anno 1994 für einen wichtigen Aspekt des Spielfilms Schindlers Liste getan hat (vgl. Gauss 1994, S. 232f.), was ich hier zusammenfassen darf. Laut dem Spielfilm soll der Lagerkommandant Göth vom Balkon seines Hauses wahllos in die Häftlingsmenge des Lagers Plaszow geschossen haben. Luftaufnahmen aus damaliger Zeit kann man jedoch entnehmen, dass das Haus des Kommandanten am Fuß einer Anhöhe, das Lager selbst jedoch auf dieser Anhöhe lag. Die im Film dargestellte Szene war also unmöglich.

Der Film Schindlers Liste basierend auf einem Roman nach historischen Randereignissen.[319] Sogar orthodoxe Historiker geben zu, dass die Handlung sowohl im Buch wie auch im Film stark verzerrt ist (Crowe 2004; Schindler/Rosenberg 1997). Der Regisseur Steven Spielberg gab offen zu, den Film absichtlich in schwarz-weiß und mit unruhiger Kameraführung gedreht zu haben, damit die Zuschauer den Eindruck eines Dokumentarfilmes bekommen.[320] Auf der ganzen Welt wurden Lehrer angehalten, ganze Schulklassen oder gar ganze Schulen geschlossen in diesen Kinofilm zu führen.

Was an diesem Film besonders perfide ist, bekommt das deutsche Publikum noch nicht einmal mit: Jedes Mal, wenn in diesem Film deutsche Soldaten oder SS-Leute Befehle geben, rufen, brüllen oder auf gewalttätige Art handeln, so machen sie dies selbst in den nicht-deutschsprachigen Fassungen dieses Films grundsätzlich auf Deutsch. Das ist typisch für solche Filme und vermittelt der restlichen Welt unterbewusst das Gefühl, Deutsch sei die Sprache grausamer Unmenschen, also die Sprache des Teuflischen schlechthin. In der deutschen Fassung fällt das freilich nicht weiter auf, da ja dort alles deutsch synchronisiert ist. Mit diesem verborgenen psychologischen Trick werden die Völker der Welt gegen die Deutschen, ihre Sprache und Kultur aufgehetzt, ohne dass die Deutschen davon auch nur Kenntnis bekämen.

Z: Und da wundert man sich, warum im Ausland keiner mehr Deutsch lernen will.

R: Das trägt sicher dazu bei.

Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass Spielberg die wichtige Tatsache verschweigt, dass der damalige Kommandant des Lagers Plazow Ammon Göth zusammen mit den ehemaligen Kommandanten der Lager Buchenwald (Karl-Otto Koch), Majdanek (Hermann Florstedt), Warschau und Herzogenbosch aufgrund ihrer im Lager begangenen Verbrechen von der SS-internen Strafverfolgung belangt wurden.301 Auf eine ganze Reihe weiterer historisch unhaltbarer Szenen in Spielbergs Gräuelpropagandastreifen kann ich hier aus Platzgründen nicht eingehen.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass die von diversen Zeugen bei Gerichtsverfahren gemachten Aussagen zwar alles andere als zuverlässig sind, dass der Respekt, den viele Menschen einem Gericht entgegenbringen – sei dies nun verdient oder nicht –, aber wenigstens einen Teil von ihnen davon abhalten mag, allzu sehr von der Wahrheit abzuweichen. Solche Hemmschwellen jedoch gibt es nicht mehr, wenn sich Zeugen in den Medien oder in ihren eigenen Büchern äußern. Da wird munter gelogen, gedichtet und abgeschrieben, was das Zeug hält. Die Motive dafür sind vielfältig:

Geltungsbedürfnis und Eitelkeit, also der Wille, im Mittelpunkt des Interesses zu stehen, sind sehr starke Triebfedern für Lügen und Übertreibungen. Dies ist ein allgemeines gesellschaftliches Phänomen, dem sich sogar die Literaturwissenschaft widmet. Es geht um die Frage, wie moderne Märchen und Sagen entstehen. Nach Ranke (1978) ist das Erzählen zum Verarbeiten von Ängsten und Erlebnissen sowie zur Kommunikation mit der Umwelt und zur sozialen Bindung für den Menschen von erster Priorität. Die soziale Bedeutung der Übertreibung und sagenhaften Erfindung hat Röhrich eingehend untersucht (1976, 1985/86; vgl. Eifler 1984). Brednich schließlich hat eine recht populäre Sammlung moderner Sagen und Märchen herausgebracht, die Geschichten erzählt, die an verschiedensten Stellen der Welt glaubhaft als selbst erlebt berichtet werden und doch nichts anderes sind als Lügen (Brednich 1999). Die Lüge ist also ein fester Bestandteil unserer Welt, ja sie erfüllt sogar soziale Funktionen. Und wer sich selbst gegenüber ehrlich ist, der weiß, wie häufig er in Gesprächen mit Dritten schon Dinge als selbst erlebt dargestellt hat, die zumindest Übertreibungen, wenn nicht sogar glatte Lügen sind.

Nicht weniger häufig geht es bei den Medien- und Literaturlügen natürlich auch um materielle Interessen, also um Habgier und Gewinnsucht, wobei hier dann die soziale Funktion der Lüge in eine asoziale umschlägt.

Z: There is no business like Shoa business.

R: Rachsucht und Hass wiederum mögen bei unserem Thema auch eine Rolle spielen, allerdings weniger in Medien und Literatur als in Gerichtsverfahren, wo es ja darum geht, angebliche Missetäter zu bestrafen. Dass viele Kommunisten und Juden, also die Hauptopfergruppen des Nationalsozialismus, ziemlich hasserfüllt und selber in der Lage waren, völkermordende Grausamkeiten zu begehen, hat der amerikanisch-jüdische Journalist John Sack in seinen Buch Auge um Auge über jüdische Racheakte an Deutschen in Polen nach dem Krieg gezeigt (Sack 1993/1995).

Was aber als einer der Hauptfaktoren für das Ausufern der Lüge angesehen werden kann, ist die absolute Sicherheit, dass die lügenden Zeugen selber selten ertappt und praktisch nie strafverfolgt werden. Die Bloßstellung von Holocaust-Lügnern in Medien und Literatur ist selten und verläuft meist recht glimpflich. Das schlimmste, was Medienzeugen passieren kann, ist, dass sie wieder in die Anonymität abtauchen, aus der sie ursprünglich gekommen sind – mit etwas mehr Geld in den Taschen.

Auch vor Gericht kommen Falschzeugen meist ungeschoren davon, selbst wenn sie unter Eid auch noch so lügen. Anträge der Verteidigung in Strafprozessen, eidbrüchige Zeugen entsprechend zu bestrafen, werden von den Gerichten fast grundsätzlich abgelehnt mit der Begründung, dass man unmöglich die Opfer der damaligen Verfolgung heute wiederum verfolgen könne. Das öffnet natürlich der Lüge Tür und Tor.

Z: Mit Ausnahme des verurteilten Betrügers und Lügners Adolf Rögner (siehe S. 407f.).

R: Nein, nein, der hat es zwar nach Meinung eines Ermittlers gleich nach dem Kriege ein bisschen zu weit getrieben, aber letztlich hat er ja bekommen, was er wollte.

4.5. Aussagenkritik, Teil 1: Unglaubhafte Angaben

4.5.1. Panoptikum der Lügen

R: Nachdem, was wir bisher diskutiert haben, würden Sie Zeugen glauben, die behaupten, Dinge gesehen zu haben, von denen ich aufgezeigt habe, dass sie nicht passiert sein können? Die Frage ist rein rhetorisch. Obwohl ich ein Revisionist bin, neige ich dennoch immer wieder dazu, einer glaubwürdig erscheinenden Person bezüglich dessen Glauben zu schenken, was sie erlebt zu haben vorgibt. Diese Einstellung ist allzu menschlich. Was wir allerdings brauchen, ist eine kritische Einstellung, jede Menge an Skepsis sowie zudem Mäßigung. Nur weil wir wissen, dass viele Leute gelogen und geirrt haben, sollte uns nicht dazu verleiten, alle Zeugenaussagen pauchal über Bord zu werfen.

In der ersten Ausgabe dieses Buches habe ich im vorliegenden Kapitel eine lange List aufgeführt mit Zeugenbehauptungen über den Holocaust, die ganz offensichtlich derart hanebüchen sind, dass man die meisten davon getrost als groteske Lügen einordnen kann. Um Platz zu sparen, wurde die Liste in der vorliegenden Ausgabe gestrichen, zumal sie auch woanders gefunden werden kann und dort sogar mit vollständigen Quellenangaben (Gauss 1994, S. 97f.; aktueller: Rudolf 2003a, S. 128-131).

Ich darf davon aber gleich drei Ausnahmen machen, darunter zwei nicht in der erwähnten Liste aufgeführte Beispiele (die jedoch in der ersten Ausgabe dieses Buches erwähnt wurden) sowie ein Beispiel, das besondere Aufmerksamkeit verdient:

  • Vollpumpen eines Häftlings mit Wasser, bis das Opfer platzt (Lyon 1978).
  • Frau überlebt drei Vergasungen, weil den Nazis ständig das Gas ausging; Zeugenaussage wiedergegeben in der gleichen kanadischen Zeitung, und auch behauptet vom britischen Politiker Michael Howard (Woolf 2004).
  • Blitzvernichtung von 20.000 Juden in Schlesien durch Zünden einer Atombombe.

Z: Wie bitte?

R: Ja. Ich zitiere das Protokoll der Vernehmung von Reichsminister Albert Speer durch den Chefankläger Jackson während des IMT (Bd. XVI, S. 529f.):

“Bestimmte Experimente wurden ebenso durchgeführt und bestimmte Forschungen bezüglich Atomenergie durchgeführt, oder nicht? […] Nun, ich habe bestimmte Informationen, die mir zugespielt wurden, über einen Versuch, der nahe Auschwitz durchgeführt wurde […]. Der Zweck des Versuches war, eine Möglichkeit der schnellen und vollständigen Vernichtung von Menschen zu finden ohne die Zeitverschwendung und den Ärger der Erschießungen, Vergasungen und Verbrennungen, wie sie bisher durchgeführt wurden […]. Ein Dorf, ein kleines Dorf wurde provisorisch errichtet, mit temporären Strukturen, und darin wurden ungefähr 20.000 Juden gesteckt. Mittels dieser neu entwickelten Vernichtungswaffe [Atombombe] wurden diese 20.000 Menschen zumeist schlagartig ausgelöscht, so dass von ihnen keine Spuren übrigblieben;”

R: Diese Worte stammen aus dem Mund eines US-Anklägers, dessen Regierung für Hiroshima und Nagasaki verantwortlich war.

Z: Das steht aber nichts von einer Atombombe.

R: Nein, den Begriff gab es damals noch nicht. Aber was sonst könnte Tausende von Menschen schlagartig und spurlos auslöschen?

Z: Das ist also nicht nur eine Lüge, sondern stellt die Wahrheit geradezu auf den Kopf.

R: Lassen Sie uns die Sache etwas näher betrachten. Obwohl es immer Gerüchte gegeben hat, dass die Deutschen während des Krieges die “Bombe” hatte, hat die orthodoxe Geschichtswissenschaft diese Ansicht stets mit der Behauptung verworfen, das Dritte Reich sei weit von diesem Ziel entfernt gewesen (Walker 1990 & 1993). Anfang der 2000er Jahre veröffentlichten einige Autoren des rechten Randes vier Bücher in Deutschland, worin sie behaupteten, Hitler habe die Bombe doch gehabt (vgl. die Rezension von Willms 2005; vgl. Holzner 2005), aber erst, als der orthodoxe deutsche Historiker Rainer Karlsch im Jahre 2005 ein politisch “sauberes” Buch darüber veröffentlichte, gelangte die Geschichte an die breitere Öffentlichkeit. Dem zufolge testeten die Deutschen tatsächlich eine Atombombe im März 1945, also einige Monate, bevor die US-Amerikaner dies taten. Als Testgelände soll ein Truppenübungsplatz bei Ohrdruf in Thüringen gedient haben (Karlsch/Walker 2005; Karlsch 2005).

Z: Aber ist es nicht recht einfach, dies zu überprüfen, indem man Bodenproben auf radioaktive Isotope analysiert?

R: Ja, und das ist dann auch als nächstes passiert, aber die entsprechenden Analysenergebnisse waren alle negativ (Janßen/Arnold 2006), obgleich die Autoren ihren Artikel wie folgt beendeten:

“Ein wissenschaftlicher Gegenbeweis zum behaupteten Kernwaffentest am Ende des Zweiten Weltkriegs kann aber weder mit dieser noch irgendeiner anderen Stichproben-Analyse erbracht werden. Eine endgültige Bewertung der historischen Zusammenhänge ist damit weiterhin offen.”

R: Ein Jahr später veröffentlichte Karlsch zusammen mit einem interdisziplinären Forscherteam ein weiteres Buch, in dem das Thema von verschiedenen historischen, physikalischen und technischen Blickwinkeln aus behandelt wird. Sie schlussfolgerten, dass Deutschland bei Kriegsende tatsächlich in der Lage war, die Bombe herzustellen, und dass man es damals auch bewiesen hatte (Karlsch/Petermann 2007). Während des Tests in Ohrdruf starben einige Hundert Personen, da die deutsche Heeresleitung die Wirksamkeit der Bombe grob unterschätzt hatte. Einige SS-Leute sowie Insassen des nahegelegenen Konzentrationslagers Ohrdruf befanden sich unter den Opfern.

Was Jackson also beim IMT präsentierte, war womöglich eine Verzerrung und grobe Übertreibung dessen, was wirklich geschehen war.

Z: Um einen Faktor 100 bezüglich der Opferzahl, wie es scheint.

R: Wahrscheinlich. Immerhin konnte die Wahrheit beim IMT nicht erwähnt werden, da die Kerntechnik als streng geheim eingestuft war und weil dies erneut bewiesen hätte, dass deutsche Wissenschaftler sogar unter den schrecklich Kriegsbedingungen genauso gut waren wie ihre Kollegen in den nur indirekt vom Krieg betroffenen USA.

Die von der US-Armee in verschiedenen deutschen unterirdischen Anlagen beschlagnahmte Kerntechnologie wurde bei Kriegsende in die USA überführt, und alle Dokumente zu dem, was in Ohrdruf vorgefallen war, wurden für 100 Jahre gesperrt. Aber es sieht so aus, als würde die Wahrheit schließlich doch durchsickern.

Die Mehrheit der während des IMT gemachten absurden Holocaustbehauptungen stammt von den Sowjets, die immer noch erpicht darauf waren, ihre eigenen Massenmorde hinter einer Nebelwand erfundener deutscher Verbrechen zu verbergen. Schließlich hielten die gewaltsamen sowjetischen Säuberungen gegen vormalige Kollaborateure unter den baltischen und kaukasischen Völkern, den Russen und Ukrainern sowie die ethnische Säuberung der Deutschen aus ganz Osteuropa bis Ende 1946 an, so dass es immer noch einen Bedarf für diese Nebelwand gab.

Der revisionistische Forscher Carlos Porter hat eine Sammlung von Absurditäten zusammengestellt, die beim IMT aufgetischt wurden, wobei die meisten davon von der Mehrheit heutiger orthodoxer Historiker als unwahr verworfen wird. Dieses Buch des Titels Made in Russia: The Holocaust (1988) gibt uns eine Vorstellung davon, wer einer der Hauptkräfte hinter der frühen Holocaust-Propaganda war.

Die nachfolgenden Unterkapitel widmen sich bestimmten Zeugen und deren Behauptungen. Aus Platzgründen ist es hier unmöglich, alle Holocaust-Zeugen mit all ihren Behauptungen zu behandeln. Ich habe meine Übersicht daher auf die meiner Ansicht nach wichtigsten Zeugen und die auffälligsten Aspekte ihrer Aussagen beschränkt. Der interessierte Leser kann die hier zitierten Quellen konsultieren sowie weitere, tiefergehende Analysen.[321]

4.5.2. Kurt Gerstein

R: Ich möchte meinen Überblick mit den bekanntesten Zeugen beginnen, die während des Krieges SS-Leute waren. Obwohl ungezählte Tausende SS-Männer, die in dem einen oder anderen Lager gedient hatten, bei Kriegsende in alliierte Hände gelangten, gelang es den Alliierten, nur von wenigen unter ihnen Aussagen zu bekommen, trotz der weiter oben in diesem Kapitel beschriebenen angewandten Methoden (vgl. Faurisson 1981a). Lassen Sie uns nun diese Aussagen etwas näher betrachten sowie die Umstände, unter denen sie entstanden.

Kurt Gerstein war während des Krieges Hygienefachmann der Waffen-SS. Nach dem Krieg geriet er in französische Gefangenschaft, wo er mehrere “Geständnisse” ablegte, in denen er von einem Besuch im Lager Belzec berichtete, bei dem er eine Massenvergasung beobachtet haben will. Gersteins Geständnisse wurden von der Geschichtswissenschaft anfangs als überaus bedeutsam eingestuft. So druckten die zur Umerziehung des deutschen Volkes gegründeten Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte eine Fassung dieses Berichts in ihrem ersten Heft ab (Rothenfels 1953).

Es gibt allerdings einige Probleme mit Gersteins Aussage. So berichtet er zum Beispiel, 700 bis 800 Menschen seien in Gaskammern mit einer Fläche von 25 Quadratmetern und einem Volumen von 45 Kubikmetern zusammengedrängt worden, was 28-32 Menschen pro Quadratmeter bzw. 15-18 Menschen pro Kubikmeter entspricht.[322] Diese Zahlen sind dermaßen absurd, dass der orthodoxe Holocaust-Historiker Léon Poliakov sie stillschweigend änderte, als er Gerstein zitierte: aus den 25 m² machte er 93 m² (Poliakov 1951, S. 223).

Z: Ist das nicht eine Fälschung?

R: Nun, es ist zumindest unehrlich, zumal diese falsche Zahl in späteren Ausgaben wieder abgedruckt wurde, obwohl Poliakov auf diesen Fehler aufmerksam gemacht worden war.

Ferner gibt Gerstein an, die Kleider der Ermordeten seien auf einen Haufen von 35 oder 40 Meter Höhe aufgestapelt worden, und insgesamt seien auf diese Weise mindestens 20 Millionen Menschen ermordet worden. Dementsprechend hatten es kritische Geister einfach, die Angaben Gersteins als groteske Übertreibungen und Lügen bloßzustellen.[323]

Da der Bergbauingenieur Gerstein jedoch quasi als Kronzeuge für die These gilt, in Belzec und Treblinka sei mit Dieselabgasen ermordet worden, wollte man auf ihn nicht verzichten, obwohl dies an sich schon absurd ist, denn ein Bergbauingenieur hätte gewusst, dass dies praktisch unmöglich ist. Das änderte sich erst, nachdem die orthodoxen Historiker der massiven revisionistischen Kritik eine Berechtigung nicht mehr absprechen konnte. So schrieb zum Beispiel der britisch-jüdische Historiker Michael Tregenza (Wojak/Hayes 2000, S. 246):

“Ende 1945 waren nur sieben überlebende Juden aus Bełżec bekannt, von denen einer ein Jahr später in Lublin von polnischen Antisemiten ermordet wurde [bevor er seine Aussage machen konnte…]. Nach heutigem Wissensstand sind diese beiden Berichte [von Kurt Gerstein und Rudolf Reder] widersprüchlich und enthalten Ungenauigkeiten. […] Nach heutigem Forschungsstand muss man auch das Gerstein-Material zu Bełżec als fragwürdige Quelle bezeichnen, ja sogar an einigen Stellen als Fantasterei einordnen. Er nannte falsche Maße der Massengräber, gab zu hohe Zahlen der eingesetzten Wachleute an, schätzte die Opfer in Bełżec und Treblinka auf zwanzig bis fünfundzwanzig Millionen, beschrieb den Lagerkommandanten Wirth als ‘schmächtigen kleinen Schwaben’ (tatsächlich war Wirth von großer und kräftiger Statur) etc. […] Wie sich durch spätere Untersuchungen und Aussagen herausstellte, sind alle drei Augenzeugenberichte über das Lager Bełżec als nicht zuverlässig einzustufen.”

Z: Demnach gibt es keine verlässliche Aussage zu Belzec?

R: Korrekt.

Z: Also im Prinzip überhaupt keine Beweise…

R: Richtig. Gerstein ist übrigens in französischer Gefangenschaft umgekommen; nach offiziellen Angaben hat er sich in seiner Zelle aufgehängt.

Z: Mit anderen Worten: Er wurde durch Folterungen in den Selbstmord getrieben oder möglicherweise von seinen Häschern ermordet.

R: Davon wird man ausgehen müssen. Soviel zum Kronzeugen des behaupteten Massenmordes in Belzec.

4.5.3. Johann Paul Kremer

R: Johann Paul Kremer war zur Kriegszeit Professor für Medizin an der Uni Münster. Vom 30.8. bis zum 18.11.1942 war er als Stellvertreter für einen erkrankten Lagerarzt in Auschwitz und führte während dieser Zeit ein Tagebuch. Einige der darin enthaltenen Einträge werden häufig als Beweis dafür angeführt, in Auschwitz habe es eine Massenvernichtung gegeben. Dies wird durch Aussagen Kremers abgestützt, die dieser während des Krakauer Auschwitz-Prozesses 1947[324] und während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses 1964 in Frankfurt machte (Langbein 1965, S. 72). Hier nun einige Auszüge aus Kremers Tagebuch (Bezwinska/Czech 1997):

“Im Lager wegen zahlreicher Infektionskrankheiten (Fleckfieber, Malaria, Durchfälle) Quarantäne.” (30.8.)

“Nachmittags bei der Vergasung eines Blocks mit Zyclon B gegen die Läuse.” (1.9.)

