Englands jüdisches Oberkommando vor Gericht

Warum ich mich entschloß, Englands ältestes, reichstes und meistrespektiertes jüdisches Hauptquartier vor Gericht zu bringen
Published: 1997-04-01

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Wie meine vielen kanadischen Freunde wissen, betrat ich auf legalem Wege Kanada am 28. Oktober 1992, um in British Columbia über die Redefreiheit vorzutragen. Am 30. Oktober wurde ich unmittelbar nach meiner ersten Rede von sechs Polizisten der Royal Canadian Mounted Police (RCMP) wegen Verstoßes gegen das Immigrationsgesetz verhaftet.

Nachdem ich diese illegale Entscheidung des kanadischen Einwanderungsministeriums vor den Gerichten in Vancouver und Niagara Falls anzufechten versucht hatte, wurde ich am 13. November 1992 in Handschellen an Bord eines Flugzeuges der Air Canada auf dem Flugplatz Toronto mit Flugziel London abgeschoben.

Da ich von einem Land des Commonwealth abgeschoben worden war, war es fortan für die gegnerische Gruppen jedes Landes möglich, von ihrer Regierung die Einreiseverweigerung für mich zu verlangen. Die Regierungen Australiens, Neuseelands und Südafrikas kamen dem sofort nach.

Auch die Vereinigten Staaten, wo die Redefreiheit durch die Verfassung geschützt wird, waren den gleichen heimtückischen Attacken ausgesetzt. In der Nacht zum 2. November 1992 hatten US-Grenzbeamte zum ersten Mal in meinem Leben meine Einreise an den Niagara-Fällen verweigert, obwohl ich ein Dauervisum besitze. Nach einem darauf folgenden komplikationslosen dreimonatigen Winterbesuch in den USA wurde mir am 19. April 1993 in Washington DC beinahe wiederum die Einreise verweigert, und zwar diesmal für immer.

Irving in Handschellen

Nach dreistündiger Anstrengung fand der löblich pflichtbewußte US-Grenzers heraus, wie er mir umgehend berichtete, daß "jemand" im Hauptspeicher des Einwanderungsdienstes herumgehackt hatte und eine gefälschte Schmutzdatei über mich abgelegt hatte. Die US-Behörden waren fair genug, um sich bei mir für diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Trotz des mir aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of Information Act) zustehenden Rechts auf Zugriff auf diese Datei, um die Identität dieses Jemand herauszufinden, wurde mir dies bislang verwehrt.

Mit einem schmutzigen Schlag in Kanada hatte man mich somit praktisch auf der ganzen Welt zum verstummen gebracht. Meine Karriere als anerkanntester NS-Forscher der Welt war gefährdet wenn nicht gar vorbei. In den Archiven der Welt konnte ich nicht mehr forschen, ich wurde daran gehindert, in Vortragssälen und Universitäten aufzutreten, und es wurde mir unmöglich gemacht, für meine Bücher persönlich oder im Fernsehen zu werben. Es war ein häßlicher Schlag gegen die freie Debatte über Ereignisse von historischer Bedeutung.

Meine Kollegen - deren Namen zu deren eigener Sicherheit ungenannt bleiben müssen - und ich begannen mit den langwierigen Untersuchungen, was in British Columbia und Ontario eigentlich passiert war.

Ich wies sie an, sich alle relevanten Akten ihrer Regierungsbehörden mit Hinweis auf die Datenzugangsgesetze von 1980-83 zu beschaffen (Access to Information Acts 1980-83).

Erst im Dezember 1994 kamen erste Teile der Wahrheit ans Tageslicht. Während ich mich in den USA schriftstellerisch betätigte, erhielt ich von meiner kanadischen Kollegin, einer früheren Anwältin, einen spiralgebundenen Ordner mit Dokumenten zu meinem Fall, von denen viele aus vertraulichen nachrichtendienstlichen Akten der kanadischen Einwanderungsbehörde stammten. Andere von uns im nachfolgend Jahr beschaffte Papiere stammten aus Akten des RCMP, der Städtischen Polizei von Victoria (Britisch Columbia) und dem kanadischen Nachrichtendienst.

