Fünfte Vorlesung: Über Wissenschaft und Freiheit

5.1. Pseudowissenschaft

R: Damit möchte ich die Betrachtung revisionistischer Argumente abschließen und nun zunächst auf die Frage zurückkommen, ob der Holocaust-Revisionismus pseudowissenschaftlich ist oder nicht.

Z: Was heißt denn “pseudowissenschaftlich” überhaupt?

R: “Pseudo-” bedeutet so viel wie “scheinbar”, “unecht”, “falsch”, also “scheinbar wissenschaftlich”.

Z: Demnach ist “pseudowissenschaftlich” nur ein anderes Wort für unwissenschaftlich.

R: Nein, pseudowissenschaftlich ist eine unwissenschaftliche Arbeit, die vorgibt, wissenschaftlich zu sein.

Z: Dementsprechend werden der Leuchter-Bericht und das Rudolf Gutachten also allgemein nur als scheinbar wissenschaftlich eingestuft, sind also nicht wirklich wissenschaftlich, obwohl Leuchter und Rudolf das Gegenteil behaupten?

R: Das ist die Ansicht der bundesdeutschen Regierung und der meisten Medien.

Z: Und wie unterscheidet man eine wissenschaftliche Arbeit von einer lediglich scheinbar wissenschaftlichen?

R: Nun, ich hatte vor nicht allzu langer Zeit ausreichend Gelegenheit und einen guten Grund, darüber ausführlich nachzudenken, denn im Jahr 2006 saß ich in Deutschland in Untersuchungshaft in Erwartung eines Prozesses, den man mir wegen der ersten Ausgabe des Buches machte, das sie gerade in der Hand halten. Ich besorgte mir daher einige gute Literatur über die Frage der Wissenschaftlichkeit und fertigte daraus eine Liste an. Das hilfreichste von mir gelesene Werk war von Karl Popper, den ich schon zitiert habe. Dementsprechend liegt der nachfolgenden Liste das Werk Poppers zugrunde (Popper 2005b). Die Liste, die Sie hier abgedruckt finden, wurde Anfang 2007 von mir als Beweisantrag während meines Verfahrens gestellt, daher dessen Einleitung. Mein Verteidigungsteam hatte bereits einen Professor des entsprechenden Faches ausgemacht, der willens war auszusagen, dass diese Liste in der Tat eine sehr gute Leitlinie ist, um festzustellen, ob ein Werk wissenschaftlich ist oder nicht. Das Gericht lehnte den Beweisantrag jedoch ab, so wie es alle meine Anträge ablehnte (mit einer Ausnahme: dass die Richter das Buch lesen sollen, bevor sie anordnen, es verbrennen zu lassen). Der Grund für die Ablehnung war, dass die Richter angeblich genügend Sachkunde haben, um selber zu entscheiden, ob mein Buch wissenschaftlich ist (vgl. Rudolf 2012, Anhang 2).

Dieser Beweisantrag behandelt zudem eine oft gemachte, falsche Behauptung, dass nämlich wissenschaftliche Forschungsergebnisse potentiell die Menschenwürde einer Person verletzen können, die irgendwie durch diese Ergebnisse betroffen ist. Oder auf gut Deutsch: revisionistische Feststellungen beleidigen angeblich die Juden und verunglimpfen das Andenken der Opfer. Ich werde darauf später zurückkommen, aber hier zunächst mein Antrag:

In der Angelegenheit Germar Rudolf beantrage ich, das Gericht möge den sachverständigen Zeugen […], Professor emeritus für Philosophie mit Spezialwissen im Bereich Wissenschaftstheorie, zum Beweis für folgende Behauptung hören:

A. Menschenwürde

  1. Zwei der wichtigsten Gründe, warum die Würde des Menschen von der anderer Lebewesen zumeist qualitativ höher bewertet wird, sind folgende zwei ausschließlich menschliche Leistungen:
    1. Die Möglichkeit, Sinneseindrücke nicht unkritisch als wahr hinnehmen zu müssen, sondern sie bezweifeln und kritisch hinterfragen zu können. Der Zweifel und die neugierige Suche nach der Wahrheit hinter dem Schein heben den Menschen vom Tier ab.
    2. Die Möglichkeit, die Ergebnisse des zweifelnden Suchens zu objektivieren, das heißt, sie in Wort, Schrift, Bild oder anderer Datenform vom jeweiligen Individuum unabhängig zu machen, so dass andere sie unabhängig von der biologischen Gegenwart dieses Individuums studieren können.
  2. Es ist daher ein ernsthafter Angriff auf die Würde des Menschen, ihm das Zweifeln, das Suchen nach der Wahrheit und das Verkünden des für wahr Erachteten zu verbieten. Ein solches Verbot, sich ohne fremde Anleitung seines Verstandes zu bedienen, kommt einer Entmündigung gleich, die dem Geist der Aufklärung diametral entgegensteht. Durch diese Entmündigung wird der Mensch auf das intellektuelle und moralische Niveau niederer Lebensformen herabgezwungen.

B. Wissenschaft

  1. Der wichtigste Wesensgehalt der Wissenschaft besteht aus folgenden zwei Eckpfeilern:
    1. Freie Wahl der Anfangsvermutung: Als Anfang jeder Wissen schaffenden Tätigkeit darf jede Vermutung gemacht, jeder Frage gestellt werden.
    2. Ergebnisoffenheit: Die Antwort(en) auf gestellte Forschungsfragen werden allein von überprüfbaren Beweisen bestimmt, nicht aber von Vorgaben wissenschaftlicher, gesellschaftlicher, religiöser, politischer, juristischer oder anderer Autoritäten.

    Werden Antworten, also Forschungsergebnisse vorgeschrieben, so verkümmern Fragestellungen zu rein rhetorischen Fragen, und der Beweisführungsprozess wird zur Farce. Dies ist nicht nur eine Aushöhlung des Wesensgehalts der Wissenschaft, sondern die völlige Abschaffung der Wissenschaft.

  2. Vier Prinzipien sind unverzichtbar im Prozess wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung:
    1. Es gibt keine (endgültigen) Urteile, sondern immer nur mehr oder weniger gut bewährte Vor-Urteile, das heißt vorläufige Urteile.
    2. Die Gründe (Beweise) für unsere Vor-Urteile müssen so gut wie möglich prüfbar sein (empirisch widerlegbar). Sie müssen Bewährungstests unterzogen werden können.
    3. Man muss aktiv und passiv prüfen und kritisieren, indem man:
      1. die Vor-Urteile und Gründe (Beweise) Dritter prüft und kritisiert;
      2. zur Prüfung und Kritik der eigenen Vor-Urteile einlädt und diese Prüfung und Kritik willkommen heißt, was eine Veröffentlichungspflicht einschließt;

         

      3. Prüfungen und Kritiken Dritter erwähnt und ebenso prüft und kritisiert, also nicht gleich klein beigibt.

      Härteste Widerlegungsversuche sind nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig, da sie die einzige Möglichkeit sind zur Feststellung der Zuverlässigkeit bzw. des Bewährungsgrades einer These. Besteht ein Zwang, bei bestimmten Themen von vorgegebenen Auffassungen auszugehen, die zudem Widerlegungsversuchen entzogen werden, etwa durch Tabus, Verbote oder Forschungsmoratorien, so ist der wissenschaftliche Erkenntnisprozess schwerstens behindert.

    4. Man muss die Immunisierung der eigenen Vor-Urteile gegen Widerlegungen vermeiden, indem man:
      1. Hilfsthesen zur Abstützung zweifelhafter Hauptthesen vermeidet;
      2. Daten nur nach objektiven Kriterien auswählt (Quellenkritik);
      3. exakte, gleichmäßige und konstante Begriffsdefinitionen verwendet;
      4. keine Personen angreift als Ersatz für Sachargumente.

      Jeder Immunisierungsversuch gegen Widerlegungsversuche ist illegitim.

  3. Ob ein Werk wissenschaftlich ist, erkennt man anhand von Eigenschaften des Werks selbst aufgrund formeller Kriterien. Man erkennt die Wissenschaftlichkeit eines Werkes nicht
    1. anhand der aufgestellten Anfangsvermutung (Ausgangshypothese);
    2. anhand der Forschungsergebnisse, solange diese auf wissenschaftliche Weise gewonnen wurden;
    3. anhand der religiösen, sexuellen, politischen oder weltanschaulichen Orientierung des Verfassers;
    4. anhand der nationalen oder ethnischen Herkunft des Verfassers;
    5. anhand der Motivationen oder Intentionen des Verfassers.
  4. Es ist das Recht und die Pflicht des Wissenschaftlers, seine Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen für
    1. die wissenschaftliche Gemeinde;
    2. die Gesellschaft allgemein.

    Diese Pflicht ergibt sich aus der Notwendigkeit,

    1. die Arbeit der Kritik auszusetzen;
    2. über das eigene Tun Rechenschaft abzulegen;
    3. die Gesellschaft allgemein über neue Erkenntnisse zu informieren.

    Das Recht umfasst die Veröffentlichung

    1. der wissenschaftlichen Arbeit selbst;
    2. sachlicher popularisierender Darstellungen derselben zur Information von Nichtfachleuten und Schülern/Studenten;
    3. sachliche Werbung für a. und b. zur Bekanntmachung und Verbreitung.

    Veröffentlichungen unter b. und c. sind dabei formal gesehen nicht unbedingt wissenschaftlich, sind jedoch wesentlich für die Wissenschaft. Wird das Recht auf Veröffentlichung beschnitten, so bricht nicht nur die unverzichtbare Kommunikation der Wissenschaftler untereinander und mit der Gesellschaft zusammen, sondern die Wissenschaft selbst kommt zum Stillstand. Dies hat zudem drastische nachteilige Wirkungen für die moderne arbeitsteilige Gesellschaft, die von der Wissenschaft und der Kommunikation mit derselben abhängt.

Der Sachverständige ist zu laden über seine private Wohnanschrift.

Z: Demnach benutzen all jene Regierungen, die den Revisionismus verbieten, die denkbar gewaltsamste Methode, um die orthodoxe Theorie gegen eine kritische Überprüfung zu immunisieren. Das bedeutet, dass diese Regierungen die Wissenschaftsfeinde schlechthin sind und, nach Ihrer Definition von uns Menschen als Neugierwesen, zudem Feinde der Menschenwürde.

R: So sehe ich das. Lassen Sie mich dazu mein Lieblingszitat von Popper bringen, um dies zu unterstreichen (Popper 2005b, S. 268):

“Wer seine Gedanken der Widerlegung nicht aussetzt, der spielt nicht mit in dem Spiel Wissenschaft.”

Z: Aber dann ist ja die gesamte Literatur der Holocaust-Orthodoxie, die den Revisionismus ignoriert, unwissenschaftlich!

R: Korrekt, und das ist auch richtig so. Sie können die Liste noch einmal durchgehen und selber urteilen, welche Seite in dieser Debatte welches dieser Kriterien erfüllt oder eben nicht erfüllt. Bilden Sie sich Ihre eigenes Urteil, wer hier wissenschaftlich ist und wer nicht!

Z: Das sieht nicht gut aus.

R: Nicht gut für wen?

Z: Nun, es ist offensichtlich, dass die offiziell geschützte Holocaust-Forschung die Kriterien der Pseudowissenschaftlichkeit wesentlich mehr erfüllt als der Revisionismus.

R: Genau. Ich kann dafür auch einen unterstützenden Kommentar des deutschen orthodoxen Historikers Prof. Ernst Nolte anführen, der nicht nur meint, dass qualitätsmäßig betrachtet die revisionistischen Arbeiten “diejenigen der etablierten Historiker in Deutschland vermutlich übertreffen” (Nolte 1993, S. 304), sondern klipp und klar ausführt, das Holocaust-Establishment sei nichts anderes als pseudowissenschaftlich (ebd., S. 9):

“Obwohl ich mich also durch den ‘Revisionismus’ weit mehr herausgefordert fühlen mußte als die deutschen Zeithistoriker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Schule in der etablierten Literatur auf unwissenschaftliche Weise begegnet wurde, nämlich durch bloße Zurückweisung, durch Verdächtigungen der Gesinnung der Autoren und meist schlicht durch Totschweigen.”

R: Man bedenke, dass Prof. Nolte diese Worte 1993 schrieb. Inzwischen hat der Revisionismus außerordentliche Fortschritte gemacht, während seine Gegner nichts Gleichwertiges anzubieten haben, sondern lediglich die Verfolgung der Revisionisten verschärfen.

Z: Heißt dies, wir können diese unwissenschaftlichen Werke ignorieren?

R: Nein, denn Gegenargumente müssen selbst dann behandelt werden, wenn sie in einem unwissenschaftlichen Rahmen angeführt werden.

Z: Wenn Leuchters Gutachten von den Massenmedien und von Wissenschaftlern dennoch unwissenschaftlich genannt wird, heißt dies, dass Leuchter systematisch Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen ausgeblendet hat, die seine Auffassung in Frage stellen?

R: Da Leuchters Gutachten eine Pionierarbeit war, also die erste Arbeit weltweit überhaupt, die die Frage der Gaskammern in Auschwitz und Majdanek vom kriminologischen Standpunkt aus betrachtete, kann man ihm kaum vorwerfen, er habe Ansichten und Ergebnisse systematisch ausgeblendet, denn solche Ansichten gab es praktisch nicht. Das ist auch nicht der Vorwurf, dem sich Leuchter ausgesetzt sah und sieht. Man wirft ihm aber vor, aufgrund falscher Annahmen zu falschen Ergebnissen gekommen zu sein.[388]

Z: Sind diese Vorwürfe denn berechtigt?

R: Meiner Ansicht nach teilweise ja.55 Aber darauf kommt es mir hier nicht an. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ja selbst ausgeführt, dass die Fehlerhaftigkeit einer Arbeit kein Kriterium ist, ihr die Wissenschaftlichkeit abzuerkennen. Wenn Fehlerhaftigkeit ein Grund wäre, einer Arbeit die Wissenschaftlichkeit abzusprechen, dann wären wohl die meisten von Wissenschaftlern je erstellten Arbeiten lediglich pseudowissenschaftlich, denn jeder macht ab und zu Fehler. So kann man also nicht argumentieren.