“Zum 1. Male draußen um 3 Uhr früh bei einer Sonderaktion zugegen. Im Vergleich hierzu erscheint mir das Dante’sche Inferno fast wie eine Komödie. Umsonst wird Auschwitz nicht das Lager der Vernichtung genannt!” (2.9.)

“Heute Mittag bei einer Sonderaktion aus dem F.K.L. (‘Muselmänner’): das Schrecklichste der Schrecken. Hschf. [Hauptscharführer] Thilo – Truppenarzt – hat Recht, wenn er mir heute sagte, wir befänden uns am anus mundi [Arsch der Welt]. Abends gegen 8 Uhr wieder bei einer Sonderaktion aus Holland.” (5.9.)

“Abends um 8 Uhr wieder zur Sonderaktion draußen.” (6.9.)

“2. Schutzimpfung gegen Typhus; danach abends starke Allgemeinreaktion (Fieber). Trotzdem in der Nacht noch bei einer Sonderaktion aus Holland (1600 Personen). Schauerliche Scene vor dem letzten Bunker! Das war die 10. Sonderaktion. (Hössler).” (12.10.)

“Bei naßkaltem Wetter heute Sonntagmorgen bei der 11. Sonderaktion (Holländer) zugegen. Gräßliche Scenen bei drei Frauen, die ums nackte Leben flehen.” (18.10.)

Z: Da haben wir es: Ein Lager der Vernichtung!

R: Gemach, gemach! Wie sich nicht nur aus Kremers Tagebuch ergibt, wütete in Auschwitz bei seiner Ankunft eine verheerende Fleckfieberepidemie sowie zudem Malaria und Durchfall. Hunderte von Menschen fielen diesen Krankheiten damals jeden Tag zum Opfer! Totale Ausmergelung (in der damaligen Lagersprache wurden solche Menschen “Muselmänner” genannt) und unkontrollierter Stuhlgang (“anus mundi”) sind einige der Symptome von Fleckfieber, so dass Auschwitz damals die Bezeichnung “Arsch der Welt” ohne weiteres verdiente. Angesichts der etwa 15.000 Opfer, die dieser Epidemie zum Opfer fielen, erklärt sich auch Kremers Wortwahl von Auschwitz als dem “Lager der Vernichtung”. Von Vergasungen aber spricht Kremer nur ein einziges Mal: von der Vergasung von Läusen.

Dass mit der von Kremer erwähnten “Sonderaktionen” Vergasungen gemeint gewesen seien, wie oft behauptet wird, stehen die Eintragungen vom 5. und 12.9. entgegen, in denen es heißt: “bei einer Sonderaktion aus Holland”. Daraus ergibt sich deutlich, dass mit Sonderaktion die Deportation und Einweisung holländischer Juden gemeint war. Ansonsten hätte dort stehen müssen: “Sonderaktion an Juden aus Holland.”

Dass einige deportierte Menschen schauerliche bzw. grässliche Szenen machten, beweist ebenfalls nicht, dass Kremer damals Massenvernichtungen miterlebte. Einige der unschuldig deportierten Personen mögen bei ihrer Ankunft im Lager in Panik geraten sein, da sie aufgrund allerlei Gerüchte völlig verängstigt und wegen der langen und schwierigen Fahrt sehr erschöpft waren. Angesichts der Ungewissheit ihres Schicksals wäre es nicht überraschend, wenn einige von ihnen um ihr Leben flehten.

Außerdem schrieb Kremer über eine “Schauerliche Scene vor dem letzten Bunker”. Wäre der Bunker eine Gaskammer gewesen, hätte er schauerliche Szenen im Bunker gesehen – abgesehen davon, dass das Adjektiv “letzte” im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Gaskammer keinen Sinn ergibt, weil es dort nämlich keine “erste”, “mittlere” oder “letzte” Gaskammer gab.

Es gibt noch weitere starke Indizien dafür, dass Kremer damals nicht Zeuge von Massenvernichtungen wurde. Prof. Kremer war nämlich ein kritischer Geist, der in seinem Tagebuch auch nicht mit Kritik an der deutschen Regierung geizte. Am 13.1.1943 schrieb er zum Beispiel als Replik auf Philip Lennards These von der “Deutschen Physik”, es gebe weder eine arische noch eine jüdische Wissenschaft, sondern nur wahre oder falsche Wissenschaft. Am gleichen Tag verglich er die Zensur der Wissenschaft im Dritten Reich mit der Lage zu Zeiten Galileis. Angesichts seiner humanistischen Einstellung und seines Freisinns ist es meiner Ansicht nach undenkbar, er wäre über die Vernichtung Tausender von Menschen ohne jede Bemerkung hinweggegangen, insbesondere wenn er damals zur Beihilfe an diesen Verbrechen gezwungen worden wäre.

Z: Vielleicht hatte er Angst, dies in seinem Tagebuch freimütig auszudrücken, da er befürchtet haben mag, dass irgendeiner diese Einträge liest und ihn dafür verpfeift.

R: Da er sehr offen war mit seinen anderen kritischen Aussagen über die NS-Regierung, bezweifle ich das sehr. Außerdem wäre an sich schon merkwürdig anzunehmen, Prof. Kremer sei für nur 10 Wochen quasi als Aushilfe zum Völkermord an den Juden abgestellt worden und danach hätte man ihn wieder an seine Universität zurückkehren lassen, um dort vor Studenten und Kollegen zu berichten, wozu er gerade Beihilfe geleistet habe, falls irgendeine grausame Geheimaktion zugange war. Die Tatsache, dass ein unabhängig denkender Professor von einer westdeutschen Universität nur für ein paar Wochen nach Auschwitz beordert wurde, zeigt deutlich, dass die dafür verantwortlichen deutschen Behörden gedacht haben müssen, sie hätten nichts Schlimmes zu verbergen.

Was Prof. Kremer damals wirklich bewegte, kann man einem Brief entnehmen, den er am 21.10.1942 schrieb (Faurisson 1980a, S. 55f.):

“Definitiven Bescheid habe ich allerdings noch nicht, erwarte jedoch, daß ich vor dem 1. Dezember wieder in Münster sein kann und so endgültig dieser Hölle Auschwitz den Rücken gekehrt habe, wo außer Fleck[fieber] usw. sich nunmehr auch der Typhus mächtig bemerkbar macht. […]

R: Übrigens verfälschen viele ausländische Autoren die Tagebucheinträge Kremers, indem sie das entscheidende Wort “aus” in “Sonderaktion aus Holland” falsch übersetzen, so zum Beispiel die polnische Autorin Danuta Czech, die daraus folgenden englischen Text machte:[325]

“Special action with a draft from Holland”

R: Was rückübersetzt so viel heißt wie “Sonderaktion mit einer Aushebung aus Holland.”

Z: Und wie erklären sich dann die Aussagen Kremers vor Gericht, mit denen er die Vernichtung bestätigte?

R: So, wie sich auch die vielen anderen bestätigenden Aussagen der angeblichen Täter erklären: durch Schauprozesse. Kremer stand 1947 in Krakau vor Gericht, also vor dem großen polnisch-stalinistischen Schauprozess gegen das Lagerpersonal von Auschwitz. Allen Angeklagten drohte die Todesstrafe. Derartige Prozesse ließen nur eine mögliche Erklärung bzw. Interpretation zweideutiger Aussagen zu. Die Angeklagten mussten diese Auslegung entweder akzeptieren, was zu einer möglichen milden Behandlung beitrug, oder sie mussten mit einer gnadenlosen Aburteilung rechnen. Die meisten Angeklagten machten es sich leicht, und wer will ihnen das schon vorwerfen? Kremer wurde übrigens damals zum Tode verurteilt, später aber begnadigt. Er verbrachte elf Jahre in polnischen Kerkern. Kaum freigelassen und nach Hause gekommen, gelangte er gleich wieder ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, diesmal der bundesdeutschen, und zwar mit den gleichen “Beweisen” und Behauptungen sowie derselben dogmatischen “Offenkundigkeit” dessen, was sich in Auschwitz zugetragen haben soll. Am 29.11.1960 wurde Kremer vom Schwurgericht beim Landgericht Münster für zwei Morde zu 10 Jahren Haft verurteilt, die aber aufgrund seiner polnischen Haftzeit von 1947 bis 1958 als abgesessen galt. Er musste also keinen einzigen Tag in einem deutschen Gefängnis verbringen. Wer will ihm da nachtragen, dass er auch in Münster nicht versuchte, den Helden zu spielen?[326]

4.5.4. Rudolf Höß

R: Über die Folterungen an Rudolf Höß, die heutzutage allgemein zugegeben werden, hatte ich bereits berichtet. Aber da dies natürlich nicht beweist, dass Höß‘ Aussagen falsch sind, wollen wir uns diese nun etwas näher ansehen. Eine Analyse von Höß‘ Aussage ergibt folgende offenkundig falsche Angaben:

Er spricht von 3 Mio. Menschen, die während seiner Kommandantur, also bis Ende 1943, ermordet worden sein sollen. Dies ist offensichtlich eine Anpassung an die erlogene sowjetische Gesamtopferzahl von 4 Mio. Um diese Opferzahl wahrscheinlich erscheinen zu lassen, überhöht Höß zudem die Zahlen der damals in diversen europäischen Ländern lebenden Juden um etwa den Faktor 10.[327]

Höß erwähnt als andere Vernichtungslager die Lager Belzec, Treblinka und Wolzec. Ein Lager Wolzec hat es allerdings nie gegeben. Er behauptet, im Juni 1941 seien diese Lager bereits in Betrieb gewesen, jedoch ging Belzec erst im März 1942 und Treblinka erst im Juli 1942 in Betrieb.

Er will im Juni 1941 den Befehl zum Judenmord bekommen haben, woraufhin Vergasungen in Auschwitz eingesetzt haben sollen. Die etablierte Geschichtsschreibung datiert den unbewiesenen Endlösungsbefehl jedoch nicht vor Spätsommer 1941, und Vergasungen an Juden sollen in Auschwitz erst ab Anfang 1942 stattgefunden haben (PS-3868).

Höß kolportiert das Märchen vom Menschenfett, das gesammelt und auf die Scheiterhaufen zurückgegossen wurde (Broszat 1981, S. 126):

“Das Unterhalten des Feuers bei den Gruben, das Übergießen des angesammelten Fettes,[…]

R: Höß behauptet zudem, dass die Mitglieder des Sonderkommandos gegen das Giftgas, das die Gaskammer füllte, immun waren, da sie keine Gasmasken trugen (Ebenda, S. 126, 166):

“Beim Leichenschleppen aßen sie und rauchten […] Eine halbe Stunde nach dem Einwurf des Gases wurde die Tür geöffnet und die Entlüftungsanlage eingeschaltet. Es wurde sofort mit dem Herausziehen der Leichen begonnen.”

R: Man kann freilich weder essen noch rauchen, wenn man eine Gasmaske trägt. Nebenbei sei erwähnt, dass Zigaretten in Deutschland während des Krieges ein Luxusartikel waren, den die Häftlinge wohl kaum ihr eigen nennen konnten.

Während eines Verhörs am 2.4.1946 bestätige Höß ausdrücklich, dass während der schweren Arbeit in der Gaskammer keine Gasmasken nötig waren (Mendelsohn 1982, S. 113):

“Q Aber war es für die Insassen nicht äußerst gefährlich, in diese Kammern zu gehen und zwischen all den Leichen und den Gasschwaden zu arbeiten?

A Nein

Q Trugen sie Gasmasken?

A Sie hatten welche, aber sie brauchten sie nicht, da nie etwas passierte.”

R: Höß führt technisch ungeeignete bzw. geradezu absurde Methoden an, mit denen man versucht haben will, die Leichen zu beseitigen:

“Die Leichen wurden zuerst mit Ölrückständen, später mit Methanol übergossen. […] Er [Blobel] versuchte auch, durch Sprengung die Leichen zu vernichten,[…](Broszat 1981, S. 157ff.)

Z: Durch Sprengungen? Wollte die SS die Arme und Beine der Opfer von den umliegenden Bäumen und Dachrinnen fischen?

R: Dass Höß‘ Aussage eine riesige Beleidigung des Intellekts ist, haben die britischen und polnischen Kerkermeister wohl nicht bemerkt.

Z: Warum soll man denn mit Ölrückständen und Methanol keine Leichen verbrennen können?

R: Die von Höß beschriebenen Verbrennungen sollen in Gruben stattgefunden haben. Flüssige Brennstoffe brennen aber immer nur neben und auf einem Objekt, niemals aber unterhalb eines Objekts. Daher kann das nicht funktionieren. Man kann mit flüssigen Brennstoffen ein Holz oder Kohlefeuer entzünden, aber keine schwer brennbaren Stoffe verbrennen. Und schon gar nicht mit Methanol,[328] dessen Verbrennungshitze sehr gering ist. Außerdem hatten die Deutschen im Krieg wohl kaum Tausende von Tonnen an Ölrückständen, die sie einfach hätten verfeuern können.

4.5.5. Pery S. Broad

R: SS-Rottenführer Pery Broad war in Auschwitz bei der Politischen Abteilung tätig. Wie bereits erwähnt, legte er gleich nach Kriegsende ein detailliertes Geständnis ab, das allerdings zu seiner Aussage von 1959 in krassem Gegensatz steht (vgl. ab S. 419). Die 1945 von Broad gemachten Ausführungen sind u.a. aus folgenden Gründen unglaubhaft:[329]

  1. Broad meinte, die Umgebung hätte nach “verbrannten Haaren” gestunken, was nicht sein kann, da Krematorien solchen Gestank nicht ausstoßen.
  2. Broad behauptete, vier bis sechs Leichen seien auf einmal in eine Krematoriumsmuffel eingeschoben worden, was technisch unmöglich war.[330]
  3. Broad wiederholte das Märchen von den Stichflammen, die aus Krematoriumskaminen kamen.
  4. Er gab an, in einem Wald Nahe Birkenau sei es zu Massenerschießungen gekommen, eine “einzigartige” Aussage, die sonst durch nichts gestützt wird.
  5. Broad kolportierte die Legende von den Verbrennungsgräben.
  6. Er will 4.000 Menschen in den 210 m² großen Kellern der Krematorien II & III eingepfercht gesehen haben, was 19 Menschen pro m² entspräche.

Abschießend noch ein paar Worte zur Aussage Broads, die er bei seiner Vernehmung am 30.4. und 1.5.1959 machte (vgl. Rudolf 2004d). Demnach gründete seine Aussage von 1945 auf “Hörensagen”, sprich: auf Lügen und Gerüchten. Warum er über die Vergasungen eigentlich gar nichts habe wissen können, begründete er 1959 u.a. wie folgt:

“In diesem Zusammenhang möchte ich noch erklären, dass die Tatsache, dass in größerem Umfange und später auch Vergasungen innerhalb des Hauptlagers I durchgeführt wurden, vor den SS-Angehörigen niedrigerer Dienstgrade sowie insbesondere vor den Angehörigen des Wachsturmbannes streng geheim gehalten wurde. Es durfte hierüber nie gesprochen werden. Gerade die Angehörigen der Wachabteilung können über die Zustände nur gerüchteweise erfahren haben.”

R: Hier spricht Broad über sich selbst, denn er war anfangs ein Wachmann und kam auch später nie über den Rang eines Hauptgefreiten (Rottenführers) hinaus. Über Vergasungen im alten Krematorium des Stammlagers berichtet er daher zunächst nur gerüchtehalber. Etwas später wird er dann konkreter, jedoch will er auch dann “Lediglich einmal” eine Vergasung im Krematorium I erlebt haben, als er sich im Obergeschoß des Krankenhauses aufhielt.

Die Glaubhaftigkeit seiner Ausführungen von 1959 ist ebenfalls gering, denn seine Behauptung, die SS habe die ganze Umgebung aus Geheimhaltungsgründen “hermetisch abgeriegelt”, ist absurd:

Wenn man plante, den Massenmord sogar vor den nicht direkt damit beteiligten SS-Leuten geheim zu halten, so ist es undenkbar, dass man ihn im Krematorium im Stammlager durchgeführt hätte.

Wenn man doch diesen Versuch gemacht hätte, so wäre das gegenüber dem Krematorium gelegene SS-Krankenhaus sicherlich das erste Gebäude gewesen, das evakuiert und gesperrt worden wäre, denn darin hielten sich fast ausschließlich SS-Leute auf, die mit dem Massenmord selbst nichts zu tun hatten.

Andererseits befanden sich gleich neben dem alten Krematorium die Bürogebäude der Politischen Abteilung, also jener Abteilung, die im Lager direkt mit allen Hinrichtungen befasst war, und in diesem Gebäude arbeitete Pery Broad jeden Tag ab Juni 1942. Wieso er dann nur einmal zufällig, und dann auch nur vom SS-Krankenhaus aus, eine solche Vergasung beobachtet haben will, wenn sie doch tagtäglich quasi vor seiner Nase durchgeführt worden sein sollen, bleibt ein Mysterium.

Z: Vielleicht wurden auch die Verwaltungsgebäude der Politischen Abteilung (PA) jedes Mal geräumt, wenn es im Krematorium zu Vergasungen kam.

R: Aber was wollte man vor der PA geheim halten? Die war es doch, die für die Durchführung von Hinrichtungen zuständig war. Und wenn man diese Vergasungen sogar vor den offiziellen Henkern von Auschwitz geheim halten wollte, so wäre das SS-Krankenhaus ganz bestimmt auch geräumt worden.

Z: Vielleicht wurde die Politische Abteilung ja auch nur geräumt, weil die aus der Gaskammer ausgetriebenen Giftgase gefährlich waren.

R: Ich stimme Ihnen da zu, aber dasselbe hätte auch für das Krankenhaus gegolten. Und außerdem hätte die Räumung der unmittelbaren Umgebung des Krematoriums wegen Vergiftungsgefahr jeden Versuch vereitelt, eben diese Anwendung von Giftgas zu verheimlichen. Wie man es auch dreht und wendet: Broads Aussage ergibt keinen Sinn.

Pery Broad wurde übrigens am 30.5.1959 verhaftet und bis zum Prozess wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gehalten. Am 20.8.1965 wurde er vom Schwurgericht Frankfurt wegen seiner vom Gericht festgestellten Beteiligung an Hinrichtungen und Aussortierungen, also wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 22 Fällen zu einer Strafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die bei Urteilsverkündung aufgrund seiner Untersuchungshaft abgegolten war. Der verurteilte Massenmörder Broad verließ daher wie schon nach dem Kriege so auch in Frankfurt den Gerichtssaal als freier Mann.

4.5.6. Richard Böck

R: Richard Böck war als Kraftfahrer bei der Fahrbereitschaft Auschwitz eingesetzt. Er wurde bei den Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess im Abstand von etwa 20 Monaten zweimal verhört.[331] Während seiner ersten Aussage gab Böck an, er habe eine Vergasung “einmal selbst mit angesehen. Dies muss im Sommer 1943 gewesen sein”. Bei seiner zweiten Vernehmung fand diese Vergasung dann “im Winter 1942/43” statt. Obwohl ihm als unautorisierter Person die Anwesenheit sowohl bei Vergasungen als auch bei angeblich in einer Kiesgrube stattfinden Erschießungen “streng verboten war”, soll es ihm problemlosgelungen sein, an diesen teilzunehmen, etwa indem er schlicht zur Gaskammer gefahren oder den SS-Männern, die zur Exekution gingen, “in einigen Metern Abstand gefolgt” sei. Und ob Sie es glauben oder nicht, das Kommando zur Erschießung der Häftlinge habe laut Böck “Achtung, fertig, los” gelautet.

Nachfolgend nun Auszüge aus Böcks Bericht über die angeblich erlebte Vergasung in einem der Bunker von Auschwitz (Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 29, S. 6882f.):

“Anschließend kam ein SS-Mann, ich glaube es war ein Rottenführer, zu unserem Sanka [Sanitätskraftwagen] und holte eine Gasbüchse heraus. Mit dieser Gasbüchse ging er zu einer Leiter, die vom Tor aus gesehen an der rechten Seite des Gebäudes stand. Dabei bemerkte ich, daß er beim Besteigen der Leiter eine Gasmaske aufhatte. Als er am Ende der Leiter angekommen war, öffnete er eine kreisrunde Blechklappe und schüttete den Inhalt der Büchse in die Öffnung. Ich hörte noch deutlich das Klappern der Büchse gegen die Mauer, als er beim Ausschütteln dagegen stieß. Gleichzeitig sah ich, wie ein bräunlicher Staub aus der Maueröffnung hochstieg. Als der das Türchen wieder geschlossen hatte, setzte ein unbeschreibliches Schreien in dem Raum ein. Ich kann einfach nicht beschreiben, wie diese Menschen geschrien haben. Das dauerte etwa 8 - 10 Minuten und dann war alles still. Kurze Zeit später wurde das Tor von Häftlingen geöffnet, und man konnte noch einen bläulichen Nebel über einem riesigen Knäuel Leichen schweben sehen. […]

Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst über den Leichen schwebte, von dem ich annahm, daß es sich um Gas handelte.”

R: Nach all dem, was wir bisher gelesen haben, wem fällt daran etwas auf?

Z: Blausäure ist nicht blau. Da phantasiert Böck wohl aus dem Namen des Giftes etwas zusammen.

Z': Wenn da wirklich so schnell mit Giftgas getötet wurde, so hätte man große Mengen davon einwerfen müssen. Das Häftlingskommando hätte daher die ungelüftete Kammer mit dem weiterhin ausgasenden Zyklon B nicht ohne Gasmasken und Schutzanzüge betreten können, ohne selbst nach kurzer Zeit tot umzufallen.

R: Wunderbar! Außerdem, so darf ich anmerken, verursacht Zyklon B beim Ausschütten keinen bräunlichen Staub.

Z: Und was ist mit der von Böck behaupteten Hinrichtungszeit?