Diese legten offen, daß im August 1992, etwa einem Monat, nachdem ich meine Vortragsreise durch vierzehn Städte in Kanada für jenen Herbst angekündigt hatte, eine mysteriöse Figur namens Harold Musetescu - inzwischen von der kanadischen Regierung verstoßen und aus deren Diensten entlassen - auf dem Rechner der kanadischen Einwanderungsbehörde zwei Dateien mit einer Latte von Lügen über mich abgelegt hatte.

Die Hauptstücke bestanden aus zwei langen, von einem unbekannten Autor oder einer unbekannten Vereinigung geschriebenen Berichten über mich. Der erste, zweiunddreißig Seiten umfassende, beschrieb mein Leben von meiner Geburt 1938 bis zum Januar 1991. Der zweite Bericht von sechs Seiten setzte meinen Lebenslauf bis zum April 1992 fort.

Beide Berichte waren gespickt mit Lügen über mich - zum Beispiel, daß ich 1959 die Tochter eines von General Francisco Francos Topgenerälen geheiratet hätte, um mich bei den spanischen Falangisten einzuschmeicheln.

"Unbestätigte Beweise", so wird dort fortgefahren, "legen nahe, daß Irving Empfänger beträchtlicher Gelder aus unbekannten Quellen war. Es ging wiederholt das Gerücht um, dies stamme von Nazis."

Beide Berichte waren als vertraulich gekennzeichnet. Alle Stellen zur Identifizierung des anonymen Autors waren von der kanadischen Regierung entfernt worden, bevor sie uns ausgehändigt wurden. Es würde ein Jahr dauern, um herauszufinden, wer wahrscheinlich der Autor war, und ein weiteres Jahr, damit dieser dies bestätigt (im November 1996).

Diese beiden Berichte wurden unmittelbar durch eine stark zensierten Seite mit dem Titel "DAVID IRVING - BANS" (Verbote), datiert vom 17.6.1992, eingeleitet. Diese Seite war ein britisches Dokument, dem ursprünglich Zeitungsausschnitte beigegeben waren, die ein Herr Michael Whine, Vorsitzender des "defence departments" (Verteidigungsabteilung) des Board of Deputies of British Jews (Zentralverein der Deputierten der britischen Juden) in London, erhalten hatte. M. Whine hatte dieses Dokument offenbar an bislang unbekannte kanadische Vereinigungen weitergegeben. Die entsprechenden Zeitungsausschnitte, die vom South African Jewish Board of Deputies (SAJBOD) nach London gesandt wurden, berichteten von einem mir auferlegten Aufenthaltsverbot dort im Juni 1992.

Da der Zentralverein es schließlich im November 1996 einräumte, ist jetzt bekannt, daß dieser selbst die Berichte verfaßt und verbreitet hatte.

Um was handelt es sich bei diesem Board of Deputies? Es gibt ihn seit etwa zweihundertundfünfzig Jahren. Er wurde als eine freiwillige Vereinigung von Repräsentanten der englischen Synagogen gegründet. Seine 350 Mitglieder werden von 200 Synagogen und 40 Organisationen der britischen Juden gewählt.

Unter seine satzungsgemäßen Anliegen fällt es, die Interessen, religiösen Rechte und die Kultur der Juden sowohl innerhalb als auch außerhalb Großbritannien zu wahren, ihre Sicherheit zu verteidigen und, überraschenderweise, "angemessene Maßnahmen im Rahmen seiner Macht zu treffen, um Sicherheit, Wohl und Ansehen Israels zu fördern."

In flagranti ertappt, wurde der Zentralverein gezwungen, bezüglich seiner wenig orthodoxen Aktivitäten als Geheimdienst, der für den Staat Israel und jüdische Körperschaften in Großbritannien und der ganzen Welt über britische Bürger Informationen sammelt, ans Licht der Öffentlichkeit zu treten.