Die Denkstruktur der Unterdrückung unbeliebter wissenschaftlicher Forschung sieht anders aus und führt das Konzept der Menschenwürde ein, wie zuvor schon angedeutet, aber nicht die des Forschers – weit gefehlt! Es geht da immer nur um die Würde jener, die sich durch die Forschungsergebnisse beleidigt fühlen. Als ein Beispiel darf ich hier erneut die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitieren, in welcher der bereits erwähnte Patrick Bahners über einen Vortrag Fred Leuchters in Deutschland schrieb (Bahners 1994):

“Der Staat schützt die Freiheit der Wissenschaft. Er erkennt den Wissenschaftler nicht am richtigen Ergebnis, sondern an der korrekten Form. […] Aber es wird übersehen, daß die hetzerische Absicht nicht allein an Formfehlern zu erkennen ist, die die Biertischrede vom wissenschaftlichen Vortrag unterscheidet. Im Gegenteil ist die formvollendete Hetze besonders perfide. […] Aber für den Überlebenden von Auschwitz kann es kaum eine gemeinere Beleidigung geben, als wenn ihm ein Experte mit scheinlogischen Begründungen darlegt, er sei ja nie in Lebensgefahr gewesen.

Doch auch der Staat wird hier verhöhnt. Wenn Deckerts [=Günter Deckert war Leuchters Übersetzer] ‘Auffassung zum Holocaust’ richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.”

R: Lesen Sie diese Sätze noch einmal in Ruhe durch und suchen Sie dann nach argumentativen Fehlern.

Z: Die Revisionisten behaupten gar nicht, die Auschwitz-Häftlinge seien nie in Lebensgefahr gewesen.

R: Genau, das ist der erste Fehler. Die in Auschwitz wütenden Fleckfieberepidemien kosteten Zehntausenden von Häftlingen das Leben. Der führende revisionistische Auschwitz-Fachmann Carlo Mattogno gibt die Gesamtzahl der Auschwitz-Opfer mit rund 136.000 an (Mattogno 2003b). Was noch?

Z: In dem Beitrag hebt Bahners die Wissenschaftsfreiheit auf und verkehrt sie ins Gegenteil: Je wissenschaftlicher, desto verwerflicher, desto verbotener.

R: Richtig, und damit ist klar, dass Patrick Bahners nicht in Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz argumentiert. Er geht also von völlig falschen Prämissen aus: Erstens ist unklar, woran eine hetzerische Absicht denn erkannt werden kann, wenn nicht an einer unwissenschaftlichen Form. Solch eine Argumentation stellt alle Logik auf den Kopf. Zweitens gibt es keinen Experten, der behauptet, die Überlebenden von Auschwitz seien nie in Lebensgefahr gewesen, und drittens ist die Ansicht absurd und grundfalsch, die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland gründe sich auf der unumschränkten Anerkennung der etablierten Auffassung von der NS-Judenverfolgung und -vernichtung. Wäre die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf diesem zeitgeschichtlichen Detail aufgebaut, so wäre es wahrlich schlecht um sie bestellt, da jeder Staat früher oder später zusammenbrechen muss, wenn sich seine Existenz allein auf eine strafrechtlich vorgeschriebene Sichtweise der Geschichte stützt.

Z: Worauf gründet sich die BRD denn Ihrer Meinung nach?

R: Wie jeder westliche Verfassungsstaat: auf die Menschen- und Völkerrechte, auf die Zustimmung des Volkes zu diesem Staat, auf seine internationale Anerkennung, auf seine politische, historische und kulturelle Identität und Kontinuität mit deutschen Vorgängerstaaten.

Leider hat sich sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht hinter diese seltsame Logik gestellt, indem es entschied, dass ein Werk selbst dann der bundesdeutschen Bücherverbrennung unterworfen werden kann, wenn es wissenschaftlich ist, nämlich dann, wenn durch das Werk die Menschenwürde anderer angegriffen wird.[389]

Lassen Sie mich dazu zwei wesentliche Punkte klarstellen:

  1. Niemand hat ein Anrecht auf bestimmte Forschungsergebnisse. Das ändert sich auch nicht, wenn die überwältigende Mehrheit einer Gesellschaft oder der Fachleute bestimmte Ergebnisse anderen vorzieht. Die Wissenschaft ist keine demokratische Veranstaltung. Sie ist eine totale Diktatur der verifizierbaren Beweise, ob einem das gefällt oder nicht.
  2. Niemandes Menschenwürde oder andere Bürgerrechte können durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse unterminiert werden. Man stelle sich nur vor, was aus der Wissenschaft würde, wenn die Kreationisten das Sagen hätten, die sich durch Wissenschaftler beleidigt fühlen, welche die Behauptungen ihres “Heiligen Buch” widerlegen (das sich je nach Religion ändert). Ein Konflikt zwischen der Wissenschaftsfreiheit und anderen Bürgerrechten ist nur aufgrund der bei der Beweiserhebung angewandten Mittel und Methoden möglich. Daher ist ein Konflikt nur möglich auf dem Weg von der Fragestellung (Hypothese) zur Antwort (These), aber weder die Frage noch die Antwort können von sich aus irgendetwas verletzen. Um ein geschichtlich relevantes Beispiel zu geben: weder die Frage “Wie lange können Menschen in kaltem Wasser überleben?” ist ein Verbrechen, noch die Antwort “5 Minuten.” Aber wenn Sie Menschenversuche durchführen, um die Antwort herauszufinden, insbesondere wenn Sie Menschen dazu zwingen, sich diesen Experimenten zu unterziehen, wie es einige deutsche Ärzte während des Zweiten Weltkriegs taten (Trials of war… 1949, Bd. 1), dann verletzen Sie jemandes Bürgerrechte, das heißt: mit Ihren Methoden zur Beweiserhebung. Die Ergebnisse der Forschung sind daher niemals im Konflikt mit anderen Menschenrechten!

Daher verletzt jedes Gericht der Welt, das anderweitig entscheidet, die Menschenrechte seiner Bürger.

Z: Wie wird die behauptete Pseudowissenschaftlichkeit revisionistischer Arbeiten eigentlich bewiesen?

R: Üblicherweise gar nicht. Sie wird in der Regel lediglich ohne Beweisführung behauptet. In den meisten Fällen habe ich den bestimmten Verdacht, dass diejenigen, die den Begriff “pseudowissenschaftlich” benutzen, ihn noch nicht einmal definieren können, da sie keine Ahnung von der Natur der Wissenschaft haben. Manchmal wird in krassem Gegensatz zur Wahrheit einfach behauptet, die Revisionisten zitierten sich immer nur gegenseitig bzw. sich selbst. Das wird das “Zitierkartell der Leugner” genannt oder so ähnlich.

Z: Das erinnert mich an viele Artikel “normaler” wissenschaftlicher Arbeiten, in denen die Autoren immer zuvorderst die eigenen Arbeiten sowie die Arbeiten ähnlich denkender Wissenschaftler zitieren, was ja auch unumgänglich ist. Schließlich arbeitet man ja auf ähnlichem Felde und an ähnlichen Projekten mit ähnlichen Methoden.

R: Ja, aber der hier gemachte Vorwurf ist, dass Gegenargumente ausgeblendet werden. Der Schuss geht freilich nach hinten los, denn die Revisionisten machen ja genau das Gegenteil: Sie nehmen die Behauptung der Holocauster – Zeugen wie Historiker – nach Strich und Faden auseinander, während die etablierten Historiker sich mit tatkräftiger Unterstützung von Politikern, Medien und Strafjustiz seit jeher mit Händen und Füßen dagegen wehren, von den Argumenten der Revisionisten auch nur Kenntnis zu nehmen – geschweige denn, diese Argumente ernstzunehmen und auf sie einzugehen.

Zudem wird den Revisionisten grundsätzlich vorgeworfen, sie würden irgendeine verwerfliche – zumeist rechtsradikale – politische Ansicht vertreten und ihre Arbeiten nur dazu benutzen wollen, diese Ansichten zu fördern.

Z: Etwa zur Mohrenwäsche Hitlers.

R: So oder so ähnlich lautet der übliche Vorwurf.

Z: Eine Mohrenwäsche Stalins und seiner Komplizen in Ost und West wird freilich nie den Vorwurf laut werden lassen, dies sei pseudowissenschaftlich und gehöre der Bücherverbrennung anheim gegeben.

R: Nun, sagen wir es mal so: solange man Hitlers Leiche mit Füßen tritt, kann man sich fast alles erlauben.

Z: Diese Argumentation basiert aber doch selbst auf einem logischen Zirkelschluss, also einer wissenschaftlich unzulässigen, sprich: pseudowissenschaftlichen Beweisführung: Eine Arbeit ist unwissenschaftlich, wenn und weil sie zu falschen, weil unzulässigen Ergebnissen kommt, nämlich “Hitlers Entlastung”. Der Autor einer solchen Arbeit kommt deshalb zu falschen Ergebnissen, weil seine verwerflichen Ansichten ihn dazu verleitet haben; und seine Ansichten sind verwerflich, weil die Ergebnisse seiner Arbeit falsch sind, sprich, weil Hitler ein Teufel war, ist und bleiben muss. Also kurz gefasst: Die Ergebnisse des betreffenden Autors sind falsch, weil seine Ergebnisse falsch sind. Die Wahrheit ist schließlich per Dogma, per Tabu, per Strafgesetz festgelegt. Die Falschheit revisionistischer Arbeiten ergibt sich daher automatisch. Sie können sich da auf den Kopf stellen, wie Sie wollen:

§1: Die Partei hat immer recht.

§2: Sollte die Partei einmal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.

R: Hhm. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Erlauben Sie mir nun aber, unsere Perspektive etwas auszuweiten, indem wir uns nicht auf den Revisionismus beschränken. Das Problem des Vorwurfs der Pseudowissenschaftlichkeit ist nämlich ganz allgemeiner Natur und spielt zum Beispiel in der Naturwissenschaft eine nicht unerhebliche Rolle, wenn es um die sogenannten Grenzwissenschaften geht, wie etwa die vielen Außenseiter, die sich mit exotisch anmutenden neuen Energiequellen oder mit “alternativen” Naturgesetzen befassen. Die etablierte Wissenschaft – Physik, Chemie, Astronomie – sieht sich hier immer wieder in ihren Paradigmen herausgefordert.

Z: Aber die reagieren nicht mit dem Ruf nach dem Staatsanwalt, oder?

R: Nein, das ist auf den Holocaust-Revisionismus beschränkt. Aber auch auf anderen Gebieten gibt es so etwas wie Zensur, und zwar Zensur durch wissenschaftliche “Autoritäten”, also einzelne oder ganze Schulen von Wissenschaftlern oder gar wissenschaftlichen Institutionen, deren Paradigmen in der wissenschaftlichen Gemeinde ein so hohes Ansehen genießen, dass eine kritische Hinterfragung dieser Paradigmen zu Abwehrreaktionen gegen die Dissidenten führt, wie sie bei anderen gesellschaftlichen Tabubrüchen auch bekannt sind: Verweigerung der Veröffentlichung von Artikeln, persönliche Angriffe, Intrigen und offene Kampagnen zur Entfernung von Dissidenten aus Lehramt und Würden usw. Dies gilt insbesondere für Forscher, die mit ihren Thesen dem herrschenden Dogma von der Gleichheit aller Menschen widersprechen (vgl. Whitney 2003, Grubach 2003). Aber selbst in Fächern, wo man politische Einflüsse kaum erwartet, wie etwa in der Physik, kommen solche Zensurmaßnahmen vor.

Halton Arp vom Max-Planck-Institut für Astrophysik in München ging sogar so weit, die heute oft anzutreffende Dogmenversessenheit der Naturwissenschaften mit dem der mittelalterlichen Religionen zu vergleichen (Arp 2000):

“Wissenschaft ist wie eine Religion geworden! […] wichtiger noch ist, dass Wissenschaft die Methoden der Religion angenommen hat. […] Der schädlichste Aspekt der heutigen Wissenschaft sind weit verbreitete Theorien, die durch Beobachtungen und Experimente widerlegt werden. In beiden Fällen wird eine Geschichte durch eine Autorität verfügt und dann von Lehranstalten sowie wirtschaftlichen und sozio-politischen Interessensverbänden verteidigt. […] Der schädlichste Aspekt der heutigen Wissenschaft ist der absichtliche Versuch, Beweise zu verbergen, die dem heutigen Paradigma widersprechen. […] Auf menschliche Weise handeln sie entgegen den wissenschaftlichen Prinzipien: ‘wenn eine Beobachtung dem, was wir für wahr halten, widerspricht, so muss die Beobachtung falsch sein.’ Die Tradition der ‘Peer review’ von Artikeln, die in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden sollen, ist fast zur völligen Zensur verkommen. […] Aufgrund ihrer eifrigen Liebe zu ihren eigenen Theorien benutzen Wissenschaftler heute ihre Wahl als Schiedsrichter dazu, die Veröffentlichung jedes Ergebnisses zurückzuweisen, das sich ungünstig auf ihr eigenes Herzensanliegen auswirken könnte. […] Die einzige vergleichbare Auseinandersetzung, die mir bekannt ist, sind die leidenschaftlichen Kriege zwischen verschiedenen religiösen Doktrinen vergangener Jahrhunderte. […] Das Ergebnis ist, dass wirklich forschende Wissenschaft inzwischen zumeist eine Untergrundaktivität ist. Unabhängige, autarke Wissenschaftler veröffentlichen in privat finanzierten Zeitschriften mit kleinen Auflagen. […]

Als sich die Wissenschaft organisierte, wurden Autoritäten mit ‘Gesetzen’ in Verbindung gebracht, für deren Entdeckungen sie gepriesen wurden. Die organisierte Religion hat im Laufe der Jahrhunderte eine große Zahl von Menschen erfolgreich unter dem Banner von ‘Glaube gegen Häresie’ umgebracht, obwohl es ihr wahrscheinlich mehr um persönlichen Profit und um Macht ging. Die Wissenschaft entwickelte sich einige Jahrhunderte später in weniger blutigen Gesellschaften, aber sie hat viele neue Ideen und Entdeckungen verzögert oder abgewürgt und aus womöglich den gleichen Gründen viele Fehler begangen.”