R: Wenn man bedenkt, dass es 10 bis 15 Minuten dauert, um einen Gefangenen in einer Hinrichtungskammer in den USA zu töten, wo das Giftgas in großen Mengen direkt unter dem Gefangenen freigesetzt wird, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Anwendung von nur einer Dose Zyklon B zu einer ähnlich schnellen Hinrichtung von Hunderten von Gefangenen führen konnte. Denn Zyklon B gibt sein Gift ja nur langsam frei.

Z: Böck kann also nicht gesehen haben, was er behauptet.

R: Richtig. Aber wir sind noch nicht fertig. Böck will nämlich noch eine andere Vergasung erlebt haben, und zwar im Herbst 1941 im Krematorium I des Stammlagers. Leider aber sollen nach offizieller Geschichtsschreibung in der Leichenhalle dieses Krematoriums erst ab 1942 Vergasungen durchgeführt worden sein.

Außerdem gibt Böck selbst an – und liefert eine Skizze –, dass sich das Gebäude der Fahrbereitschaft, in der er über Jahre tagein, tagaus tätig war, auf der anderen Straßenseite, also in unmittelbarer Nähe zum alten Krematorium befand. Wie kann es da sein, dass er nur eine Vergasung in diesem Krematorium erlebt haben will, wenn dort doch ab Frühjahr 1942 ständig Vergasungen vorgekommen sein sollen?

Z: Vielleicht waren die ja unauffällig.

R: Wie unauffällig die waren, berichtet er auch (ebd., S. 6886):

“Jedenfalls habe ich während meiner gesamten Zeit in Auschwitz beobachten können, daß im alten Krematorium Häftlingsleichen verbrannt wurden. Erst Ende des Jahres 1944 ließ dies etwas nach. Täglich konnte ich sehen, wie die Flammen 2 Meter hoch aus dem Schornstein schlugen. Außerdem roch es immer stark nach verbranntem Fleisch.”

Z: Da ist sie wieder, die Lüge von den Flammen aus den Schornsteinen.

R: Und von dem Gestank, darf ich hinzufügen. Zudem wurde dieses Krematorium im Juli 1943 endgültig stillgelegt.

Wie bereits erwähnt (S. 409), war Böck ein Kumpel von Adolf Rögner, was sich auch aus seiner Aussage ergibt, dass er die Tätigkeit der Lagerpartisanen durch das Schmuggeln von Briefen unterstützte, weshalb er sogar selbst einmal von der Lager-Gestapo verhaftet und verhört wurde – jedoch ohne Folter und auch ohne Folgen für Böck.

Z: Da haben wir also einen SS-Mann, der zumindest zum Zeitpunkt der Vernehmungen seiner Einstellung nach vollständig auf die Seite der Propaganda verbreitende Häftlingskomitees übergelaufen war.

R: Das ist wohl eine zutreffende Charakterisierung von Böck, dem Kumpel des in der Fahrbereitschaft eingesetzten Elektrikers und meineidigen Lügners Adolf Rögner.

4.5.7. Rudolf Vrba, Alfred Wetzler

R: Rudolf Vrba hatten wir ja schon als einen Zeugen kennengelernt, der bei seinem Bericht dichterische Freiheit walten ließ – auch wenn in Vrbas Bericht fälschlich behauptet wird, dass er nur Dinge enthält, die von den Autoren selbst erlebt wurden. Vrba hat inzwischen zudem zugegeben, eigentlich gar nichts zu wissen, weshalb er sich von anderen vorsagen ließ, was er über Auschwitz berichten soll (vgl. ab S. 411). Nachfolgend werde ich nun einige der inhaltlichen Kritikpunkte an dem Bericht anführen, den Vrba zusammen mit seinem damaligen Mithäftling Alfred Wetzler noch während des Krieges verfasst hatte (War Refugee Board 1944). Ich stütze mich dabei auf die vorbildliche Studie des spanischen Revisionisten Enrique Aynat (1990, 1998a; vgl. Mattogno 1990b; Graf 1994, S. 27-35).

Zunächst werden in Vrbas Bericht für den Zeitraum zwischen April 1942 und April 1944 1.765.000 vergaste Juden behauptet, wohingegen die offizielle Geschichtsschreibung zur Zeit, als ich dies schreibe, für diesen Zeitraum von “nur” etwa einer halben Million Opfern ausgeht. Es wird außerdem geltend gemacht, in Auschwitz seien 50.000 litauische Juden vergast worden, von denen die offizielle Geschichtsschreibung aber keinerlei Kenntnisse hat. Die Zahl der in Auschwitz angeblich vergasten französischen Juden belief sich ihm zufolge auf 150.000, während die offizielle Geschichtsschreibung von etwa 75.000 nach Auschwitz deportierten Juden ausgeht, von denen ein guter Teil ordnungsgemäß im Lager registriert wurde, während der Rest vergast worden sein soll (Klarsfeld 1978a).

Sodann sind sowohl der im Bericht enthaltene Plan des Lagers Auschwitz falsch wie auch in ganz besonders krasser Weise die Grundrisse der Krematorien II & III:

  • Anstatt der von Vrba behaupteten 9 Öfen mit je 4 Öffnungen befanden sich in den Krematorien tatsächlich 5 Öfen mit je 3 Öffnungen.
  • Anstatt dem behaupten Gleispaar, das von der Gaskammer zum Ofenraum führte, lag der angeblich als Gaskammer benutzte Leichenkeller eine Etage tiefer als der Ofenraum. Beide waren durch einen Aufzug verbunden.

Z: Da lag Vrba ja wirklich daneben.

R: Er hat offenbar vom Hörensagen berichtet und dann etwas aus der Erinnerung niedergeschrieben.

  • In der angeblichen Gaskammer sollen jedes Mal 2.000 Menschen vergast worden sein. Dieser Leichenkeller hatte eine Fläche von 210 m². Wie auf S. 193 diskutiert, lassen sich aber ohne soldatisch eingeübte Selbstdisziplin und Kooperationsbereitschaft keine 9,5 Menschen auf einem Quadratmeter unterbringen.
  • Die Behauptung, Zyklon B sei ein “Präparat in Staubform” ist falsch. Das in Auschwitz eingesetzte Zyklon B war auf Gipskörnern aufgesaugte Blausäure.
  • Die behauptete Dauer einer Hinrichtung – 3 Minuten – steht zwar in Übereinstimmung mit den meisten Aussagen, ist aber technisch absolut unmöglich.

Z: Aber wenn es doch alle behaupten?

R: Das macht es nicht wahr. Ich habe bereits zuvor darauf hingewiesen, dass die bezeugten kurzen Hinrichtungszeiten voraussetzen, dass enorme Überdosen an Gift hätten verwendet worden sein müssen (vgl. S. 222). Für Hinrichtungszeiten von nur wenigen Minuten wird die anzuwendende Menge so absurd groß, dass man dies nicht mehr ernsthaft in Erwägung ziehen kann.

  • Die Behauptung, die Krematorien IV und V seien “auf ganz ähnlicher Grundlage errichtet” worden wie die Krematorien II und III, ist falsch. Sie waren gänzlich anders konstruiert.
  • Die als Gesamtkapazität der vier Krematorien in Birkenau behauptete Zahl von 6.000 Vergasungen und Kremierungen täglich ist um ein Vielfaches übertrieben. Sie lag tatsächlich bei einem theoretischen Maximum von etwas unter 1.000.
  • Die Behauptung, zur Einweihung des ersten Krematoriums Anfang 1943 seien 8.000 Juden aus Krakau in Gegenwart prominenter Gäste aus Berlin vergast worden, wird durch keine Quelle gestützt.

In seinem Buch I cannot forgive schildert Vrba übrigens ausgiebig, wie Heinrich Himmler im Januar 1943 der Vergasung von 3.000 Juden (also mittlerweile 13 pro Quadratmeter!) in der “Gaskammer” des eben eröffneten Krematorium II beigewohnt haben soll (Vrba/Bestic 1964, S. 10ff.). Dabei wurde dieses Krematorium erst Anfang März 1943 fertiggestellt, und Himmler war unbestritten zum letzten Mal im Juli 1942 in Auschwitz.

4.5.8. Henryk Tauber

R: Als nächstes wollen wir uns Henryk Tauber vornehmen, ein angebliches ehemaliges Mitglied des Sonderkommandos im Krematorium II in Birkenau. Jean-Claude Pressac beschreibt ihn als den besten Zeugen, den es bezüglich der Vergasungen in Auschwitz gebe (Pressac 1989, S. 481-502). Taubers absurder Bericht enthält folgende Behauptungen (ebd., S. 489):

“Allgemein gesprochen verbrannten wir 4 oder 5 Leichen zugleich in einer Muffel, aber manchmal beluden wir sie mit einer größeren Anzahl an Leichen. Es war möglich, bis zu 8 ‘Muselmänner’ einzuführen. Solch große Ladungen wurden bei Luftalarm ohne Wissen des Krematoriumsleiters verbrannt, um die Aufmerksamkeit der Flieger durch größere Feuer zu erwecken, die aus den Kaminen schlugen.” (Hervorhebung hinzugefügt)

Z: Der Begriff “größere Feuer” legt nahe, dass laut Tauber ständig Flammen aus den Kaminen schlugen.

R: So würde ich das auch lesen.

Z: Demnach lügt er diesbezüglich.

R: Nicht nur diesbezüglich, sondern auch bezüglich der Anzahl der Leichen, die ihm zufolge pro Kremierungsvorgang in jede einzelne Muffel geschoben worden sein soll. Taubers Behauptungen sind schlicht technisch unmöglich, wie ich woanders detailliert erläutert habe, worauf ich verweisen darf (Rudolf 2012a, S. 32-35). Die in Auschwitz eingebauten Kremierungsöfen waren nur für eine Leiche ausgelegt, und zwar sowohl bezüglich der Größer der Muffel und ihrer Türe, wie auch bezüglich der thermischen Eigenschaften. Tatsächlich waren diese Muffeln sogar kleiner als normale zivile Kremierungsmuffeln, weil sie nicht für die Aufnahme von Särgen gedacht waren. Es mag möglich gewesen sein, zwei oder mit Ach und Krach sogar drei magere Leichen dort hineinzubekommen, aber einen Vorteil hätte das nicht geboten, denn der Ofen wäre schlicht nicht in der Lage gewesen, mit solch einer Last fertig zu werden. Anfangs wäre die Muffel extrem abgekühlt, weil zu viel Leichenwasser verdampft werden musste, und später im Kremierungsprozess wäre so viel Hitze produziert worden, dass der Ofen, die Füchse und sogar der Kamin überhitzt und beschädigt worden wären. Mit solch einer Überlastung konnte man weder Zeit noch Brennstoff sparen, sondern höchsten verlieren.

Tauber hat noch einige weitere haarsträubende Behauptungen aufgestellt, wie zum Beispiel, dass Leichen in den Krematorien ganz ohne Brennstoff verbrannt werden konnten, dass Verbrennungsgruben effizienter gewesen seien als Krematorien, und dass sich bei der Verbrennung von Leichen in offenen Gruben in speziellen Reservoirs kochendes Menschenfett ansammelte, was herausgeschöpft und zurück aufs Feuer gegossen wurde. Da ich solche Aussagen für eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes halte, werde ich hier nicht auf diesen Schwachsinn eingehen. Wer es dennoch genau wissen will, kann es anderswo nachschlagen (Rudolf 2012a, S. 35-37; Mattogno 2010a/2015a, Kapitel 8.7.2. und 10).

4.5.9. David Olère

Abb. 145: “Der Menschenfresser von Birkenau.” Gemälde von D. Olère (Klarsfeld 1989, S. 97).

R: David Olère wurde im März 1943 nach Auschwitz deportiert und war dort als Portraitmaler von der SS angestellt worden. Er behauptet, im Dachgeschoss von Krematorium III gewohnt zu haben. Gegen Ende des Krieges wurde er ins Lager Mauthausen deportiert (Klarsfeld 1989, S. 8). Aus Bauzeichnungen, die er vom Krematorium III zeichnete, ergibt sich, dass er tatsächlich detaillierte Kenntnisse über den Grundriss und die Ausstattung dieses Gebäudes hatte (wiedergegeben in Pelt 2002, S. 175-177). Tatsächlich sind sie so detailliert und erstaunlich ähnlich den originalen Bauzeichnungen – er hat sogar die Füchse eingezeichnet, die dem nackten Auge unsichtbar waren –, dass man annehmen muss, dass es ihm gelang, von diesem Gebäude Pläne zu erhalten.

Hier haben wir also eine Person, die fast zwei Jahre lang in einem Gebäude lebte, das Robert Jan van Pelt einst das Epizentrum menschlichen Leidens nannte (Morris 1999, 55 min.). Olère musste es wissen. Und er behauptet, dass er wusste. Olères Gemälde gelten als die einzigen jemals vom angeblichen Massenmord hergestellten Bilder. Ich habe einige seiner Gemälde hier wiedergegeben (Abb. 145-155).[332]



Abb. 146-153: Gemälde von David Olère: Auschwitz-Birkenau mit dickem Rauch und Flammen aus den Schornsteinen der Krematorien.

Das erste, das ein SS-Monster beim Verschlingen eines Babys zeigt, ist offenbar einem kranken Hirn entsprungen. Diejenigen, die auf Seite 499 zusammengefasst sind, zeigen alle stark rauchende und flammenspeiende Krematoriumskamine.

Leider kann ich sie hier nur in Schwarz-weiß wiedergeben, so dass Sie das schöne Orange der aus den Kaminen schießenden Flammen auf einigen dieser Bilder nicht sehen können, aber all diese Bilder sind im Internet in Farbe einsehbar.[333]

Wie Sie sehen, waren Krematoriumskamine eines von Olères Lieblingsthemen, allerdings nicht, wie sie wirklich waren. Und das betrifft nicht nur den Rauch und die Flammen. In vielen Gemälden ist der Kamin zudem viel zu groß dargestellt.

Einige seiner Gemälde versuchen noch nicht einmal vorzugaukeln, in ihnen werde die Wirklichkeit dargestellt. Was Olère also malte, war nicht die Wirklichkeit, sondern die Interpretation eines Künstlers, angereichert mit Symbolen und jeder Menge “dichterischer Freiheit”, sprich: Übertreibungen und Erfindungen.

Wie wichtig die künstlerische Freiheit für Olère war, ergibt sich aus Abb. 154. Es soll zeigen, wie die Mitglieder des sogenannten Sonderkommandos die Leichen aus der Gaskammer, deren offene Türe rechts zu sehen ist, zu den Kremierungsöfen zerrten, teilweise links zu sehen. Das Problem mit diesem Bild ist jedoch, dass der Raum, der als Menschengaskammer gedient haben soll, in keinem der Birkenauer Krematorien an den Ofenraum grenzte. Olère muss es besser gewusst habe, denn er selbst hat ja einen Grundriss des Krematoriums, das er hier darstellt, gezeichnet und darin korrekt den angeblich als Gaskammer missbrauchten Leichenkeller im Kellergeschoss dieses Gebäudes dargestellt. Ihm war es schlicht egal, weil er die Betrachter seiner Bilder beeindrucken wollte.

Z: Hatten Sie nicht darauf hingewiesen, dass es den Häftlingen unmöglich gewesen wäre, ohne Schutzmaßnahmen wie Schutzanzüge und Gasmasken in der Gaskammern zu arbeiten, wenn die Kammer gleich nach der Vergasung geöffnet wurde, wie Zeugen behaupten? Immerhin ist diese Gaskammer bis oben vollgestopft mit Leichen, wurde also gerade erst geöffnet.

R: Ganz richtig. Lassen Sie mich nun ein anderes Gemälde behandeln, das den nächsten Schritt in der Serie zeigt, die die behauptete Vorgehensweise des Massenmordes in diesen Krematorien wiedergeben soll. Abb. 155 zeigt die Öfen in den Krematorien II und III in Birkenau. Hier ist eine List einiger Dingen, die in dem Gemälde falsch dargestellt sind:

Abb. 154: David Olères künstlerische Freiheit, die Wirklichkeit zu verzerren: die direkt an den Ofenraum grenzende Gaskammer (Pressac 1989, S. 258).

  1. Wie Sie selber schätzen können, sind die Muffeltüren etwa 1-1,5 m hoch. Allerdings waren die tatsächlichen Türen nur etwa 60 cm hoch und breit.
  2. Auch wurde die Bahre, deren Holme mindestens dreimal so lang waren wie gezeigt, nicht mittels einer von Häftlingen gehaltenen Stange in den Ofen geschoben, sondern über Rollen, die auf einer Stange unterhalb der Muffeltür montiert waren.
  3. Wie Henryk Tauber, so meint auch David Olère, dass die Bahre durch nur eine Person in den Ofen geschoben wurde. Die Hebelgesetze verhindern aber, dass eine einzige Person eine Bahre balancieren kann, die wie gezeigt eine Ladung hat, die schwerer ist als die balancierende Person – zumal nichts die Bahre im Innern der Muffel hochhält!
  4. Es ist physisch unmöglich, mit nacktem Oberkörper direkt vor der offenen Türe eines Ofens zu arbeiten, dessen Innentemperatur zwischen 700 und 900°C heiß liegt (Rot- bis Weißglut).
  5. Aus der Muffeltüre eines koksbefeuerten Kremierungsofens können keine Flammen schlagen.

Z: Vielleicht stammen die Flammen ja nicht vom Koksgasgenerator, sondern von Leichen, die in der Muffel brennen.

R: Wenn sich in der Muffel eine große Menge an Leichen befände, die derart intensiv brennt, hätten keine weiteren Leichen mehr in die Muffel geschoben werden können, und schon gleich gar nicht mit der Bahre am Muffelboden. Nein, diese Muffel ist leer.

Mit anderen Worten: David Olère verbreitet die gleichen Übertreibungen, Erfindungen und Lügen wie Henryk Tauber. Er benutzt nur ein anderes Medium.

Was wir wirklich von Olère halten sollen, hat Jean-Claude Pressac aufgezeigt (1989, S. 554):

“Was können wir über das vormalige Mitglied des Sonderkommandos im Krematorium III David Olère sagen, der mir 1981 gelassen erzählte, die SS habe Würste aus Menschenfleisch gemacht, außer dass er immer noch in dem Albtraum lebte, der ihm aufgezwungen worden war, und dass er alles erzählte, was ihm in den Kopf kam, […]

4.5.10. Miklos Nyiszli

Abb. 155: Gemälde von David Olère, die Birkenauer Ofentüren fälschlich als 1+ m hoch darstellend (Pelt 2002, S. 179).

R: Nyiszli, der ab Mai 1944 in Auschwitz als Gerichtsmediziner mit dem berüchtigten Josef Mengele zusammenarbeitete, behauptet in seinem Roman, alles “ohne Übertreibung” wiedergeben zu haben (Nyiszli 1992), obschon der deutsche orthodoxe Historiker Prof. Dr. Maser meinte, der Text enthalte maßlose Lügen (siehe S. 402). Nach Nyiszlis Ausführungen hatte jedes der vier damals in Auschwitz bestehenden Krematorien eine tägliche Verbrennungskapazität von 5.000 Menschen. Dazu seien jene 6.000 Menschen zu zählen, die seinen Ausführungen nach im Birkenwald tagtäglich erschossen und dann in Gräben verbrannt wurden.

Z: Aber im Birkenwald sollen doch keine Massenerschießungen, sondern Vergasungen in den Bunkern stattgefunden haben.

R: Ja, aber diese offizielle “Wahrheit” war damals wohl noch nicht zu Nyiszli durchgedrungen. Jedenfalls hatte Auschwitz damals laut Nyiszli eine Mordrate von etwa 26.000 Menschen täglich oder 780.000 monatlich oder knapp zehn Million pro Jahr oder etwa 20 Millionen seit Inbetriebnahme der Birkenauer Krematorien, zusätzlich zu den 2 Mio. bereits im Birkenwald Erschossenen.

Z: Ohne Übertreibungen?

R: Nyiszli, der damals in den Sezierräumen des Birkenauer Krematoriums arbeitet, gab die Länge der Gaskammern mit 150 m an – der als Gaskammer behauptete Leichenkeller war tatsächlich 30 m lang (vgl. Mattogno 1988).

Z: Immer noch ohne Übertreibung?

R: Jean-Claude Pressac hat versucht, die Glaubwürdigkeit Nyiszlis zu retten, indem er meinte, Nyiszli habe schon die Wahrheit gesagt, aber er habe aus unerfindlichen Gründen alle Zahlenangaben um das Vierfache übertrieben (was nicht stimmt; vgl. Pressac 1989, S. 473, 475, 479). Dazu bemerkt Robert Faurisson (1991b, S. 150):

“Nehmen wir an, ein ‘Zeuge’ behauptet, er habe während sechs Monaten (denn so lange war Nyiszli an dem von ihm geschilderten Ort) vier Männer gesehen, die allesamt sieben Meter groß und 200 Jahre alt waren, so würde man annehmen, dass kein Mensch diesem Zeugen glaubt. Kein Mensch, außer Pressac, der, gestützt auf die Regel des berühmten Koeffizienten der Division durch vier, sagen würde: Der Zeuge hat die Wahrheit gesagt, er hat einen Mann gesehen, der 1,75 m groß und 50 Jahre alt war.”

R: Wie dem auch sei, selbst ein Faktor 4 kann Nyiszlis unsinnige Opferzahlen nicht “korrigieren”.

