In Kürze

Published: 1997-04-01

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Die Redaktion bittet die Leser um Entschuldigung für die Vielzahl dieses Kurzmeldungen. Der Grund hierfür liegt darin, daß wir versucht haben, für diese Erstausgabe die wichtigsten Ereignisse der letzten 9 Monate zusammenzufassen. Selbstverständlich werden die folgenden Nummern in ihren Kurzmeldungen nur jeweils wenige Monate abzudecken haben, so daß dieser Abschnitt zugunsten anderer Themen erheblich kürzer werden wird.


Thies Christophersen gestorben

Der Schöpfer des Begriffs "Auschwitz-Lüge", der gelernte Landwirt Thies Christophersen, ist Mitte Februar nach langem Leiden an Nierenkrebs im Kreise seiner Familie gestorben. Christophersen war im Kriege im KZ Auschwitz, Außenlager Harmense, an der dortigen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt tätig gewesen. Anfang der siebziger Jahre schrieb er seine damaligen Erlebnisse nieder, in denen er viele Klischees über das Konzentrationslager Auschwitz zurechtrückte. Dieser Band hat mit seinem Titel Die Auschwitz-Lüge einen Begriff geprägt, der - allerdings ganz im Sinne Orwell'schen Neusprechs mit umgekehrter Bedeutung - allgemeinen Eingang in die deutsche Sprache gefunden hat. Christophersen hat sich seit jener Zeit intensiv für den Holocaust-Revisionismus eingesetzt, mußte jedoch wegen der juristischen Verfolgungen seinem Wohnsitz nach Dänemark verlegen, wo die Meinungsfreiheit auch bezüglich zeitgeschichtlicher Äußerungen gewährt ist. Vor etwa einem Jahr floh der gesundheitlich schwer angeschlagene Landwirt aufgrund massiver Anfeindungen in seinem Wohnort, die wahrscheinlich vom Ausland aus organisiert wurden, aus Dänemark. Nach einer etwa einjährigen Odyssee quer durch Europa kehrte er im Januar 1997 nach Deutschland in den Kreis seiner Familie zurück, wie wir jetzt wissen, um dort zu sterben. Dort wurde er zunächst festgenommen, jedoch aufgrund seiner fortgeschrittenen Erkrankung für haft- und verhandlungsunfähig erklärt. Der Klassiker Die Auschwitz Lüge (Kritik-Folge Nr. 23, Mohrkirch 1973) ist bei VHO zu beziehen. VHO

Revisionistisches Online-Magazin

Der US-Amerikaner Bradley Smith, seit vielen Jahren bekannt durch sein führendes Engagement im Komitee für eine offene Debatte des Holocaust, gibt seit September 1996 auf seiner Website im Internet ein revisionistisches Online-Magazin namens "SMITH'S ON-LINE REVIEW" (SOR) heraus (http://www.codoh.com/). Sie wird sich weniger mit der Erforschung der Vergangenheit beschäftigen als vielmehr damit, welche Auswirkungen die etablierten Geschichtsdarstellungen auf Politik und Kultur haben. Das Schwergewicht wird dabei vor allem auf der Kontroverse um die "Holocaust-Story" liegen. In diesem Zusammenhang werden u.a. historische Arbeiten, Interviews, "objektive" Artikel, Satiren, Fiktionen, Filme, Theaterstücke, Comics und Museumsausstellungen analysiert. Jeder, der irgend etwas bezüglich dieses Themas oder dessen Randgebieten in den Medien oder sonstwo hört, sieht oder liest, wird gebeten, dies Herrn Smith mitzuteilen. Ausarbeitungen zur Publikation in SOR sind herzlich willkommen. RW

Anschlag auf Zündel von Geheimdienst toleriert

Ernst Zündel wurde ein Videoband zugespielten, auf dem Agenten des kanadische Inlandsgeheimdienst CSIS (Canadian Security Intelligence Service) offen zugeben, daß sie wissen, daß der letzte Brandanschlag auf Zündels Haus von der kanadischen neo-marxistischen Gruppe ARA verübt wurde. Dennoch wurde in dieser Richtung bisher nicht ermittelt. Erst als das Material im Internet veröffentlicht wurde, interessierten sich die Medien und Politiker dafür. Dies geschieht wohl weniger, um Ernst Zündel zu helfen, als vielmehr, um dem kanadischen Geheimdienst eine auszuwischen, der seit langem im Verdacht steht, neo-marxistische Gruppen zur Einschüchterung politisch "unkorrekter" Bürger einzusetzen. IR

US-Präsident Clinton: drogenabhängig?

Die Weigerung von US-Präsident Clinton, seine medizinischen Akten offenzulegen, führen inzwischen zu wilden Spekulationen, was er zu verbergen hat. Die Washington Times Weekly berichtete am 13.10.1996, sie habe in Recherchen herausgefunden, daß Clinton in den siebziger Jahren drogensüchtig gewesen sei und Anfang der 80er Jahre wegen einer Überdosis behandelt werden mußte. Das Magazin hat eine Zeugin ausfindig gemacht, der zufolge Bill Clinton, damals Gouverneur von Arkansas, ein Appartment angemietet hatte, in dem er und sein Halbbruder Roger des öfteren ihren Drogenexzessen freien Lauf gelassen haben sollen. Was diese Zeugenaussage wert ist, sei dahin gestellt. WS

Wie Le Pen gestoppt werden soll

Eine Meinungsumfrage der linken französischen Zeitung Liberation hat gezeigt, daß 51% der Franzosen die Ansichten von Le Pen's rechter Partei Front National teilen, und zwar trotz der in fast allen Medien gegen Le Pen laufenden Kampagnen. Jacques Toubon, französischer Justizminister, hat daher als Notbremse gedroht, Le Pen wegen seiner Überzeugung von der Ungleichheit der Rassen wegen Aufstachelung zum Rassenhaß zu verfolgen. Dieses Delikt kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, etwa 100.000 DM Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit für öffentliche Ämter geahndet werden. Le Pen meinte hierzu: »Ich sehe nicht, wie es die Menschenwürde verletzen kann, wenn man sagt, man glaube nicht an die Gleichheit der Rassen. Ich werde mich durch die Drohungen der Gedankenpolizei nicht einschüchtern lassen.« Die einzige Möglichkeit, Le Pen noch zu stoppen, scheint seine Kriminalisierung mit illegalen Mitteln zu sein. Was aber würde den Bankrott der Fünften Republik mehr beweisen als dies? VHO

Brandanschlag auf revisionistische Druckerei

Eine im Süden Englands gelegene Druckerei wurde im Spätsommer 1996 Ziel eines Brandanschlags linksextremer Kräfte. Der Brand zerstörte vor allem Geschäftsdokumente, so daß der technische Betrieb nach einigen Wochen wieder aufgenommen werden konnte. In dieser Druckerei werden u.a. Werke der Verlage Historical Review Press und Cromwell Press gedruckt. Der Brandanschlag war auch Grund für die verzögerte Auslieferung der VHO-Veröffentlichung "Le Rapport Rudolf" (französische Fassung des Rudolf Gutachtens) und "Kardinalfragen zur Zeitgeschichte". GR