In einer eidesstattlichen Erklärung, die der Chef der "Verteidigungsabteilung" in der ersten Runde meines Gerichtsverfahrens gegen sie im Dezember 1996 ablegte - solch eine eidesstattliche Erklärung wird ein Öffentliches Dokument - hat Michael Whine angegeben, daß seine Verantwortlichkeit auf äußere Bedrohungen der Sicherheit und des Wohlergehens der jüdischen Gemeinschaft ausgerichtet ist.

Durchleuchtet

"Die Aktivitäten des Herrn Irving", gab Whine zu, "sind seit Jahren vom Board überwacht worden." Whines Abteilung, gestand er, stellte die Berichte als Teil seiner "normalen täglichen Aktivitäten" zusammen. Sie seien ursprünglich nicht für externe Weiterleitung vorgesehen gewesen. "Dennoch erhielt ich irgendwann 1992 eine Anfrage bezüglich Informationen über Herrn Irving von der B'nai B'rith League of Human Rights, eine dem Board ähnelnde [jüdische] Organisation in Kanada."

Die League sei gerade dabei gewesen, dem kanadischen Einwanderungsministerium Informationen zu liefern, gab Whine an.

Bevor ich diese Erklärung im November 1996 zu lesen bekam, hatte ich keine Ahnung von dem kanadischen Glied in dieser Kette: Weder die League of Human Rights (Liga für Menschenrechte) of the B'nai B'rith Canada noch das Simon Wiesenthal Centre in Toronto hatten nämlich auf meine eingeschriebenen Briefe geantwortet.

Meine Freunde hatten aber immerhin auf Schleichwegen eine Kopie des vertraulichen Jahresberichts 1993 der League of Human Rights of the B'nai B'rith Canada erhalten. Darin prahlt Mark A. Sandler, der Vorsitzende:

»David Irving versuchte 1992, eine seiner Kanadatourneen zu machen, aber teils dank der League Interventionen und teils aufgrund der vorzüglichen Zusammenarbeit zwischen einer Anzahl von Polizeidienststellen und Regierungsabteilungen wurde Irving festgenommen und abgeschoben. Es ist ihm nicht mehr erlaubt, ohne Zustimmung des Ministeriums Kanada zu betreten. In beiden Fällen hat die League das Einwanderungsministerium gewarnt [...] und Regierungsbeamte mit Informationen versorgt. Die australischen und südafrikanischen jüdischen Gemeinschaften verwendeten das von der League gelieferte Material, um ihre Regierungen zu einer ähnlichen Behandlung Irvings zu bewegen.«

Dies alles ist seit Ende 1996 bekannt, doch war es 1994 überhaupt nicht einfach festzustellen, wer diese verleumderischen Berichte geschrieben hatte. Den Zentralverein offen zu fragen kam nicht in Betracht: Die finanziellen Strafen für Verleumdungen in Großbritannien sind immer noch drastisch, und er würde es mir so schwierig machen wie möglich.

Mein erster Ansatz war die Anwendung des britischen Datenschutzgesetzes von 1984.

Es wahr offensichtlich, daß diese beiden Berichte mit EDV-Textverarbeitung erstellt worden waren und somit wahrscheinlich unter eine Maßgabe zum Schutz der Persönlichkeitsrechte dieses Gesetzes fielen.

Nach meiner Rückkehr nach London rief ich am 31. Juli 1995 die regierungsamtliche Datenschutzgesellschaft an, und diese bestätigten mir die Kriterien. Sie teilten mir mit, daß die Forschungsabteilung des Board ihre EDV-Anlage bei ihnen am 12. August 1988 unter der Nummer C.1041014 registriert hätten.

Ich beschaffte mir umgehend eine Kopie dieser Registrierungsurkunde. Eine Analyse zeigte, daß es sich dabei um ein außergewöhnliches Dokument handelt für eine Körperschaft, die angeblich nur religiöse Interessen in Großbritannien wahrnimmt.

Behinderungen und Speisediäten

Der Board gibt in dieser Urkunde zu, daß die EDV-Anlage bestehe, um intime Informationen über britische Personen, wie etwa gewählte Vertreter, Öffentliche Amtsinhaber, Autoren, Publizisten, Verleger, Herausgeber, Künstler und andere schaffende Menschen zu speichern und zu verbreiten.