4.5.11. Filip Müller

R: Filip Müller ist einer der schreib- und redseligsten der Auschwitz-Zeugen. Seine Aussage ist zudem lebender Beweis dafür, dass die Mitglieder des sogenannten Sonderkommandos, die der Legende zufolge in den Birkenauer Krematorien die Leichen der Ermordeten aus den Gaskammern zerrte und in die Kremierungsöfen stopfte, nicht von der SS alle paar Monate umgebracht wurden, um gefährliche Zeugen beiseite zu schaffen. Müller behauptet nämlich, von Frühling 1942 bis zum bitteren Ende Anfang 1945 im Sonderkommando gearbeitet zu haben (F. Müller 1979). Müller sagte auch während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses aus, wo er u.a. Folgendes ausführte (Langbein 1965, Bd. 1, S. 88f.):

“Der Chef der Krematorien, Moll, nahm einmal ein Kind von seiner Mutter, ich habe das beim Krematorium IV gesehen. Dort waren zwei große Gruben, in denen Leichen verbrannt wurden. Er hat das Kind in das kochende Leichenfett, das sich in den Gräben um die Grube herum gesammelt hatte, hineingeworfen […]. Beim Krematorium IV befanden sich zwei solche Gruben. Sie waren vielleicht 40 m lang und sechs bis acht Meter breit und hatten eine Tiefe von etwa zweieinhalb Metern. Am Rand sammelte sich das Leichenfett. Mit diesem mußten wir die Leichen übergießen.”

Z: Langsam wird’s langweilig. Das hatten wir nun schon so häufig.

R: Ja, verzeihen Sie, aber Müller hat nun mal bei anderen abgeschrieben, wie ich bereits erwähnte, vor allem bei Nyiszli.[334]

Erst 35 Jahre nach seiner Befreiung legte Müller schließlich seine “Erinnerungen” in einem Buch nieder, das die wohl umfassendste Darstellung der Gräuel von Auschwitz enthält. Darin finden wir u.a. auch herzergreifende Szenen einer jüdischen Totenmesse, abgehalten von 2.000 Todgeweihten vor ihrer Hinrichtung (Müller 1979, S. 110f.; nachfolgende weitere Seitenangaben daraus):

“Plötzlich erhob sich eine Stimme inmitten der Menge. Ein kleiner, ausgemergelter Greis hatte begonnen, das Widduj zu beten. Zuerst beugte er sich nach vorn, dann hob er den Kopf und die Arme zum Himmel, um sich nach jedem laut und leidenschaftlich herausgeschleuderten Satz mit der Faust an die Brust zu schlagen. Hebräische Worte hallten wider auf dem Hof.– ‘Aschanmu’ – wir haben gesündigt –, ‘bagadnu’ – wir waren treulos –, ‘gazalnu’ – wir haben unseren Nächsten Schaden zugefügt –, […] ‘Mein Gott, noch ehe ich geschaffen war, bedeutete ich nichts, und jetzt, da ich geschaffen bin, bin ich, als wäre ich nicht geschaffen. Staub bin ich im Leben, wieviel mehr erst im Tode. Ewiglich will ich Dich preisen. Herr, ewiger Gott! Amen! Amen!’

Die zweitausendköpfige Menge hatte jedes dieser Worte vielstimmig wiederholt, wenn auch vielleicht nicht alle den Sinn dieser alttestamentarischen Beichte verstanden. Die meisten hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt in der Gewalt gehabt. Aber nun liefen fast allen Tränen über die Wangen. Erschütternde Szenen spielten sich ab. Es waren aber nicht nur Tränen der Verzweiflung, die Menschen gaben sich in Gottes Hand und befanden sich in einem Zustand religiöser Ergriffenheit. […] Die Andacht hatte inzwischen ihren Höhepunkt erreicht. Die Menge betete jetzt laut den Kaddisch, das Totengebet, das sonst nur die Hinterbliebenen für einen Verstorbenen beten. […] Dann gingen sie in die Gaskammern.”

R: Das passt in die Kategorie jener Zeugenaussagen, denen zufolge die Opfer in der Gaskammer flammende Reden hielten oder patriotische bzw. kommunistische Lieder sangen. An anderer Stelle seines Romans behauptet Müller gar, slowakische Opfer hätten in der Gaskammer die tschechoslowakische Nationalhymne gesungen sowie das jüdische Lied Hatikvah, das heute Israels Nationalhymne ist.

Z: Klar, so was kommt vor: Eine große Menschenmenge feiert ihre eigene Hinrichtung.

R: Oder man nehme diese holo-erotisch Szene, eine weitere Art von Gaskammeraussagen: Der lebensmüde Müller hatte sich entschlossen, zusammen mit nackten jungen Frauen in der Gaskammer umzukommen:

“Plötzlich drängten sich einige entblößte Mädchen um mich, alle in blühendem Alter. Sie standen eine Zeitlang vor mir, […]. Schließlich faßte eines der Mädchen sich ein Herz und sprach mich an: ‘Wir haben erfahren, daß du mit uns zusammen in den Tod gehen willst. Dein Entschluß ist vielleicht verständlich, aber er ist nutzlos, denn er hilft keinem. Oder, wem glaubst du, daß er helfen könnte?’, fragte sie zweifelnd und fuhr dann fort. ‘Wir müssen sterben, aber du hast noch eine Chance, dein Leben zu retten. Du mußt ins Lager zurück und dort allen von unseren letzten Stunden berichten’, […]. Bevor ich noch weiter darüber nachdenken konnte, was ich ihr antworten sollte, hatten mich die übrigen Mädchen überwältigt. Sie packten mich an meinen Armen und Beinen und schleppten mich trotz meiner Gegenwehr bis zur Tür der Gaskammer. Dort ließen sie mich los und drängten und schubsten mich mit vereinten Kräften hinaus.” (S. 179f)

Z: Wenn sie Müller einfach so aus der Gaskammer schubsen konnten, warum konnten sie sich nicht selbst auch hinausschubsen?

R: Wie wahr, wie wahr. Die Frage ist zudem, wie wahrscheinlich es ist, dass im Jahre 1943 drei nackte Mädchen, die einer Massenhinrichtung entgegensehen, derartig handeln würden. Und da wir schon einmal bei Holo-Pornographie sind, darf ich dem noch etwas hinzufügen:

“Eine auffallend attraktive Frau mit schwarzblauem Haar hatte ihre Neugier erregt. […] Als die Frau merkte, daß sie die Aufmerksamkeit der beiden SS-Männer auf sich gelenkt hatte, tat sie so, als versuchte sie, ihre Lüsternheit zu erregen, […]. Mit einem vielsagenden Lächeln schob sie ihren Rock so weit hoch, daß man die Strumpfhalter sehen konnte. Dann machte sie grazil einen ihrer Strümpfe los und streifte ihn vom Bein herunter. […] Die Entkleidungsszene, die sie vor den beiden SS-Leuten spielte, hatte deren Aufmerksamkeit so in Anspruch genommen, daß sie offenbar sexuell erregt waren. […] Die Frau entledigte sich nun ihrer Bluse und stand jetzt im Büstenhalter vor ihren geilen Zuschauern.” (S. 137ff.)

R: Mit Erotik kann man alles verkaufen, und da diese Art der Holocaust-Mär über eine erotische Frau, die eine Rebellion startet, recht häufig vorkommt, wollte ich Ihnen diese Holo-Porno-Szene nicht vorenthalten. Müller hat dieses Motiv übrigens von einem anonymen “Bericht” eines lange Zeit unbekannten polnischen Majors (Jerzy Tabeau) geklaut, der von Henry Morgenthaus Propagandaagentur War Refugee Board publiziert worden war.[335] Von da breitete sich diese Geschichte wie ein metastasierendes Krebsgeschwür in die Geschichten vieler Holocaust-Romanschreiber aus. Eugen Kogon erzählte seine Fassung zum Beispiel wie folgt (Kogon 1946, S. 167):

“Eine italienische Tänzerin ließ der Rapportführer Schillinger nackt vor dem Krematorium tanzen. In einem günstigen Augenblick näherte sie sich ihm, entriß ihm die Pistole und schoß ihn nieder. Bei dem anschließenden Handgemenge wurde die Frau ebenfalls erschossen, so daß sie wenigstens dem Gastod entging.”

R: Sie sehen also, dass etwas nicht deshalb wahr sein muss, nur weil viele Zeugen eine ähnliche Geschichte erzählen. Das beweist letztlich bloß, dass sie Zugriff auf ähnliche Quellen hatten. Nun aber ernsthaft weiter. In einer anderen Szene berichtet Müller folgendes:

“Wir kamen in einen Raum, in dem uns ein feuchter Geruch und stickiger, beißender Rauch entgegenschlug. […] Als der Schein der lodernden Flammen den Rauch und Qualm durchbrach, sah ich in dem aus roten Ziegelsteinen gemauerten Quader zwei große Öffnungen. Es waren gußeiserne Verbrennungsöfen, zu denen Häftlinge auf einer Lore Leichen hineinschoben. […] Vor uns lagen zwischen Koffern und Rucksäcken Haufen aufeinander- und durcheinanderliegender toter Männer und Frauen. […] ‘Los, los, Leichen ausziehen!’ […] Vor mir lag die Leiche einer Frau. Zuerst zog ich ihr die Schuhe aus. Meine Hände zitterten dabei, und ich bebte am ganzen Körper, als ich begann, ihr die Strümpfe auszuziehen. […] das Flackern der lodernden Flammen aus dem Verbrennungsraum, […].” (S. 22ff.)

R: Die Öfen im Krematorium I waren nicht aus Gusseisen, sondern außen aus feuerfesten Ziegelsteinen und innen aus Schamottesteinen gebaut. Zudem widerspricht seine Behauptung, die Opfer seien in voller Montur und sogar mitsamt ihres Gepäcks vergast worden, nicht nur jeder Logik sondern auch allen andere Aussagen und der darauf basierenden orthodoxen Geschichtsversion. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass aus Kremierungsöfen weder große noch auch nur keine Flammen schlagen, und auch Rauch quillt da nicht heraus, denn die Türen der Öfen sind mit Ausnahme des Zeitpunkts des Leicheneinschubs grundsätzlich geschlossen. Aber selbst aus der offenen Türe schlagen keine großen Flammen und quillt kaum Rauch. Zu guter Letzt will Müller in der Gaskammer noch Kuchen gegessen haben, den er in der Tasche eines der Opfer gefunden haben will; dies kann er ganz unmöglich mit aufgesetzter Gasmaske getan haben, so dass dieser Kuchen seine Henkersmahlzeit gewesen wäre. Angesichts solchen Unsinns kann daher nicht überraschen, dass Müller die Verbrennungsdauer der Leichen um das Neunfache untertreibt, um die Kapazität der Öfen entsprechend zu erhöhen; dabei hat er sich offenbar von Rudolf Höß inspirieren lassen, der dieselben abwegigen Angaben machte.[336]

Nun aber zu meiner Lieblingsszene im ganzen Müllerbuch:

“Von Zeit zu Zeit kamen auch SS-Ärzte ins Krematorium, meistens Hauptsturmführer Kitt und Obersturmführer Weber. An solchen Tagen ging es wie in einem Schlachthof zu. Vor den Hinrichtungen befühlten die beiden Ärzte wie Viehhändler die Schenkel und Waden der noch lebenden Männer und Frauen, um sich ‘die besten Stücke’ auszusuchen. Nach der Erschießung wurden die Opfer auf einen Tisch gelegt. Dann schnitten die Ärzte Stücke von noch warmem Fleisch aus den Schenkeln und Waden heraus und warfen es in bereitstehende Behälter. Die Muskeln der gerade Erschossenen bewegten sich noch und konvulsierten, rüttelten in den Eimern und versetzten diese in ruckartige Bewegungen.” (S. 74)

Z: Wenn er wenigstens den Unsinn mit den hüpfenden Eimern weggelassen hätte, dann könnte man es ja glauben.

R: Wenn man geneigt ist, Müller überhaupt irgendetwas zu glauben. Jedenfalls zuckt frisch ausgeschnittenes Muskelfleisch nur, wenn es mittels elektrischer Reizungen dazu gebracht wird. Und selbst dann vermag dies nicht den Eimer in hüpfende Bewegungen zu versetzen, denn der Impulserhaltungssatz der Physik verhindert dies schlicht und einfach.

Z: Ich darf darauf hinweisen, dass diese Passage in der französischen Übersetzung von Müllers Buch fehlt (F. Müller 1980).

R: Ein weiteres Beispiel literarischer Ehrlichkeit.

Müllers detaillierte Kenntnisse über die Gaskammer, in der er drei Jahre lang gearbeitet haben will, verleiten ihn zu folgender Aussage über die Zyklon-B-Einführvorrichtung:

“Die Zyklon-B-Kristalle wurden nämlich durch Öffnungen in der Betondecke eingeworfen, die in der Gaskammer in hohe Blechsäulen einmündeten. Diese waren in gleichmäßigen Abständen durchlöchert, und in ihrem Inneren verlief von oben nach unten eine Spirale, um für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der gekörnten Kristalle zu sorgen.” (S. 95)

R: Damit widerspricht er Michal Kula, der diese Säulen gebaut haben will und dem zufolge die Säulen mit einem herausnehmbaren Einsatz versehen waren, in dem das Zyklon B in die Kammer hinabgelassen und nach Vollendung wieder herausgenommen werden konnte (vgl. nächsten Abschnitt).

Z: Wem soll man nun glauben?

R: Keinem von beiden, da ja die Löcher in den Decken nicht vorhanden sind, durch die diese Vorrichtungen ins Freie hinausgeragt haben müssten. Die beiden Zeugen haben eben vergessen, ihre Lügen miteinander abzustimmen.

Über den Vergasungsvorgang selbst weiß Müller folgende Unwahrheit zu berichten:

“Wenn die eingeworfenen Zyklon-B-Kristalle mit Luft in Berührung kamen, entwickelte sich das tödliche Gas, das sich zuerst in Bodenhöhe ausbreitete und dann immer höher stieg. Daher lagen auch oben auf dem Leichenhaufen die Größten und Kräftigsten, während sich unten vor allem Kinder, Alte und Schwache befanden. […] Manche [Leichen] waren blau angelaufen, […].” (S. 185)

Z: Blausäureopfer sind doch nicht blau.

R: Richtig, Regiefehler Nummer eins (vgl. Rudolf 2001a, S. 120). Tatsache ist zudem, dass sich die Blausäuredämpfe – die zudem bei Temperaturgleichheit etwa 9% leichter sind als Luft – in einem mit Menschen angefüllten Raum gleichmäßig verteilt hätten. Die durch die Körperwärme erzeugte Konvektion hätte alle Gase miteinander vermischt.

Es ist da wohl am besten, wenn man Müller selbst ein Urteil über seinen Roman fällen lässt, das sich nur in der deutschen Originalausgabe befindet:

[…] und ich war mir nicht sicher, ob ich das alles vielleicht nur träumte.” (S. 271)

R: Filip Müller war übrigens Mitglied der Lagerpartisanen zusammen mit den professionellen Propagandisten und Lügnern Hermann Langbein, Bruno Baum und Adolf Rögner.

4.5.12. Michal Kula

R: Der ehemalige Auschwitz-Häftling Michal Kula gehört eigentlich nicht in den Reigen der oft zitierten Zeugen des Holocaust, jedoch wurde ihm Ende der 1980er Jahre eine zunehmend bedeutende Rolle zugewiesen (vgl. Pressac 1989, S. 487; Pelt 2002, S. 206-208). Der Grund dafür ist, dass Kula nach dem Krieg behauptete, in der Häftlingsschlosserei jene “Drahtnetzeinschubvorrichtungen” angefertigt zu haben, mit denen das Giftgaspräparat Zyklon B in die Keller der Krematorien II und III in Birkenau hinabgelassen und nach Vollendung wieder herausgeholt worden sein soll.

Mattogno hat ausführlich nachgewiesen, dass es keinerlei Beweise für die Existenz dieser von Kula beschriebenen Drahtnetzeinschubvorrichtungen gibt[337] – ganz abgesehen davon, dass es in der Decke des entsprechenden Leichenkellers auch keine Öffnungen gibt, in die Kulas Säulen gepasst hätten. Was Kulas Glaubwürdigkeit aber noch weit mehr unterminiert, ist eine andere Behauptung. Er will nämlich eines Tages die Leichen Vergaster gesehen haben (Pelt 2002, S. 112):

“Ich sah dann dass sie [die Leichen] grünlich waren. Die Pfleger sagte mir, dass die Leichen aufgebrochen seien und dass die Haut abfiele.”

R: Opfer von Blausäurevergasungen sind allerdings nicht grünlich verfärbt, sondern rosa-rot, und eine Vergasung mit Blausäure hat auch nicht zur Folge, dass die Leichen aufbrechen und sich deren Haut pellt.

Z: Vielleicht hat Kula ja normale Leichen gesehen, die wegen mangelnder Kremierungskapazität schon lange herumlagen. Dass diese von Vergasungen stammen, kann er ja dazu phantasiert haben.

R: Wie er auch dazu phantasiert haben kann, einige der von ihm in der Häftlingswerkstatt gebauten Vorrichtungen seien als Zyklon-B-Einwurfsäule verwendet worden. Ohne dokumentarische Abstützung seiner Behauptung ist diese jedenfalls angesichts Kulas starker Phantasie wertlos.

4.5.13. Adolf Rögner

R: Eigentlich lohnt es sich kaum, den meineidigen Berufsdenunzianten und überführten Serienlügner Adolf Rögner hier noch einmal separat zu behandeln (vgl. S. 407), aber da einige seiner Aussagen das Bild des Holo-Pornographen Adolf Rögner abrunden, darf ich hier noch zwei Beispiele seiner Lügenkunst aufführen. Rögners entlarvendste Aussage ist meines Erachtens die folgende (Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 1, S. 65):

“Unterscharführer Quackernack Walter […] – wendete bei den Untersuchungen vor allem die Foltern der Kreuzigung, des Stechens mit Stahlnadeln in die Hoden und die Verbrennung von Tampons in der Scheide an.”

Z: Noch mehr Sado-Maso-Holo-Porn. Rögner war also nicht nur ein pathologischer Lügner, sondern zudem ein Perverser.

R: Wer dauernd wegen Betruges und Meineides im Gefängnis sitzt, ist sexuell eben ein wenig unterfordert. Und da wir schon bei Perversitäten sind, gleich noch Rögners Phantasien über Kinder (ebd., Bd. 2, S. 247-261):

  • Die Kleinstkinder ankommender Häftlinge sollen den Eltern aus den Armen gerissen und auf einen großen Haufen geworfen worden sein – 40-45 Säuglinge, von denen die untersten erdrückt und erstickt worden seien. Von dort seien die Säuglinge auf einen Lkw geworfen und bei lebendigem Leibe in die bollernden Krematoriumsöfen geworfen worden.
  • Die an der Rampe ankommenden Kinder seien wegen der Brutalität der SS-Leute so verzweifelt gewesen, dass sie sich an die Beine genau dieser SS-Leute geklammert hätten, wo sie erschossen worden seien.

Z: Kein Kind würde sich an die Beine eines Mannes klammern, vor dem es panische Angst hat.

R: Und hier eine von Rögner beschriebene Szene, die geradezu klassisch ist (vgl. Rudolf 2003c, S. 354f.):

“Nach dem Eintreffen eines weiteren Häftlingstransportes in Auschwitz II nahm Boger einmal einen der Säuglinge, die schon am Boden lagen, wickelte es aus den Windeln, so dass es völlig nackt war, nahm es bei den Beinen und schlug es mit dem Kopf zunächst leicht, dann mit ziemlich grosser Gewalt an die Eisenkante des Güterwagens, solange bis der Kopf völlig zerquetscht war. Dann drehte er dem bereits toten Kind Arme und Beine herum und warf es zur Seite.”

R: Beobachtet haben will Rögner dies wiederum, als er sich an der Rampe hinter einem – dort nicht existierenden – Baum versteckte.

4.5.14. E. Rosenberg, J.-F. Steiner, Y. Wiernick u.a.

R: Als vorletztes Beispiel unglaubhafter Aussagen möchte ich hier nun einige Aussagen wiedergeben, die verschiedene Zeugen über das Lager Treblinka gemacht haben, und zwar über die Leichenverbrennungen unter freiem Himmel, die dort angeblich stattgefunden haben sollen.

Da ist zunächst Eliahu Rosenberg, einer der beim Demjanjuk-Prozess aufgetretenen Zeugen, dessen Aussage sogar vom israelischen Gericht als unglaubwürdig abgelehnt wurde. Rosenberg berichtet:[338]

“Nachdem Himmler das Lager besichtigt hatte, gab er den Befehl, sämtliche Leichen, die in der Grube lagen, zu verbrennen […] Zu diesem Zweck legte man zwei Schienen parallel nebeneinander auf die Erde und schichtet nun die Leichen, die mit Baggern aus der Grube gehoben wurden, dieselben wie Holzscheiter übereinander. Es kam dabei öfters vor, daß die Leichen, besonders von frischen Toten, nicht gut brannten und wir sie daher mit Benzin überschütten mußten.”

Z: Die alten, exhumierten Leichen, also die weitaus meisten in Treblinka, brauchten demnach kein Benzin, sondern sie brannten von selbst?

R: Nun nehmen Sie mir doch bitte nicht die Pointe weg! Auch bei seiner Aussage in Jerusalem gegen Demjanjuk erzählte er denselben Unfug (HT Nr. 34, S. 24):

“In Treblinka lernten wir, dass kleine Kinder schneller brennen als Männer. Man kann sie mit einem Streichhölzchen anzünden. Deshalb befahlen uns die Deutschen, mögen sie verdammt sein, zuerst die Kinder auf die Verbrennungsgrube hinzulegen.”

Z: Und diesen Blödsinn glaubt jemand?

R: 99% der Menschheit auf diesem bemitleidenswerten Planeten.

Z: Da kommen einem Zweifel, ob der Mensch wirklich eine intelligente Lebensform ist.