Über die Selbstkastration der Schweiz

Bekanntlich trat Mitte 1994 in der Schweiz ein neues Anti-Rassismus-Gesetz in Kraft, das es gefährlich macht, insbesondere die jüdische Minderheit zu kritisieren. Das in der Schweiz erscheinende Nachrichtenblatt Recht + Freiheit (Postfach 105, CH-4008 Basel) führte bereits in seiner Ausgabe 4/5 vom 2.10.95 aus, daß dieses Gesetz nur der erste Schritt sei, um die Schweiz in das zunehmend internationale Holocaust-Wiedergutmachungssystem einzugliedern. Das Antirassismusgesetz diente als erster Schritt, um den Schweizern jede Kritik am Verhalten jüdischer Personen und Institutionen unmöglich zu machen. Der zweite Schritt erfolgte laut Recht + Freiheit am 9.5.1995, als laut der Genfer Tageszeitung Le Nouveau Quotidien die schweizer Ministerin Ruth Dreifuss ihr eigenes Land anklagte, es habe von der Vernichtung der Juden durch die Nazis gewußt, aber nichts unternommen. Damit, so Recht + Freiheit, haben sich die Schweiz und insbesondere die schweizer Banken gegenüber Wiedergutmachungsforderungen erpreßbar gemacht. Es sei daher nicht verwunderlich, wenn bereits 1995 Forderungen laut wurden, auf schweizer Banken stilliegende Gelder in Höhe bis zu 7,7 Milliarden Franken als Wiedergutmachung freizugeben. Die in den letzten Monaten eskalierte Entwicklung war also offenbar von langer Hand vorbereitet. There is no business like shoah business. FG

Norwegen und Schweden zahlen Juden aus

Wie der österreichische Kurier vom 22.1.1997 meldet, habe die schwedische Reichsbank im Zweiten Weltkrieg Nazi-Raubgold aufgekauft und Hitler mit kriegswichtigen Gütern beliefert. Etwa 13 der insgesamt 34 Tonnen des Goldes stammte aus den Niederlanden und Belgien und wurde nach dem Kriege dorthin zurückerstattet. In Norwegen sei jüdisches wie nationalsozialistisches Geld bzw. Gold geparkt worden. Für Schweden ist das Problem wieder neu aufgeflammt, und es wird darauf gedrängt, den Juden Entschädigung zu zahlen. Norwegen reagierte prompt: mit einem Fonds und Entschädigungszahlungen. FG

WJC und Mossad suchen Nazi-Geld in Südamerika

Auf der Suche nach einem sicheren Hafen für ihre Guthaben sollen die Nazis wenige Monate vor Ende des Zweiten Weltkrieges insgeheim mehr als eine Milliarde US-Dollar bei argentinischen Banken, Versicherungsgesellschaften und Wirtschaftsunternehmen angelegt haben. Einem freigegebenen Kommuniqué der US-Botschaft in Buenos Aires vom April 1945 an den Staatssekretär ist zu entnehmen, daß diese Zahl auf »Finanzberichten und Mutmaßungen« beruht, da die Botschaft »keinen Kontakt zu argentinischen Behörden besitze, die behilflich sein könnten.« Dieses Dokument wurde vom World Jewish Congress publiziert, dessen Forscher in US-Archiven auf der Suche nach Spuren der Nazi-Guthaben sind.

Nach einer Meldung von The Times (London) vom 30.1.1997 sollen sich Agenten des Mossad in verschiedenen südamerikanischen Staaten auf der Suche nach verschollenem Nazi-Vermögen befinden, darunter in Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. BS

Nazi-Geld in Türkei, Lichtenstein und wer weiß wo

Nach einer Reuter-Meldung vom 05.10.1996 hat der World Jewish Congress ein weiteres Dokument aus den US National Archives publiziert, das ein Treffen von Nazi-Größen und deutschen Industriellen beschreibt und von einem alliierten Spion im November 1944 verfaßt worden sei. Nach diesem Dokument soll schon damals geplant worden sein, daß bei einer Niederlage des Dritten Reiches die deutsche Industrie weltweit Geld anlegt, um einen zukünftigen Wiederaufbau der Nationalsozialistischen Partei und ihre Machtübernahme finanziell zu sichern. Zu diesem Zweck hätten die Deutschen in einer "Operation Safehaven" genannten Aktion Gelder in Höhe von 500 Millionen US-Dollar in Länder wie Spanien, Schweiz, Liechtenstein, Portugal, Argentinien und die Türkei geleitet, um dort Hunderte von Unternehmen aufzukaufen. Nun darf man gespannt sein, ob von diesen Ländern eine Rückerstattung der Gelder gefordert wird. FG

Frankreich zu Reparationen an Juden bereit

Am 16.7.1997 sprach der französische Präsident Chirac von einer unbeschreiblichen Schuld, die die Franzosen gegenüber den Juden durch ihre Kollaboration mit den Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf sich geladen hätten. Premierminister Alain Juppé verkündete nun am 25.1.1997 gegenüber dem Repräsentationsrat der jüdische Institutionen Frankreichs, daß er bald eine Kommission bilden werde, die das Ausmaß der Ausraubung der Juden in Frankreich während des Zweiten Weltkrieges ermitteln solle. Obwohl bisher noch nicht bekannt wurde, daß französische Juden die Rückgabe geraubten Eigentums gefordert haben, ist die französische Regierung offenbar angehalten worden, selbst eine Summe festzustellen, die den Juden zu zahlen sei. OR

Nazi-Gold in Portugal und Spanien?

Wie in verschiedenen Nachrichten in Deutschland am 20.1.97 gemeldet wurde, habe die Schweiz Tonnen von NS-Gold nach Portugal verschoben. Man habe nun wunderbarerweise - wie immer - Dokumente gefunden, die diese Vermutung abstützten. Auch der Wiener Kurier meldete am 30.1.97, die Schweiz habe zwischen Mai 1943 und Februar 1944 280 Wagenladungen Gold zur iberischen Halbinsel verschickt.

Bei den Mengen bekommt man langsam den Verdacht, die Nazis konnten mittels schwarzer SS-Magie aus Braunkohle Gold erzeugen. BSO

NS-Werte in Ungarn, Rumänien, England, USA...

Wie das Response Magazine des Simon Wiesenthal Centre for Holocaust Studies in seiner Ausgabe Winter 1996/97 berichtet, haben sowohl England als auch die USA Teile der von Nazi-Deutschland geraubten jüdischen Werte in ihrem Besitz. Ungarn, Polen und Rumänien, die nach dem Krieg das häufig besitzerlose Eigentum ihrer früheren jüdischen Mitbürger beschlagnahmten, sollen dieses ebenfalls herausrücken. Ungarn hat sich wohl bereit erklärt, einen entsprechenden Fonds einzurichten.

Das Response Magazin war freilich im Golfkrieg (Frühling 1991) schon einmal negativ aufgefallen, als es die Lüge verbreitete, der Irak hätte Gaskammern für den Massenmord von Deutschland geliefert bekommen. AA

Zigeuner im Schlepptau

Laut einer Meldung der Neuen Züricher Zeitung vom 31. Januar 1997 machen nun auch die Sintis und Romas mit Blick auf einen Fonds für die Opfer des Holocaust ihre Ansprüche geltend, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker in einem Brief an Bundesrat Flavio Cotti mitteilt. Während des Zweiten Weltkrieges seien rund eine halbe Million Sinti und Roma umgebracht wurden. Die Schweiz stehe wegen ihrer FIüchtlingspolitik und der Rolle der Nationalbank in der Raubgold-Frage auch hier in der Verantwortung. Das war nicht anders zu erwarten. BSO

Freispruch für revisionistischen Argaringenieur

Dem mutigen Einsatz des Rechtsanwaltes Dr. Eisenecker ist es wahrscheinlich zu verdanken, daß der graduierte Agraringenieur Erhard Kemper vom Amtsgericht Münster von der Anklage der Volksverhetzung und Beleidigung des Andenkens Verstorbener freigesprochen wurde. Der Rechtsanwalt forderte das Gericht auf, sich nicht feige hinter dem menschenrechtswidrigen Bollwerk der Offenkundigkeit zu verbergen, um damit dem Angeklagten jedes Entlastungsbeweismittel zu verwehren. Möglicherweise ist Dr. Eisenecker damit bei diesen Richtern nicht auf taube Ohren gestoßen, wie es bei allen anderen Fällen in den 48 Jahren Rechtsgeschichte der BRD bisher der Fall war. MW