R: Wenn es schon in Wissenschaftsdisziplinen, die keinem politischen und strafrechtlichen Druck ausgesetzt sind, dermaßen dogmatisch zugeht, was erwartet man dann, bei den Holocaust-Historikern vorzufinden?

Doch wie dem auch sei. Tatsache ist, dass diejenigen, die die politische, juristische und mediale Macht innehaben, revisionistischer Literatur die Wissenschaftlichkeit absprechen, so dass eine solche Veröffentlichung dann in vielen westlichen Ländern nicht mehr in den Schutzbereich des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit fällt, obwohl die Verfassungen aller dieser Länder formell die Wissenschafts- bzw. Meinungsfreiheit garantieren.

Z: Womit einer Bücherverbrennung nichts mehr im Wege steht…

R: Richtig. Die deutsche Ausgabe des Leuchter-Berichts wurde dann auch auf Verfügung des Landgerichts Bielefeld eingezogen und der Bücherverbrennung übergeben,[390] und das gleiche Schicksal ereilte mein Rudolf-Gutachten.160

Z: Warum erhebt sich kein Proteststurm gegen solche totalitären Maßnahmen?

R: Protestieren kann man nur gegen etwas, von dessen Existenz man Notiz nehmen konnte. Es gibt schlicht und einfach bei diesem Thema keine Möglichkeit, an die Öffentlichkeit zu gelangen, da alle Massenmedien schweigen bzw. “Haltet den Nazi!” rufen, und weil jeder, der aus der Reihe tanzt, sofort auf die eine oder andere Weise mundtot gemacht wird. Das wirksamste Mittel, um kritische Gedanken in dieser Materie zu unterdrücken, ist das Zauberwort “Neonazi”, denn dadurch wird man heutzutage in allen westlichen Ländern zum Aussätzigen. Wer will schon einem Neonazi zuhören oder ihm gar helfen?

Nehmen Sie mein Beispiel. Obwohl den meisten Leuten, die mich kennen, klar ist, dass ich kein Nationalsozialist bin, hilft mir das überhaupt nicht. Die Massenmedien und Behörden diffamieren mich weiter als solchen. Und das gilt für die meisten Revisionisten. Das basiert auf einer weiteren Lüge. Jeder effektive Protest gegen eine solche Diffamierung, die zu Verfolgung und Bücherverbrennung führt, erfordert Öffentlichkeit. Dies ist der einzige Schutz gegen den willkürlichen Machtmissbrauch der Behörden. Aber wenn man erst einmal “erfolgreich” als Nazi verunglimpft worden ist, hat man eben keinen Zugang zur Ver-Öffentlichkeit mehr.

5.2. Gewalt

Z: Aber meinen Sie nicht, dass Nazis es verdienen, gemieden und ausgegrenzt zu werden?

R: Nicht automatisch, nein. Es kann doch nicht sein, dass Leute verfolgt werden, nur weil ihnen ein bestimmtes Etikett oder Stigma anhaftet. Dabei ist es egal, ob es ihnen aufgezwungen wurde oder ob sie es freiwillig tragen. Etikette sollten niemals ein Entscheidungskriterium sein.

Lassen Sie mich klipp und klar festhalten, wer Ausgrenzung verdient: Jeder, der die widerrechtliche Verletzung der Bürgerrechte Dritter – einschließlich der Meinungsfreiheit – befürwortet, vorantreibt, dazu aufstachelt, dies rechtfertigt oder billigt – und freilich auch jene, die das Bürgerrecht dann tatsächlich verletzen. Tatsache ist aber, dass kein einziger Revisionist so etwas jemals getan hat. Ganz im Gegenteil, Revisionisten sind friedliche und friedliebende Menschen.

Abb. 159: Alles, was von Duprats Auto übrigblieb (Ratier 1995, S. 233).

Z: Die scheinen mir aber nicht ganz so friedliche Absichten gegenüber Juden zu haben.

R: Beweisen Sie diesen massiven Vorwurf! Was ich Ihnen im Gegenzug beweisen kann, ist nicht nur, dass man die staatliche Gewalt missbraucht, um Revisionisten mundtot zu machen, sondern darüber hinaus auch ganz brutale, illegale körperliche Gewalt. Hier ist eine Reihe von Beispielen:

Ende der 1970er Jahre veröffentlichte der französische Journalist und führende Parteipolitiker des französischen Front National François Duprat die Broschüre Starben wirklich sechs Millionen? in französischer Sprache, dessen englisches Original von Richard Verall verfasst worden war (alias Richard Harwood 1974/1975). Zudem veröffentlichte er die Schrift Das Mysterium der Gaskammern. Er war erst 38 Jahre alt, als am 18. März 1978 eine Bombe in seinem Auto explodierte, die ihn tötete und dazu führte, dass seine Frau beide Beine verlor. Zwei jüdische Gruppen bekannten sich zu dieser Tat, das “Jüdische Widerstandskommando” und die “Jüdische Revolutionäre Gruppe”. Die Mörder wurden nie gefasst (Ratier 1995, S. 232ff.).

Der bereits erwähnte französische Prof. Faurisson wurde seit Anfang der 1980er Jahre wiederholt überfallen, dabei einmal sogar lebensgefährlich: Am 16. September 1989 ging er wie üblich mit seinem Hund im Park seiner Heimatstadt Vichy spazieren. Aber an diesem Tag sollte alles anders werden. Drei Gewalttäter griffen ihn im Park an, blendeten ihn zeitweilig mit Reizgas und schlugen ihn brutal zusammen. Selbst als er schon am Boden lag, traten sie ihm wiederholt in die Brust und ins Gesicht. “Sein Kiefer war zermalmt. Sie haben sein Gesicht zertreten”, sagte ein Feuerwehrmann, der Faurisson erste Hilfe zukommen ließ. Die Ärzte brauchten 4½ Stunden für die Operation. Eine Gruppe namens “Söhne der jüdischen Erinnerung” (Les Fils de la Mémoire juive) bekannte sich zu dem Attentat. In einer Erklärung dieser Gruppe hieß es:

“Professor Faurisson ist der erste, aber nicht der letzte. Auf dass die Holocaust-Leugner erzittern mögen!”

Abb. 160: Wem die Argumente ausgehen, der greift zur Gewalt. Prof. Faurisson nach einem Überfall durch jüdische Schläger, 16.9.1989.[391]

R: Das war auch eine öffentliche Reaktion auf den Leuchter-Bericht, dessen geistiger Vater Faurisson ist, ja mehr sogar, der Leuchter als Ghostwriter bei der Abfassung seines Gutachtens stützend unter die Arme griff. Der französische “Nazi”-Jäger Serge Klarsfeld, einer der aggressivsten Gegner der Revisionisten, meinte dazu (Ratier 1995, S. 250, 252):

“Diejenigen, die die jüdische Gemeinde seit Jahren provozieren, müssen mit derartigen Dingen rechnen. […] man kann nicht das Andenken der Toten verunglimpfen, ohne die Konsequenzen zu tragen.”

R: Obwohl also niemals auch nur der Hauch von Gewalt oder der Aufruf oder die Rechtfertigung dazu von einem Revisionisten ausging, und obwohl die Gegenseite genau das macht – Gewalt bis hin zum Mord sowie die Rechtfertigung solcher Akte –, sind es die Revisionisten, die als Unmenschen verunglimpft werden.

Z: Das kann doch gar nicht sein. An Ihrer Argumentation muss etwas faul sein. Solche Gewaltakte müssen doch einen Grund haben.

R: Welche Motivation hinter der mörderischen Einstellung der Revisionisten-Jäger steckt, zeigt ein Zitat aus der jüdischen Zeitschrift The Scribe (Holocaust… 1998):

“Die richtige Einstellung gegenüber dem Holocaust sollte sein, dass es noch nicht zu spät ist, unsere Feinde, die in der Tat die Feinde Gottes sind, die angemessene Bestrafung zukommen zu lassen. Aber wer sind unsere Feinde? All jene, die leugnen, dass der Holocaust stattfand […]. Jeder in den obigen Kategorien muss so gesehen werden, als habe er selbst am Holocaust teilgenommen. Er wandelt umher mit einem Todesurteil auf seinen Kopf. Wenn unsere Feinde dazu gebracht werden, selbst den Verlust von 6 Millionen Menschen zu erfahren, so würden sie nicht länger behaupten, der Holocaust habe nicht stattgefunden. […] Nur jene, die sich selbst als Feinde Gottes identifizieren, werden ihre Strafe erhalten.”

R: 60 Jahre lang wurden die Nazis als die leibhaftigen Teufel dargestellt, gegen die alle Mittel gerechtfertigt sind, um alles schon im Keime zu ersticken: “Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.” Kriechen tun Ungeziefer, Bestien, Ungeheuer. Und genauso reagieren die meisten Menschen. Nazis, Monster, Teufel. Das ist alles dasselbe. Da darf, da muss man schlagen, treten, morden, sobald man glaubt, ein solches Monster ausgemacht zu haben. So hat während des Zweiten Weltkriegs die alliierte Propaganda die eigenen Soldaten aufgepeitscht. Ähnlich geschieht es noch heute auf die eine oder andere Weise in jedem Krieg. Doch die Propaganda des Zweiten Weltkriegs hat nie aufgehört. Sie wird bis zum heutigen Tage fortgeführt.

Abb. 161: Bilder der Verwüstung: Auswirkungen des Brandanschlags auf die Druckerei von Historical Review Press in Uckfield, UK, im September 1996.

Z: Weil sie sich als wahr herausstellte.

R: Wahr oder nicht, dieses Urteil sei jedem selbst überlassen. Mitmenschen aber als Unmenschen, als Teufel, als Ungeziefer, als Untermenschen darzustellen, nur weil sie eine andere Meinung haben, ist das nicht etwas, das man dem Nationalsozialismus vorwirft? Ist das nicht zutiefst faschistisch, nazistisch, rassistisch, um hier einmal diese polemischen Adjektive zu verwenden?

Andere Formen der gegen Revisionisten gerichteten Gewalt sind Brand- und Bombenanschläge. So schrieb das Institut for Historical Review in der Einleitung zur Ausgabe 2-4 des Jahres 1984 (IHR 1984):

“Am 4. Juli [1984] ungefähr um Mitternacht brannten Büro und Lagerhaus des Verlegers ab, verursacht durch einen Brandanschlag. […] Was Sie vor sich sehen, könnte man die ‘Phoenix’-Ausgabe des Journal of Historical Review nennen, da es sprichwörtlich aus der Asche wiederauferstand. Bücher, Dokumente, Akten und Ausrüstung im Wert von $300.000 waren leider nicht so glücklich.”

R: Dass diese Fälle keine Einzelfälle sind, zeigen Auflistungen physischer Gewalt gegen Revisionisten, die etwa 30 Fälle aufführen: Tätlichkeiten, Brandanschläge, Schusswaffengebrauch, Rohr- und Paketbomben usw. (Plantin 2001a; auch Faurisson 1996). In der ersten Ausgabe dieses Buches habe ich diese Listen zusammengefasst, wobei der letzte Eintrag aus 1999 stammte (Rudolf 2005b, S. 508-510). Ich werde dies hier nicht wiederholen, nicht zuletzt auch deshalb, weil es so aussieht, als habe die Neigung zur Gewalt seit der Jahrtausendwende merklich abgenommen.

Abb. 162: Brandschaden am Inventar des Zündel-Hauses nach dem Brandanschlag am 7.5.1995. © Ernst Zündel

Das bedeutet freilich nicht, dass Gewalt völlig außer Mode gekommen ist. Sie wird stellenweise sogar von Personen der Massenmedien befürwortet. Als ein Beispiel mag Fritjof Meyer dienen, dem bereits mehrfach erwähnten ehemaligen leitenden Redakteur von Deutschlands größtem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Als sich die Debatte über seinen Artikel zur Opferzahl von Auschwitz (F. Meyer 2002) dem Ende neigte, schrieb er (F. Meyer 2004):

“Jetzt wächst der Eindruck, dass es ihnen [den “Rechtsradikalen” oder “Auschwitz-Leugnern”] gelingen könnte, meine Thesen wiederum zu instrumentalisieren: für eine Propaganda der Verharmlosung. Deshalb möchte ich die Debatte nicht auf dem Markt fortsetzen. […] Angesichts der aktuellen Gefahren in Italien, Frankreich, Russland, den USA muss es dabei bleiben, die Faschisten zu schlagen, wo man sie trifft.”

Z: Das hört sich wie ein Aufruf zur Gewalt gegen Andersdenkende an.

R: Ja. Personen, die derart volkshetzende Worte äußern, nennt man Schreibtischtäter. So viel zur Diskussionskultur dieses leitenden Redakteurs des Spiegels, dessen Ausrutscher womöglich durch Verbitterung ausgelöst wurde. Es zeigt, dass Meyer ein derart massiver Gegner des Nationalsozialismus ist, dass er bereit ist, zu Gewalt gegen vermeintliche Anhänger dieser Ideologie zu greifen.

Die scheinbar abnehmende Gewaltbereitschaft gegen Revisionisten mag damit zusammenhängen, dass sie nicht mehr nötig zu sein scheint, zumal staatliche Organe diese Rolle in vielen Staaten übernommen haben durch die drastische Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung, wie ich im nächsten Kapitel zeigen werde. Oder anders ausgedrückt: Da die Regierungen auf der ganzen Welt das dreckige Handwerk der Terroristen erledigen, haben letztere es nicht mehr nötig, um sich zu schlagen.

Als Anekdote darf ich anfügen, dass Meyer im Privaten noch weitaus revisionistischer denkt als sich aus seinem 2002er Artikel ergibt. Ich erfuhr davon im Sommer 2009 durch einen befreundeten deutschen Historiker. Dieser hatte einige Zeit vorher Meyer zufällig bei einer Vortragsveranstaltung getroffen. Im persönlichen Gespräch berichtete Meyer, wie er sich mit dem polnischen Auschwitz-Historiker Franciszek Piper über Meyers Auschwitz-Artikel gestritten habe. In dem Zusammenhang habe Meyer erwähnt, wenn er weiterhin von Piper derart unsachlich angegriffen werde, würde er mit seinen Revisionen in der Öffentlichkeit noch weiter gehen und auch noch die letzte Gaskammer in Auschwitz zu Fall bringen. Mit anderen Worten: auch Meyer weiß, dass die Geschichte von Menschengaskammern in Auschwitz eine Lüge ist. Bloß sagt er es nicht so offen in der Öffentlichkeit.