R: Der Zeuge Szyja Warszawski, der im Juli 1942 nach Treblinka kam, erzählte im Protokoll von Vergasungen mit Chlor, von täglich mindestens 10.000 Opfern, und führte zur Kremierung aus (Gauss 1994, S. 364; vgl. Mattogno/Graf 2002, S. 190f.):

“Die Roste, die aus eisernen Schienen waren, hatte man auf Zementpfosten in Höhe von einem halben Meter über der Erde gestützt. […] Unter dem Gerüst machte man ein Feuer. Mit einer Baggermaschine warf man schichtenweise Leichen auf das brennende Gerüst. Als die Leichen Feuer fingen, brannten sie von selbst.”

R: Yankiel Wiernick, der als einziger der Zeugen angibt, längere Zeit direkt beim Vernichtungsprozeß beteiligt gewesen zu sein, schrieb (Donat 1979, S. 170):

“Es zeigte sich, dass Frauenkörper leichter brannten als Männer. Dementsprechend wurden Frauenleichen zum Anzünden der Feuer verwendet.”

R: Wiernik behauptete auch, dass Millionen von Juden in Treblinka getötet worden seien und dass ein Viertel dieser Opfer binnen weniger Tage kremiert worden sei. Orthodoxe Historiker gehen jedoch davon aus, dass etwa 870.000 Opfer innerhalb von 122 Tagen kremiert wurden (siehe Tabelle 17, S. 294). Wierniks Behauptung würde bedeuten, dass mindesten 500.000 binnen weniger Tage eingeäschert wurden, oder etwa 100.000 pro Tag, was Scheiterhaufen von 370 m Höhe erfordert hätte, wenn wir die Daten von Tabelle 17 anwenden!

Richard Glazar legte seine Erinnerungen erst sehr spät ab und bemerkt darin lapidar (Glazar 1998, S. 34):

“Der Mensch brennt nicht gerade besonders gut, eher schlecht.”

R: Allerdings führt er auch aus, dass er und 24 anderen Juden die einzigen waren, die außerhalb des Lagers arbeiteten, und zwar bei der Beschaffung von Zweigen zur Tarnung des Lagerzaunes. Damit behauptet er, dass es außer diesen 25 Juden kein Holzfällerkommando in Treblinka gab. Zudem meint er, er habe auf Bäume klettern müssen, um diese Zweige abzubrechen (ebd. S. 32f., 38). Demnach gab es also in Treblinka Glazar zufolge gar kein Baumfällerkommando, sondern nur ein Zweigsammelkommando. Mit anderen Worten: Menschen brannten auch laut Glazar zwar schlecht, aber sie brannten von selbst!

Die jüdische Autorin Rachel Auerbach kompilierte verschiedene Zeugenaussagen und schrieb zusammenfassend (Donat 1979, S. 32f., 38):

“Das polnische Volk spricht immer noch über die Art, in der aus den Leichen der Juden Seife erzeugt wurde. Die Entdeckung von Prof. Spanners Seifenfabrik in Langfuhr bei Danzig bewies, dass ihre Vermutung wohl begründet war. Zeugen berichten uns, dass bei der Verbrennung der Leichen auf Scheiterhaufen Pfannen unter die Gerüste aufgestellt wurden, um das herabfließende Fett aufzufangen, doch dies wurde nicht bestätigt. Aber selbst wenn die Deutschen es in Treblinka oder in einer anderen Todesfabrik zuließen, dass dieses wertvolle Fett verschwendet wurde, so kann dies nur ein Versehen ihrerseits gewesen sein. […]

In Treblinka, wie auch in anderen ähnlichen Lagern, wurden entscheidende Fortschritte in der Vernichtungstechnologie gemacht wie z.B. die neuartige Entdeckung, dass weibliche Leichen besser brannten als männliche.

‘Männer brennen nicht ohne Frauen.’ […] Frauenleichen wurden benutzt, um das Feuer in den Leichenhaufen anzuzünden. […] Auch Blut stellte sich als erstklassiges Brennmaterial heraus. […] Junges Fleisch brenne schneller als altes, […] mit Hilfe von Benzin und den Leichen fetter Frauen flammte der Leichenhaufen schließlich auf.”

Z: Da haben wir alle Lügen zusammen: Das Sammeln von Menschenfett, Seife aus Menschenfett, und Blut, dass zu 90% aus Wasser besteht, als Brennstoff.

R: Und das Ganze in einem Buch, das von Yad Vashem als das Standardwerk über Treblinka angepriesen wird. Das andere, ebenfalls als Standardwerk gepriesene Buch über die Lager der “Aktion Reinhard”, also Treblinka, Belzec und Sobibor, äußert sich ähnlich trottelhaft (Arad 1987, S. 175f.):

[…] die mit der Kremierung beauftragten SS-Männer bemerkten, dass die Leichen auch ohne zusätzlichen Brennstoff gut genug brannten. Yechiel Reichmann, ein Mitglied der Verbrennungsgruppe, schreibt: ‘Die SS-‘Experten’ befahlen, als erste Schicht fette Frauen mit dem Gesicht nach unten auf den Rost zu legen. Die zweite Schicht konnte aus allem bestehen, was gebracht wurde – Männer, Frauen oder Kinder – und so weiter, Schicht auf Schicht […]

Solche frischen Leichen brannten nicht so gut wie die aus den Gräbern exhumierten und mussten mit Brennstoff besprenkelt werden, damit sie brannten.”

R: Einer unserer Holocauster hat aber doch etwas bemerkt. Jean-François Steiner beschreibt das Problem plastisch, das sich aus dem tatsächlichen gigantischen Holzbedarf für die Kremierung ergeben hätte (Steiner 1966, S. 294):

“Die Selbstkosten erwiesen sich als unerschwinglich: außer Unmengen Benzin brauchte man ebenso viele Baumstämme wie Leichen. Es war kein rentables Geschäft, denn selbst wenn man zur Not noch alle Wälder Polens fällen konnte, so würde doch das Benzin knapp werden. Stalingrad war gefallen und damit die reichen Erdölfelder des Kaukasus wie eine Fata Morgana entschwunden.”

R: Doch der ebenfalls viele Aussagen kompilierende J.-F. Steiner weiß sich zu helfen, da auch er die selbstbrennenden Leichen entdeckte (ebd., S. 295):

“Es gab feuerfeste und leichtentzündliche [Leichen]. Die Kunst bestand darin, die guten zur Verbrennung der schlechten zu benutzen. Nach seinen [H. Floß’] Forschungen – offensichtlich waren sie weit gediehen – brannten alte Leichen besser als neue, dicke besser als magere, Frauen besser als Männer, und Kinder zwar schlechter als Frauen, aber besser als Männer. Daraus ergab sich, daß alte Leichen von dicken Frauen ideale Leichen darstellten.”

R: Aus einigen Aussagen geht tatsächlich hervor, dass es im Lager Kommandos gegeben hat, deren Aufgabe die Beschaffung von Holz war. Während A. Krzepicki und S. Willenberg wie R. Glazar nur von einem Kommando berichten können, das von Bäumen Zweige Abriss, um damit den Zaun um das Vernichtungslager aus Tarnungsgründen zu schmücken (Donat 1979, S. 124-192), weiß Y. Arad davon zu berichten, dass ein Holzkommando, das anfangs nur den Bau- und Heizbrennholzbedarf zu decken hatte, später auch das Holz zum Kremieren anzuschaffen hatte (Arad 1987, S. 110). Man ist sich unter den Zeugen und Holocaust-Gläubigen aber einig, dass das Holz nur in Form von Lagerfeuern unter den Leichenhaufen entzündet wurde, bis dass die Leichen Feuer gefangen hatten und von selbst brannten.

Z: Hokus Pokus Fidibus.

R: So löst man Beweisprobleme. Oder wie man es anno 1993 in einer jüdischen Zeitung der Schweiz lesen konnte (Jüdische Rundschau Maccabi, Basel, November 11, 1993):

“Jeder jüdische Mensch kann von unserer Parscha ableiten und mit dieser Erkenntnis leben, dass das jüdische Volk den Begrenzungen der Naturgesetze nicht unterworfen ist.”

Z: Die SS-Leute in diesen Lagern waren diesen Begrenzungen wohl anscheinend auch nicht unterworfen. Und das ist der Grund, warum es die gerichtlich verordnete “Offenkundigkeit” gibt.

R: Rachel Auerbach hat unwissentlich den angemessenen Kommentar zu all diesem Unsinn über Treblinka abgegeben, als sie ausführte (Donat 1979, S. 48):

“Wie das italienische Sprichwort besagt: ‘Se non è vero, è ben trovato.’”

R: Was so viel heißt wie: “Wenn es nicht wahr ist, es ist gut erfunden.”

4.5.15. Elie Wiesel

R: Zum Abschluss unserer Betrachtungen unglaubhafter Aussagen sowie zur Überleitung zu glaubhaften Aussagen nun zu unserem letzten Zeugen. Da Wiesel für Auschwitz keine Gaskammern behauptete (vgl. Tabelle 26, S. 472), musste er eine andere Weise erfinden, mit der seine Mitjuden umgebracht wurden.

Z: Aber er behauptet, dass Flammen aus den Krematoriumskaminen schlugen! (Wiesel 1960, S. 25, 28)

R: Danke für dieses zusätzliche Detail. Um seine Opfer umzubringen, kam Wiesel jedenfalls auf die Idee, dass die Menschen in Auschwitz in riesigen Lagerfeuern lebendigen Leibes verbrannt wurden (Wiesel 1958, S. 57ff.):

“Nicht weit von uns entfernt loderten Flammen aus einer Grube hervor, riesenhafte Flammen. Man verbrannte dort irgendetwas. Ein Lastwagen fuhr ans Loch heran und schüttete seine Ladung hinein. Es waren kleine Kinder. Babys! Ja, ich hatte es gesehen, mit meinen eigenen Augen... Kinder in den Flammen (verwundert es da, dass seit jener Zeit der Schlaf meinen Augen flieht?). Dorthin gingen wir also. Etwas weiter weg befand sich eine andere, größere Grube für Erwachsene. […] ‘Vater’, sagte ich, ‘wenn dem so ist, will ich nicht länger warten. Ich stürze mich in den elektrischen Stacheldraht. Das ist besser, als stundenlang in den Flammen dahinzuvegetieren.’”

Abb. 156: Gemälde von David Olère, von dem sich Elie Wiesel womöglich inspirieren ließ.

R: Freilich kann keiner stundenlang in den Flammen dahinvegetieren, weshalb diese Stelle in der englischen Ausgabe in “slow agony” (langsamer Todeskampf) umgeschrieben wurde (Wiesel 1960, S. 30). Wie wir alle wissen, blieb ihm aber dieses stundenlange Vegetieren in den Flammen erspart, denn Wiesel wurde durch eine wundersame Fügung gerettet:

“Unsere Kolonne hatte noch etwa 15 Schritte zurückzulegen. Ich biss mir auf die Lippen, damit mein Vater mein Zähneklappern nicht hören sollte. Noch zehn Schritte. Acht, sieben. Wir marschierten langsam, wie hinter dem Leichenwagen unseres eigenen Begräbnisses. Nur noch vier Schritte. Drei Schritte. Sie war nun ganz nahe, die Grube mit ihren Flammen. Ich nahm alle meine noch verbleibenden Kräfte zusammen, um aus der Reihe zu rennen und mich in den Stacheldraht zu werfen. Tief in meinem Herzen nahm ich Abschied von meinem Vater, vom gesamten Weltall, und unwillkürlich bildeten sich Worte und traten in Form eines Gemurmels auf meine Lippen: Yitgadal veyitkadach chmé raba... Sein Name sei erhöht und geheiligt. Mein Herze wollte schier zerspringen. Es war soweit. Ich stand vor dem Antlitz des Todesengels... Nein. Zwei Schritte vor der Grube befahl man uns, abzudrehen, und man hieß uns in eine Baracke eintreten.”

Z: Aber das könnte doch wahr sein!

R: Nein, kann es nicht, denn Wiesel behauptet, er sei in Birkenau im Frühjahr 1944 aus dem Zug ausgestiegen und sei schnurstracks zu diesen Gräben geführt worden. Das würde bedeuten, dass diese behaupteten Verbrennungsgruben nahe der Bahnrampe gelegen haben müssten, was aber nachweislich nicht der Fall war, wie alle erhaltenen Luftbilder beweisen. Zudem widerspricht seine Darstellung allem, was andere Zeugen über Auschwitz behaupten.

Wiesels Darstellungen über seine angeblichen Erlebnisse in Auschwitz und später bei Kriegsende in Buchenwald sind voll von faktischen und chronologischen Unmöglichkeiten, die ich hier nicht alle behandeln kann, die aber anderswo ausführlich diskutiert werden (Routledge 2015).

In anderem Zusammenhang hat Elie Wiesel selbst einen Hinweis darauf gegeben, was wir von seinen Schriften halten sollen (Wiesel 1982, S. viii):

“‘Was schreibst du da?’ fragte der Rabbiner. “Geschichten’, antwortete ich. Er wollte wissen, welche Geschichten: “Wahre Geschichten? Über Menschen, die du kanntest?’. Ja, über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. “Aber sie passierten nicht?’ Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: “Das bedeutet, dass du Lügen schreibst!’ Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich musste mich rechtfertigen: “Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt’”

Z: Aber das heißt doch nicht, dass Wiesel damit seine Memoiren über Auschwitz meinte.

R: Das stimmt zwar, aber wir wissen, dass seine Auschwitz-Geschichte weder wahr ist noch stattgefunden hat, weshalb ich denke, dass er hier seien Karten offengelegt hat. Aber warten Sie noch einen Moment, denn das dicke Ende mit Wiesel kommt erst noch.

4.6. Aussagenkritik, Teil 2: Glaubhafte Angaben

4.6.1. Elie Wiesel und Primo Levi

R: Der Schluss von Elie Wiesels Bericht enthält nämlich eine sehr seltsame Episode. Als sich die Rote Armee Anfang 1945 dem Lager Auschwitz näherte, evakuierten die Deutschen das Lager, stellten es jedoch den kranken Häftlingen frei, ob sie mit den Deutschen fliehen oder auf den Einmarsch der Roten Armee warten wollten. Hier ist die entsprechende Passage aus der englischen Fassung (Wiesel 1960, S. 78; vgl. Berg 2002):

“Die Entscheidung lag in unserer Hand. Ein einziges Mal konnten wir unser eigenes Schicksal entscheiden. Wir könnten beide im Krankenhaus bleiben, wo ich ihn [seinen Vater] dank des Arztes als Patienten oder Krankenpfleger registrieren lassen könnte. Oder wir könnten den anderen folgen. ‘Nun, was werden wir tun, Vater?’ Er blieb stumm. ‘Lass uns mit den anderen evakuiert werden’, sagte ich ihm.”

R: Man stelle sich das vor: Seit Jahren leben Elie Wiesel und sein Vater in der Hölle, wo Menschen in Massen bei lebendigem Leibe verbrannt werden. Die Lebenden werden mit allen nur denkbaren Methoden schikaniert und misshandelt. Da ergibt sich Anfang 1945 die Möglichkeit, den Händen dieser teuflischen Massenmörder zu entkommen und von den sich nähernden Russen befreit zu werden. Und wie entscheiden sich die beiden? Sie entscheiden sich dafür, mit ihren teuflischen Massenmördern vor ihren Befreiern zu fliehen. Sie entscheiden sich, weiterhin Arbeitssklaven in der von den teuflischen Deutschen geschaffenen Hölle zu bleiben. Sie entscheiden sich, sich in die Ungewissheit der kalten dunklen Nacht zu begeben unter der Obhut der deutschen Satane.

Meine Damen und Herren! Hier liegt der Schlüssel zur Wahrheit verborgen! Elie Wiesel und sein Vater fürchteten sich mehr vor einer “Befreiung” durch die Rote Armee denn vor dem, was die Deutschen oder das Schicksal ihnen auf der Flucht antun könnten.

Z: Sie haben hier unehrlich zitiert, denn aus dem Zusammenhang geht etwas ganz anderes hervor.

R: Wie meinen Sie?

Z: Kurz vor dieser Passage berichtet Wiesel, wie die Häftlinge untereinander über Gerüchte sprechen, dass alle zurückbleibenden Häftlinge summarisch getötet und zum Krematorium geschafft würden, oder dass das Lager vermint und kurz nach Abzug der SS in die Luft gejagt würde.

R: Und kurz nach der Passage erwähnt Wiesel, dass sich später herausgestellt hat, dass alle zurückgebliebenen Häftlinge schlicht von den Sowjets befreit wurden. Also waren diese Gerüchte alle falsch. Abgesehen davon, dass damals alle Krematorien schon abgebaut bzw. gesprengt waren. Und ganz abgesehen davon, dass die Deutschen es zuließen, dass Elie, der wegen einer Frostverletzung am Fuß arbeitsunfähig war, nicht etwa getötet wurde, sondern sogar im Januar 1945 noch ins Krankenhaus kam und dort operiert wurde. Wiesel wusste also aus eigener Erfahrung, dass die SS kranke Häftlinge nicht ermordete sondern gesundpflegte.

Z: Aber diese Gerüchte erklären, warum Wiesel mit den Deutschen floh.

R: Bloß nehme ich ihm das nicht ab, denn Anfang 1945 war allen klar, Wiesel eingeschlossen – er schreibt darüber mehrmals in seinem Buch –, dass Deutschland den Krieg verloren hatte. Die SS musste also alle Häftlinge früher oder später irgendwo zurücklassen. Je später und näher an der deutschen Kapitulation das geschehen würde, umso verzweifelter würden die SS-Männer sein, und umso größer würde die Wahrscheinlichkeit von Gewaltexzessen. Unter solchen Bedingungen sollte also das Gerücht, zurückbleibende Häftlinge würden getötet werden, nur noch eine größere Motivation gewesen sein, bei erstbester Gelegenheit von diesen deutschen Teufeln wegzukommen. Aber nein, trotz seiner noch offenen, blutenden Fußwunde rennt er mit den Deutschen weg.

Dass dies kein Einzelfall war, darf ich sogleich durch Primo Levis Ausführungen untermauern. In seinem Eintrag zum 17.1.1945 schreibt Levi, wie er seinem Instinkt gefolgt wäre und sich den mit der SS fliehenden Häftlingen angeschlossenen hätte, wenn er nur nicht so krank gewesen wäre (Levi 1986, S. 154):

“Es war keine Frage der Vernunft: Ich wäre wahrscheinlich auch dem Herdeninstinkt gefolgt, wenn ich mich nicht so schwach gefühlt hätte. Angst ist äußerst ansteckend, und die unmittelbare Reaktion ist, dass man versucht zu fliehen.”

R: Wohl gemerkt: Die Angst, von der er hier spricht, ist die, die alle Häftlinge damals umtrieb – er spricht vom Herdeninstinkt! – und der sie dazu anhielt, mit den Deutschen zu fliehen. Es war daher nicht die Angst vor den Deutschen, sondern die Angst vor den Russen. Und Levi gibt uns sogar das Ergebnis dieser Abstimmung mit Füßen: 800 zumeist marschunfähige Häftlinge entschieden sich, in Auschwitz zu bleiben, 20.000 andere aber schlossen sich den nationalsozialistischen Massenmördern an, Elie Wiesel und sein Vater eingeschlossen.

Wiesel und Levi, zwei der einflussreichsten Gräuelpropagandisten gegen die Deutschen, geben hier also inmitten ihres jeweils wichtigsten Propagandawerkes unbemerkt von einer eingelullten Welt zu, dass sie die Deutschen gar nicht wirklich fürchteten.

Gilad Atzmon hat ein weiteres verblüffendes Beispiel für die freiwillige Teilnahme an den angeblichen Todesmärschen gefunden (Atzmon 2010), das er in einem hebräischen Buch fand, welches von keinem Geringerem als Israel Gutman herausgegeben worden war (1957, S. 168):

“In der Nacht unserer Evakuierung kam einer meiner Freunde und Verwandten im Lager zu mir und bot mir ein gewöhnliches Versteck irgendwo auf dem Weg vom Lager zur Fabrik an. […] Es bestand die Absicht, das Lager mit einem der Konvois zu verlassen und nahe dem Tor zu entkommen. In der Dunkelheit dachten wir, etwas weiter weg vom Lager zu kommen. Die Versuchung war stark. Nachdem ich alles erwogen hatte, entschied ich mich dennoch, mich mit all den anderen Häftlingen [dem Marsch] anzuschließen und ihr Schicksal zu teilen.”

R: Die von Wiesel und seinem Vater und Hunderten oder gar Tausenden ihrer Mithäftlingen gefällte Entscheidung kann in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden. Oder um es mit Friedrich Paul Bergs Worten auszudrücken (2002, S. 438):

“Welcher Augenblick in der gesamten Geschichte des durch Nichtjuden zugefügten jüdischen Leidens könnte dramatischer sein als jener Augenblick der Wahl zwischen der Befreiung durch die Sowjets auf der einen Seite und der damit verbundene Möglichkeit, die ganze Welt über die teuflischen Nazis aufzuklären und damit deren Niederlage zu beschleunigen, und der gemeinsamen Flucht mit den nationalsozialistischen Massenmördern auf der anderen Seite, also zusammen mit den angeblich größten Massenmördern aller Zeiten, verbunden mit der Möglichkeit, weiterhin für sie zu arbeiten und ihnen zu helfen, ihr teuflisches Regime aufrechtzuerhalten. […]

Diese monumentale Entscheidung erinnert einen an Shakespeares Hamlet: ‘Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage’ […] Oh, welche Seelenqual!”

R: Elie Wiesel berichtet, sie entscheiden!

Am 27.1.2005, dem 60. Jahrestag der Besetzung von Auschwitz durch die Rote Armee, schrieb die Chicago Tribune:

“Obwohl die Sowjets als Befreier willkommen waren, dauerte es nur wenige Wochen, bevor sie jene zu plündern und zu vergewaltigen begannen, die sie befreit hatten. Frauen, die die Nazis überlebt hatten, wurden von sowjetischen Soldaten zu Tode vergewaltigt, so die entsprechenden Berichte Überlebender.