Zeitschriftenverleger freigesprochen

Andreas Röhler, Mitherausgeber der Zweimonatsschrift Sleipnir (Postfach 35 02 64, D-10211 Berlin), hatte im Sommer 1995 versucht, die Vermieterin des Revisionisten Germar Rudolf zu bewegen, die zuvor ausgesprochene Wohnungskündigung wegen Rudolfs angeblicher Gesinnung rückgängig zu machen. Die Vermieterin Sedlatschek fühlte sich dadurch bedroht und meldete dies der Polizei. Daraufhin wurde A. Röhler wegen versuchter Nötigung angeklagt. Das Verfahren, in dem Röhler durch den Rechtsanwalt Dr. Eisenecker vertreten wurde, ging in erster Instanz vor dem Berliner Amtsgericht mit einem Freispruch aus. Nach Ansicht des Richters habe Röhler offenbar nur versucht, in sozialer Fürsorge für seinen Bekannten Rudolf zu handeln, da es seiner Auffassung sozial unverträglich sei, wenn man einen Mieter mit Frau und Kindern auf die Straße setze, nur weil der Mieter mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Die Vermieterin habe als ein Mensch, der auf seinen Vorteil und sein Ansehen bedacht sei, offenbar eine völlig andere Perspektive von der Welt. Eine konkrete Bedrohung durch Röhler sei nicht erwiesen, so daß er freizusprechen sei. MK

Frankreich: Verteidiger von Faurisson verurteilt

Der Strafverteidiger des französischen Revisionisten Dr. Robert Faurisson, Eric Delcroix, 52, wurde am 22. Oktober 1996 in Paris für sein Buch La police de la penseé contre le revisionnisme (Die Gedankenpolizei gegen den Revisionismus), in dem er die menschenrechtswidrige Verfolgung von Robert Faurisson durch die französische Justiz dokumentiert, zu einer Geldstrafe von FF 20.000,- (ca. DM 6.000) und zur Übernahme der Prozeßkosten verurteilt. Auch wenn dies nach französischem Standard keine sehr hohe Strafe ist, hat dieses Urteil dennoch ernsthafte Folgen für die Karriere E. Delcroix'. Im Urteil der Vorsitzenden Richterin Martine Ract-Madoux wurden die wichtigsten Argumente der Verteidigung nicht gewürdigt. Diese Verurteilung ist um so skandalöser, als E. Delcroix zwei lange, kürzlich publizierte Artikel des linken, antirevisionistisch eingestellten Historikers Jacques Baynac angeführt hatte, in denen ausgeführt wird, daß man leider eingestehen müsse, daß es letztlich keinen Beweis für die Existenz der Nazi-Gaskammern gebe (vgl. den Beitrag Faurissons in diesem Heft). Die Kammer verurteilte Delcroix wegen »Leugnens von Verbrechen gegen die Menschlichkeit«, machte aber deutlich, daß der Verteidiger weniger wegen seines Buches als vielmehr wegen seines Bekenntnisses zum Revisionismus verurteilt werde. E. Delcroix' Reaktion auf dieses Urteil war bezeichnend: »Es ist mehr oder weniger wie eine wahrhaftige Ehrenauszeichnung, da es tatsächlich wie etwas hervorstechend Ehrenvolles ausschaut, wenn man Opfer eines Gedankenverbrechens wird, weil man seine Meinung vertritt. Ich selbst bin stolz darauf. Auf die Justiz meines Landes bin ich weniger stolz.« Da die Berufungsinstanzen - wie in Deutschland auch - in der Regel nur höhere Strafen aussprechen, hat Herr Delcroix keine Berufung eingelegt.

Erwartungsgemäß hat die Pariser Anwaltskammer inzwischen auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft(!) ein Disziplinarverfahren gegen Delcroix eröffnet. OC

Liedermacher Rennicke verurteilt

Das Strafverfahren gegen den Liedermacher Frank Rennicke und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Potsdam wurde Ende November 1996 gegen Zahlung eines Bußgeldes und Auferlegung von Arbeitsstunden eingestellt. Den Angeklagten war ursprünglich vorgeworfen worden, eine verbotene Vereinigung fortgeführt zu haben und patriotisches Material im Besitz gehalten zu haben. Nachdem der Verteidiger Dr. Eisenecker dem Gericht klar machen konnte, daß es die Angeklagten aufgrund der dürftigen Beweislage nach einem langen Prozeß wahrscheinlich freisprechen müsse, einigte man sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Schuldanerkenntnis und eine geringfügigen Strafe. FR

Händler für Buchvertrieb bestraft

Der Bremer Buchhändler W. Körner wurde Anfang Dezember 1996 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von DM 13.500 verurteilt, da er das im Grabert-Verlag erschienene Buch Wolfsgesellschaft (Hohenrain, Tübingen 1995) vertrieben hatte. Das Buch wurde 1996 u.a. deshalb beschlagnahmt, weil darin an den etablierten Parteien Deutschlands und deren Politikern Kritik geübt und der hohe Anteil der Ausländer an der Kriminalität dokumentiert und diskutiert wird. Zum Beweis des volksverhetzenden Charakters riß die Staatsanwaltschaft Satzfetzen des Buches willkürlich aus dem Zusammenhang. Das Gericht ließ nicht als Entschuldigung gelten, daß der Händler nicht jedes Buch, das er vertreibe, auch lesen könne. Bisher wurden weder der Verleger des Buches noch andere Händler strafrechtlich belangt. WK

Vereinsvorstand verurteilt

Der im Vorstand des Vereins Die Nationalen tätige Hans-Christian Wendt wurde von der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Wendt hatte unter anderem den revisionistischen Klassiker von Serge Thion Politische Wahrheit oder Historische Wahrheit? vertrieben. Bereits letztes Jahr war Wendt wegen ähnlicher "Gesinnungsverbrechen" zu einer ebenso hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden (Berliner Zeitung, 11.2.1997). EF

Österreichischer Bezirksrat zeitweise verhaftet

Der österreichische Bezirksrat Wolfgang Fröhlich, der sich in den letzten Jahren intensiv für die Sache des Holocaust-Revisionismus eingesetzt hatte, wurde am 2.12.1996 für kurze Zeit verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, er habe mit seinen Briefen an verschiedene offizielle Stellen Österreichs den Holocaust geleugnet und sich damit eines Vergehens gegen das österreichische Wiederbetätigungsgesetz schuldig gemacht. Nachdem Fröhlich dem Staatsanwalt Dr. Koerbler eine Erklärung unterschrieben hatte, daß er sich bis zur Hauptverhandlung nicht mehr zum Revisionismus und dessen Themen äußern werde, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Fröhlich wird nach §3h Wiederbetätigungsgesetz mit bis zu 10 Jahren Haftstrafe bedroht. EG

Gefängnis für Gedankenverbrechen in Österreich

Konrad Windisch, Buchautor und Herausgeber der Wochenschrift Kommentare zum Zeitgeschehen wurde nach 33 Jahren unbescholtener publizistischer Tätigkeit vor kurzem vom Landesgericht Wien wegen NS-Wiederbetätigung zu 12 Monaten Haft verurteilt. Windisch hatte in seinem Blatt einige frühere Äußerungen des ehemaligen österreichischen Präsidenten Dr. Karl Renner publiziert, zu Ehren des vor 20 Jahren verstorbenen Dichters Dr. Fritz Stueber eines seiner Weihnachtsgedichte abgedruckt und einige kritische Leserzuschriften veröffentlicht. FG

Sippenhaft in Österreich?