5.3. Zensur

R: Das Erschütternde an den erwähnten Übergriffe gegen Revisionisten ist, dass die Behörden geflissentlich wegschauen und nichts unternehmen. Tätliche Angriffe gegen Revisionisten in Gerichtssälen sollten zum Beispiel dazu führen, dass die Gewalttäter gleich dort im Gerichtssaal verhaftet werden und ein Strafverfahren gegen sie eröffnet wird. Aber dies geschieht grundsätzlich nie. Und wenn dann doch einmal jemand festgenommen wird, so wird er auf Befehl von oben wieder freigelassen. Mit anderen Worten: Die gegen die Revisionisten ausgeübte Gewalt wurde und wird von den Regierenden geduldet, ist also gewollt.

Das kann nicht wirklich verwundern, wenn man sich anschaut, wie sich die Regierungen der westlichen Länder gegenüber Revisionisten verhalten. Da werden alle nur denkbaren Hebel gezogen, um revisionistische Aktivitäten nach Möglichkeit zu behindern, einzuschränken oder gar völlig zu unterbinden. Daher wollen wir uns diese vielschichtige Zensur, die uns ja während dieser Vorlesungen schon öfter über den Weg lief, nun etwas genauer anschauen.

In Europa wird die Meinungsfreiheit bezüglich des Revisionismus je nach Land ganz unterschiedlich gehandhabt, obwohl die Europäische Union alle Mitgliedsstaaten bedrängt, den Revisionismus zu verbieten (European Union 2007). Viele Staaten wie etwa Italien, Irland und die skandinavischen Länder kennen keine Beschränkungen. Einige ost- und südosteuropäische Staaten haben keine derartigen Zensurgesetze, jedoch gibt es Bestrebungen, dies zu ändern. So führte zum Beispiel Polen ein entsprechendes Gesetz ein, kurz bevor es der NATO beitrat. Die Tschechei führte ein antirevisionistisches Gesetz im Jahre 2001 ein. Ungarn tat dies anno 2010 (Butz 2010), löste damit jedoch eine größere Debatte über den Revisionismus aus, anstatt sie zu unterdrücken (Graf 2010). In Bosnien wurden Initiativen zum Verbot der Völkermordleugnung von den Serben unterminiert.

Z: Die fürchten wohl, Opfer solch eines Gesetzes zu werden aufgrund dessen, was sich bei den Balkankriegen in den 1990er Jahren abspielte.

R: Das mag sein. In einem verzweifelten Versuch, Russlands nationales Selbstbewusstsein aufzupäppeln, verbot man dort im Jahre 2014 jeden Revisionismus des “Großen Vaterländischen Krieges”, den Holocaust eingeschlossen.

Spanien hatte einmal ein solches Gesetz, jedoch wurde es vom spanischen Verfassungsgericht als Verletzung der Redefreiheit für nichtig erklärt. Die Niederlande verbieten den Revisionismus mittels ihres Anti-Hass-Gesetzes.

England scheint in der Sache gespalten zu sein. Im Juli 2008 wurden zwei Briten aufgrund von Englands Rassegesetzen zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie ein Comicbüchlein vertrieben hatten, das revisionistische Argumente auf eine recht extreme, beizeiten geschmacklos satirische Weise darlegt (Mann/Hoffmann 1989; vgl. www.heretical.com). Andererseits weigerte sich England im gleichen Jahr, den bei der Durchreise in London-Heathrow mittels eines deutschen Haftbefehls zeitweilig festgenommen australischen Revisionist Dr. Fredrick Töben an Deutschland auszuliefern, da seine Schriften nicht als verhetzend eingestuft wurden (Fletcher 2008). Solange man also rohen Zynismus und Satire vermeidet, sollten Revisionisten zurzeit in England sicher sein.

Konsequent durchgesetzte Zensurgesetze gibt es in Frankreich, Belgien sowie in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein). Mit einer Höchststrafe von zehn Jahren (unter besonderen Umständen gar von 20 Jahren) verfolgt Österreich revisionistische Äußerungen am härtesten, gefolgt von Deutschland mit bis zu fünf Jahren (wie auch Israel), dann Polen, die Tschechei und die Schweiz mit bis zu drei Jahren, gefolgt von Liechtenstein mit bis zu zwei Jahren, Frankreich, den Niederlanden und Belgien mit bis zu einem Jahr, und schließlich Luxemburg mit bis zu 6 Monaten.[392]

Z: Heißt das, dass der Revisionismus nur in Europa unterdrückt wird?

R: Durchaus nicht. Andere Länder haben ähnlich wirksame Mechanismen, um dieses Tabu zu schützen. So hatte zum Beispiel Kanada ein Gesetz, dass die Unterdrückung aller Meinungen erlaubte, die als falsch angesehen wurden, aber dieses Gesetz wurde 1992 in Folge von Ernst Zündels strafrechtlichen Verfahren vom Obersten Gerichtshof Kanadas für verfassungswidrig erklärt. Kanadas Lobbygruppen haben jedoch mit den sogenannten Menschenrechtstribunalen ein anderes Mittel kreiert, mittels dessen die Revisionisten abgewürgt werden, was von Australien prompt kopiert wurde. Diese Tribunale agieren unabhängig von der Strafjustiz und können Dissidenten zum Schweigen bringen, indem ihnen alle Gerichtskosten selbst dann auferlegt werden, wenn sie den Fall gewinnen, plus Bußgelder und Gerichtsverfügungen im Falle einer Niederlage. Jede Missachtung solcher Gerichtsverfügungen kann und wird dann strafrechtlich verfolgt, wie die Fälle Töben in Australien (www.adelaideinstitute.org) und Zündel in Kanada deutlich gezeigt haben (www.zundelsite.org; vgl. Rimland 2003).

Dank des ersten Zusatzes zur Verfassung der USA gibt es dort bisher praktisch keine Zensur durch Regierungsbehörden. Allerdings sind die Massenmedien dort so stark in einigen wenigen Konzernen konzentriert, dass man von Meinungspluralität nicht mehr sprechen kann: ein Großteil aller Massenmedien wird von nur acht Großunternehmen kontrolliert,[393] die ebenso den Anzeigenmarkt beherrschen, an dessen Tropf fast der ganze Rest der Medien hängt. Diese Medien werden in den USA im Wesentlichen von nur einer Nachrichtenagentur (Associated Press) mit Nachrichten gefüttert, und der US-Buchgroßhandel befindet sich schließlich praktisch in der Hand einer einzigen Firma (Ingram). Im Einzelhandel beherrschte Amazon den Buchhandel mit 41% Marktanteil anno 2014, Tendenz steigend (Bercovici, Packer). Dies erklärt, warum man in den USA noch weit größere Schwierigkeiten hat, historische Veröffentlichungen zu finden, die nicht dem Klischee der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges entsprechen, als dies etwa in Deutschland der Fall ist, trotz der dortigen Verfolgung.

Obwohl also die USA bisher keine Strafbestimmungen gegen Revisionisten haben, tun sie dennoch alles in ihrer Macht Stehende, um den Revisionismus im Ausland zu unterdrücken. So sandte etwa die FBI-Nazijägerabteilung OSI im Oktober 1992 einen Bericht über den Revisionismus in Deutschland aus dem amerikanischen Konsulat in Frankfurt/Main an das Justizministerium in Washington, von dem eine Kopie Anfang 1993 dem Institute for Historical Review anonym zugespielt wurde (Office… 1992). Interessanterweise wurde dieser Bericht per Verteiler direkt auch an die israelische Botschaft in Bonn, das israelische Konsulat in New York und die B’nai B’rith-Loge nach London gesandt. Das OSI arbeitet also eng mit dem israelischen Staat und mit dieser jüdischen Loge zusammen. Dieser Bericht führt unter Punkt drei an, dass das deutsche Bundeskriminalamt versprochen habe, gegen jeden Strafprozesse anzustrengen, der revisionistisches Material besitzt.

Z: Mit anderen Worten: wenn das US-Justizministerium könnte, wie es will, so würden auch in den USA Zensurgesetze eingeführt werden.

R: Wenn es hart auf hart kommt, wären die Richter am Obersten Gerichtshof der USA wohl das letzte Bollwerk zum Schutz der Meinungsfreiheit. Das wird sich noch zeigen müssen.

Es kann daher nicht überraschen, dass sich die USA auch überall im Ausland dafür einsetzen, revisionistische Konferenzen oder Medienveröffentlichungen zu unterbinden, wie ich im Kapitel 2.15. bezüglich der moslemischen Welt dargelegt habe.

Z: Und sie zögern nicht, Revisionisten in Verfolgerländer abzuschieben, damit sie dort vor Gericht gestellt und in Gefängnisse gesteckt werden können für Dinge, die in den USA völlig legal sind. Das ist Simon Sheppard und Stephen Whittle wiederfahren, die zwei vorhin von Ihnen erwähnten Briten. Die waren 2008 in die USA geflohen und hatten dort um politisches Asyl gebeten, aber die US-Behörden haben sie prompt verhaftet und nach England abgeschoben, wo sie entsprechend abgefertigt wurden.

R: Richtig. Dem Autor des vorliegenden Buches ist das auch passiert. Ich kam 1999 in die USA und beantragte anno 2000 politisches Asyl aufgrund der stetig steigenden Verfolgung in Europa. Obwohl der Richter, der mit meinem Fall befasst war, während der Anhörung im Jahr 2001 zugab, dass er nie zuvor einen so gut dokumentierten Fall gesehen habe, lehnte er ihn dennoch ab und behauptete ohne Beweis, mein Antrag sei betrügerisch gewesen. Obwohl diese unhaltbare Bewertung später von einem US-Bundesgericht aufgehoben wurde, blieb die Ablehnung als solche bestehen. Die Dinge verkomplizierten sich jedoch, da ich im Jahr 2004 eine US-Bürgerin geheiratete hatte und 2005 der stolze Vater einer Tochter geworden war.

Z: Gab Ihnen das nicht das Recht, bei Ehefrau und Kind in den USA zu bleiben? Immerhin sind diese US-Bürger und haben ein Anrecht auf ihren Ehemann bzw. Vater.

R: Nein, wie wir schmerzhaft herausfinden mussten! Der Schutz der Familie ist nicht Teil der US-Verfassung. Am 19.10.2005, unmittelbar nach unserer Anhörung vor der US-Einwanderungsbehörde in Chicago, die unsere Ehe als echt anerkannte, und nachdem wir unser Anerkennungsurkunde erhalten hatten, wurde ich unter der Vorgabe verhaftet, ich hätte fünf Monate vorher einen Interviewtermin verpasst, den es tatsächlich niemals gegeben hatte. Obwohl diese Behauptung später fallen gelassen wurde, kam der Befehl direkt aus Washington, mich dennoch nach Deutschland abzuschieben. Weder meine anerkannte Ehe mit einer US-Bürgerin noch meine wohldokumentierte Angst vor politischer Verfolgung mittels langjähriger Haftstrafen in Deutschland wurden vom US-Bundesgericht in Atlanta als Grund erwogen, von einer Abschiebung abzusehen. Der Oberste Gerichtshof der USA schaute sich den Fall noch nicht einmal an. Dementsprechend wurde ich am 14. November 2005 nach Deutschland abgeschoben, wo mich deutsche Beamte sofort verhafteten, damit ich meine ausstehende Gefängnisstrafe absitze, zu denen ich 1995 wegen meines Gutachtens verurteilt worden war (14 Monate; siehe Rudolf 2001a), und um ein neues Strafverfahren über mich ergehen zu lassen, das wegen jener Veröffentlichungstätigkeiten eingeleitet worden war, die ich während meines Aufenthaltes in England und in den USA entfaltet hatte. Obwohl meine Veröffentlichungstätigkeiten in diesen Ländern völlig legal waren, nehmen sich die deutschen Behörden das Recht, deutsches Strafrecht auch auf legale Handlungen im Ausland anzuwenden.[394]

Z: Und wie ist das alles ausgegangen?

R: Mit einer Gesamtstrafe von 44 Monaten in verschiedenen deutschen Gefängnissen. Aber wie Sie sehen, bin ich putzmunter!

Z: Dem deutsch-kanadischen Revisionisten Ernst Zündel ist es ähnlich ergangen, wenn ich mich nicht irre.

R: Da liegen Sie ganz richtig, obwohl er in seinem Fall tatsächlich sein Eheinterview geschwänzt hatte, so dass sie dies bei ihm nicht wie in meinem Fall erfinden mussten. Aber das Endergebnis war das gleiche. Er erhielt jedoch nach seiner Abschiebung fünf Jahre aufgebrummt, und die zwei Jahre, die er vor seiner Abschiebung in Kanada in Einzelhaft verbracht hatte – die USA hatten ihn nicht nach Deutschland, sondern nach Kanada abgeschoben – wurden vom deutschen Gericht nicht anerkannt. Er verbrachte daher insgesamt sieben Jahre im Gefängnis für seinen Dissens.

Z: Und dann behaupten die US-Behörden, sie könnten die Millionen illegaler Einwanderer nicht abschieben! Sie wollen es nicht. Wenn sie absolut legale Einwohner abschieben können, warum sollte es dann unmöglich sein, illegale abzuschieben?

R: Am Ende geht es dabei immer um Politik, um den Einfluss von Lobbygruppen, um Medienberichterstattungen usw. Juristische Erwägungen sind da nur ein Feigenblatt, und wenn sie im Weg sind, werden sie einfach beiseite geschoben.

Z: Da kann man mal sehen, welche Heuchelei die US-Propaganda ist, die USA führten Kriege, um anderen Völkern Freiheit und Selbstbestimmung zu bringen.