Zehntausende sowjetischer Kriegsgefangener wurden 1941 nach Auschwitz gesandt, doch den Überlebenden unter ihnen erwartete ein grimmiges Schicksal. Stalin hatte bestimmt, dass es keine sowjetischen ‘Gefangenen’ gebe, sondern nur ‘Vaterlandsverräter’. Die dermaßen Eingestuften wurden zusammengetrieben und verendeten in Sibirien.

Viele Osteuropäer sahen die Sowjets ‘nicht als Befreier, sondern als Aggressoren an – es war eine zweite Besetzung’, sagte Piotr Setkiewicz, Direktor des Archives des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau.”

Z: Elie Wiesel hat demnach die richtige Entscheidung getroffen.

R: Ja. Andere hatten weniger Glück, da sie keine Wahl hatten und in Stalins GULag endeten (siehe das Beispiel auf S. 312). Man muss sich nur die Schreckensherrschaft vergegenwärtigen, welche die Sowjets in den erneut besetzten Gegenden Osteuropas errichteten, um zu wissen, dass die Rote Armee niemanden befreien konnte (vgl. J. Hoffmann 1999, S. 275-320; Kopanski 1998; Zayas 2005; Nawratil 2003).

Die unbefangene Lektüre der Überlebendenlitertaur mit einer kritischen Einstellung kann viele ähnliche Aussagen zutage fördern. Lassen Sie mich dafür zwei weitere Beispiele anführen.

Der Vater von Anne Frank, Otto Frank, heiratete ein zweites Mal. Die Tochter seiner zweiten Frau schrieb anno 1991 ein Buch, in dem sie die Geschichte ihrer Eltern erzählt. Im Zusammenhang mit der Evakuierung der Häftlinge aus Auschwitz in andere Lager schrieb sie (Schloss 1991, S. 117):

“Unsere Reihen lichteten sich. Alle paar Tage holte die SS dreißig oder vierzig Frauen aus unserer Baracke, um sie nach Westen ins Innere Deutschlands zu schicken. Die Gefahr, ebenfalls für einen solchen Transport ausgesucht zu werden, stieg von Tag zu Tag. Immer wenn die SS kam, hielt ich meinen Kopf gesenkt, flocht mein Seil und betete.”

Z: Demnach wollten sie nicht aus Auschwitz verlegt werden.

R: Richtig. Die Aussage des französisch-jüdischen Auschwitz-Häftlings Marc Klein, Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Straßburg, ist dem sehr ähnlich (M. Klein 1946):

“Es war immer eine unangenehme Bedrohung [von Auschwitz weg] transportiert zu werden, weil man sofort alle materiellen Vorteile verlor, die großen wie die kleinen, die man mit der Zeit in einem Lager erworben hatte. Es war eine Abfahrt ins Unbekannte, gepaart mit der Bürde der Reise und den Schwierigkeiten der neuen Umgebung in einem anderen Lager. Trotz allem, zumindest für die Juden, die immer von massiven jüdischen Vergasungen bedroht waren, konnte ein Transport manchmal ein Pfad der Rettung sein. […] Eines Tages ging ein Transport Richtung Natzweiler/Struthof ab. Ich war auf das Äußerste versucht, Teil dessen zu sein, weil mich das nach Hause ins Elsass gebracht hätte. Aber aus sicherer Quelle erfuhr ich, dass dies ein Himmelfahrtskommando sein würde, so dass ich verzichtete.”

R: Demnach kann die Bedrohung durch die Gaskammer also nicht derart wirklich gewesen sein, wenn ihn bloße Gerüchte dazu bewegten, in Auschwitz zu bleiben. Prof. Klein wird uns in einigen Augenblicken wieder begegnen. Aber zuvor habe ich eine weitere revisionistische Unverschämtheit: Was würden Sie davon halten, wenn sich herausstellte, dass Elie Wiesel tatsächlich nie in Auschwitz interniert war, dass sein ganzes Leben das eines Blenders ist, ein Fall von Identitätsbetrug?

Z: Ich würde sie wohl für geisteskrank erklären.

R: Oder Elie Wiesel, falls es wahr ist. Ich habe mich diesbezüglich selber noch nicht entschieden, aber der rastlose revisionistische Forscher Carlo Mattogno hat das Thema aufgegriffen und Behauptungen untermauert, die von Miklós Grüner gemacht wurden (Grüner 2007). Grüner ist ein ehemaliger Auschwitz-Häftling, der standfest behauptet, dass der Elie Wiesel, den die Welt kennt, nicht der gleiche ist, den er in Auschwitz gekannt hat (Mattogno 2010c-e; Routledge 2015). Bleiben Sie also am Ball. Es gibt immer wieder etwas zu lernen!

4.6.2. “Eine Oper im Holocaust”

R: Der nachfolgende Text wurde am 1. Mai 1997 in der australischen Zeitung Killoy Sentinel (New South Wales) veröffentlicht. Er spricht für sich selbst:

“Wir alle kennen den Namen Auschwitz. Die meisten könnten es als ein Todeslager für Juden bezeichnen. Viele könnten hinzufügen, dass es in Polen liegt. Viele wären sich über die Details unsicher, aber den Namen kennen sie. Auf jeden Fall können wir dem Namen nicht ausweichen.

Das übliche Bild von Auschwitz ist das einer unaufhörlichen, methodischen und zentral-geplanten Vernichtung der Juden. (Nein, nicht der jüdischen Rasse. So etwas gibt es nicht.)

Über den totalen Schrecken dieser Stätte gibt es viele Berichte, die überall vorhandene Atmosphäre des Leidens, des drohenden Todes und natürlich des Todes selbst; der unvermeidliche Tod; der massenhafte Tod. Könnte es an einem solchen Ort ein Schwimmbad für die Internierten gegeben haben? Könnte es ein soziales/erzieherisches/geistiges Zentrum gehabt haben, organisierte Diskussionsgruppen, Konzerte, Theater, einen Kinderchor, und Opernvorstellungen, alles von Häftlingen für die Häftlinge durchgeführt? Das ist natürlich unmöglich. Das könnte nicht Teil des Bildes sein, das wir alle kennen.

Und dennoch: denjenigen, die bereit sind, auch jene Bücher, Zeitschriften und Videos durchzustöbern, die die weniger gängigen Sichtweisen und Beweise aufzeigen, sind diese Behauptungen bekannt.

Das Schwimmbad kann auf einer Vielzahl von Abbildungen verschiedener Luftbilder aus der Kriegszeit gesehen werden. Die können freilich gefälscht worden sein; aber man sieht das Schwimmbad ebenso auf einem erst vor kurzem aufgenommenen Video des heutigen Lagers Auschwitz. Das Video, das ein recht überraschendes Interview mit dem Direktor des heutigen Auschwitz-Museums enthält, wurde von David Cole hergestellt.

Herr Cole ist ein amerikanischer Jude. Vielleicht ist ja auch sein Video gefälscht. Wenn aber die anderen oben erwähnten Einrichtungen bestanden, so wird auch die Existenz eines Schwimmbades plausibel.

Bezüglich Beweise für die Realität der anderen Einrichtungen lasst uns keine geringere Quelle zu Rate ziehen als die Jerusalem Post (Lokalausgabe) vom 25. Januar 1995, Seite 7.

Die mir aus Israel zugesandte Originalausgabe dieser Ausgabe liegt mir vor. Darin wird ein halbseitiger Artikel mit der Überschrift ‘Inmitten des Mordens sangen Kinder über brüderliche Liebe’ eingeleitet. ‘Der 10-jährige Daniel K. kam im Jahr 1943 in Auschwitz an. Der heutige hiesige Universitätsprofessor hält nun eine Rückschau auf eine andere Facette des Todeslagers’, so lautet die Einleitung. Und Professor K. schreibt dann:

‘Der Chorbeitrag für (Beethovens Neunte Symphonie) stammte 1943 … vom jüdischen Knabenchor von Auschwitz-Birkenau… Ich war Mitglied dieses Chors… Ich erinnere mich noch an mein erstes Engagement in Kultur, Geschichte und Musik – in diesem Lager… Im März 1944 war ich schwer an Diphtherie erkrankt und wurde daher in die Krankenbaracken verlegt. Meine Mutter bat, dass auch sie überstellt wird, um bei mir im Krankenhaus zu bleiben (Prof. K. gibt nicht an, ob dies erlaubt wurde.)… Die Krankenschwester, Doktoren und Patienten überlebten…’

Wozu Krankenschwestern, Doktoren und sogar ein Krankenhaus für Menschen, die doch dahin geschickt wurden, um ermordet zu werden? Warum wurde der Junge ernährt, gekleidet und für zwei bis drei Jahre untergebracht? Daniel K. fährt fort:

‘Einer der Jugendführer unserer Gruppe… bat, ein Erziehungszentrum für die Kinder einrichten zu dürfen. Es wurde ihm erlaubt, und in kurzer Zeit wurde das Erziehungszentrum ein geistiges und soziales Zentrum im Familienlager. (Ein Familienlager!) Es war die Seele des Lagers. Musicals, Theatervorführungen, einschließlich einer Kinderoper, wurden in diesem Zentrum vorgeführt. Es gab dort Diskussionen über verschiedene Ideologien – Zionismus, Sozialismus, Tschechischer Nationalismus… Dort war auch ein Dirigent namens Imre,… (der) einen Kinderchor aufstellte. Die Proben wurden in einer großen Waschhalle durchgeführt, wo die Akustik gut war… Im Herbst 1944 wurden große Massen an Häftlingen, die arbeitsfähig waren, nach Deutschland geschickt.’ Ende des Zitats.

Aha, ‘große Massen’ von ihnen wurden also arbeitsfähig erhalten! Ich habe hier absichtlich die üblichen Verweise auf die Vernichtung, die Gasöfen und so weiter ausgelassen; die kann man bis zur Vergasung überall um uns herum finden.

Meine Absicht ist, die zugegebene Existenz dieser Erholungseinrichtungen ins Bewusstsein zu bringen. Ihre Existenz kann nicht mehr angezweifelt werden. Ihre Existenz wirft ein neues und Gedanken anregendes Licht auf jene üblichen Geschichten, die wir alle kennen. Könnte es sein, dass Auschwitz nicht ganz jener Ort war, als der er üblicherweise beschrieben wird?”

R: Das darin beschriebene, tatsächlich augenöffnende Video von David Cole kann im Internet angeschaut bzw. heruntergeladen werden (Cole 1993). Die in dem obigen Artikel beschriebenen Erholungseinrichtungen sind auch in der normalen Literatur keineswegs so unbekannt, wie es hier dargestellt wird. Vielmehr wimmelt es in der Erlebnisliteratur und der sich damit befassenden Sekundärliteratur nur so von derartigen Berichten über Dinge, die in extremem Widerspruch zur Ansicht stehen, Auschwitz sei ein Vernichtungslager gewesen. Um es kurz zu machen, werde ich hier nur eine sehr prägnante Liste wiedergeben:[339]

Abb. 157: Häftlings-Schwimmbad im Stammlager Auschwitz mit drei Startblöcken und einem Drei-Meter-Sprungbrett im Frühjahr 2001. © Dr. Robert H. Countess

Kultur

Theater;[340] Kino, Kabarett,[341] Orchester aller Nationalitäten, Mitglieder zumeist Juden;[342] Alma Rose, Nichte des Komponisten Gustav Mahler, war Dirigentin des Frauenorchesters;[343] Ignaz Speiser als berühmter Violinist; Szymon Laks, Komponist, Violinist, Dirigent des Lagerorchesters;[344] Chöre;[345] Russisches Ballett, Italienisches Orchester.[346]

Sport und Freizeit

Sportplatz; Fußballspiele zwischen SS-Soldaten und Häftlingsfunktionären;[347] Kinderspielplatz, Tischtennis;[348] Kindergarten, Schule für Juden aus Theresienstadt;[349] Grünflächen für Häftlinge zum Ausruhen, Blumenbeete;[350] Schwimmbad, Wasserball;341 Sauna;[351] Bordell.[352]

Kontakt von und zur Außenwelt

Abschicken und Empfangen von Briefen;[353] Paketempfang durch Juden;[354] 50.000 Pakete für Juden;[355] ein Paket monatlich für Juden;[356] Entlassungen;[357] Häftlinge arbeiteten mit britischen Kriegsgefangenen und polnischen Zivilisten zusammen, die Post und Dokumente schmuggelten;[358] Häftlinge mit Sonderausweis verließen Lager ohne Bewachung;[359] gute Fluchtchancen, 90% erfolgreich;[360] Besuch durch Kommission des Internationalen Roten Kreuzes im September 1944;[361] Hören alliierter Radiosender.[362]

Bürokratie

Sozialabteilung beantwortete Anfragen von außen, half in juristischen Fragen, in Erbfällen, bei Geburten, Hochzeiten, Todesfällen und der Freigabe des Eigentums Verstorbener an Verwandte;[363] Lagerverwaltung berichtet jeden unnatürlichen Todesfall an den Staatsanwalt;[364] 30 Unterschriften nötig für Sterbeurkunde;[365] Urnenlager, Überreste Verstorbener wurden an Verwandte gesandt;[366] Sterbeurkunde für Verwandte in der Tschechei.[367]

Arbeit und Familie

Harmonie zwischen “arischen” sowie jüdischen Kollegen und vorgesetzten Kollegen;[368] Frauenarbeitslager mit Nähraum und Webmühle;[369] nur ein Bruchteil der Insassen arbeite, im Mai 1944 waren 11.331 arbeitsunfähig;[370] Familienlager für Zigeuner;[371] Häftlinge tragen Zivilkleidung und lange Haare, viele Geburten im Lager;[372] Kinderblock für Weisen;[373] Familienlager für Juden aus Theresienstadt.[374]

Essen und Gesundheit

Häftlingskantine;353 Häftlingskrankenhaus mit einigen hundert Betten;[375] Krankenbücher;[376] Erholung für zukünftige Arbeit;[377] doppelte Essensrationen, Operationsraum, Röntgenausrüstung;[378] Zahnarztpraxis;[379] bettlägerige Frau mit Nervenkrankheit gut umsorgt, sagte nach Krieg aus;[380] Fleckfieberepidemie im Sommer 1942: mehr als 200 Todesfälle täglich, auch unter Zivilisten und SS-Leuten, SS-Arzt Dr. Schwela fiel Seuche zum Opfer;[381] angemessenes Essen für Häftlinge;[382] 1.800 kcal täglich;[383] Fremdarbeiter bekommen bei harter Arbeit bis zu 4.000 kcal, mehr als ein deutscher Ingenieur; 4.800 kranke und transportunfähige Häftlinge bleiben in Auschwitz unter der Aufsicht eines Arztes;[384] Häftlinge widersetzen sich der Verlegung in andere Lager.[385]

R: Obwohl diese Liste der allgemeinen Vorstellung über Auschwitz radikal widerspricht, so passt sie doch zu den anderen Beweisen, von denen wir während dieser Vorlesungen erfahren haben.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben über die verblüffenden Eingeständnisse ehemaliger Auschwitz-Häftlinge, lassen Sie mich zitieren, was der ehemalige Häftling Marc Klein, Professor an der medizinischen Fakultät in Straßburg, in seinen Erinnerungen unter der Überschrift “Auschwitz I Stammlager” schrieb:[386]

“An Sonn- und Feiertagen, wenn die meisten Kommandos Freizeit hatten, waren die Arbeitsstunden anders. Der Antrittsappell war gegen Mittag; am Abend erholte man sich oder widmete sich einer Auswahl sportlicher oder kultureller Betätigung. Fußball-, Basketball- und Wasserballspiele (im Freibad, das innerhalb des Lagers von Häftlingen gebaut worden war) zogen die Zuschauermassen an. Es sei angemerkt, dass nur die sehr fitten und wohlernährten, die von harter Arbeit ausgenommen waren, sich solchen Spielen hingeben konnten, die den lebhaftesten Applaus der Masse der anderen Häftlinge auf sich zogen.”

R: Derartige Darstellungen sind in der Erlebnisliteratur freilich nicht dominant. Sie werden immer nur nebenbei erwähnt, neben den bekannten Schrecken und Gräueln. Erst, wenn man diese Dinge bewusst sucht und sie zusammenträgt und auflistet, wird einem bewusst, welch paradoxes Bild diese Zeitzeugen von Auschwitz zeichnen – und beileibe nicht nur von Auschwitz. Dies sollte jedem von uns wahrlich “Gedanken anregend” sein. Eine konsequente Analyse der sich inzwischen schier unendlich ausdehnenden Zeitzeugenberichte unter diesem Blickwinkel ist erst noch zu erstellen. Wer wagt sich an diese undankbare Aufgabe heran?

Z: Wollen Sie damit sagen, dass es den Häftlingen in Auschwitz etwa gut ging?

R: Nein, das sage ich damit durchaus nicht. Die in der normalen Literatur verbürgte Existenz solcher positiven Seiten des Lagers Auschwitz sagt nur in zweiter Linie etwas über den seelischen und körperlichen Zustand der Gefangenen aus. Man kann diese belegten und unbestrittenen Dinge aber nicht deswegen verteufeln oder verschweigen, nur weil sie einem nicht in den Kram passen. Sie können sich aus diesen Dingen Ihren eigenen Reim machen. Aus Platzgründen muss ich mich in diesen Vorlesungen aber weitgehend auf die Massenvernichtungsproblematik beschränken, weshalb ich hier nicht näher auf das Wohl oder Wehe der nichtgemordeten Gefangenen eingehen kann.

Tatsache ist, dass die allermeisten Aussagen von Zeugen sowohl Wahres als auch Unwahres enthalten. Niemand hat das perfekte Gedächtnis, und nicht jeder ist ein Moralapostel. Das Glaubhafte vom Unglaubhaften zu trennen, ist eine Kunst, die bezüglich Holocaust-Zeugnissen völlig in Vergessenheit geriet.

4.6.3. Aussagensplitter aus den Auschwitz-Akten

R: Zum Abschluss dieser vierten Vorlesung darf ich hier einige Auszüge von Zeugenaussagen anführen, die ich für glaubhaft halte, und zwar vor allem deshalb, weil ich keinen Grund erkennen kann, warum vormalige Häftlinge Entlastendes erfinden sollten bzw. welcher äußere Einfluss derartige entlastende Aussagen “erzeugen” könnte.

Z: Na, einige Häftlinge hätten sich von Organisationen ehemaliger SS-Leute bedroht fühlen können oder gar vor der deutschen Staatsgewalt.

R: Dass die deutsche Staatsgewalt eine Gefahr für Häftlinge gewesen wäre, die gegen SS-Leute etwas Belastendes ausführten, kann objektiv ausgeschlossen werden. Wenn, dann wäre höchstens das Gegenteil der Fall gewesen, dass also Zeugen in Schwierigkeiten gerieten, weil sie über ihre vormaligen SS-Wächter entlastend aussagten. Auch das Verhalten der Häftlinge und Häftlingsorganisationen weist nicht darauf hin, dass diese die deutschen Behörden in irgendeiner Weise als Bedrohung auffassten.

Und was eine potentielle Bedrohung damaliger Häftlinge durch SS-Organisationen angeht, so halte ich das für einen schlechten Witz. Ehemalige SS-Leute waren und sind seit 1945 ja weltweit so etwas wie Freiwild ohne jeden rechtlichen Schutz. Da gibt es keinerlei Organisation von irgendwelchem Einfluss. Ganz im Gegensatz dazu stehen die äußerst einflussreichen und gut organisierten Häftlingsorganisationen.

Doch nun zu meinen Auszügen glaubhafter Aussagen ehemaliger Häftlinge. Nicht alle Angaben dieser Häftlinge halte ich unbedingt für glaubhaft, was ich anderswo dargelegt habe (Rudolf 2002a&c,2003c-e; 2004b-d), jedoch möchte ich mich hier auf die glaubhaften Aspekte beschränken.

Ich hatte zuvor schon die Ausführungen Maryla Rosenthals erwähnt und analysiert. Trotz des massiven Drucks ihrer Umwelt blieb sie beharrlich dabei, dass sie sich bezüglich ihrer Zeit in Auschwitz an nichts Grausames erinnern könne (vgl. ab S. 388). Ich hatte ebenfalls auf die aufrichtige Aussage des vormaligen Häftlings Jakob Lewinski über das Zwangsarbeitslager Auschwitz-Monowitz hingewiesen (vgl. S. 187) sowie auf die Aussage von Emil Behr, der damals in Auschwitz ein Elektrikerkollege Adolf Rögners war, jedoch nichts von dem bestätigen kann, was der Berufslügner Rögner in die Welt gesetzt hat (vgl. S. 409).

4.6.3.1. Artur Hartmann

R: Hartmann zog sich gleich bei Einlieferung eine Fußverletzung zu, weswegen er zum Kartoffelschälen abkommandiert wurde, wo seiner Erinnerung nach viele der kranken und arbeitsunfähigen Häftlinge eingesetzt wurden – ganz im Gegensatz zum herkömmlichen Klischee, wonach derartige Häftlinge vergast worden sein sollen. Jede Woche wurden die wieder Arbeitsfähigen aussortiert und zu anderen Arbeiten abgestellt. Er weiß von einem SS-Mann zu berichten, der Häftlinge misshandelt hat, deswegen und wegen anderer Verbrechen aber später hingerichtet worden sei. Ansonsten sei er vom KL-Personal nicht weiter misshandelt worden (Staatsanwaltschaft… 1959; Bd. 1, S. 132; alle nachfolgenden Bandnummern und Seitenangaben beziehen sich darauf).

4.6.3.2. Henryk Bartoszewicz

R: Bartoszewicz war in Auschwitz u.a. in der Gerberei eingesetzt. Er wurde wegen seiner Mitgliedschaft zu den Lagerpartisanen verhört und mit Fußtritten misshandelt, von schwerwiegenderen Folterungen jedoch berichtet er nichts (Bd. 2, S. 223ff.).