Nachdem Ing. Peter Bindes die Beteiligung an den österreichischen Bombenanschlägen nicht nachgewiesen wurde, gelang es aber immerhin, ihn wegen "Wiederbetätigung" zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen. In totaler Perversion des Rechtsstattes ist Österreich nun dazu übergegangen, die Ehefrauen von in letzter Zeit verurteilten angeblichen "Wiederbetätigern" gerichtlich zu belangen. Hierunter befinden sich Angela Brunner (29, ein Kind), Brigitte Binder (28, ein Kind), Judith Kovar (26, zwei Kinder), Dagmar Obermayer (30, drei Kinder). Ihnen wird vorgeworfen, ihre Männer bei deren "ideologischen Straftaten", d.h. bei der Teilnahme an politischen Versammlungen, vielfältig unterstützt zu haben. Mit solcherlei Grundsätzen würde sich jede Ehefrau strafbar machen. Eine Unterschriftenaktion gegen derartige stalinistische Aktionen wird durchgeführt von: Ilse Hans, Goldene Stiege 19-8-6, A-2340 Mödlingen. FG

Australien verweigert David Irving Visum

Zum dritten Mal in Folge wurde dem britischen Historiker David Irving ein Visum zum Besuch Australiens verweigert. Diese Entscheidung wurde gleichzeitig mit jener verkündet, auch dem Führer der Irischen Partei Sinn Fein, Gerry Adams, werde der Zutritt verwährt. In einer überraschend scharfen Attacke bezeichnete Australiens Premierminister Howard David Irving als einen »verrückten Kriminellen« und Herrn Adams als das »Sprachrohr für Terroristen«, und beide hätten »keinen guten Charakter«. Australiens Beweis für David Irvings angebliche Kriminalität ist ein Urteil des Münchner Landgerichts, das David Irving zu einer Geldstrafe von 30.000 DM verurteilt hatte, weil er in einer Rede in Deutschland behauptet hatte, die im Stammlager von Auschwitz gezeigte Gaskammer sei eine Attrappe. Obwohl David Irving darlegen konnte, daß auch die exterminationistischen Historiker offen eingestehen, daß die den Besuchern in Auschwitz gezeigte Gaskammer eine Fälschung ist (L'Express, 26. Januar 1995: »Tout y est faux« (Dort ist alles falsch), vgl. The Age (Melbourne), 27.9.1996.), wertet die australische Regierung dieses deutsche Urteil, das gemäß australischer Verfassung menschenrechtswidrig ist, als Beweis für den kriminellen Charakter Irvings. Der australische Premierminister dementierte die Behauptung, jene Entscheidung würde die soeben von ihm selbst verkündete neue Ära der Redefreiheit untergraben. Die jüdische Gemeinde Australiens zeigte sich mit dieser Entscheidung zufrieden. (The Advertiser, 9.11.96). In einer Stellungnahme des Einwanderungsministeriums zu den zwei bereits früher ergangenen Visaablehnungen heißt es, David Irving werde nicht die Einreise verweigert, weil er als Wissenschaftler zum Holocaust eine unerwünschte, revisionistische Auffassung habe, sondern weil er einen schlechten Charakter habe. (»The visas were refused on the basis that Mr Irving was not of good character. Mr Irving's views on the "Holocaust" had no bearing on the decision.«, Schreiben des Immigrationsministers an das Adelaide-Institute, 21.10.1996). Da allerdings die Entscheidung über Irvings Charakter auf einem deutschen Gerichtsurteil wegen dessen revisionistischen Auffassungen beruht, überführt sich die australische Regierung selbst der Lüge. FT

Lego-KZ aus dem Programm genommen

Vor einiger Zeit hat der niederländische Spielzeughersteller Lego® ein Bausatz in das Verkaufsprogramm aufgenommen, das mit entsetzen aufgenommen wurde: Es handelt sich dabei um den Miniaturnachbau eines angeblich typischen Konzentrations- und Vernichtungslagers der deutschen Nationalsozialisten. Aufgrund massiver Proteste vor allem von jüdischen Seite sah sich der Lego-Konzern gezwungen, diesen Bausatz wieder aus dem Programm zu nehmen (Jewish Chronicle, 21.2.1997) TH

Holocaust als Unterrichtsstoff für Ingenieure

Im Frühjahr 1996 reichte ein Dozent der Northwestern University (USA) namens Sheldon L. Epstein zusammen mit einem Dean Jerome B. Cohen eine Beschwerde beim Universitätspräsidenten gegen den ebenfalls an dieser Universität lehrenden Dr. Arthur R. Butz ein. Prof. A.R. Butz, Verfasser des revisionistischen Klassikers »Der Jahrhundertbetrug«, wird darin vorgeworfen, auf dem ihm zugestandenen Platz des Universitätsrechners den Holocaust zu leugnen (http:// pubweb.acns.nwu.edu/~abutz/). Trotz des Drucks verschiedener Organisationen hat die Northwestern University jedoch entschieden, Herrn Butz die Verwendung des Universitätsrechners zur Verbreitung seiner Ansichten zu erlauben (The Chicago Tribune, 28.12.96).

Zuvor hatte Sheldon Epstein versucht, den Holocaust selbst zu einem Thema in seinen Ingenieurs-Vorlesungen und Seminaren zu machen, und zwar vor allem, um zu zeigen, was passieren könne, wenn Ingenieure oder andere nicht die Wahrheit sagen. Dieses Vorhaben wurde jedoch von Dean Jerome B. Cohen beendet, der Epstein zudem mitteilen ließ, daß dessen Vertrag als beigeordneter Dozent am Ende des Jahres nicht verlängert werde, da er unangebrachterweise den Holocaust zum Thema in einer Ingenieursklasse gemacht habe. Es sei befürchtet worden, so Epstein, daß dies als Präzedenzfall für andere hätte wirken können, die dann ebenfalls in ihren Ingenieurskursen über den Holocaust referiert hätten (http://web. ece.nwu.edu/~k9ape). Was aber gäbe es anderes zu befürchten, als daß die Wahrheit ans Licht käme?

Inzwischen hat das New York Times Magazine vom 2.2.1997 über die Butz-Epstein-Kontroverse berichtet, wobei Butz' Klassiker The Hoax of the 20th Century (Der Jahrhundertbetrug, beziehbar über VHO) im Bild gezeigt wurde. RA

Schüler kämpfen um ihren Lehrer

Nachdem der Mathematiklehrer Vincent Reynouard in der französischen Stadt Calvados seinen Berufsschülern eine Statistik der Todesfälle des KZ Dachau vorgestellt hatte, anhand derer zu erkennen ist, daß die meisten Toten gegen Kriegsende aufgrund von ausbrechenden Seuchen zu beklagen waren, bekam er den Zorn seiner Vorgesetzten zu spüren. Obwohl er sich auf offizielle Dokumente der US-Army stützte, warf man vor, rassistisches und revisionistisches Gedankengut zu verbreiten. Er wurde daraufhin im Dezember 1996 vom Dienst suspendiert. Obwohl die Schüler sich in Demonstrationen für ihren Lehrer einsetzen und die Vorwürfe gegen ihn entkräften, läuft gegen Reynouard ein Disziplinarverfahren, natürlich unter Ausschluß der Schüler. (Le Pays d'Auge, 14.1.1997) AG

Gasmorde als Rechenaufgaben für Schüler

»Hitler tötete die Juden, indem er sie in einen Lkw sperrte, dessen Abgase ins Wageninnere geleitet wurden. Wenn das Volumen des Wageninneren 50 m³ betrug, welches Volumen an Kohlenmonoxid mußte erzeugt werden, damit ein Anteil von 5 ‰ erreicht wird. Wenn die Opfer innerhalb 20 Minuten sterben: Welche Menge Kohlenmonoxid produziert der Motor in einer Stunde?« Derlei fragen formulierte die Physiklehrerin Schumann in Yvelines (Frankreich). Dies sei, so die Licra (Ligue internationale contre le racisme et l'antisemitisme, Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus), etwas zu viel des Guten zur Wachhaltung der Erinnerung an den Holocaust gewesen. Obwohl die Licra immer eine detailliertere Behandlung der Shoah an den Schulen gefordert habe, komme eine solche Behandlung des Themas einer Banalisierung gleich und würde den revisionistischen Thesen Vorschub leisten. Die französische Presse reagierte auf diesen Vorfall recht hysterisch (Le Monde, 6.6.1996; Libération, 5.6.1996). Warum bloß soll die Betrachtung des einmaligsten aller Verbrechen unter technisch-physikalischen Gesichtspunkten unterbleiben? MK