R: Alle Nächstenliebe hat eben ihre Grenzen. Immerhin sind die USA der Hauptnutznießer der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs, und das wollen sie auch weiterhin so halten. Nicht zu vergessen ist zudem die starke jüdische Lobby in den USA (vgl. Findley 1985, Goldberg 1996, Mearsheimer/Walt 2007), die wohl eher gestern als heute ein Zensurgesetz auch in den Staaten einführen würde, wenn sie nur könnte. Aber kommt Zeit, kommt Rat, kommt Attentat auf die Bürgerrechte der USA. Bushs “Patriot”-Gesetz nach dem 11. September hat da ja neue Wege und Möglichkeiten eröffnet.

Das Erstaunliche an der quicklebendigen Zensur in westlichen Ländern ist, dass der weitaus größte Teil der Bevölkerung diesen Zensurmaßnahmen entweder uninteressiert oder gar zustimmend gegenübersteht, obgleich nur ein kleiner Prozentsatz davon derart radikale Ansichten hat, dass er solche Zensurmaßnahmen aktiv fordert. Die mächtige Einheitsfront in der westlichen Welt gegen eine Geschichtsrevision kann man verstehen, wenn man sich die Interessen jener Gruppierungen betrachtet, welche die Zensur am eifrigsten fordern: Zionismus und andere Imperialismen, internationale Hochfinanz, Großkapitalismus, egalitaristische Ideologien (vgl. Rudolf 2005c). Ich möchte hier aber nicht in politische Betrachtungen abgleiten, sondern beim Thema Zensur bleiben.

Am drastischsten ist diesbezüglich das Beispiel Deutschlands. Den Hintergrund dazu habe ich in Kapitel 2.14. bereits dargelegt. Ich möchte hier nicht auf Details eingehen, sondern den interessierten Leser auf das verweisen, was ich anderswo geschrieben haben (Rudolf 2005a, Rudolf 2012b).

Als abschließenden hier zu erwähnenden Aspekt der Zensur möchte ich darauf hinweisen, dass sogar die Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet haben, mit der sie alle Staaten der Welt bedrängen, den Revisionismus abzulehnen, wo auch immer er angetroffen wird (United Nations 2007a&b, 2009):

“Die Generalversammlung […]

1. verurteilt ohne Vorbehalt jede Leugnung des Holocaust;

2. drängt alle Mitgliedsstaaten ohne Vorbehalt, jede teilweise oder völlige Leugnung des Holocaust als geschichtliches Ereignisse, oder jede Aktivität, die darauf ausgerichtet ist, zurückzuweisen.”

R: Damit ist es nun offiziell: wir haben die ganze Welt gegen uns (den Iran ausgenommen, der sich von dieser Resolution distanzierte).

Z: Wenn ich fragen darf: Warum präsentiert Ihr Revisionisten nicht all die Beweise, die Sie hier in diesem Buch präsentiert haben, den Richtern, die Euch verfolgen?

R: Weil sie uns nicht lassen. Immerhin war ich wegen des vorliegenden Buches vor Gericht, und alle Beweisanträge zur Einführung solcher Beweise wurden abgelehnt. Letztendlich kommt es in den Augen des Gerichts nicht darauf an, welche Ansichten man hegt und ob sie richtig sind oder falsch. Das einzige, was zählt, ist, dass man es nicht öffentlich sagen darf. Punktum.

Ich darf anmerken, dass es in den USA auch nicht viel anders ist, obwohl das Thema nie vor einem Strafgericht abgehandelt wird. Der eine Fall in den USA, wo das Thema zur Sprache kam – der von Mermelstein angestrengte Zivilprozess (siehe Kapitel 2.9., S. 111) – endete dementsprechend: der Richter wies alle Beweise ab, indem er entschied, dass der Holocaust und die Tötung in Gaskammern mittels Zyklon B eine unbestreitbare Tatsache sei. Wie im Wesentlichen alle anderen Rechtssysteme, so hat auch das deutsche Rechtssystem eine Option in der Strafprozessordnung eingebaut (§244, Absatz 3), die es den Richtern erlaubt, alles abzulehnen, was sie als offenkundig ansehen. Solch eine Regel ist in gewisser Hinsicht sogar nötig, um Rechtsfälle auf das Maßgebliche zu beschränken.

Z: Aber wenn Dissidenten wegen ihrer Ansichten vor Gericht stehen, sind dann nicht ihre Ansichten und die Gründe, warum sie diese hegen, auf jeden Fall maßgeblich?

R: Das sollte man annehmen, aber die deutsche Justiz ist diesbezüglich unbeugsam: der Holocaust ist offenkundig, und jeder Versuch, ihn zweifelhaft erscheinen zu lassen oder ihn gar zu widerlegen, muss abgelehnt werden. Schlimmer noch: 2002 entschied der deutsche Bundesgerichtshof sogar, dass es eine Straftat ist, einen Beweisantrag zu stellen, mit dem versucht wird, Beweismittel einzuführen, die die Leugnung des Holocaust untermauern, da dies auf eine erneute Leugnung hinauslaufe, diesmal im Gerichtssaal (siehe S. 458).

Während meines eigenen Strafprozesses beantragte ich im Jahr 2007, fünf orthodoxe Historiker als Zeugen zu hören, die alle aussagen würden, dass der einzige Grund, warum Historiker heutzutage keine abweichend Ansichten zum Holocaust äußern, darin zu suchen ist, dass sie Angst für gesellschaftlicher und strafrechtlicher Verfolgung haben. Und wie reagierte der Richter darauf?

[Die Anträge] werden abgelehnt, weil die Beweiserhebung für die Entscheidung [des Gerichts] ohne Bedeutung ist, denn selbst wenn die benannten Personen die unter Beweis gestellten Behauptungen bestätigen würden, würde die Kammer nicht die Allgemeinkundigkeit des Holocausts […] in Frage stellen.” (Rudolf 2012c, Appendix 2)

Z: Was bedeutet, dass die Gerichte selbst dann nicht gerührt wären, wenn eine Million professionelle Historiker sagen würden, die Revisionisten haben Recht?

R: Das ist wohl die Quintessenz. Als Revisionist kann man sich daher die Mühe sparen. Falls man mit einem solchen Fall im Gerichtssaal endet, ist es wohl das Beste, seinen Strafverteidiger ruhig zu stellen und lediglich den Schauprozesscharakter des Verfahren bloßzulegen, also die völlig illegale Natur des Verfahrens auf rationale Weise darzulegen und auf unser Recht und die moralische Pflicht zum friedlichen Widerstand gegen solche Tyrannei zu bestehen, was ich in meinem Verfahren getan habe (Rudolf 2012c). Alles andere ist Zeit-, Nerven- und Geldverschwendung. Es sei denn, dass die Gerichte mit dermaßen vielen Fällen überschwemmt werden, dass eine realistische Chance besteht, dass einige Richter Rückgrat zeigen und sich weigern, Dissidenten massenweise ins Gefängnis zu schicken.[395]

Z: England ist aber anders, wie der Fall Irving gezeigt hat. Dort konnten beide Seiten all jene Beweise einführen, die sie jeweils für relevant hielten.

R: Ja, aber David Irving, der über den Holocaust nur recht wenig weiß, hat anfangs versucht, das Thema selbst zu umgehen. Als er später merkte, dass die Verteidigung das Thema in den Mittelpunkt rückte, war es für ihn zu spät, eine angemessene Verteidigung zu organisieren (siehe S. 148). Zudem war die juristische Lage für Revisionisten in der Zwischenzeit so prekär geworden, dass nur wenig willens waren, sich während Irvings Verfahren der Öffentlichkeit auszusetzen und damit Auslieferungsgesuche aus ganz Europa zu riskieren. So musste ich zum Beispiel aufgrund des im Vorfeld des Irving-Prozesses ausgelösten Medienrummels aus England fliehen, und nachdem ich erst einmal in den USA um politisches Asyl gebeten hatte, konnte ich das Land nicht mehr verlassen, ohne mein Recht auf Rückkehr zu verlieren. Carlo Mattogno wird Italien nicht mehr verlassen, da viele europäische Länder ein Auge auf ihn geworfen haben, und aus den gleichen Gründen verstecken sich Jürgen Graf und andere anderswo in Europa. Und so weiter und so fort. Wenn es das Internet nicht gäbe, das es uns erlaubt, unter diesen schwierigen Umständen zu kommunizieren und weiter zu machen, gäbe es in Europa keinen Revisionismus mehr, der der Rede wert wäre. Aber es gibt ja noch die USA…

5.4. Lösungsansätze

Z: Müsste man nicht erwarten, dass zumindest ein paar Menschenrechtsorganisationen ihre Stimme gegen dieses Unrecht erheben?

R: Das sollte man meinen, aber leider halten sich alle Menschenrechtsorganisationen bedeckt. Die politisch linkslastige Organisation Amnesty International schließt ausdrücklich solche Fälle von jeder Unterstützung aus, bei denen der Verfolgte angeblich zum Hass gegen andere aufgestachelt hat. Dass dies objektiv bei revisionistischen Arbeiten gar nicht gegeben ist, interessiert AI nicht. AI folgt stur dem allgemeinen gehirngewaschen Denkmuster: Revisionist = Antisemit = Verfolger, nicht Verfolgter.

Es gibt freilich andere Menschenrechtsorganisationen, die weitaus objektiver sind, aber auch von denen kam bisher keinerlei Unterstützung. Der Grund dafür ist einfach: Würden Sie es wagen, Menschen in Schutz zu nehmen, die von den Behörden und den Medien als “Neonazis” verschrien werden?

Der Vorsitzende der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sprach dies ganz deutlich aus, als er gebeten wurde, den Opfern der heutigen Verfolgung in Deutschland zu helfen. Obwohl diese Menschenrechts-Organisation von dem Unrecht weiß, das so vielen Forschern und Verlegern angetan wurde und wird, entschied man sich, nicht zu helfen (Hafen 1996, vgl. Rudolf 1997e):

“Ich glaube, daß die IGFM nicht die Kraft hat, ein Verfahren ohne Schaden für den Gesamtverein durchzustehen.”

R: Der Hintergrund ist, dass diese Gesellschaft massiver Kritik seitens der Medien und linksgerichteter Organisationen ausgesetzt wurde und wird, und zwar wegen ihrer Standhaftigkeit gegenüber dem Kommunismus und wegen ihrer Hilfe für Volksdeutsche, die zur Zeit des Kalten Krieges wegen ihrer Abstammung in osteuropäischen Ländern (vor allem Polen und der Tschechoslowakei) Verfolgungen ausgesetzt waren. Personen zu helfen, die wegen ihrer rechten Ansichten verfolgt werden, könnte eine Verfolgungswelle gegen die Gesellschaft selbst auslösen, die sie glaubt nicht überstehen zu können. Ich glaube daher nicht, dass von dieser Seite wirksame Hilfe kommen wird.

Z: Wenn man all die Fakten bedenkt, die Sie hier in diesem Buch dargelegt haben und die recht plausibel und überzeugend sind, wie kann es da sein, dass so viele Menschen so sklavisch und blind einem solchen Popanz anhängen?

R: Lassen Sie mich dieses scheinbare Rätsel mit einer historischen Parallele erläutern, die erstmalig von Dr. Butz aufgezeigt wurde und die ich nachfolgend zusammenfassen darf (Butz 1982). Diese historische Parallele wird uns ebenso ein Hinweis sein, wie sich die Dinge in Zukunft in unserer Frage entwickeln werden. Ich meine hier die sogenannte “Konstantinische Schenkung”. Sie ist wohl die folgenreichste Dokumentenfälschung der europäischen Geschichte. Sie wurde etwa um das Jahr 800 von der katholischen Kirche kreiert und behauptete, dass Kaiser Konstantin I nach seiner Bekehrung zum Christentum seine weltliche Macht über “die Stadt Rom sowie alle Provinzen, Ortschaften und Staaten Italiens sowie der westlichen Regionen” sowie über “die vier großen heiligen Stätten Alexandria, Antiochien, Jerusalem und Konstantinopel” an den Papst abgetreten und letzterem verschiedene zusätzliche Privilegien eingeräumt habe. Um jeden Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Schenkung zu zerstreuen, wurde ferner ausgeführt, Konstantin erkläre seine Absicht, seine eigene Hauptstadt “in die Provinz Byzanz” zu verlagern, “wo eine Stadt entstehen soll, die Unseren Namen trägt”, also Konstantinopel.[396]

Z: Aber Byzanz – so der frühere Name Konstantinopels – gab es doch schon lange vor der Bekehrung Konstantins.

R: Gut beobachtet. Dies ist einer der zwei Hauptbeweise dafür, dass dieses Dokument eine Fälschung ist. Der zweite ist, dass die kaiserliche Herrschaft in Italien allen damals wie heute verfügbaren Quellen zufolge zur Zeit Konstantins und Sylvesters sowie ihrer unmittelbaren Nachfolger andauerte. Aber obwohl die Fälschung so offenkundig war, wurde die Echtheit dieses Dokuments vor dem 15. Jahrhundert kaum je in Frage gestellt, obgleich sie die Basis für die Macht und den gigantischen Machtmissbrauch der katholischen Kirche des Mittelalters war. Erst im Jahre 1433 erschien von Johann von Kues, alias Cusanus, dem damaligen Dekan von St. Florinus in Koblenz, eine fundierte Kritik der Schenkung. Cusanus‘ Schrift De concordantia catholica erregte aber wenig Aufsehen, und zwar vermutlich wegen ihres trockenen, leidenschaftslosen Stils.

Die Gemüter wurden erst durch die sieben Jahre später, anno 1440, erschienene leidenschaftliche und für damalige Verhältnisse äußerst umfangreichen Schrift De falso credita et ementita Constantini donatione von Lorenzo Valla erhitzt (Valla 1994). Valla war zudem der erste, der forensische Methoden auf vielfältige Weise anwandte, um die Fälschung zu entlarven, etwa indem er römische Münzen aus der Zeit nach Konstantin anführte, die nicht im Namen des Papstes, sondern im Namen des Kaisers geprägt worden waren. Vallas kritisch-revisionistische Methode war damals revolutionär. Mit dem Aufkommen des Buchdrucks Ende des 15. Jahrhunderts wurde Vallas Schrift massenweise verbreitet und war eine der Argumentationsgrundlagen der Reformation Martin Luthers und seiner Anhänger. So erklärte z.B. Martin Luther, Vallas Schrift habe ihn davon überzeugt, dass der Papst die Verkörperung des Antichristen sei.