Der Board schöpfe diese Daten aus Quellen wie ehemalige Arbeitgeber der ausgeforschten Personen, ihre finanziellen und juristischen Beistände, Geschäftskollegen, Freunde, Sozialarbeiter, Geistliche, Bedienstete in Wohlfahrts- und Informationsdiensten, Gerichten, Medien und private Datenlieferanten.

Es wird ebenso das Recht zur Sammlung von Daten wie Mitgliederlisten von Vereinen, Gesellschaften und Institutionen beansprucht, als auch Daten über verurteilte Straftäter oder nur Verdächtige, sowie persönliche Daten wie:

  • der aktuelle Familienstand sowie dessen Geschichte,
  • andere Angehörige des gleichen Haushalts,
  • soziale Kontakte, Persönlichkeit und Charakter,
  • Freizeitaktivitäten und Interessen, Lebensstil,
  • Berufliche Fachkenntnis, geschäftliche Aktivitäten,
  • Grund und Eigentum,
  • beantragte oder erteilte Lizenzen,
  • Verstrickungen in Gerichtsverfahren,
  • akademische Laufbahn, Qualifikationen und Fähigkeiten,
  • Publikationen, Karrieregeschichte,
  • mangelnde Fähigkeiten und Schwächen,
  • besondere Speisediäten und andere Gesundheitsmaßnahmen,
  • rassische und ethnische Herkunft,
  • politische, religiöse und andere Überzeugungen,
  • Pressure Groups, die sie unterstützen.

Der Board gibt an, einige dieser Informationen bei Polizeikräften, politischen Organisationen und Staatsanwaltschaften zu beschaffen.

Immerhin aber hat er, wie im Gesetz vorgeschrieben, kein Recht, diese Daten bekanntzugeben und erst recht nicht ohne vorherige Genehmigung ins Ausland weiterzuleiten, so daß er dem ersten Anschein nach ein Delikt beging, als er Kopien dieser zwei Berichte nach Kanada lieferte.

Meine Rechte wahrnehmend forderte ich von dem Board, mir binnen vierzig Tagen Zugang zu allen über mich gespeicherten Daten zu gewähren. Sie antworteten nicht. Ich wiederholte meine Forderung. Nach weiteren Anmahnungen vom 19. August und 4. September 1995 sandte mir Mr. Whine - der immer noch nicht wußte, daß ich im Besitz seiner nach Kanada gesandten Berichte war - am 9. September (38 Tage nach meinem Verlangen) ein offizielles Schreiben, in dem er bestritt, daß seine Organisation "irgendwelche persönlichen Daten - wie im Gesetz definiert "- über mich besäße.

Ich hatte den Verdacht, daß dies eine Lüge war. Ich forderte ihn heraus, dieses Bestreiten in einer eidesstattlichen Erklärung zu beschwören und wiederholte diese Forderung am 16. September. Am 3. Oktober antwortete er, er werde sein Abstreiten nicht in einer eidesstattlichen Erklärung beschwören!

Obwohl ich immer noch nicht genügend Beweise hatte, um eine Verleumdungsklage anzustrengen, deuteten alle Indizien in den Akten in eine Richtung, nämlich daß der Board der anonyme Autor war: Beide Berichte bezogen sich auf mehreren Seiten auf den Board. Eine zitierte Information war von Prof. Gerald Fleming geliefert worden, dem in Mannheim als Gerhard Flehinger geborenen britischen Historiker, ein bekannter Informant des Board. Die gleiche Akte enthält einen Brief vom 2. Juni 1992 von Mr. Seymour Kopelowitz vom South African Jewish Board of Deputies (SAJBOD) an Mr. Whine und den britischen Board, sowie einen Brief von Fleming an Whine vom 16.6.1992. Der Bericht zitiert auch ein Telefongespräch aus dem Jahre 1991 zwischen Irving und Fleming.

Irvin

Das neueste Werk des britischen Historikers David Irving, Nürnberg. Die letzte Schlacht, ist jüngst im Grabert Verlag, Postfach 1629, D-72006 Tübingen, erschienen.