Deutsche Lehrer werden revisionistisch

Der in Crailsheim lehrende Geschichtslehrer Dr. Eduard Huber ließ eine Schülerin ein Referat über das revisionistische Buch "Die 2. Babylonische Gefangenschaft" halten, demzufolge die Nationalsozialisten auch nach dem Beginn des Rußlandfeldzuges eine Politik der Aussiedlung der Juden aus Mitteleuropa verfolgten. Als dies öffentlich bekannt wurde, war das Geschrei der Regionalpresse erwartungsgemäß groß (Hohenloher Tagblatt, 14., 16., 24.1.1997). Inzwischen wurde der Lehrer vom Dienst suspendiert. In einem Leserbrief an die FAZ vom 7.2.1997 sprang ihm jedoch der Kollege Wilhelm Mack aus Witten zur Seite, in dem er offen darlegte, daß es die Pflicht eines sachlich arbeitenden Historikers auch in der Schule sei, alternative Thesen zu zeitgeschichtlichen Themen vorzustellen und sachlich zu werten. OL

Deutscher Hochschullehrer abgesetzt

Nachdem bekannt geworden war, daß der an der TH Aachen lehrende Germanist Prof. em. Dr. Hans Schwerte (Jahrgang 1910) im Kriege der SS angehört hat, entzog ihm das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium die Ernennung zum Professor. Das Ersuchen, Dr. Schwerte auch den Doktortitel nach §4 des von Adolf Hitler im Jahre 1939 erlassenen Gesetzes zur Führung akademischer Grade abzuerkennen, lehnte der Erlanger Promotionsausschuß jedoch bisher ab, da nicht erwiesen sei, daß sich Dr. Schwerte strafbar gemacht habe. Schwerte ist (noch?) Träger des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse. (Stuttgarter Nachrichten, 16.8.1996)

Kanadischer Lehrer kämpft um Meinungsfreiheit

Auf Druck der "Liga für Menschenrechte" der jüdischen B'nai B'rith Loge wurde der in Ontario ansässige Englischlehrer Paul Fromm Mitte Januar 1997 wegen Kontakten zu angeblich rassistischen und antisemitischen Gruppen vorläufig vom Dienst suspendiert. Zwar war in einer Untersuchung festgestellt worden, daß Fromm solche Ansichten in seiner 23-jährigen Dienstzeit nie im Klassenzimmer verbreitet habe. Allerdings seien die politischen Aktivitäten Fromms nicht mit den Grundwerten Kanadas vereinbar, wie etwa dem Prinzip der Multikultur und der ethnokulturellen Gleichheit.

Am 21.1.97 wurde Fromm in der Radiosendung "Alberta Tonight" interviewt, wo er seinen gemäßigt ablehnenden Standpunkt zur Multikultur darlegte und sich erschüttert zeigte über die Art, mit der B'nai B'rith und sein Arbeitgeber mit ihm umspringen. Inzwischen hat Doug Christie, einst Verteidiger Ernst Zündels, die Verteidigung Fromms übernommen (Globe and Mail, 28.1.1997).

Der eigentliche Grund für die Attacken auf Fromm ist wahrscheinlich, daß er sich als Direktor and Mitgründer der kanadischen Vereinigung für Redefreiheit (Canadian Association for Free Expression) in der Vergangenheit auch für die Redefreiheit Ernst Zündels eingesetzt hat. ML

Museum zum 2. Weltkrieg in Washington, D.C.

In bester Lage der US-Hauptstadt, zwischen dem Washington Monument und dem Lincoln Memorial, wird zur Zeit ein Museum des Zweiten Weltkrieges geplant. Es wird u.a. auch besondere Räumlichkeiten bzw. "Säle der Ehre und des Erinnerns", multimediale, interaktive Unterrichtseinheiten, ein Theater und ein visuelles Informationszentrum enthalten. Während das Vietnam-Veteranen-Denkmal etwa $ 7 Millionen und das Denkmal zum Koreakrieg um die $ 14 Millionen kostete, hat die Battle Monuments Commission für dieses Museum des Zweiten Weltkrieges ein Budget von 90 bis 100 Millionen Dollar veranschlagt. Ob darin auch das Abschlachten und Morden in Europa dokumentiert werden wird, das erst anfing, als der letzte Schuß gefallen war? JMC

Weiteres Buch Opfer der Bücherverbrennung

Mit Beschluß vom 12.12.1996 verfügte die Richterin Zeilinger vom Amtsgericht München die Einziehung und Verbrennung aller Exemplare der Streitschrift Nicht schuldig in Nürnberg von Carlos W. Porter. In dem Band werden einige der wichtigsten Beweisstücke einer Kritik unterzogen, die während des alliierten Militärtribunals in Nürnberg 1945/46 gegen die führenden Männer des Dritten Reiches vorgebracht worden waren. Da der staatenlose Autor in seinem Band die Existenz der Menschengaskammern bestreitet und die Vertreter der etablierten Geschichtsschreibung als "Holocausttrödler" bezeichnet, soll er DM 6.000 Strafe zahlen oder wahlweise 150 Tage ins Gefängnis gehen. Wie Carlos Porter verlauten ließ, wird er ins Gefängnis gehen, und dieses Ereignis zum Anlaß nehmen, um seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Das beschlagnahmte Heft kann bei VHO bestellt werden (68 S. A5, DM 15,-; vgl. auch www.codoh.com). RW

Folgt Spanien deutscher Zensurpraxis?

Nachdem Spanien auf internationalen Druck hin am 24.5.1996 einen Volksverhetzungsparagraphen ähnlich dem deutschen in Kraft setzte, führte Spaniens Polizei am 12.12. 1996 ihren ersten Schlag gegen einen rechten Verlag durch. Ziel war die Buchhandlung der Cedade in Barcelona. Es wurden über 7.000 Bücher und anderes Material beschlagnahmt, das sich für den Nationalsozialismus einsetzt oder den Holocaust bestreitet. Der Eigentümer des Verlages, Pedro Varela, wurde verhaftet und später auf Kaution freigelassen. Laut Polizeimeldungen seien die meisten der überwiegend deutsch-, englisch- und spanischsprachigen Bücher in Südamerika verlegt worden. Ebenso wurden Hakenkreuzfahnen und fremdenfeindliche Videos beschagnahmt. Inzwischen wurde dem Verlag allerdings fast alles Material wieder zurückgegeben, da es nicht unter das neue Gesetz falle. VHO