Dieses geschichtliche Beispiel wirft zwei Fragen auf, die auch bezüglich der Holocaust-Lüge aufkommen:

1. Wenn die Lüge doch so offensichtlich war, warum wurde sie nicht rasch als solche bloßgestellt?

Die Antwort darauf liegt wohl primär in der Macht begründet, welche die Kirche damals besaß. Sie entschied, worüber wie diskutiert werden durfte, und sie entschied auch, welche Informationen die Menschen erhielten. Die eigentlichen Gelehrten, die das Thema hätten kritisch behandeln können, waren aber damals üblicherweise zugleich kirchliche Würdenträger oder doch zumindest von diesen abhängig. Somit herrschten günstige Voraussetzungen für die Herrschaft der “politisch korrekten” Dummheit.

2. Wenn ein furchtloser und forschender Intellekt den betrügerischen Charakter der Schenkung so leicht erkennen konnte, weshalb bedurfte es dann einer so langen Abhandlung wie derjenigen Vallas, eines argumentativen Overkills, um dem Mythos den Gnadenstoß zu versetzen?

Vallas Abhandlung enthielt intellektuellen Stoff von solcher Qualität, dass ihr Durchbruch nicht aufzuhalten war. Liebhaber alter Münzen kamen auf ihre Rechnung, Spezialisten der lateinischen Sprache und Grammatik fühlten sich ermuntert, an der Debatte teilzunehmen, Experten auf dem Feld der römischen Geschichte waren angesprochen, Kirchenhistoriker wollten ihren Beitrag zur Diskussion leisten. Kurzum, redegewandte Zungen aus allen Teilen der Gesellschaft wurden gelöst, und dies vor dem Hintergrund gewaltiger politischer Umwälzungen.

Die Analogien zur “Holocaust”-Legende sind naheliegend:

  1. Die Akademiker des Mittelalters sowie der Renaissance, die das Offensichtliche einfach nicht sahen, gemahnen peinlich an die Akademiker unserer Zeit. Angesichts der drakonischen sozialen wie strafrechtlichen Drohungen gegen Dissidenten will zudem verständlicherweise kaum einer, der den Betrug entgegen aller Pawlowschen Gehirnwäsche der Mächtigen seiner Zeit durchschaut hat, zum Märtyrer werden.
  2. Die Legende von der Schenkung wurde zu einer Zeit demontiert, als sich das Papsttum scharfer Kritik ausgesetzt sah, als es quasi modisch wurde, die katholische Kirche anzugreifen. Ähnlich wird auch die “Holocaust”-Legende in einer Zeit entlarvt werden, die für die Machthaber der Nachkriegsordnung und des Zionismus ungünstig sein wird.
  3. Eine weitere Parallele ist die exzessive Hinwendung zum Detail sowohl seitens Vallas als auch seitens der Revisionisten. In beiden Fällen kann man von einem “Overkill” sprechen. Die Menschen der Renaissance merkten einfach nicht, dass die angebliche Machtübergabe vom Kaiser an den Papst gar nie erfolgt war, und wir merken nicht, dass die Millionen jüdischer “Überlebender” nach dem Zweiten Weltkrieg immer noch da waren und der “Holocaust” allein schon deshalb nicht stattgefunden haben kann.

Offenbar müssen wir alle möglichen Einzelheiten untersuchen, die der Nachwelt wohl phantastisch vorkommen mögen. Beispielsweise begnügen wir uns nicht mit der Feststellung, dass das angeblich in Auschwitz zur Judenvernichtung verwendete Zyklon B schlicht ein Schädlingsbekämpfungsmittel war, nein: wir müssen auch noch die chemischen Aspekte der Frage erschöpfend analysieren!

Z: Aber man kommt doch gar nicht darum herum, die von der offiziellen Geschichtsschreibung aufgestellten Behauptungen im Detail unter die Lupe zu nehmen!

R: Ganz richtig. Diese detailbesessene Analyse ist durchaus wünschenswert, nicht nur, weil man sich sonst dem Verdacht aussetzt, keine Argumente mehr zu haben, sondern vor allem auch, weil man damit allen möglichen Fachleute aus den unterschiedlichsten Bereichen der modernen Gesellschaft einen Ansatzpunkt bietet, in die Auseinandersetzung einzugreifen.

Z: Wenn Ihr Revisionisten Erfolg haben wollt, meinen Sie nicht, dass es nötig ist, dass Ihr in glaubwürdiger Weise die Verfolgung unschuldiger Opfer durch das Dritten Reiches verurteilt?

R: Unbedingt. Ich habe mich sogar auf den Standpunkt gestellt, dass die Verfolgungsmaßnahmen des Nationalsozialismus gegenüber den Juden nach heutigem Rechtsverständnis selbst dann als Völkermord bezeichnet werden können, wenn man nicht von einer Vernichtung der Juden ausgeht, sondern “lediglich” von Entrechtungen, Deportationen und den damit einhergehenden Schäden an Eigentum, Leib und Seele (Gauss 1994, S. 27). Streng genommen habe ich daher nie geleugnet, dass es sich um einen Völkermord handelt – einer von vielen während des Zweiten Weltkriegs. Nach heutigem Völkerrecht, das in die Strafgesetzbücher vieler Staaten übernommen wurde (als §6 des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland), ist Völkermord nämlich wie folgt definiert:

“(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. Mitglieder der Gruppe tötet,

2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in §226 des Strafgesetzbuches [schwere Körperverletzung] bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.”

Z: Die Frage ist bloß, ob der Nationalsozialismus die Absicht hatte, die Juden als Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Nach dem, was Sie hier dargelegt haben, kann man sogar das anzweifeln.

R: Die Frage nach der Absicht bringt uns zurück zu den ambivalenten Äußerungen der Führungsspitze des Dritten Reiches. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass es nach heutiger Definition keines Massenmordes bedarf, um einen Völkermord zu begehen.

Z: Aber das Gleiche trifft dann ja auch auf die Deutschen in Ostdeutschland zu.

R: Richtig. Das Verfolgungsschicksal der Juden nach revisionistischer Interpretation wäre dem Schicksal vergleichbar, das andere Völker während des Zweiten Weltkrieges erlitten. Das nimmt ihnen weder die Tragik ihres Schicksals, noch mindert es seine Bedeutung. Es lässt nur seine Einzigartigkeit entfallen und reiht es in die endlos erscheinende Serie von Tragödien der Menschheitsgeschichte ein.

Man tut den tatsächlichen Opfern keinen Gefallen, wenn man ihr wahres Verfolgungsschicksal durch eine unwahre Geschichte voll von Übertreibungen und Lügen ersetzt. Denn die Lügner setzen die wahren Opfer der Gefahr aus, dass deren Schicksal auch nicht mehr anerkannt wird, da man dann leicht zum Schluss gelangen wird, es sei alles von A bis Z erlogen.

Die Revisionisten selbst sind ja nur die Überbringer der Nachricht, dass da gelogen wurde. Von daher sind es nicht die Revisionisten, die die Anerkennung des Verfolgungsschicksals gefährden, sondern die Lügner und all jene, die deren Lügen weiterhin decken.

Z: Aber es gibt doch bestimmt Anhänger des Revisionismus, die das Verfolgungsschicksal der Juden nicht anerkennen.

R: Das mag sein, obwohl ich keine solchen kenne. Aber selbst wenn es sie gibt, so dürften das wesentlich weniger Menschen sein als jene, die das Verfolgungsschicksal der Deutschen bei Kriegsende und danach nicht anerkennen oder das der Palästinenser seit der Gründung Israels, wie auch weniger als jene, die den heutigen Dissidenten ihr Verfolgungsschicksal aberkennen. Wer behauptet, aus den Verfolgungen von gestern gelernt zu haben, sollte gegen die heutigen Verfolgungen auftreten, auch und gerade, wenn es Menschen betrifft, mit denen man ansonsten nicht einer Meinung ist.

Z: Also mir dreht sich nach diesen Vorlesungen der Kopf. Ich komme mir vor, als habe man mir mein ganzes Weltbild auf den Kopf gestellt.

R: Mir ging es nicht anders, als ich erstmals im Alter von 24 Jahren über diese Dinge stolperte. Wer das erste Mal mit ihnen konfrontiert wird, der ist im Inneren sehr stark aufgewühlt. Schließlich bräche hier ein Teil eines Weltbildes in sich zusammen, wenn die bisherige Geschichtsschreibung Unrecht hätte. Aber durch diese Phase der seelischen Not muss man hindurch.

Ich denke, dass die Menschen seit jeher den Wunsch haben, in festen und geschlossenen Weltbildern ihre seelische Sicherheit und Ruhe zu finden. Diese Vorlesungen zerstören genau diese Sicherheit, da nun die Möglichkeit besteht, dass das einfache Schwarz-Weiß-Bild von den bösen Nazis und den lieben Alliierten, von dem grausamen Dritten Reich und dem Paradies der westlichen Zivilisation ins Wanken gerät. Das ist auch einer der Gründe, warum der Revisionismus auf so großen Widerstand stößt: weil nicht wahr sein kann, was viele nicht für wahr haben wollen. Denn das hieße, von den gewohnten Denkmustern Abschied zu nehmen, in denen man sich so bequem eingerichtet hat. Aber Sie als intelligente Zeitgenossen sollten sich bewusst sein, dass solche Gut-Böse-Schemata noch nie tauglich waren zur Erklärung der komplexen Wirklichkeit. Und schließlich müssen Sie sich eines vor Augen halten: Selbst wenn es keine gezielte Massenvernichtung gegeben hat und auch viele weitere Dinge aus dieser Zeit bisher nicht richtig dargestellt wurden, so wird aus dem bisher als Teufel wahrgenommenen Dritten Reich noch lange kein Engel.

Z: Meinen Sie nicht, dass Sie mit solchen Darlegungen die politische Rechte ideologisch unterstützen?

R: Ist das ein Vorwurf?

Z: Das sollten Sie so auffassen, ja.

R: Nun, dann will ich einen kleinen politischen Exkurs anfügen. Ihnen dürfte bekannt sein, dass es in diesem Land eine politische Linke gibt. Es dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass es Themen gibt, die der Linken ideologisch nahe stehen. Ist es dann ein Vergehen, wenn man über diese Themen spricht?

Z: Nicht unbedingt.

R: Um konkreter zu werden: Die Existenz verschiedener politischer Meinungen ist Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer pluralistischen Demokratie. Wo es eine Linke gibt, muss es auch immer eine Rechte geben. Es kann meiner Meinung nach nichts Schlimmeres geben als eine politische Weltanschauung, die keine ideologische Opposition mehr besitzt. Sie wird dann nämlich nicht mehr zu einer argumentativen Auseinandersetzung und somit zur Überprüfung des eigenen Weltbildes gezwungen. Das ist ja der tiefere Grund, warum Einparteienregime immer wieder scheitern: Sie werden nicht rechtzeitig zur Korrektur ihrer Fehler gezwungen. Erst wenn es zu spät ist und die Verfehlungen nicht mehr reparabel sind, erhebt sich das Volk oder ein Teil desselben gegen die Regierung auf die eine oder andere Weise und schafft die Diktatur ab.

Man kann Ähnliches übrigens auch über unsere Zeitgeschichtsschreibung sagen: Mit allerlei Mitteln – in vielen europäischen Staaten sogar mit Hilfe des Strafrechts – wird jede Opposition unterdrückt und damit eine kritische Auseinandersetzung unterbunden. Dadurch verrennt sich die Zeitgeschichtsschreibung in ihrer Einäugigkeit in verschiedene Sackgassen.

Eine Welt, in der die Öffentlichkeit in Hysterie ausbricht, wenn man Dinge diskutiert, die tatsächlich oder auch nur angeblich Wasser auf die Mühlen der politischen Rechten leiten, ist meiner Meinung nach schwer erkrankt. Das hat nichts mehr mit einem demokratischen Diskurs gemein, sondern trägt starke Merkmale totalitärer Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung und damit des Denkens der Menschen.

Z: Gut, ich meinte ja auch nicht die Rechte allgemein, sondern die Rechtsextremisten.

R: Ihre vorige Wortwahl wäre zu entschuldigen, wenn es die Ausnahme wäre. Allerdings ist es mittlerweile allgemeiner Brauch in Europa, wie zum Beispiel die in Deutschland mittlerweile gängigen Parolen wie “Rock gegen Rechts”, “Recht gegen Rechts”, “Netz gegen Rechts” usw. zeigen. In der Öffentlichkeit wird mit dieser Propaganda alles, was rechts der Mitte ist, gleich mit erschlagen. Und wer definiert bitte schön, wo die Mitte ist?

Aber gut, konzentrieren wir uns auf die Rechtsextremisten. Angenommen, Sie hätten recht. Was schlagen Sie dann vor? Wollen Sie das Recht auf freie, sachliche Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft einschränken, um einen möglichen Missbrauch irgendeiner Meinungsäußerung oder eines Forschungsergebnisses zu verhindern? Wollen Sie die elementarsten Grundrecht abschaffen, nur damit sich einige Linke oder Zionisten etwas wohler fühlen, weil sie sich dann keine kritischen Fragen und möglichen Widerlegungen ihre Ideologie anhören müssen? Und seit wann ist weltanschauliche Behaglichkeit ein Bürgerrecht?

Z: …

R: Sie begeben sich hier schnurstracks auf den Pfad der Aushöhlung unserer Grundrechte. Wer bestimmt denn dann letztlich, welche Äußerung erlaubt ist und welche nicht? Wer bestimmt, was irgendwann einmal missbraucht werden könnte und was nicht? Sie würden mit einer solchen Änderung der Rechtsauffassung aus unseren Grundrechten reine Gummiparagraphen machen, die jedem Machthaber zur freien Manipulation offenstehen! Und zudem: Sie geben damit den “Rechtsextremisten” – was man auch immer darunter verstehen mag – ein einfaches Rezept, wie diese jede Diskussion für sich monopolisieren können.