Aus Akten wiederum, die wir von anderen kanadischen Behörden und Regierungen anderer Länder erhielten, darunter auch Briefwechsel zwischen Repräsentanten des Board und verschiedenen ausländischen Botschaftern und Geheimdiensten, vornehmlich dem der BRD, bewiesen die rücksichtslosen Anstrengungen des Boards, mich mit Schmutz zu bewerfen, um mich zu hetzen, zu verfolgen und um meinen Ruf als internationaler Historiker herabzusetzen - und, wo irgend möglich, um meine Verhaftung und Einkerkerung sowie meine Verbannung, Ausgrenzung und Abschiebung aus allen Ländern der Welt zu erwirken, in denen ich in den letzten dreißig Jahren frei forschen und vortragen durfte, bevor der Board diese seine schmutzige Geheimkampagne begann.

Zwischen August und Dezember 1995 versuchte ich trotzdem jenseits aller Zweifel festzustellen, wer die beiden verleumderischen Berichte verfaßt hatte.

Die kanadische Regierung verbarg weiterhin vorsätzlich die Identität der Autoren. Wir wußten noch nicht einmal genau, wem gegenüber die Berichte "veröffentlicht" wurden - eine weitere wichtige Voraussetzung für eine britische Verleumdungsklage. Die Regierung bezog sich hierbei auf § 13(1)a des kanadischen Gesetzes, das ihnen die Offenlegung von Datensätze verbot, die "Informationen enthalten, die auf vertrauliche Weise von Regierungen oder Institutionen des Auslandes erlangt wurden".

Am 7. November 1995 forderte ich den Board auf, ein Dokument zu identifizieren, das als "Manuskript über David Irving" bezeichnet wird und das Neville Nagler, Geschäftsführer des Board, der deutschen Botschaft in London im Oktober 1992 zugeleitet hatte. Auf diesen Brief erfolgte niemals eine Antwort.

Am 11. November übersandte ich dem Board einen formellen vorgerichtlichen Schriftsatz, in dem ich eine Reihe von Textstellen wörtlich zitierte, ohne allerdings zu enthüllen, wie ich an die Berichte gelangt war.

Geld spielt keine Rolle

Zur selben Zeit benachrichtigte ich die britische Regierung, daß ich Vorbereitungen träfe, rechtliche Schritte gegen den Board wegen Verletzungen des Datenschutzgesetzes einzuleiten; wie ich es in dem Schreiben ausdrückte, war ich gerade dabei, "juristische Manöver durchzuführen, um [den Board der Deputierten] ans Licht zu bringen und [ihn] zu zwingen, seine Autorenschaft an den Dokumenten zuzugeben".

Der Board hatte nun keine andere Wahl mehr als Anwälte zu engagieren, und sie engagierten die allerbesten: Geld spielt keine Rolle. Am 21. November 1995 informierte mich die Kanzlei Mishcon de Reya, sie sei vom Board bevollmächtigt worden. Nach hartnäckigen Anmahnungen antworteten sie am 22. Dezember 1995, daß sie nunmehr sowohl meine Beschwerde »als auch die Berichte, über die Sie sich beschwert haben« geprüft hatten.

Auch wenn dies noch Platz zum Sich-Herauswinden ließ, schien dies dennoch der Beweis für die Autorenschaft des Board zu sein. Ich war gerade in den USA. Ich faxte meiner Kollegin in Ontario eine Nachricht, daß meine Maßnahme gewirkt habe und daß der Zentralverein der britischen Juden "die Autorenschaft dieser Berichte indirekt zugegeben hat - die eine Sache, die wir noch zu beweisen hatten".

Ich bin von Natur aus kein streitsüchtiger Mensch. Ich hatte keine Illusionen bezüglich des entsetzlichen Aufwandes an Zeit, Energie und Geld, wenn man gegen die mächtigste jüdische Körperschaft Großbritanniens vorgeht.

Mein erstes Anliegen war es daher, mit dem Board eine außergerichtliche Einigung zu erzielen: sie waren ertappt worden und riskierten, Öffentlich mit herabgelassenen Hosen vorgeführt zu werden.