Niederlande beugt sich deutschem Druck

Mit einer Presseerklärung vom 14.12.96 teilte die Solidaritygroup Political Prisoners von Amsterdam (Postfach 3762, NL-1001 Amsterdam) mit, daß die niederländische Polizei nach längerem Druck durch deutsche Behörden gegen den Verlag der linken Zeitschrift Radikal in Vaals vorgegangen ist. Am Morgen des 11.12.1996 drangen neben lokalen niederländischen Polizisten und einem höheren Beamten aus Maastricht auch je zwei Beamte des bundesdeutschen Landes- bzw. Bundeskriminalamtes mit Hilfe eines Schlossers in die Redaktionsräume ein. Die einzige anwesende Person bemerkte dies erst, als der Raum neben ihr bereits durchsucht wurde. Erst nach beharrlichem Nachfragen wurde bekanntgegeben, daß die Durchsuchung auf Anordnung der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erfolge. Bei der Durchsuchung wurden zwei Rechenanlagen, Fotos, Broschüren und Aufkleber beschlagnahmt. Anlaß der deutschen Zwangmaßnahmen ist der Vorwurf, die Redaktion des Blattes habe Anleitungen zum Bau von Bomben vertrieben. Obwohl das Blatt in den Niederlanden nicht verboten ist, sind die niederländischen Behörden anscheinend bereit, sich den deutschen Vorstellungen von Gesetz und Ordnung zu unterwerfen und mit Deutschlands Justiz zu kooperieren. Die Konsequenzen dieser niederländisch-deutschen Kooperation inmitten eines Rahmens der "europäischen Sicherheitspolitik" wird an diesem Beispiel deutlich: Es beweist, daß der Versuch unternommen wird, eine Verfolgung politisch unerwünschter Personen über alle Grenzen hinweg durchzusetzen. Außerdem haben die deutschen Internet-Provider auf Druck der Justiz den Zugang zur Website der Zeitschrift Radikal gesperrt (http://www. xs4all.nl). CHU

John Blair kündigt Inquisitionsgesetz an

Wie der Jewish Chronicle vom 4.10.1996 meldete, würde nach den Worten des Oppositionsführes John Blair eine Labour Regierung in Großbritannien nach einem Sieg bei den dieses Jahr stattfindenden Parlamentswahlen ein Gesetz erlassen, das das Bestreiten des Holocaust zu einem Straftatbestand macht. Jack Straw, Innenminister in Labours Schattenkabinett, bestätigte, daß dieser Schritt einer Labour Regierung die Unterstützung der gesamten Parteiführung habe.

»Zwei Jahre lang hat es eine Debatte gegeben, ob das Bestreiten des Holocaust ein Straftatbestand sein soll. Nun hat Jack Straw klargestellt, daß wir es machen werden« sagte der möglicherweise angehende Außenminister Robin Cook bei einem Treffen der Labour-Freunde Israels. »Um sicher zu gehen, daß er [der Holocaust] sich niemals wiederholt, muß man sicherstellen, daß wir nie vergessen.« Mr. Shaw bezeichnete das angekündigte Gesetz als eine »hochnotwendige Maßnahme.« Dieses Gesetz würde die Politik der Tory Regierung umkehren, die die Anzweiflung des Holocaust nicht kriminalisieren wollte, da dies »die Meinungsfreiheit einschränken und rassische Spannungen fördern würde.« (Jew. Chronicle)

In einer Ansprache vor etwa 500 Teilnehmern der sogenannten Blackpool Conference führte John Blair aus, die Prinzipien der Jüdischen Gemeinden seien »...genau jene Dinge, für die Labour heute steht [...] Die Erneuerung unserer Bande mit den Gemeinden war mit das Beste, was uns passiert ist.«

Die britische Presse reagierte auf dieses Gesetz allerdings überwiegend ablehnend. Bereits am 29.9.96 meinte die Sunday Times, ein derartiges Gesetz würde die Revisionisten nur zu Märtyrern machen und ihnen Sympathisanten zutreiben. Der Daily Telegraph berichtete am 30.1.1997 über die Ansichten des Geschichtsprofessors Norman Stone aus Oxford: »Die akzeptierte Version, daß sechs Millionen Menschen vergast wurden, ist wahrscheinlich falsch. Wahrscheinlich starben vier Millionen, von denen eine bedeutsame Anzahl durch Hunger und Krankheiten starben.« Anthony Lerman vom Institute for Jewish Policy Research schrieb an gleicher Stelle: »Ich glaube, der Gesetzesentwurf wird eine Menge Probleme haben, den Holocaust zu definieren.« Ein jüdischer Labour-Parlamentarier äußerte im Jewish Chronicle vom 24.1.97 seine Gegnerschaft zum geplanten Gesetzentwurf. ANA

UNO fordert weltweit Internet-Zensur

Wie der Inter Press Service am 21.11.1996 meldete, hat UN-Generalsektretär Boutros Boutros-Ghali gefordert, man müsse weltweit gegen rassistische und fremdenfeindliche Meinungsäußerungen vorgehen. Angestrebt werden soll zunächst eine internationale Konferenz, auf der die Ermöglichung weltweiter juristischer Verfolgung von Aufstachelung zum Rassenhaß diskutiert werden soll, so der UN-Menschenrechtsberichterstatter Maurice Glele-Ahanhanzo. Besonders alarmiert zeigt sich die UNO von der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über das Internet. Unter den Faktoren, die den Fremdenhaß förderten, zählt eine UN-Studie neben der weltweiten Einwanderungskrise u.a. das erneute Bestreiten des Naziholocaust. Explizit wird in der Studie der in Toronto ansässige Ernst Zündel erwähnt, der mit seinen den Holocaust bestreitenden Publikationen eine führende Rolle bei der Aufstachelung zum Rassenhaß spiele. Laut Generalsekretär Boutros-Ghali hätten auf eine Unterstützungsbitte zur Organisation einer entsprechenden UN-Zensurkonferenz nur zwei UN-Mitgliedsländer geantwortet, nämlich Dänemark und Uruguay. Die Studie führt weiter aus, daß viele der Mitgliedsländer angesichts der weltweiten Migrationskrise inzwischen zu schärferen Einwanderungsbestimmungen (USA, Frankreich, Deutschland) oder gar zu Zwangsausweisungen griffen, wie etwa Thailand, das seine 350.000 illegalen Einwanderer aus Burma als Bedrohung der Inneren Sicherheit ansieht oder Südkorea, das ankündigte, 1999 alle illegalen Einwanderer auszuweisen. Die UNO betrachtet diese Maßnahmen als den Menschenrechten zuwiderlaufend.

Es bleibt also festzuhalten, daß alle angestrebten Maßnahmen der UNO zur Ermöglichung weltweiter Migrationen mangels Unterstützung der Mitgliedsländer ohne Erfolg sein dürften. Das einzige, worüber sich die Mitgliedsländer einigen könnten, wäre eine Zensur des Internet in Sachen Geschichtsschreibung. Somit stellt der Kern der UN-"Menschenrechts"-Initiative nichts anderes dar als ein weiterer Versuch, die Menschenrechte auf Rede- und Wissenschaftsfreiheit international einzuschränken. IR

EU beschließt Internet-Zensur

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, ein in Großbritannien entwickeltes freiwilliges Internet-Zensursystem einzuführen. Wie Index on Censorship meldet (6/96), soll es jedem Anwender möglich sein, einer zentralen Stelle zu melden, wenn er irgendwo illegales Material gesichtet hat. Die Behörden würden das Material dann bewerten und gegebenenfalls die Internetanbieter rechtlich zwingen, diese Sites zu löschen oder aber den Zugang zu sperren. GR

Zweischneidiges aus Straßburg

Der Europäische Gerichtshof in Straßburg entschied jüngst, daß das von der österreichischen Justiz seit über 10 Jahren gegen den Ingenieur Emil Lachout geführte Untersuchungsverfahren wegen angeblicher NS-Wiederbetätigung menschenrechtswidrig ist und daher einzustellen sei. Außerdem wurde Österreich verurteilt, Lachout eine Entschädigung von umgerechnet etwa DM 10.000 zu zahlen und ihn öffentlich zu rehabilitieren.

Emil Lachout hat in den letzten zehn Jahren mehrere Gutachten verfaßte, die bestimmten zeitgeschichtlichen Behauptungen von Zeugen, Wissenschaftlern, Gerichten und Medien entgegentreten. (Eine Liste der erhältlichen Gutachten ist bei VHO beziehbar.). Vier Versuche, Lachout für unzurechnungsfähig zu erklären, scheiterten an der Weigerung der beauftragten Mediziner. Erst der fünfte Mediziner erstellte das von der Justiz erwünschte Gutachten, ohne Lachout allerdings untersucht zu haben.