Angenommen, die hier von mir vorgebrachten Beweise stimmten, was sich nur in einem langen öffentlichen und sachlichen Diskurs herausfinden ließe. Welches Argument können Sie anführen, das es einleuchtend erscheinen lässt, diese mögliche Wahrheit zu verbieten? Kann es überhaupt ein einziges Argument geben, eine Lüge auf Dauer zu rechtfertigen?

Z: Sie bewegen sich, wie Sie ausgeführt haben, mit diesen Vorlesungen jenseits dessen, was in vielen europäischen und einigen nicht-europäischen Ländern erlaubt ist. Verbietet es sich nicht für einen gesetzestreuen Bürger, sich in die Nähe des Verbotenen zu begeben?

R: Eine Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn jeder Bürger kritisch Anteil nimmt an dem, was politisch in seinem Staat vorgeht. Gehen wir für den Augenblick einmal davon aus, dass wir uns über die folgende Lagebeurteilung einig sind: Zensurgesetze gegen Historiker – ob nun revisionistische oder nicht – sind illegal, sind mithin eine Verletzung der Bürgerrechte. Wie soll man darauf reagieren?

Lassen Sie mich dies beantworten, indem ich aus einem klassischen Text zitiere, in dem die Gehorsamsverweigerung gegen den ungerechten Staat ausformuliert wurde, nämlich aus dem Essay des US-Amerikaners Henry David Thoreau mit dem Titel “Civil Disobedience”, zu Deutsch: “Ziviler Ungehorsam”. Der Text wurde Mitte der 1850er Jahre verfasst angesichts des Aggressionskrieges der USA gegen Mexiko zur Eroberung von Texas sowie als Protest gegen die Sklaverei. Ich zitiere: (Thoreau 1981, S. 92, 94):

“Es gibt ungerechte Gesetze: sollten wir uns damit zufrieden geben, ihnen zu gehorchen, oder sollen wir uns bemühen, sie zu ändern und ihnen solange gehorchen, bis uns dies gelungen ist, oder sollen wir sie sofort übertreten? Unter einer Regierung wie dieser meinen die Menschen allgemein, dass sie warten müssten, bis sie die Mehrheit überredet haben, sie zu ändern. Sie denken, dass das Gegenmittel schlimmer wäre als das Übel, sollten sie sich widersetzen. Aber es ist der Fehler der Regierung selbst, dass das Gegenmittel schlimmer ist als das Übel. Sie macht es schlimmer. Warum ist es nicht angebrachter, Reformen vorauszusehen und sie vorzusehen? Warum würdigt sie [die Regierung] nicht ihre weise Minderheit? Warum schreit sie und widersteht, bevor ihr auch nur geschadet wurde? Warum ermuntert sie ihre Bürger nicht, wachsam zu sein, um ihre Fehler aufzuzeigen, und besser zu handeln, als sie diese handeln lassen würde? Warum kreuzigt sie immer Christus, exkommuniziert Kopernikus und Luther und erklärt Washington und Franklin zu Rebellen? […]

Eine Minderheit ist machtlos wenn sie sich der Mehrheit unterordnet; sie ist dann noch nicht einmal eine Minderheit; aber sie ist unwiderstehlich, wenn sie sich mit all ihrem Gewicht querstellt. Wenn die Alternative heißt, entweder alle gerechten Menschen in Gefängnissen zu halten oder aber den Krieg und die Sklaverei aufzugeben. so wird der Staat nicht zögern, welches er wählt. […]

Unter einer Regierung, die jedweden ungerechtfertigterweise einsperrt, ist der wahre Platz für einen gerechten Menschen im Gefängnis.”

R: Welch gewaltige Worte! Und er ist damit nicht alleine. Lassen Sie mich zitieren, was ein weiterer Gigant des friedlichen zivilen Ungehorsams gegen ungerechte Regierungen ausgeführt hat, nämlich Mahatma Gandhi:

“Solange der Aberglaube besteht, dass der Mensch ungerechte Gesetze befolgen soll, solange wird die Sklaverei bestehen.” (Narayan 1969, S. 174)

“Eine Demokratie ist kein Staat, in dem sich die Menschen wie Schafe verhalten. In einer Demokratie werden die individuellen Meinungs- und Handlungsfreiheiten eifersüchtig gehütet.” (Ministry…1999, Bd. 26, S. 246.)

“Mit anderen Worten: Ein wahrer Demokrat ist, wer mit rein gewaltfreien Mitteln seine Freiheit und damit die seines Landes und letztlich die der ganzen Menschheit verteidigt.” (ebd., Bd. 75, S. 249)

“Ich wünschte, ich könnte jeden davon überzeugen, dass ziviler Ungehorsam das Recht eines jeden Bürgers ist. Er wagt es nicht, es aufzugeben, ohne aufzuhören, ein Mensch zu sein. […] Aber die Unterdrückung von zivilem Ungehorsam ist der Versuch, das Gewissen einzusperren. […] Ziviler Ungehorsam wird deshalb zur heiligen Pflicht, wenn der Staat gesetzwidrig oder korrupt wird, was dasselbe ist. […] Es ist ein angeborenes Recht, das nicht aufgegeben werden kann, ohne die Selbstachtung aufzugeben.” (ebd., Bd. 25, S. 391f.)

R: So sieht die Sache aus! Aber beachten Sie: solange es sich um friedlichen und zivilen Ungehorsam handelt. Wenn Sie sich immer nur innerhalb der Grenzen der formalen Legalität bewegen, die zu Unrecht geworden ist, werden Sie solche tyrannischen Entwicklungen niemals aufhalten, geschweige denn umkehren können. Wer die Finger in offene Wunden legt, fügt dabei zwangsläufig Schmerzen zu, anders geht es nun einmal nicht. Machtmissbrauch kann man nur bremsen und stoppen, wenn man sich den Mächtigen entgegenstellt. Dass die Mächtigen ein solches Handeln dann für illegal erklären, ist eine Eigenschaft von Diktaturen. Demokratische Rechtsstaaten tolerieren Kritik und Machtkontrolle, ja sie ermutigen sogar dazu.

Ich möchte hier aber nochmals ausführen, worum es eigentlich geht. Ich habe während dieser Vorlesungen nichts anderes getan, als sachliche Quellen zu zitieren und wissenschaftliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies bewegt sich zweifellos im Rahmen der Grundrechte, die selbst in jenen europäischen Staaten formell garantiert sind, die den Revisionismus verbieten, und diese Handlung verletzt kein Grundrecht eines Dritten.

Nun kommt die Staatsgewalt daher und meint, dass ich damit andere verleumde bzw. verunglimpfe oder Dritte zu Hass aufstachle bzw. das Volk verhetze. Mit welchem Recht wird hier ein Strafrecht in seiner Bedeutung über ein Grundrecht erhoben? Die Behörden rechtfertigen dies, indem sie das Prinzip des absoluten Schutzes der Menschenwürde bestimmter Personen anführen, wie zuvor erläutert. Damit wird freilich indirekt erklärt, dass die Revisionisten selber keine schützenswerte Menschenwürde besitzen. Es wird angeführt, die Revisionisten würden direkt oder indirekt behaupten, einige Juden hätten in ihren Aussagen über ihre Erlebnisse gelogen – was einige ja tatsächlich getan haben, aber sie waren und sind nicht die einzigen Lügner. Solch eine Behauptung soll dann angeblich die Menschenwürde der Juden generell verletzen.

Z: Wie kann das sein? Behaupten die Behörden etwa, dass Juden nie lügen, im Gegensatz zu allen anderen Menschen?

R: Nein. Die Logik sieht wie folgt aus: Zu behaupten, der Holocaust sei eine Lüge, wird einige Personen dazu verleiten, die wahrscheinlichsten Schuldigen für solch eine Lüge verantwortlich zu machen: die Juden. Als nächster Schritt werden einige Leute dazu neigen, die Erfinder dieser ultimativen Lüge als ultimatives Übel anzusehen, so dass wiederum einige darunter danach trachten werden, ihnen die Menschenwürde zu verweigern, indem man sie erneut verfolgt.

Z: Es muss in der Tat unter allen Umständen verhindert werden, dass die heutigen Juden zu Sündenböcken und zum Ziel von Vergeltungshandlungen gemacht werden.

R: Korrekt, aber die Behörden machen hier den Überbringer einer Nachricht, die Revisionisten, dafür verantwortlich, was irgendwelche Leute in einer fernen und hypothetischen Zukunft einigen Juden antun mögen. Das ist schlicht haarsträubend, weil eine geschichtliche Aussage an und für sich keinerlei verhetzenden Inhalt hat.

Sie mögen daran erkennen, dass es in vielen europäischen Ländern einen widerrechtlich konstruierten Verfassungskonflikt gibt, bei dem die Grundrechte einer bestimmten (zuvorderst jüdischen) Personengruppen so weit ausgeweitet werden, dass andere (kritische) Personengruppen in ihren Grundrechten unzulässig eingeschränkt werden. Aufgrund dieser “Gesetze” haben Juden (sowie in gewissem Maße ähnliche Opfergruppen – Zigeuner, Homosexuelle, Zeugen Jehowas usw. – sowie all jene, die sich ihnen bei diesem Thema anschließen) eine Blankoscheck, um nach Gutdünken zu verzerren, zu lügen und zu übertreiben. Niemand, der im Verdacht steht, “böse” (=revisionistische/rechte) Absichten zu hegen, darf ihre Behauptungen kritisieren. Das heißt nicht, dass alle Juden und ihre Anhänger lügen, ganz und gar nicht. Das bedeutet nur, dass man ihnen im Prinzip alles durchgehen lässt, und das ist für diese privilegierten Gruppen kein starker Anreiz, um wahrhaftig, ehrlich und aufrichtig zu bleiben. Mit diesen Gesetzen erreicht man daher nur, dass der Umfang, das Ausmaß und die Menge dieser Lügen und Übertreibungen vergrößert werden, indem sie geschützt werden. Dadurch wird die Notwendigkeit und schließlich die Bildung von noch mehr Kritiken erzeugt, sprich Revisionismus. Dies ist ein Teufelskreis.

Wenn dies meine wissenschaftlich und seriös begründete Meinung als demokratischer Staatsbürger ist, so bin ich es meinen staatsbürgerlichen Pflichten sogar schuldig, auf diese Gefährdung unserer Grundrechte aufmerksam zu machen. In dem Sinne stehe nicht ich jenseits der Legalität, sondern unser Staat begibt sich hier auf ein Gebiet, das nicht mehr mit der UN-Menschenrechtskonvention übereinstimmt.

Z: Aber zeigen die von Ihnen zuvor zitierten Resolutionen nicht, dass die UNO nicht gewillt ist, den Revisionisten diese Rechte zuzugestehen?

R: Und wenn schon. Wer sind die Vereinten Nationen denn überhaupt? Wenn es um dieses Thema geht, sind sie nicht mehr als eine Dachorganisation von Verfolgerstaaten! Brauche ich deren Erlaubnis, um meine Bürgerrecht zu bekommen? Die Bürgerrechte sind unveräußerlich. Noch nicht einmal die UNO kann sie mir entziehen!

Z: Meiner Ansicht nach bewirken Sie mit diesen Vorlesungen nur eines: Sie geben den Nazis Argumente, um ihre menschenfeindliche Politik zu propagieren. Man lockt die braunen Ratten geradezu mit solchen Aussagen aus den Löchern. Dies kann in niemands Interesse liegen.

R: Was würde passieren, wenn ich Ihren Rat befolgen würde und diese Vorlesungen nicht halten würde? Meinen Sie im Ernst, dass die “Nazis”, wer auch immer das ist, das Thema lassen würden? Übrigens zeugt diese Ihre Wortwahl von den “braunen Ratten” von einer menschenfeindlichen Einstellung. Diese Sprache entspricht der, die den Nationalsozialisten vorgeworfen wird. Ich bitte Sie daher, sich in Ihrer Wortwahl zu mäßigen!

Wenn Sie den Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnis verhindern wollen, so ist es vollkommen kontraproduktiv, die wissenschaftliche Auseinandersetzung unterbinden zu wollen. Wenn die Wissenschaftsgeschichte eines bewiesen hat, dann ist es die Tatsache, dass man den Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis nicht aufhalten kann. Wenn es nicht gelingt, die Thesen der Revisionisten in einer offenen und ehrlichen Diskussion zu widerlegen, dann muss man dafür sorgen, dass man dieses Feld selber beackert und die Früchte in die eigene politische Scheuer fährt. Anders lässt sich ein potentieller Missbrauch nicht verhindern.

Auch die Unterdrückung der Diskussion unerwünschter Themen ist letztlich der Grund dafür, warum die Bevölkerung in totalitären Staaten das Vertrauen in ihren Staat vollkommen verliert. Wenn wir also totalitäre Entwicklungen verhindern wollen, so sind wir verpflichtet, Tabuthemen auf sachliche Weise zu thematisieren und in den Dienst der Demokratie zu stellen, um ihrem Missbrauch vorzubeugen.

Z: Nach Ihrem Vortrag könnte man den Eindruck haben, dass damals in den KLs alles gar nicht so schlimm war.

R: Wenn es die Massenvernichtung mittels der hier behandelten Methoden nicht gegeben hat und zudem weit weniger Menschen zu Tode kamen, wie bisher angenommen, dann wäre dieses Kapitel deutscher Zeitgeschichte in der Tat nicht so schlimm gewesen, wie bisher dargestellt. Das heißt natürlich nicht, dass es nicht doch schlimm genug gewesen wäre. “Nicht so schlimm” ist eine vergleichende Aussage, keine absolute. Und Vergleiche sind die Essenz der Wissenschaft.

Z: Können Sie eigentlich verstehen, dass viele Leute entsetzt sind, wenn sie mit revisionistischen Thesen konfrontiert werden?

R: Ja. Ich war ja bis zum Alter von 24 Jahren selbst entsetzt. Aber wissen Sie was? Wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass etwas in unserer Gesellschaft fürchterlich schief läuft, ist es dann nicht unsere höchste Pflicht aufzurütteln, zu entsetzen, zu reizen, und zu mahnen?