Alles, was Antisemiten seit Jahren ohne auch nur den Anflug eines Beweises behauptet hatten, schien nunmehr der Wahrheit zu entsprechen: Sie wären doch eine internationale Verschwörung, sie versuchten, im Illegalen zu wirken, wobei sie Regierungen beeinflussen und eine freie Debatte über wichtige geschichtliche Ereignisse unterdrücken; und sie stellten die Interessen eines ausländischen Staates, Israel, über diejenigen der Untertanen ihrer Majestät, die in jenem Land friedlich leben und ihrem rechtmäßigem Erwerb nachgehen, in dem die Juden Zuflucht und Heimstätte gefunden haben.

Aus diesem Grunde schrieb ich am 23. Dezember zwei Briefe an ihre Anwälte - einen offenen und einen vertraulichen (d.h. mit dem Vermerk "ohne Verbindlichkeit"). Der offene Brief lautete wie folgt:

»Ich darf hier klarstellen, daß ich weder gegenüber Ihrem Mandanten [dem Board der Deputierten der britischen Juden] noch gegenüber dem Volk, das dieser repräsentiert, feindliche Gefühle hege.

 

Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie nicht versuchen, die beanstandeten diffamierenden Passagen zu rechtfertigen. [...] In dem Ihr Mandant [diese] veröffentlichte, hat er mir in vielen Ländern dieser Welt geschadet und mir seit 1992 entscheidende, quantifizierbare finanzielle Verluste zugefügt, und zwar sowohl direkter als auch indirekter Art.

Während der letzten drei Jahre habe ich auf legale Art einen Akt entscheidender Dokumente von ausländischen Regierungen und anderen Körperschaften gesammelt, mit dem unter Beweis gestellt wird, wie ihr Mandant und dessen Verbündete in Übersee (SAJBOD u.a.) eine geheime Verunglimpfungskampagne gegen mich lancierten mit der Absicht, mich schikaniert, verhaftet, eingesperrt, ausgewiesen, herabgesetzt oder an Landesgrenzen abgewiesen zu sehen.

Diese Kampagne zur Verweigerung des Rechts auf freie Rede gegenüber einem Historiker mit dreißigjähriger Reputation und zur Zerstörung seines Lebensunterhaltes aus keinem anderen Grunde als der Mißbilligung von Ansichten, die er angeblich vertrete, fällt all jenen Gründen in den Rücken, für die die beiden letzten Weltkriege ausgefochten wurden.

Zunächst bereite ich mich vor, eine Beschwerde wegen der Verletzung datenrechtlicher Bestimmungen einzureichen. [...] Da Ihr Mandant gemäß Zertifikat nicht berechtigt war, Daten ins Ausland freizugeben oder zu übermitteln, was ebenfalls die ausländischen Botschaften in Großbritannien einbezieht, haben sie dem ersten Anschein nach ein strafrechtliches Vergehen gegen der Gesetz von 1984 begangen.

Ich erinnere mich wohl daran, daß der Board bestritten hat, über mich derartige Daten zu besitzen. Ich bin sicher, Sie werden Ihren Mandanten darüber aufklären, daß es ein Vergehen gegen das Gesetz ist, derartige Daten zu vernichten, sobald der Anwender aufgefordert wurde, Zugang zu den Daten zu gewähren, und daß die Behörde sehr weitgehende Untersuchungsvollmachten besitzt, einschließlich Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Ich beabsichtige zudem, Schadensersatzforderungen nach dem Verleumdungsgesetz geltend zu machen, und ich werde diesbezüglich sicherlich von den letzten Entscheidungen profitieren, daß ein Kläger einer Jury gegenüber darlegen kann, wie hoch eine solche Entschädigung ausfallen sollte [...] «

Mit gleichem Datum schrieb ich den Anwälten aber auch ein versöhnliches, vertrauliches Schreiben, in dem ich vorschlug, auf alle Schadensersatzansprüche zu verzichten, wenn der Board formell alle verleumderischen Berichte zurückzieht, und niemand würde dann von dieser bedauerlichen Episode erfahren.