Robert Faurissons Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Frankreich wegen der Einschränkung der Forschungs- und Meinungsfreiheit wurde dagegen abgewiesen, da Faurissons Thesen angeblich zum Haß gegen Minderheiten aufstachelten und deshalb von den Menschenrechten nicht gedeckt seien.

Wahrheit für Deutschland wieder frei

Das von Udo Walendy verfaßte und herausgegebene Buch Wahrheit für Deutschland zur Kriegsschuldfrage des Zweiten Weltkrieges wurde bekanntlich Ende der siebziger Jahre von der Bundesprüfstelle indiziert. 1994 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung für rechtswidrig, worauf die Bundesprüfstelle das Buch umgehend mit einer leicht umformulierten Begründung erneut indizierte. Walendys Einspruch dagegen sowie seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln waren erfolgreich. Laut dem Urteil (17 K 9534/94) hat es die Bundesprüfstelle versäumt zu beweisen, daß von dem Buch eine Gefährdung der Jugend ausgehe:

»Die Bundesprüfstelle verkennt, daß gerade durch die Möglichkeit der offenen Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Meinungen die Kritikfähigkeit der Jugendlichen gestützt wird, was eine freie Diskussion erfordert. Hierzu bedarf es neben der Vermittlung des historischen Geschehens gerade der kritischen Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen. Hierdurch kann, was die Bundesprüfstelle in ihrer Abwägung überhaupt nicht eingestellt hat [...] die Jugend (möglicherweise) sehr viel wirksamer vor Anfälligkeiten für verzerrende Geschichtsdarstellungen geschützt werden als durch eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar berechtigte Anziehungskraft verleihen könnte.«

Inwieweit dieses Urteil für die Bundesprüfstelle lediglich eine Handlungsanweisung für eine erneute, dann erfolgversprechendere Zensur sein wird, bleibt abzuwarten. Auch darf festgestellt werden, daß die obigen, sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht stützenden, Ausführungen für alle historischen Bücher gelten, auch und gerade für jene, die der bundesdeutschen Bücherverbrennung unterliegen. DM

Historische Tatsachen Nr. 43 & 44 frei

Ein überraschendes Ende hat das Einziehungsverfahren gegen die von Udo Walendy verfaßten zeitgeschichtlichen Hefte genommen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte das Verfahren bereits im Dezember 1990 eingestellt gehabt, aber verfügt, daß der betroffene Verleger davon nicht zu unterrichten sei. Dem Verteidiger Walendys, Oberst a.D. Hajo Herrmann, wurde der Einstellungsbescheid erst sechs Jahre später zugänglich gemacht. Die beiden Hefte befassen sich mit verschiedenen gefälschten Dokumenten ("Politkriminalität") und mit dem angeblichen Vernichtungslager Treblinka (Az. 46 Js 406/90). VHO wird darüber detaillierter berichten. KP

Rauswurf von Waffen-SS Veteranen aus den USA?

Der Jüdische Weltkongress (World Jewish Congress (WJC)) ließ am 18.12.1996 verlauten, daß Hunderte Kriegsveteranen von Hitlers Waffen-SS, die in Amerika und Großbritannien lebten, Kriegsrenten aus Deutschland erhielten. Der WJC appellierte an die deutsche Regierung, die Namen der Rentenempfänger zu veröffentlichen, damit die US-amerikanische Nazijägerbehörde OSI (Office of Special Investigations) feststellen könne, ob diese Personen das Land illegal betreten hätten und ob sie wegen Kriegsverbrechen gesucht würden. Der Vizepräsident des WJC, Kalman Sultanik, sagte: »Wir klagen das deutsche Finanzministerium an, daß 1.500 frühere lettische Waffen-SS Männer Renten erhalten, während 97 Holocaustopfer nichts bekommen.« Er beklagte auch, daß es unfaßbar sei, daß in Amerika lebende ehemalige SS-Männer ihre Renten direkt von der deutschen Regierung erhielten, während "Holocaust-Überlebende" angehalten werden, zu beweisen, daß sie zumindest 6 Monate in einem Konzentrationslager gewesen seien, bevor sie von der deutschen Regierung Entschädigungen erhalten.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß spätestens seit dem Fall John Demjanjuk klar sein dürfte, daß die US-Nazijägerbehörde OSI weniger ein Institut der Rechtspflege als vielmehr der kommunistischen und zionistischen Agitation ist. (Vgl. A. Neumaier, "Der Treblinka-Holocaust", in: E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, erhältlich bei VHO.) AH

Litauer aus USA ausgewiesen

Laut einer Meldung von Associated Press vom 30.1.1997 wurde dem aus Litauen immigrierten US-Bürger Algimantas Dailide (75 Jahre, Immobilienmakler) nach 42 Jahren die US-Staatsbürgerschaft aberkannt, da er über seine Geschichte im Zweiten Weltkrieg gelogen habe. Das Justizministerium bereitet nun seine Deportation vor. Die Beweise hätten laut Richter P.R. Matia ergeben, daß Dailides Polizeieinheit mit der Durchsetzung antijüdischer Gesetze befaßt war. Zwischen Juni und Dezember 1941 seien mit Hilfe dieser Einheit etwa 33.000 Juden in der Hauptstadt Wilna erschossen worden. In seinen Anträgen auf die US-Staatsbürgerschaft hatte Dailide angegeben, er sei damals Förster gewesen. CM

Menschenjagd auf Deutsche

Nach einer Meldung von Associated Press vom 8.1.1997 wurde in Kansas City der deutsche Kriegsveteran Michael Kolnhofer, 79, bei einem Schußwechsel mit der Polizei lebensgefährlich verletzt. Seit einiger Zeit lanciert die US-Presse gegen Kolnhofer Vorwürfe, er sei während des Dritten Reiches Bewacher in einem Vernichtungslager gewesen. Aufgrund dieser Meldungen hat die US-Regierung veranlaßt, daß Kolnhofer die US-Staatsbürgerschaft aberkannt werden soll, da er seine Vergangenheit bei der Einwanderung nicht korrekt angegeben habe. Wie z.B. aus dem Fall Demjanjuk bekannt ist, folgt auf derartige Ausbürgerung die Auslieferung an Israel mit einem lang andauernden, für den Angeklagten psychisch ruinösen Schauprozeß, der mit einiger Wahrscheinlichkeit mit einem Todesurteil endet.

Nach Angaben des Anwalts von Kolnhofer sei dieser zwar in der deutschen Armee, aber niemals Bewacher in einem Vernichtungslager gewesen. Aufgrund massiver Belästigungen durch Journalisten hat Kolnhofer am 31.12.1996 die Journalisten mit einer Waffe zum Verlassen seines Grundstücks aufgefordert. Später kam es dann mit der auf Veranlassung der Presse herbeigerufenen Polizei zu einem Schußwechsel, bei der Kolnhofer ins Bein getroffen wurde. Aufgrund starker Blutverluste wird er möglicherweise starke Hirnschäden davontragen, die eine strafrechtliche Verfolgung unmöglich machen könnten. FPY

Wirft Kanada angebliche NS-Verbrecher raus?

Dateline NBC berichtete am 31.1.1997, wie es Kanadas lasche Einwanderungsgesetze angeblich Hunderten von Nazis ermöglicht hätten, die kanadische Staatsbürgerschaft zu erschleichen. Es sei für die Täter einfacher gewesen, nach Kanada einzuwandern als für die Opfer. Nun bemühe sich die kanadische Regierung überstürzt, alle möglichen NS-Verbrecher ohne umständliche Verfahren außer Landes zu weisen. Einer davon ist 90 Jahre alt.