Als Zeugen dafür rufe ich keinen Geringeren als den großartigen griechischen Philosophen Sokrates in den Zeugenstand. Im antiken Griechenland hat er so ziemlich alle seine Mitbürger über Jahre hinweg gereizt, indem er alles im Himmel und auf Erden hinterfragte. Er trieb es ein wenig zu weit, als er die Kriegführung der Generäle des demokratischen Athens gegen Sparta harsch kritisierte. Er wurde dafür des Hochverrats angeklagt. In seiner Verteidigungsrede, bevor er schließlich den berühmten Schierlingsbecher trinken musste, sagte er unter anderem folgendes (Popper 2005a, Bd. 1, S. 231):

“Ich bin wie die Stechfliege, die Gott in diese Stadt gesetzt hat, und den ganzen Tag lang und an allen Stellen hefte ich mich an euch und wecke euch auf; überrede euch und mache euch Vorwürfe. Ihr werdet nicht so bald einen anderen finden wie mich, und deshalb rate ich euch, mich zu schonen. […] Wenn ihr nach mir schlagt, […] und mich vorschnell tötet, dann werdet ihr für den Rest eures Lebens schlafen, außer wenn Gott in seiner Weisheit euch eine andere Stechfliege schickt.”

R: Hier gibt es eine interessante Parallele zum Revisionismus, denn in einem seiner Bücher beschrieb der US-amerikanische Historiker und Revisionistengegner Michael Shermer in einem Beitrag über den Revisionismus, Prof. Faurisson sei eine Stechfliege, weil er mit seinen unbequemen Fragen und penetranten Forderungen nach Beweisen extrem lästig sei (Shermer 1997, S. 190).

Mit Sokrates bestehe ich darauf, dass es in Zeiten wie diesen
die Pflicht des Wissenschaftlers ist zu reizen.

Aber lassen Sie mich noch eine andere Perspektive aufzeigen, denn ich meine, dass es objektiv betrachtet keinen Grund gibt, über das entsetzt zu sein, was die Revisionisten sagen. Der Grund für das Entsetzen liegt in denjenigen, die entsetzt sind. Um dies zu erkennen, lassen Sie mich den Spieß einmal umdrehen. Sollte nicht eigentlich jeder Mensch froh sein, wenn er erfährt, dass bei einem großen Unglück oder Massaker nicht etwa Tausende von Menschen umkamen, sondern dass es nur wenige waren, oder dass diese Meldung sogar eine Ente war? Besonders die Angehörigen solcher Tragödien sollten vor Freude überquellen, wenn sie von der Möglichkeit erfahren, dass das Schicksal ihrer Verwandten oder Freunde womöglich nicht ganz so grausam war wie bisher angenommen.

Tatsächlich aber beobachten wir das Gegenteil: Die Menschen, und hier ganz besonders die Angehörigen der Opfer, klammern sich geradezu daran, dass dieses Massaker genau so und nicht anders stattgefunden hat und dass genau so viele Menschen dabei den Tod gefunden haben, wie behauptet wird. Ich möchte mich hier nicht über die Beweggründe der Angehörigen auslassen, da dieses Pflaster allzu heiß ist. Aber noch nicht einmal bei den Angehörigen der vermeintlichen Mörder will man einen Gedanken an eine mögliche Entlastung zulassen. Die Gründe sind sicher vielfältig und bedürfen erst einer näheren psychologischen Untersuchung. Einige der Gründe, warum sich viele Menschen guten Nachrichten widersetzen, mögen sein:

  • Werden gewisse Dinge der Zeitgeschichte grundlegend revidiert, so kann das eigene Weltbild wie bereits erwähnt einen Knacks bekommen, in dem man es sich bequem gemacht hat und in dem man sich auskennt. Diese enorme mentale Verunsicherung versucht man zu vermeiden.
  • Gesteht man sich ein, dass man früher belogen worden ist und es nicht merkte, so stellt man sich selber ein Armutszeugnis aus. Diese Selbstbezichtigung versucht man zu vermeiden.
  • Wenn einem die Erkenntnis schwant, dass gewisse historische Aussagen Lügen sein könnten, so sieht man sich auf eine Ebene mit denen gestellt, die man bisher pauschal als “Nazis”, “braune Ratten”, “Rechtsextremisten” und “Verrückte” beschimpft hat. Diese Gleichsetzung versucht man um jeden Preis zu vermeiden, und sei es, dass man sich gegen diese Einsichten wehrt. Dies ist übrigens ein großer Erfolg der Verleumdungspropaganda gegen den Revisionismus.
  • Schließlich ist es nur die Sache sehr weniger Menschen, sich gegen die übermächtige veröffentlichte Meinung zu stellen und sich einer ständigen Anfeindung seitens ihrer Umwelt auszusetzen, von Karrierezerstörung, finanzieller Ruinierung und strafrechtlicher Verfolgung ganz zu schweigen.

Z: Wäre es nicht angebracht gewesen, bei der Behandlung dieses Themas eine weitergehende Stellungnahme abzugeben, in der man auf die unmenschliche Ideologie und sämtliche Untaten des Dritten Reiches hinweist und sich von diesen distanziert?

R: Sie meinen so eine Art Canossa-Gang für den Zeitgeist? Es steht jedem frei, dieses antifaschistische Ritual ähnlich dem Pawlowschen Reflex durchzuführen. Ich halte nicht sonderlich viel von solchen Betroffenheitsritualen, zumal nur wenige wirklich wissen, wovon sie eigentlich sprechen. Auch ich muss Ihnen gestehen, dass ich mich mit der Ideologie des Nationalsozialismus und mit dem Alltag im Dritten Reich nur oberflächlich beschäftigt habe, so dass ich eigentlich nicht die Kompetenz habe, hierüber ein Urteil zu sprechen. Wenn Sie so wollen, verlasse ich mich in meinem Gesamturteil über das Dritte Reich im Allgemeinen schon auf das, was man durch die Medien erfährt. Ich halte das aber nicht für besonders objektiv.

Z: Warum halten Sie diese Vorlesungen?

R: Ich bin zu dem Thema nicht durch Vorsatz, sondern durch reinen Zufall gekommen. Mitte der 1980er Jahre hatte ich meine erste Diskussion zu diesem Thema mit einem Herrn, der halbrevisionistische Ansichten vertrat. Seine Art der Diskussion hat mich aber abgestoßen, da er darauf beharrte, dass es “nur” drei statt sechs Millionen gewesen seien. Eine derartige Zahlenspielerei erschien mir widerwärtig, da dies nichts an der Sache selbst änderte. 1989 schließlich schenkte mir ein Freund und Mitglied der FDP Rassiniers Buch Was ist Wahrheit? Erst durch die Lektüre dieses wirklich beeindruckenden Buches und durch die offene Diskussion mit diesem liberalen Freund erhielt ich einen seriösen Zugang zum Thema. Meine eigene Tätigkeit setzte dann nach Erscheinen des Leuchter-Berichts ein. Als ich dann die Gelegenheit bekam, auf Auftrag eines Rechtsanwalt meine eigenen Forschungen zu vervollständigen, um diese später bei Gericht als Sachverständiger darzulegen – so zumindest der Plan –, gelangte ich schnell in die Mühle der sozialen und strafrechtlichen Verfolgung, die mich schließlich ins Exil trieb.[397]

Ein wichtiger Antrieb für meine Tätigkeit ist ganz ohne Zweifel mein stark ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, denn es empört mich, dass man versucht, uns davon abzuhalten, Fragen zu stellen, und uns verbietet, abweichlerische Antworten zu verkünden. Es erschüttert mich, dass in Deutschland und in anderen europäischen Ländern wieder Menschen wegen ihrer friedlichen Ansichten verfolgt werden. Sodann möchte ich mein ständiges Bestreben nennen, zu verstehen, was die Welt im Innersten zusammenhält, also Neugierde und Wahrheitsliebe. Ich nenne das den Eros der Erkenntnis, also die Freude am Entdecken und Verstehen. Schließlich muss es einen Grund geben, warum der Holocaust das Tabu schlechthin der heutigen Zeit ist, dessen geringste Verletzung eine ganze Welt von Historikern, Juristen, Politikern und Medien in helle Panik versetzen kann. Ich meine erkannt zu haben, dass die Revisionisten deshalb am unnachsichtigsten von allen Dissidenten verfolgt werden, weil die Mächtigen wissen, dass das von den Revisionisten behandelte Thema die wichtigste ideologische Voraussetzung für ihren Machtmissbrauch ist – ihre amoralische Grundlage, um deren eigene Sprache zu verwenden. Schließlich möchte ich auch nicht, dass dieses Thema irgendwelchen Ideologen oder Halbgebildeten überlassen wird. Ich sehe es daher als meine Pflicht an, dafür zu sorgen, dass revisionistische Arbeiten zu diesem Thema sachlich sind und sachgemäß und kompetent veröffentlicht werden.

Z: Unterliegen Sie nicht der Gefahr, bei Ihrer Beschäftigung Wunschergebnisse zu produzieren?

R: Gänzlich kann sich natürlich kein Wissenschaftler davon frei machen, zumal wir auch nur Menschen sind. Ich versuche allerdings, mein Bestes zu geben, damit mir dieser Fehler nicht unterläuft. Schließlich würde ich mich damit nur selber belügen und mir selbst am meisten schaden, denn Fehler werden von der Gegenseite gnadenlos zur Rechtfertigung weiterer Verfolgung ausgenutzt. Das dürfte für mich Antrieb genug sein, keine Wunschergebnisse zu produzieren.

Außerdem sind die Revisionisten sehr wohl bereit, ihre eigenen Fehler oder diejenigen anderer Revisionisten zu kritisieren und zu korrigieren.

Übrigens ist es ein oftmals gegen die Revisionisten erhobener Vorwurf, dass sie mit ihren Forschungsergebnissen nur auf Sensationshascherei und finanzielle Gewinne aus seien. Sieht man sich aber das persönliche Schicksal der Revisionisten an, so erweist sich, dass der Beginn einer publizistischen oder sonstigen öffentlichen revisionistischen Tätigkeit in der Regel der Beginn des wirtschaftlichen Ruins und der Ausgrenzung aus der Gesellschaft ist. Tatsächlich ist es wohl eher so, dass viele Menschen, darunter auch viele idealistische Akademiker, trotz ihrer Ausgrenzung und ihres wirtschaftlichen Ruins, wozu oft noch eine Zerrüttung ihrer Ehen oder Familien kommt, bei ihrer Meinung und ihrer Tätigkeit bleiben.

Tatsächlich stellt diese Behauptung die Wahrheit auf den Kopf. Man bedenke nur die mediale Aufmerksamkeit, die den betrügerischen Geschichten selbsternannter Holocaust-Überlebender geschenkt wird, sowie die Milliarden, die mit dem Shoa-Business umgesetzt werden, und es ist leicht erkennbar, welche Seite in dieser Konfrontation aus Gründen der Sensationshascherei und materiellen Bereicherung Geschichten produziert.

Schließlich möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Vertreten einer gewissen These, die mit dem übereinstimmen mag, was ein Wissenschaftler gerne als wahr bestätigt sehen will, von sich aus noch nicht unwissenschaftlich ist. Vielmehr wünscht sich natürlich jeder Forscher, dass er Recht haben möge, und versucht, dies mit dem Einsatz aller seiner wissenschaftlichen Energie zu beweisen. Dieses konkurrierende Spiel von These und Gegenthese, jedes Mal beruhend auf einer individuellen Vorstellung eines Forschers von der Realität, ist einer der Motoren des wissenschaftlichen Betriebes. Erst dieses auch emotional getragene Engagement des Forschers führt zusammen mit dem natürlichen Neugier- und Spieltrieb zur Ausweitung unseres Erkenntnishorizontes. Erst wenn ein Forscher seine These mit gefälschten oder verfälschten Beweisen zu untermauern sucht und Gegenargumente ignoriert, wird die Sache unwissenschaftlich. Hier haben wir aber den Umstand, dass die Diskussion der revisionistischen Thesen mit staatlicher Gewalt verhindert wird und die etablierte Geschichtswissenschaft sich auch abseits des Holocausts vorwerfen lassen muss, über Jahrzehnte mit einer Unmenge gefälschter Beweise bzw. Lügengeschichten gearbeitet zu haben. Wer produziert hier also Wunschergebnisse?

Z: Was können Sie uns Normalbürgern mit auf den Weg geben?

R: Lassen Sie sich nicht zu radikalen Sprüchen hinreißen. Das würde Ihnen selbst und dem Revisionismus schaden. Seien Sie sich zudem stets bewusst, dass wir auf die Anerkennung unserer Menschenrechte angewiesen sind und daher nie der Versuchung erliegen sollten, unseren Gegnern deren Menschenrechte abzuerkennen, denn das würde früher oder später nach hinten losgehen. Halten Sie es wie ich mit Kant (1788, S. 54):

“Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.”

Derweil halte ich es zudem mit Martin Luther:

“Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir!”

Und mit Ullrich von Hutten:

“Ich hab’s gewagt!”


Anmerkungen

[388] Zur Kritik an Leuchter vgl. z.B. Wellers 1991; Bailer in: Dokumentationszentrum… 1991, S. 47-52; ders. in Bailer-Galanda u.a. 1995, S. 100-117; Wegner in: Backes u.a. 1990, S. 450-476; vgl. Rudolf/Mattogno 2011 und Rudolf 2012a.
[389] So im Fall Wilhelm Stäglich, vgl. Grabert 1984, S. 287ff.; erneut angewendet auf Gauss 1994; vgl. Vrij Historisch Onderzoek 1997.
[390] HT Nr. 36; eingezogen nach letztinstanzlicher Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Az. BvR 824/90.
[391] The Globe and Mail, 18.9.1989, Le Monde, 19.9.1989, Sunday Telegraph, 24.9.1989; vgl. M. Weber 1993b.
[392] Für mehr Details siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Holocaustleugnung.
[393] McChesney 1997 & 2000; aktueller: http://en.wikipedia.org/wiki/Concentration_of_media_ownership
[394] Für eine Fallbeschreibung und Dokumentation siehe www.germarrudolf.com; vgl. Rudolf 2012c.
[395] Die erste Ausgabe dieses Buches enthielt eine lange Analyse der rechtlichen Lage in Deutschland, die ich dem Leser hier erspare (Rudolf 2005b, S. 522-529).
[396] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Konstantinische_Schenkung.
[397] Vgl. Rudolf 2012b und früher: Verbeke 1996.