Da die nachfolgende Korrespondenz unter dem Siegel der Vertraulichkeit geführt wurde und deshalb der Schweigepflicht unterliegt, kann ich hier nicht das Auf und Nieder und Hin und Her meiner Verhandlungen mit dieser verschlagenen Körperschaft enthüllen - auch nicht meinen Unterstützern und jenen gegenüber, die mir während dieser schrecklichen Tortur finanziell geholfen haben.

Der Board forderte mich auf zu beweisen, daß die Behauptungen in seinen Berichten Fehler enthalten. Am 10 Januar 1996 schrieb ich ihnen einen Offenen Brief in robuster Sprache:

»Ich bin mir sicher, Sie nicht daran erinnern zu müssen, daß in Verleumdungsprozessen der Beklagte beweisen muß, daß das, was er schrieb, wahr ist; ich bin ob Ihres Versuches, dem Kläger die Beweislast aufzuerlegen, erstaunt.

 

Bevor ich keine Versicherung Ihres Mandanten erhalte, daß dieser den von mir in dem unverbindlichen Schreiben vom 23. Dezember vorgeschlagenen Weg beschreiten wird, werde ich mich sicherlich nicht auf Befragungen einlassen, sondern direkt zur Sache kommen und eine Klage einreichen. Sollte eine solche Versicherung aber abgegeben werden, so werde ich nach bestem Wissen antworten.«

Einige Tage später einigten wir uns weitgehend auf einen zu beschreitenden Weg. Der Board wollte von mir viele Fragen beantwortet haben, z.B., wer war mein früherer Schwiegervater? (Antwort: Ein Madrider Industriechemiker, ein Republikaner, dessen Bruder vor Franco nach Übersee hatte fliehen müssen!)

Im Oktober 1996 aber schien es, als wolle der Board die Verhandlungen mit mir nur dazu ausnützen, um mich solange hinzuhalten, bis es für eine Verleumdungsklage zu spät wäre.

Nach dem britischem Verjährungsgesetz von 1980 können Verleumdungsklagen nur bis zu drei Jahren nach Datum der Veröffentlichung erhoben werden. Dieser Zeitraum wurde bekanntlich schon im Juni 1995 überschritten. Das Gesetz räumt dem Kläger allerdings die Möglichkeit zur Klage ein, wenn die ausschlaggebenden Fakten vor ihm geheimgehalten wurden. Er hat dann weitere zwölf Monate "Gnadenzeit", aber er muß dann von einem Richter des Obersten Gerichts eine Klageerlaubnis erhalten.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Kenntnis darüber, daß die Berichte innerhalb der vergangenen drei Jahre erneut irgendwo publiziert worden waren.

Am 25. Oktober 1996 beschwor ich gegenüber dem Obersten Gericht in einer eidesstattlichen Erklärung die ganze Geschichte dieser schäbigen Affäre und schloß:

»Ich behaupte respektvoll, daß ich mit dem Vorgenannten dem ehrenwerten Gericht zur Genüge dargelegte habe, daß ich bis nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Kenntnisse von den "wesentlichen, für diesen Fall ausschlaggebenden Fakten" hatte, nämlich die Tatsachen, wer die Berichte verfaßt und/oder veröffentlicht hat.«

Als Beweis der vorsätzlichen Geheimhaltung bezog ich mich auf die frühere Verneinung des Boards, daß er in seiner Datenbank Daten über mich besitze; kurz gesagt führte ich aus, daß ich erst am 22. Dezember 1995 - durch das stillschweigende Eingeständnis des Anwalts Mishcon de Reya - die wesentlichen Tatsachen eruiert hatten, die mich zu einer Klage befähigten.

Der Board erwiderte, daß ich bereits vor dem 22. Dezember 1995 habe wissen müssen, wer der geheime Autor war, und daß deshalb auch die 12-monatige Fristverlängerung abgelaufen sei. Im Falle des Nichtzutreffens plädierte er darauf, daß es ungerecht sei, meiner Klage nach einer solch langen Zeit nach dem Ereignis statt zu geben. Viele der Zeugen seien vergeßlich und die Dokumente seien vernichtet worden. Zudem würde es viel Geld kosten und ihre geheimen V-Leute gefährden.