4.6.3.3. Aleksander Gorecki

R: Gorecki berichtet über einen Häftling, der gerade eine Operation an der Blase hinter sich hatte und eine weitere Operation an der Prostata vor sich hatte. Interessant ist die kaum abzuwertende Tatsache, dass Häftlinge in Auschwitz Operationen unterzogen wurden, um sie bei Gesundheit zu halten bzw. ihre Gesundheit wieder herzustellen (Bd. 2, S. 226).

4.6.3.4. Adolf Rögner

R: Auch die Aussage Rögners ist nicht völlig erlogen, so zum Beispiel, wenn er bezüglich seines Aufenthalts im KL Dachau berichtet, er sei dort im Mai 1943 im Krankenhaus derart behandelt worden, dass er später wieder arbeitseinsatzfähig gewesen sei (Bd. 2, S. 250).

4.6.3.5 Konrad Lang

R: Lang saß zwischen 1940 und 1945 in Auschwitz ein und war 1943 Oberkapo im Betrieb Deutsche Ausrüstungswerke, wo ihm etwa 2.000 Häftlinge unterstanden. Er gibt an, mit Boger nur einmal im Zusammenhang mit einer angeblich versuchten Sabotagehandlung zu tun gehabt zu haben. Der vernehmende Beamte fasste Langs Aussage zusammen:

“Nur gesprächsweise will Lang gehört haben, daß Boger ‘sehr scharf’ gewesen sei und daß die Häftlinge vor ihm Angst gehabt hätten. Über Tötungen oder Erschießungen von Häftlingen durch Boger oder in dessen Auftrag hat Lang angeblich nie etwas gehört.”

R: Offenbar befand sich Lang recht weit oben in der Häftlingshierarchie des Lagers, wo er sowohl mit vielen Häftlingen als auch mit vielen Verantwortlichen des Lagers zusammengekommen sein muss. Umso erstaunlicher ist, dass gerade er nichts von Morden Wilhelm Bogers weiß.

Z: Vielleicht hatte Lang ja selbst Dreck am Stecken wegen seiner Kollaboration mit den Deutschen. Womöglich hat er seine untergebenen Häftlinge malträtiert.

R: Ausschließen kann man das zwar nicht, aber das hieße, dass er erpressbar gewesen wäre, weshalb man wohl vermuten kann, dass er alles getan hätte, um nicht den Unmut der Häftlingsorganisationen zu erregen, sprich: er hätte gegen Boger ausgesagt, auch wenn es nicht wahr war. Diese Taktik zur Vertuschung der eigenen Vergehen wurde ja z.B. von Eugen Kogon angewendete, wie ich bereits ausführte (vgl. S. 64). Aber Lang belastet Boger nicht. Außer Wahrheitsliebe fällt mir kein Beweggrund ein, warum Lang seine Aussage so und nicht anders hätte machen sollen (Bd. 2, S. 279f.).

4.6.3.6. Moritz Salomon

R: Salomon gibt an, er sei von Boger derart schwer misshandelt worden, dass er anschließend wegen Arbeitsunfähigkeit “zur ‘Vergasung’ reif war”. Allerdings geschieht das “Wunder”, dass Salomon ins Revier kommt und dort wieder hochgepäppelt wird (Bd. 2, S. 283).

4.6.3.7. Jakob Fries

R: Wie Rögner, so saß auch Jakob Fries als Berufsverbrecher in Auschwitz ein. Sogar während seiner Vernehmung saß er gerade eine Haftstrafe von 14 Jahren ab. Fries war in Auschwitz Arbeitsdienstführer für die gesamten Arbeitskommandos der Häftlinge im Stammlager Auschwitz gewesen. Zu den angeblichen Verbrechen führte Fries laut seinem Vernehmer aus (Bd. 3, S. 437R):

“In Auschwitz habe er nichts von Erschießungen gesehen oder gehört. […] Er erinnere sich lediglich daran, daß in Auschwitz Erschießungen von Häftlingen durch Wachposten erfolgt seien, die versucht hätten, über den Zaun zu klettern. Auch von sonstigen Verbrechen gegen Häftlinge will er nichts gehört haben. Erst nach 1945 habe er durch Presse-Mitteilungen zur Kenntnis genommen, was in Auschwitz und insbesondere in Birkenau vorgegangen sei.”

R: Hier haben wir einen Zeugen, der entweder genau zwischen dem unterscheiden konnte, was er selbst erlebt hatte, und dem, was er lediglich von anderen bzw. nach dem Krieg erfahren hatte, oder aber einen Zeugen, der mit den Deutschen Kollaborierte bei der Organisation der Zwangsarbeit und der deshalb seine Aussage aus taktischen Gründen anpasste, um sich nicht selbst zu belasten.

Z: Aber ich dachte, ehemalige Häftlinge seien nicht strafverfolgt worden?

R: Selbstverständlich wurden sie strafverfolgt, insbesondere wenn sie die Legende nicht unterstützten und sich unter den anderen Häftlingen Feinde gemacht hatten. Man nehme das Beispiel von Emil Bednarek. Es war in Auschwitz inhaftiert worden aufgrund seiner Zugehörigkeit zur polnischen Untergrundbewegung. Während seiner Tätigkeit als Häftlingsaufseher der Strafkommandos von Auschwitz soll er 14 andere Häftlinge ermordet haben, wofür er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde (vgl. Sagel-Grande et al. 1979). Ich darf daran erinnern, dass die einflussreichen und gut organisierten Vereinigungen ehemaliger Häftlinge, wie die VVN, ihre vormaligen Mithäftlinge gleich nach dem Kriege massiv unter Druck setzten – einschließlich Drohungen und Einschüchterungen (Oscar 1950, S. 85.; siehe S. 439). Für diese Organisationen war es ein Kinderspiel, gegen nicht kooperationswillige ehemalige Häftlinge irgendwelche Beschuldigungen zusammenzubrauen. In den westlichen Gesellschaften waren diese Häftlingsorganisationen die wahre und einzige Bedrohung für vormalige Häftlinge. Wir können daher erwarten, dass viele ehemalige Häftlinge ihre Aussagen dementsprechend anpassten.

Wenn Jakob Fries seine Aussage also überhaupt an etwas anpasste, so hätte er es auf eine Weise getan, die vermieden hätte, dass er sich den Unmut von Häftlingsorganisationen und Ermittlern zuzog. Es ist daher wahrscheinlicher, dass er die Legende gestützt hätte, falls er Dreck am Stecken hatte. Aber trotz der sich daraus ergebenden Gefahr für sich selbst hat er die Legende nicht gestützt.

Wir können auch Fries ‘ Behauptung zurückweisen, er habe nichts von dem erfahren, was in Auschwitz vor sich gegangen sein soll, zumal er als direkten Vorgesetzten Hauptsturmführer Aumeier über sich hatte, den Schutzhaftlagerführer und stellvertretenden Kommandanten von Auschwitz.

4.6.3.8. Alfred Korn

R: Alfred Korn wurde anfangs im Lager Plazow festgehalten, in dem er zunächst viele Freiheiten genoss, da Plazow erst ab 1943 ein geschlossenes Lager war. Er meldete sich Ende 1943 freiwillig nach Auschwitz, wo er von den SS-Aufsehern anständig behandelt wurde. Er sei einmal verhört worden, was jedoch keine Konsequenzen gehabt habe. Er wisse zwar allgemein von Grausamkeiten aus Lagergesprächen, könne jedoch keine näheren Angaben machen. Die einzige konkrete Erinnerung, die Korn an Gräuel haben will, bezieht sich auf eine angebliche Vergasung im November 1944, zu einem Zeitpunkt also, als nach offizieller Geschichtsschreibung sämtliche Vernichtungseinrichtungen bereits außer Dienst waren und abgebaut wurden (Bd. 3, S. 571-576).

4.6.3.9. Otto Locke 

R: Otto Locke berichtet, wie er von Boger misshandelt worden sei. Anschließend habe er viele Wochen im Häftlingslazarett verbrachte, einerseits wegen eines Leidens, dass er sich im Strafbunker zugezogen habe, andererseits wegen Fleckfiebers (Bd. 3, S. 578-584). Locke berichtet auch, dass sich Boger ab Frühjahr 1943 auf Anordnung des Lagerkommandanten Liebehenschel hin anständig verhalten habe, denn es sei angeordnet worden, dass Häftlinge nicht geschlagen werden dürften. Den schlechten Ruf Bogers führt er auf die zeitweise Anwendung von Schlägen bei Verhören zurück. Locke weigerte sich, gegen Boger Strafanzeige zu erstatten.

4.6.3.10. Rajzla Sadowska

R: Frau Sadowska hatte sich als Häftling in Auschwitz bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass sie nicht mehr arbeitsfähig war. Sie berichtete (Bd. 5, S. 657, 676, 678f.):

“Da ich doch nun nicht mehr arbeitsfähig war, hatte ich Angst, daß ich vergast werden würde. Es war inzwischen allgemein bekannt geworden, daß alle nicht Arbeitsfähigen vergast wurden.”

R: Sie wurde daher assortiert und – nein, nicht etwa vergast, wie sie und andere Häftlinge befürchteten, sondern ins Lagerkrankenhaus eingewiesen, wo sie gesund gepflegt wurde. Nach sieben Tagen wurde sie erneut aussortiert, diesmal vom berüchtigten Dr. Mengele. Dieser soll dann an Frau Sadowska verschiedene mitunter sehr schmerzhafte Versuche durchgeführt haben. Obwohl sie danach ein menschliches Wrack gewesen sein will, wurde sie anschließend als jemand, der weder für Arbeiten noch als “Versuchskaninchen” tauglich war – nein, nicht vergast, sondern wiederum gesundgepflegt (ebd., S. 684).

Man beachte, was hier vor sich ging: Eine jüdische Gefangene in Auschwitz hatte einen schweren Unfall und wurde ins Krankenhaus geschickt, wo sie eine Woche lang gut behandelt wurde. Sodann wurde sie von einem SS-Arzt operiert, wonach man ihr erlaubte, wieder völlig gesund zu werden. Dies zeigt deutlich, dass die SS alles tat – einschließlich Operationen –, um die Gesundheit dieser Frau wiederherzustellen, damit sie wieder arbeitsfähig wurde. Aber in ihrer Nachkriegsaussage versuchte Frau Sadowska, ihr positives Erlebnis in Auschwitz auf den Kopf zu stellen. Man beachte zudem, dass der Beamte, der sie 1959 vernahm, noch nicht einmal versuchte herauszufinden, welche Experimente (=Operationen) man mit ihr gemacht hatte. Dies beweist erneut die gutmütige Naivität dieser Vernehmer.

Dass Frau Sadowskas Erlebnisse in Deutschland während des Krieges so schrecklich nicht gewesen sein können, ergibt sich aus der Tatsache, dass sie es bei Kriegsende vorzog, sich letztlich ausgerechnet in Deutschland niederzulassen, da sie das Klima in Israel nicht vertrug.

In das gleiche Schema passt eine “Selektion”, die Frau Sadowska gleich zu Anfang ihrer Einlieferung ins Lager erlebt haben will: Drei Monate hielt man Frau Sadowska und alle anderen Häftlinge, die mit ihrem Transport neu ins Lager gekommen waren, in Quarantäne fest. Nachdem dieser Aufwand von der SS geleistet worden war, um sicherzustellen, dass alle Gefangenen gesund waren, wurden alle arbeitsunfähigen Frauen aussortiert, in andere Baracken verlegt und sodann per LKW abtransportiert, wobei die Damen ein “letztes Lied” gesungen haben sollen.

Z: Woher wusste sie den, dass dies deren letztes Lied war?

R: Sie wusste es freilich nicht. Aus der Tatsache, dass sie die Frauen nicht wieder sah, schlussfolgerte sie lediglich, dass diese Frauen getötet wurden. Wenn die Arbeitsunfähigen aber tatsächlich zur Tötung vorgesehen gewesen wären, dann hätte man es sich freilich erspart, sie erst noch drei Monate nutzlos durch die Quarantänezeit zu füttern.

4.6.3.11. Hugo Breiden

R: Ähnlich paradox ist eine Aussage von Hugo Breiden, der während seiner zweiten Vernehmung behauptete, einem elfjährigen jüdischen Jungen – der entgegen der herrschenden Auffassung trotz seines geringen Alters bei Einlieferung in das Lager offenbar nicht vergast wurde – sei ermöglicht worden, eine Fleckfiebererkrankung auszuheilen, nur um danach doch aussortiert zu werden – angeblich für eine tödliche Injektion. Das letztendliche Schicksal des Jungen kennt Breiden freilich nur vom Hörensagen (Bd. 5, S. 701).

4.6.3.12. Erwin Valentin

R: Auch die Ausführungen des Häftlings Valentin weisen einige vielsagende Widersprüche auf. So führt er aus, aufgrund seiner Strafanzeige sei Stülpnagel, Leiter des Arbeitslagers Neutomischel, in dem Valentin anfangs einsaß, wegen Lebensmittelunterschlagung zu 1½ Jahren Zuchthaus verurteilt worden, die er im KL Stutthof abgesessen habe (Bd. 6, S. 841-843, 847f.).

Z: Lebensmitteldiebe wurden also bestraft, Mörder aber nicht?

R: So will man uns glauben machen. Valentin behauptet ferner, schließlich wegen seiner nicht enden wollenden Beschwerden nach Auschwitz versetzt worden zu sein, wo er an einer Lungenentzündung erkrankt sei.

Z: Er hat sich freiwillig nach Auschwitz versetzen lassen?

R: Ja.

Z: Demnach kann der Ruf von Auschwitz damals so schlecht nicht gewesen sein.

R: Offenbar nicht seiner damaligen Ansicht nach zu urteilen. Im dortigen Krankenrevier habe man ihn als Arzt und Chirurg gesundgepflegt, anstatt ihn wie die anderen Kranken, so behauptet er, auszusortieren und zu vergasen. Er berichtet ferner, dass er als Saalarzt im Block 9 des Krankenreviers unter Dr. Hans Münch tätig war, wo zeitweilig bis zu 1.000 vor allem an Fleckfieber und Ruhr erkrankte Häftlinge gepflegt wurden. Das passt freilich nicht zu seiner Behauptung, schwerkranke Häftlinge seien aussortiert und vergast worden. Valentin macht über diese angeblichen Selektionen und Vergasungen allerdings keine weiteren Angaben, so dass man vermuten muss, dass seine Ansichten über Vergasungen von Nachkriegseindrücken herrühren.

Über Untaten Bogers weiß Valentin nur aus Gerüchten. Seine eigene Erfahrung sieht wie folgt aus:

[…] ich wurde von Boger – zum ersten Male als Häftling in Auschwitz – mit ‘Sie’ angeredet.”

R: Und auch seine eigenen Erfahrungen als Mediziner sind nur positiv, denn über seinen vorgesetzten SS-Arzt kann er “nichts Nachteiliges sagen”.

Was Valentin über Massentötungen weiß, weiß er allerdings nur vom Hörensagen, wie er selbst zugibt (Bd. 6, S. 862-867; hier Nachtrag vom 16.5.1945):

“Alles was über die Vorgänge bei der Vergasung bezw. Verbrennung der unglücklichen Opfer berichtet wird, ist zum allergrößten Teil auf ‘Gehörtes’ zurückzuführen.”

4.6.3.13. Walter Mosbach

R: In sich widersprüchlich ist auch die Aussage von Walter Mosbach, der dies aber erkennt und gleich eine Erklärung anbietet (Bd. 6, S. 931):

“Ich möchte Dr. Fischer in zwei Personen spalten: als Arzt war er korrekt, auch für die Häftlinge eingestellt, als SS-Angehöriger schickte er z.B. Häftlinge, die er vor 1/4 Stunde gut behandelt und in Schutz genommen hatte gegenüber den Häftlingsärzten, bei den Selektionen in die Gaskammer.”

Z: Demnach war dieser SS-Arzt in der Regel netter zu den Häftlingen als die unter den Häftlingen rekrutierten Ärzte.

R: Richtig. Dies ist ein klares Paradox: Der nette SS-Arzt Fischer, der seine geliebten Häftlingspatienten mit einem warmen Lächeln in die Gaskammer schickt. Mosbachs Aussage verliert freilich dann ihre Paradoxität, wenn man nur die letzten drei Wörter streicht, also davon ausgeht, dass Fischer überzeugt war, die Aussortierung würde den Häftling nicht in eine Gaskammer führen sondern an einen anderen harmlosen Ort, wie etwa die Einweisung ins Häftlingskrankenhaus oder die Zuweisung zu bestimmten Tätigkeiten. Nebenbei sei erwähnt, dass Horst Fischer laut der offiziellen Dienstaltersliste der Waffen SS zu jener Zeit lediglich ein Sanitäter war (B. Meyer 1987). Er war daher gar nicht befugt, irgendwelche weitreichenden Entscheidungen zu treffen.

4.6.3.14. Max Willner

R: Einen ähnlichen inneren Widerspruch baut ein anderer Ex-Häftling, Max Willner, unbemerkt in seine Aussage ein. Zunächst berichtet er, wie er wegen Fleckfieberverdachts aussortiert und in den Krankenabschnitt des Lagers Birkenau verlegt wurde, wo er gesundgepflegt wurde, obwohl er doch ein arbeitsunfähiger Jude war. Eine Seite später jedoch erzählt er, wie Häftlinge im Lager Birkenau wegen Krankheiten aussortiert wurden, diesmal aber angeblich, um in den Gaskammern zu sterben – über die er nichts zu berichten weiß, wie er sich überhaupt eigentlich an gar nichts konkret erinnert, aber da weiß er Abhilfe (Bd. 6, S. 934f.):

[…] an konkrete Fälle kann ich mich heute bei dem besten Willen nicht mehr erinnern. Ich will mich bemühen, mit weiteren hier ansässigen ehemaligen Auschwitz-Häftlingen in Kürze zusammenzusitzen, um mit ihnen alles durchzusprechen und Erkenntnisse der zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg – Herrn Oberstaatsanwalt Schüler [sic] – ausführlich mitteilen”

R: Womit belegt ist, dass Zeugen schon Jahre vor der Eröffnung des Hauptverfahrens systematische Aussage-Absprachen durchführten unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft. Aber Willner ist zumindest ehrlich.

4.6.3.15. Wilhelm Dibowski

R: Der wegen seiner KPD-Mitgliedschaft zwischen Winter 1941/1942 und Februar 1943 in Birkenau einsitzende Dibowski weiß zwar über Massenvernichtungen zu berichten (Bd. 7, S. 1007-1013), jedoch ist sein Aussage gespickt mit Redewendungen wie “unter den Häftlingen wurde danach erzählt”, “später hat man gesprochen”, “weiß ich aus eigenem Erleben nicht”, “ich habe gehört”, “selbst nie gesehen”, “weiß ich nicht” “er soll sich gebrüstet haben”, “durch polnische Häftlinge […] war […] bekannt geworden”, “diese beiden […] haben mir erzählt”, “über Selektionen kann ich nichts angeben”, “ich weiß auch nur von Hörensagen” “ich kenne keinen”, “aus einem Buch weiß ich den Namen Mengele“, “weiß ich aber nicht”, “sagt mir nichts”, “es war im Lager bekannt”, “Näheres darüber kann ich allerdings nicht aussagen”, “auch hierüber kann ich keine näheren Angaben machen”.

Z: Dass solche Zeugen überhaupt ernst genommen werden…

R: Doch eines weiß Dibowski wenigstens mit Bestimmtheit (siehe Abb. 158):

“Über die großen Vergasungen in Birkenau kann ich nichts aussagen, da diese m. Erachtens, da diese erst nach meiner Zeit in Auschwitz durchgeführt wurden.”

Z: Aber die Massenvernichtung soll doch seit Frühjahr 1942 in Birkenau in den Bunkern stattgefunden haben, mit Zigtausenden von Juden als Opfern und gigantischen rauchenden und feuerspeienden Scheiterhaufen in riesigen Gruben!

R: Man füge dieser Unglaubhaftigkeit hinzu, dass dieser Zeuge zudem beim Aufbau des Lagers Birkenau beschäftigt war, also genau wissen musste, was dort vor sich ging. Aber bei allem, was er vom Hörensagen nicht wirklich wusste, dieses wusste er mit Bestimmtheit: es gab damals keine “großen Vergasungen”.

Z: Halleluja!

R: Wie fürchterlich die SS in Auschwitz war, erkennt man an folgenden Passagen von Dibowskis Aussage:

“Ich kannte noch den Oscha. [korrekt: Stubaf.] Bischof, der bei der Bauleitung war. […] Bischof hat nach 1945 in Essen gewohnt, und ich [habe] ihn selbst einmal in Essen in seiner Wohnung aufgesucht. Ich besuchte ihn im Jahr 1950 und er wohnte damals in Essen, Klappstr. 78. Später verzog er nach Essen-Steele. […] Ich habe einen Nachbarn, der bei der SS-Wachmannschaft im KZ-Auschwitz war. […] ich kann über ihn nichts Schlechtes sagen, im Gegenteil, ich kann nur Gutes über ihn sagen.”

Abb. 158: Wilhelm Dibowski weiß von nix… (Akten, S. 1011)

R: Karl Bischoff war der Leiter der Zentralbauleitung von Auschwitz, unter dessen Regie auch die großen Vernichtungsstätten errichtet worden wären, wenn es sie denn gegeben hätte. Und da Dibowski beim Aufbau des Lagers beschäftigt war, war Bischoff damals sein Vorgesetzter.

Z: Mit dem er offenbar sogar noch nach dem Kriege auf gutem Fuße stand, wie auch mit einem seiner damaligen Bewacher.

R: Ja, was beweist, dass jeder SS-Mann ein schrecklicher Verbrecher gewesen sein muss.