In einem prozessualen Schriftstück erwiderte ich:

»Wenn es in Vorausahnung von Aktivitäten der Datenschutzbehörde oder von Entdeckungen eine hastige Dokumentenvernichtung gab, so sollte das ehrenwerte Gericht es [dem Board] jetzt nicht erlauben, diesen Mangel an Originaldokumenten als prozessualen Nachteil anzurechnen.

 

Welche Art von Nachrichtenagentur vernichtet seine Daten innerhalb von zwei Jahren? [Mr.] Whine behauptet zudem, daß die Erinnerungen an Ereignisse nach zwei Jahren unvermeidlicherweise verblichen seien. Britanniens einziges Kriegsverbrecherverfahren wird erwartungsgemäß gegen einen Mann aus Surrey geführt werden, und zwar auf Basis von Erinnerungen an Ereignisse vor mehr als fünfzig Jahren. Ein amerikanischer Automechaniker [John Demjanjuk] wurde aufgrund solcher Beweise in Jerusalem beinahe gehängt.«

Bezüglich der Äußerungen des Boards, eine Verteidigung gegen eine Verleumdungsklage würde horrende Kosten verursachen, führte ich aus:

»Mir sind keine Zahlen bezüglich der Finanzsituation des Zentralvereins der britischen Juden bekannt. Jene der B'nai B'rith Kanada, die nach Aussagen von Mr. Whine dem Board der Deputierten ähnlich ist, sieht wie folgt aus:

 

B'nai B'rith Kanada besaß 1992 Vermögenswerte in Höhe von $27.007.987 und 1991 in Höhe von $26.354.068.

B'nai B'rith Kanadas Einkünfte betrugen 1992 $4.447.490 und 1991 4.573.489. Dessen "League of Human Rights" hatte 1992 landesweit Einnahmen von $140.000 und das Büro Ontario allein $54.000«

Anschließend brachte ich das Argument an, daß die Spitzel und V-Männer des Boards wohl nicht geoutet werden wollen.

»Es gibt aber keinen wesentlichen Unterschied, ob sie nun 1996, 1995 oder 1994 geoutet werden. Sie haben sicherlich nichts von mir zu befürchten.«

 

* * *

In der erste Anhörung zu einem Prozeß, der womöglich zu einer sensationellen Bloßstellung des Boards und seiner unenglischen Aktivitäten führen wird, beschloß das Oberste Gericht am 15. November 1996, daß Irving nicht erlaubt werde, seine Klage vorzubringen, da mehr als drei Jahre vergangen seien und da Irving tatsächlich im August 1995 die wesentlichen Kenntnisse zu dem Fall erlangt habe, und nicht erst im Dezember, wie von ihm behauptet.

Der Richter verweigerte zudem eine Berufungsmöglichkeit.

Mr. Irving machte allerdings klar, daß er die Klage wieder vorbringen wird, wenn er Beweise erhält, daß die gleichen Berichte innerhalb der letzten drei Jahre wiederum publiziert worden seien.

Er hat nun einen solchen Beweis bekommen. Am 9. Dezember 1996 forderte er den Board formell auf abzustreiten, daß er den Bericht in den letzten drei Jahren erneut publiziert hat.

Im Januar 1997 wird er gegen den Board Klage einreichen wegen Verschwörung, böswilliger und beleidigender Lüge, Fahrlässigkeit und Verleumdung.

Er wird jede Hilfe brauchen, die er von seinem Fighting Fund und seinen Unterstützern bekommen kann, um diesen Kampf durchzustehen:

David Irving, 81 Duke Street, GB-London W1M 5DJ


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Author(s): David Irving
Title: Englands jüdisches Oberkommando vor Gericht, Warum ich mich entschloß, Englands ältestes, reichstes und meistrespektiertes jüdisches Hauptquartier vor Gericht zu bringen
Sources: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(1) (1997), pp. 25-30
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Published: 1997-04-01
First posted on CODOH: Jan. 27, 2016, 3:11 p.m.
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