4.6.3.16. Hans Röhrig

R: Auch Röhrig saß als Kommunist wegen Hochverrats seit 1936 hinter Gittern und wurde Anfang 1942 nach Birkenau verlegt. Röhrig berichtet, wie einmal ein Wachmann, der einen Häftling ohne Grund erschossen hatte, von der SS verhaftet und abgeführt wurde (Bd. 7, S. 1127, 1129).

Z: Willkürliche Tötungen wurden also durchaus strafverfolgt!

R: Genau. Tatsache ist, dass es damals einen Befehl der SS gab, der Misshandlungen von Häftlingen unter schwerer Strafandrohung verbot.[387] Inwiefern dieser Befehl beachtet wurde, und ob SS-Männer, die gegen ihn verstießen, konsequent bestraft wurden, ist freilich eine andere Frage.

Im Juni 1942 wurde Röhrig wegen einer Fleckfieberinfektion arbeitsunfähig, so dass er aussortiert wurde und in – nein, nicht in die Gaskammer, sondern in das Krankenhaus des Stammlagers geschickt wurde, wo er seine Erkrankung bis zum August 1942 dank der medizinischen Versorgung der SS auskurieren konnte.

Damit beende ich meine Beispiel aus den ersten sieben Bänden der Untersuchungsakten zum Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1964/65. Da diese Auszüge dem Dogma widersprechen, werden Sie darüber wohl nie etwas in den Massenmedien hören oder in der orthodoxen Literatur lesen.

Es gibt alles in allem 77 Untersuchungsakten zu diesem Prozess, so dass noch zehnmal so viel Material auf eine kritische Auswertung wartet…


Anmerkungen

[258] Für eine Gegenmeinung vgl. Shermer 1994; 1997, S. 211-241
[259] PS-2233, IMT, Bd. 29, S. 502f.
[260] PS-1919, IMT, Bd. 29, S. 110-173, hier S. 145f.; Bd. 3, S. 500f.; ein kurzer Tonauschnitt der Rede befindet sich online www.vho.org/VffG/1997/4/Himmler041043_2.wav.
[261] Punkt 4 des Programms: “Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtsnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.”
[262] Für eine Liste siehe www.worldfuturefund.org/wffmaster/Reading/Germany/Himmlerspeeches.htm
[263] Siehe Irvings Aussage während des Zündel-Verfahren 1988, Kulaszka 1992, S. 369, 405f. Das endgültige Typoskript in großen Lettern enthält diese Unstimmigkeiten nicht, jedoch fehlen dort auffälligerweise die Seiten vor und direkt nach dieser ominösen Passage (S. 62 & 68 des Dokuments); siehe http://nuremberg.law.harvard.edu/php/pflip.php?caseid=HLSL_NMT01&docnum=3791&numpages=189&startpage=33.
[264] In einer Rede am 16.12.1943 vor den Befehlshabern der deutschen Kriegsmarine; Smith/Peterson 1974, S. 201; vgl. www.de.wikipedia.org/wiki/Posener_Reden für eine Zusammenfassung.
[265] Loftus 1994, 1997f., 2003; Rudolf 1998a; Reeves 2001; Schneider 2001; vgl. www.youtube.com/watch?v=eZlPzSeUDDw
[266] Vgl. Bjorklund 2000; Campbell 1998; Dineen 1996; Goldstein/Farmer 1993; Loftus/Doyle 1997; Ofshe 1996; Pendergrast/Gavigan 1996; Wells/Loftus 1984.
[267] Diverse nach dem Krieg von “Überlebenden” veröffentlichte Zeitungen, die regelmäßig zu belastenden Aussagen gegen verhaftete oder angeklagte deutsche Beamte aufriefen; in diesem Fall bezieht sich Zuroff auf einen Artikel über die in verschiedenen Zeitungen gemeldete angebliche Verhaftung von Mengele Anfang 1947 (siehe bei Zuroff für Details).
[268] Vernehmungsprotokoll der Maryla Rosenthal vom 21. und 22.2.1959, Staatsanwaltschaft… 1959; Bd. 4, S., 507-515: vgl. detaillierter Rudolf 2003e, S. 465-470.
[269] So z.B. den damals in Auschwitz eingesetzten SS-Mann Oskar Gröning, der im Jahr 2005 im Alter von 83 Jahren anläßlich der 60. Wiederkehr der Eroberung von Auschwitz durch die Rote Armee interviewt wurde: “The Nazi’s testimony”, The Guardian, 10.1.2005; vgl. auch die Fernsehserie “Auschwitz…” 2005; Vehlewald 2005; Geyer 2005.
[270] Vgl. Newsweek, 21.11.1994; Stuttgarter Zeitung, 28.12.1994; New York Times, 7.1.1996; Geschichte mit Pfiff, 11/96, S. 37; Welt am Sonntag, 17.11.1996.
[271] Vgl. den Fall von Jakob Freimark, in: Gauss 1994, S. 111-139.
[272] Vgl. die 26 Mio. Opferzahl am Anfang dieses Buches, S. 19; der französische Regierungspropagandist Aroneanu (1945) gab seine Gesamtopferzahl ebenfalls mit 26 Million an, S. 197.
[273] Aus Angst vor Ausgrenzung und Stigmatisierung weigert sich zudem der Verleger, darüber nähere Auskünfte zu geben.
[274] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.10.2003, S. L 37; vgl. Mattogno 2004a, S. 24-37.
[275] Vgl. Bäcker 1998, Fn 26, 29, S. 128f. Weitere Verweise ebenda. Zu den Meldungen des polnischen Untergrundes über Auschwitz vgl. Aynat 2004.
[276] Dabei handelt es sich um einen Auszug eines Manuskripts von B. Baums “Bericht über die Tätigkeit der KP im Konzentrationslager Auschwitz” vom Juni 1945 bei Wien, im Nachlaß Hermann Langbeins im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, Wien.
[277] Bez. Rögner vgl. Rudolf 2002a&c; 2003c; 2004b, S. 115.
[278] District Court… 1985, S. 315, 326, 407; mehr Rauch: 344, 347; mehr Flammen: 402-404. Vgl. Hoffmann II 1995, S. 45-47.
[279] District Court… 1985, S. 445: “F. Nun, ich legen Ihnen nahe […] dass Krematorien für menschliche Leichen […] überhaupt keinen Rauch erzeugen. Bestreiten Sie das?

 

 A. Ich weiß nicht, ob ich auf Sie gehört hätte. Zur gleichen Zeit, als ich auf andere Leute gehört habe, womöglich hätte ich Ihrer Version mehr Glauben geschenkt als deren Fassung, aber damals akzeptierte ich deren Fassung.”

[280] District Court… 1985, S. 1244-1643, hier S. 1447, 1636 (www.vho.org/aaargh/engl/vrba1.html); vgl. Hoffmann II 1995, S. 56-59.
[281] Lévy-Willard/Joffrin 1985; Chabrol 1987, hier S. 11; vgl. Robert Faurisson 1988a, S. 87.
[282] Siehe www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/the-confessions sowie deren Webseite mit Literatur zu diesem Phänomen: www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/the-confessions/false-confessions-and-interrogations; vgl. Wells/Leo 2008.
[283] Von 273 Personen, die durch DNA-Tests als unschuldig nachgewiesen wurden; www.innocenceproject.org/understand/False-Confessions.php; …/about/Mission-Statement.php.
[284] Vgl. “Illinois suspends death penalty”, CNN, 13.1.2000.
[285] Spiegel-TV, RTL-Plus, 15.7.90, 21:45.
[286] Bezwinska/Czech 1997, S. 98, 120.
[287] Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. VII, S. 1086; vgl. Rudolf 2004d, S. 338-341.
[288] AG Bremen, Az. 19 AR 1851/61, Vernehmung vom 20.6.1961 www.nizkor.org/hweb/people/e/eichmann-adolf/transcripts/Testimony-Abroad/Kurt_Becher-01.html
[289] Utley 1993, S. 196; Lautern 1950, S. 24; weitere Verweise und ähnlich gelagerte Fälle bei Butz 2015, S. 257f., sowie Bardèche 1950, S. 120ff.
[290] IMT, Bd. 15, S. 64f.; PS-3057. Diese und viele der nachfolgenden Angaben entnommen Weber 1992a, S. 167-213.
[291] IMT, Bd. 17, S. 214; USSR-474; vgl. Heiden 1949.
[292] O. Pohl, Letzte Aufzeichnungen, in: HT Nr. 47, S. 35ff.; Lautern 1950, S. 43ff.; Irving 1979, S. 80f.; Pohl hat sich selber als juristisch unschuldig bezeichnet, da er keine Greuel veranlaßt noch geduldet habe: Pohl 1950, S. 43.
[293] IMT, Bd. 12, S. 398; vgl. Stimely 1984; Butler 1986, S. 238f.; Maser 1977.
[294] Cobain 2005a&b; vgl. auch die Wiedergabe alter deutsche Zeitungsberichte zum gleichen Thema in Heyne 2005, Flessner/Kern 2006.
[295] Es sei denn, das höchste Gericht selbst spricht einen Angeklagten frei, wie John Denjanjuk durch den Obersten Gerichtshof Israels – aber die Weltöffentlichkeit lies es dabei nicht bewenden; da es in Israel nicht geklappt hatte, versuchte man es in Deutschland, wo Demjanjuk in erster Instanz verurteilt wurde. Einem höherinstanzlichen Urteil entging er bekanntlich nur durch sein Ableben.
[296] Als weiterführende Literatur empfehle ich: Irving 1996b; Lautern 1950; Laternser 1966; von Knieriem 1953 (deutscher IMT-Verteidiger mit der besten erhältlichen Analyse des IMT); Aschenauer 1949 & 1952; Oscar 1950; Koch 1974; Tiemann 1990; Greil 1977; neuer: Seidler 2008.
[297] Für einige Fotos aus dem Gefängnis von Abu Ghraib vgl. www.antiwar.com/news/?articleid=2444.
[298] “Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen”, 26.5.1952, Bundesgesetzblatt (BGBl) II (1955) S. 405f.
[299] BGBl, II (1990), S. 1386.
[300] Das Freie Forum 1990, Nr. 4, S. 12; vgl. auch die Tagespresse vom 17.11.1990.
[301] Affidavit SS-65 von SS-Richter Konrad Morgen, IMT, Bd. 42, S. 556; die von H. Himmler persönlich angeordneten Ermittlungen umfassten tatsächlich das ganze Konzentrationslagersystem, resultierten u.a. in Strafverfahren gegen so prominente Personen wie Rudolf Höß und Adolf Eichmann, und führten zu etlichen Verurteilungen; siehe die Vernehmung von Morgen (IMT, Bd. 20, S. 485-515) und vom Chef des Obersten SS und Polizeigerichts Dr. Günther Reinecke, IMT, Bd. 20, S. 415-481.
[302] Hermann Lutz war einer der produktivsten Historiker des vom Deutschen Reichstag nach dem Ersten Weltkrieg gebildeten Untersuchungsausschusses zur Kriegsschuldfrage.
[303] Zu dieser “Umerziehung” vgl. Schrenck-Notzing 1965/1993; Franz-Willing 1991.
[304] Rudolf 2015; vgl. Gauss 1994, S. 77, Fn 149; Stäglich 1978/1981.
[305] Martin 2002, im Fall gegen RA Jürgen Rieger; basierend auf BGH, Az. 5 StR 485/01; vgl. Neue Juristische Wochenschrift 2002, S. 2115; Neue Strafrechts-Zeitung, 2002, S. 539; vgl. auch BGH, 1 StR 502/99, im Fall gegen RA Ludwig Bock, siehe Zornig 1999.
[306] Laternser 1966, S. 37, 99ff., 158ff., 171ff.; Lichtenstein 1984, S. 29, beschreibt eine Manipulation sowjetischer Zeugen durch den KGB.
[307] Deutscher Rechtsschutzkreis 1982, S. 17; ähnliche Beurteilungen von Entlastungszeugen im Majdanek-Prozeß: Lichtenstein 1979, S. 50, 63, 74.
[308] H. Laternser 1966, S. 34ff., 57f., 414ff.; B. Naumann 1965, S. 272, 281, 299f.
[309] Vgl. Nutt u.a. 2000; das US-Verteidigungsministerium, Abteilung für Veteranenangelegenheiten, hat sogar ein nationales Zentrum für posttraumatische Belastungsstörungen (National Center for Post-Traumatic Stress Disorder) und zwei Periodika: National Center for PTSD Research Quarterly; National Center for PTSD Clinical Quarterly (http://ncptsd.va.gov/ncmain/researchers/qpublications).
[310] Finkelstein 2000c, S. 120f.; vgl. Finkelstein 2001, S. 55-58; für weitere Verrenkungen vgl. Butz 2000.
[311] Man suche nach Herman Rosenblat auf www.tnr.com
[312] Ein Außenlager des KL Buchenwald.
[313] Zusammengestellt von Jürgen Graf (Gauss 1994, S. 110). Aus Platzgründen wurden hier die entsprechenden korrekt übersetzten Worte der englischen Ausgabe ausgelassen (1960).
[314] Siehe z.B. D. Czech, “The Auschwitz Prisoners’ Administration,” in: Gutman/Berenbaum 1994, S. 371.
[315] Mattogno 2003a, S. 118-120; ob der Begriff inoffiziell benutzt wurde, ist eine andere Angelegenheit.
[316] Vgl. www.annefrank.org/de/Anne-Franks-Geschichte/
[317] Vgl. die englische Fassung Death Mills online: http://archive.org/details/DeathMills
[318] Die Unabhängigen Nachrichten, Nr. 11 (1986), S. 11, berichteten, dass die Alliierten deutsche Aufnahmen von Leichenbergen des alliierten Terrorangriffs auf Dresden in ihrem Film Todesmühlen verarbeiteten, und zwar als vermeintlichen Beweis für die Massenmorde in den KL. Anderen Aussagen zufolge sollen Szenen aus dem Lager Ebensee von den Amerikaner gefangene Angehörige der Waffen-SS zeigen, die man zuvor Wochen lange hungern gelassen hatte.
[319] Keneally 1982a&b: “This book is work of fiction. Names, places, and incidents are either products of the author’s imagination or are used fictitiously. Any resemblance to actual events or locales or persons, living or dead, is entirely coincidential.”
[320] Film & TV Kameramann, Nr. 2/1994, S. 24ff., bes. Aussage des Chefkameramanns J. Kaminski, S. 27.
[321] Über Auschwitz: Mattogno 2015a (allg.), Mattogno 2015c (Vergasungen in den Bunkern), 2014d (Vergasungen im Krematorium I), 2014b (Grubenverbrennungen), 2014e (erste Vergasung); 2011b (Ofenkremierungen); über Belzec: Mattogno 2004a; über Chelmno: Mattogno 2014c; über Majdanek: Graf/Mattogno 2004/2012; über Sobibor; Graf u.a. 2010; über Stutthof: Graf/Mattogno 1999/2015; über Treblinka: Mattogno/Graf 2002; über die Gaswagen: Alvarez 2011; vgl. Graf 2016.
[322] Ähnlich Charles S. Bendel, der auf 40 m2 2000 Personen behauptet (50/m²). Im Verhör gefragt, wie 1000 Leute in einen Raum des Volumens 64 m3 passen würden, antwortete er: “Dies muss man sich selbst fragen. Es kann nur mit der deutschen Methode geschafft werden. […] Die 4 Millionen Menschen, die in Auschwitz vergast worden sind, sind die Zeugen dafür.” Vgl. Walendy 1981, S. 58.
[323] Vgl. Mattogno 1985; Roques 1986; vgl. Mattogno/Graf 2002, S. 49f., 158-164; Mattogno 2004a, S. 45-47, 60-73; Berg, in Gauss 1994, S. 323-325.
[324] Vgl. die Kommentare zu Kremers Tagebuch in Bezwinska/Czech 1997, S. 141-207; vgl. Mattogno 2003a, S. 87.
[325] Bezwinska/Czech 1984, S. 215f., 223; Vidal-Naquet 1992, S. 114, Eintrag vom 12.10.1942: “I was present at still another special action on people coming from Holland” (Ich war bei noch einer Sonderaktion von Leuten aus Holland zugegen).
[326] Sagel-Grande u.a. 1977, S. 3-85; siehe Kogon u.a. 1983, S. 197f.; Reitlinger 1961a, S. 124.
[327] Was Broszat (1981) im übrigen zu seiner eignen Fälschung veranlaßte, indem er diese Angaben aus seiner Höß-Edition ausließ mit dem Komentar, dies Auslassungen enthielten “völlig abwegige Angaben über die zahlenmäßige Stärke dieser Juden”. Höß berichtet von 3 Mio. Juden in Ungarn, 4 Mio. in Rumänien, 2½ Mio. in Bulgarien.
[328] Auch Holzgeist genannt, CH3OH, der flüchtigste aller Alkohole.
[329] Ich fasse hier einige von Grafs Argumenten zusammen (1994, S. 168-176); neuer: Graf 2016.
[330] Ich werde darauf beim Zeugen Henryk Tauber noch näher eingehen.
[331] Für die hier entscheidenden Passagen von Böcks Aussage vgl. Staatsanwaltschaft… 1959, Bd. 3, S. 447-464; Bd. 29, S. 6879-6887; für weitere Details vgl. Rudolf 2003d.
[332] Originale im Ghetto Fighters House, Holocaust and Jewish Resistance Heritage Museum, Kibbutz Lohamei-Haghettaot, Israel. Einige davon wurden als Drucke veröffentlicht in Klarsfeld 1989, Olère 1989 und in Olère/Oler 1998.
[333] Ghetto Fighters House Archives, www.infocenters.co.il/gfh/search.asp?lang=ENG.
[334] Vgl. S. 474; vgl. Mattogno 1986 & 1990a; ähnliche Leichenfett-Szenen befinden sich in Müllers Buch, (1979, S. 207ff., 216ff., 227).
[335] “The extermination camps of Auschwitz (Oswiecim) and Birkenau in Upper Silesia,” Collection of War Refugee Board, Franklin Delano Roosevelt Library, New York, doc. FDRL 2; siehe Aynat 1998a, Anhang 3.
[336] 20 min. für drei Leichen pro Muffel, resultierend in 3.000 Leichen pro Krematorium, anstatt 1 Leiche pro Stunde; ebenda, S. 29f., 91.
[337] Mattogno 2002a; 2004e; 2010a/2015a, Kapitel 2.5.
[338] Rullmann 1987, S. 141f.; die nachfolgenden Ausführungen fußen auf Neumaier, in: Gauss 1994, S. 364-367.
[339] Die meisten der folgenden Punkte wurden vom deutschen Strafverteidiger Hajo Herrmann zusammengestellt.
[340] Pressac 1989, S. 41.
[341] M. Klein 1946.
[342] Ebd.; F. Müller 1979a, S. 10; Reitlinger 1961, S. 126.
[343] Frankfurter Allgemeine Zeitung Magazin 1990, Nr. 563, S. 80; vgl. Eintrag bei Klee 2007.
[344] Liberty Bell, Washington DC, Febr. 1988, S. 34.
[345] Hefte von Auschwitz, Nr. 18, Staatl. Museum Auschwitz, S. 259; Walendy 1981, S. 198; Langbein 1987, S. 150ff.
[346] Walendy 1981, S. 244.
[347] Langbein 1987, S. 155; District Court… 1985, S. 338, 397.
[348] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 430f.; Noar 1986, S. 57.
[349] F. Müller 1979a, S. 154.
[350] Walendy 1981, S. 287.
[351] Pressac 1989, S. 57; Kraus/Kulka 1958, S. 47f.
[352] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 28; Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 57; Walendy 1981, S. 115; man muss wohl davon ausgehen, dass nicht alle bzw. nur wenige Frauen dort freiwillig arbeiteten: Sommer 2009.
[353] Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 48.
[354] Ebd., S. 226; Langbein 1987, S. 43
[355] Walendy 1981, S. 38; Rassinier 1982, S. 246f.
[356] F. Müller 1979a, S. 154.
[357] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 45; Broszat 1981, S. 179; Langbein 1987, S. 70; Walendy 1981, S. 126; see works quoted in notes 113f.
[358] Langbein 1987, S. 513; Hefte von Auschwitz 18, S. 66, 215, 220; Broszat 1981, S. 99.
[359] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 39
[360] Broszat 1981, S. 99f., 178.
[361] Rassinier 1982, S. 246.
[362] Broszat 1981, S. 99.
[363] Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 57.
[364] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 34.
[365] Lenski 1990, S. 309.
[366] Hefte von Auschwitz, Nr. 18; S. 65.
[367] Langbein 1987, S. 71.
[368] Ebd., S. 545; Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 45; F. Müller 1979a, S. 90.
[369] Langbein 1987, S. 177.
[370] Reitlinger 1961, S. 125.
[371] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 31; Langbein 1987, S. 44.
[372] F. Müller 1979a, S. 240.
[373] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 830.
[374] Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 260.
[375] Walendy 1981, S. 120.
[376] Ebd., S. 139.
[377] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 716.
[378] Siehe allgemein Noar 1986.
[379] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 40; District Court… 1985, S. 396, 399.
[380] Sagel-Grande u.a. 1979, S. 474.
[381] Staatliches Museum… 1988, S. 66
[382] Hefte von Auschwitz, Nr. 18, S. 45;
[383] Rassinier 1982, S. 270; Walendy 1981, S. 169, 188.
[384] Stäglich 1979a, S. 448
[385] Broszat 1981, S. 101; Noar 1986, S. 111.
[386] Faculté1954, S. 453; ähnlich in M. Klein 1946; vgl. Faurisson 2001b.
[387] Der Inspekteur der Konz.-Lager und Führer der SS-Totenkopfverbände, Berlin, den 4. Juni 1937, Befehlsblatt SS-TV/IKL Nr. 5, Mai 1937, Nr. 29: Mißhandlung von Häftlingen, Strenge Behandlung von Mißhandlungen, Degradierung, Ausschluß, Strafgericht.