B'nai B'rith kommentierte dies am gleichen Tag in einer Presseerklärung damit, daß Kanada nicht nur ein Hafen für NS-Verbrecher, sondern auch für Rassisten und Holocaust-Leugner geworden sei. Es darf nicht verwundern, wenn zwischen dieser Aktion und dem jahrelangen Bestreben Kanadas, den Deutsch-Kanadier Ernst Zündel loszuwerden, eine Beziehung besteht. (New York Times, 3.2.1997) OM

Rauswurf der Waffen-SSler aus Australien?

Laut einer Meldung der in Australien erscheinenden Zeitung The Advertiser vom 31.12.96 hat eine internationale Nazijägergruppe die australische Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich zumindest 300 vermutliche Kriegsverbrecher zu deportieren. Das Simon Wiesenthal Centre (SWC) Israels klagte am 30.12.1996 Australien an, durch großzügige Einwanderungsgesetze Hunderten von SS-Leuten ein Leben in Frieden in Australien zu ermöglichen. Der Direktor des SWC, Efraim Zuroff, gab an, es gäbe eindeutige Beweise, daß unter den vielen hundert deutschen Veteranen, die in Australien lebten, Mitglieder von Hitlers Eliteeinheiten seien, und dennoch würde die australische Labor-Regierung nichts dagegen unternehmen. Er appellierte an die Regierung Howard, sofort tätig zu werden und entweder diese 300 Leute strafrechtlich zu verfolgen oder sie auszuweisen. »Sicherlich hatte die Regierung Probleme bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern, aber sie sollte zumindest das tun, was Kanada getan hat, nämlich diese Leute wegen Verstoßes des Einwanderungsgesetzes ausweisen«, sagte Zuroff. »Das ist nicht die beste Lösung, aber es ist besser, als ihnen ein Leben in Frieden und Ruhe zu gewähren, so als ob sie niemals Kriegsverbrechen begangen hätten. Ihre Verbrechen haben sich nicht deshalb geändert, weil sie seit 40 Jahren in Australien leben; sie haben immer noch Frauen und Kinder ermordet.« Herr Zuroff gab an, er habe den australischen Behörden zwischen 1986 und 1994 300 Namen vermutlicher Kriegsverbrecher angegeben. »Hoffentlich unternimmt die neue Regierung etwas«, sagte er. Nach neuen Informationen der deutschen Regierung leben 605 pensionsberechtigte Veteranen ehemaliger deutscher bewaffneter Verbände in Australien. Nach Angabe deutscher Behörden befinden sich darunter auch ehemalige Mitglieder der Eliteeinheit Waffen-SS, die fälschlich für eine Reihe von Massenmorden an Juden verantwortlich gemacht wird. Nach Angaben des Einwanderungsministers Ruddock erlaubt es das Gesetz nicht, Menschen abzuschieben, die länger als 10 Jahre in Australien leben. FT

Kriegsverbrecherprozesse in England

Eine 12 Millionen DM teure Untersuchung gegen einen angeblichen NS-Kriegsverbrecher brach am 17.1.1997 in sich zusammen, als das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten wegen dessen Gesundheitszustand ablehnte.

Der 86-jährige Zimmermann Szymon Serafinowicz aus Banstead (Surrey), dem die Beteiligung an einem Massaker an Juden in der Sowjetunion vor 55 Jahren vorgeworfen wird, ist an der Alzheimerschen Krankheit erkrankt und daher laut Entscheid der Jury nicht verhandlungsfähig.

Erst 1991 wurde in England ein Sondergesetz zur Verfolgung angeblicher NS-Verbrecher gegen den Willen des Oberhauses und unter Spaltung der britischen Konservativen eingeführt. So befürwortete z.B. die damalige Premierministerin Thatcher das Gesetz im Gegensatz zu John Major. Das Gesetz führte zur Aufnahme von Ermittlungen in bisher 375 Fällen, wovon bis heute 368 Fälle aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden.

Der Zusammenbruch des einzigen bisher bis zur Hauptverhandlung vorangetriebenen Falles bestätigt die Befürchtungen, daß dieses aus rein politischen Gründen eingeführte Gesetz nichts als Kosten verursachen würde. Bisher haben die Ermittlungen etwa 42 Millionen DM gekostet - ohne jedes Ergebnis.

Die Initiative zu diesem Gesetz ging vom Simon Wiesenthal Center aus, das 1986 eine Liste mit 17 in England lebenden angeblichen NS-Verbrechern in die Downing Street sandte. Die Sowjetunion lieferte kurz danach weitere Namen. Da die angeblichen Kriegsverbrecher ihre Taten nicht in England begangen haben würden und zur Tatzeit keine Untertanen seiner Majestät waren, sah sich die britische Regierung 1988 auf Druck jüdischer Vereinigungen genötigt, die Strafgesetze zu ändern.

Nun ist die Ermittlung in Schottland gegen Anton Gecas, einem pensionierten litauischen Minenarbeiter, der nächste Fall, der zu einer Verhandlung führen könnte. Allerdings ist die Beweislage gegen ihn bisher unzureichend. Gecas hat inzwischen das schottische Fernsehen wegen Verleumdung angezeigt, da es ihm vorgeworfen hat, Juden getötet zu haben.

Natürlich verfolgt Großbritannien nur die angeblichen deutschen Kriegsverbrecher. Ermittlungen gegen Alliierte oder andere Kriegsverbrecher, wie etwa die britischen Bomberpiloten und deren Vorgesetze oder die Verantwortlichen für die Auslieferung der unter deutschem Oberkommando kämpfenden Russen und Ukrainer an Stalin, werden unterlassen.

Es handelt sich hier um eine psychologische Kriegführung des Simon Wiesenthal Institute und seiner Hintermänner im Gewand der Menschenrechte. MAHII

Kriegsverbrecherprozeß in Frankreich

Am 23.1.1997 entschied ein französisches Gericht, daß sich der 86 Jahr alte Maurice Papon wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Zweiten Weltkrieges zu verantworten habe. Papon ist der letzte lebende Franzose, der solcherlei Anklagen ausgesetzt wird. Er soll zwischen 1942 und 1944 für die Festnahme und Deportation von fast 1.700 französischen Juden in Bordeaux verantwortlich sein. ANA

Noch ein "letzter" Franzose?

Wie Associated Press Ende Januar berichtete, hat Michel Junot (80), vormaliger Stellvertreter des damaligen Pariser Bürgermeisters Jacques Chirac, in seiner Biographie übersehen, daß er zur deutschen Besatzungszeit für das Gefangenenlager Pithiviers, 40 km südlich Paris, verantwortlich war, darunter auch für die ordnungsgemäße Deportation von etwa 1.000 Juden über Drancy nach Auschwitz. Junot meint, er habe damals geglaubt, sie würden zu Arbeitseinsätzen nach Polen gebracht. Auch halte er noch heute einige der damaligen Mitglieder der Kollaborationsregierung Vichy für gewissenhafte Personen. CM

Faschistischer Marmor

Wie das Straubinger Tagblatt vom 9.7.1996 berichtete, hat die Bundesregierung die Verwendung von Marmor aus dem bayerischen Jura zum Wiederaufbau des Berliner Reichstages unterbunden. Als Grund wurde angegeben, daß dieser Marmor bereits von Hitler verwendet worden sei, so daß es ideologisch falsch sei, ihn wieder für den Ausbau des Reichstages zu verwenden. Was kommt als nächstes? Wird Helmut Kohl die Autobahn München-Salzburg schließen, weil sie von Hitler erbaut wurde und dieser auf ihr reiste? UN

KZ Theresienstadt nach dem Kriege

Die Süddeutsche Zeitung vom 11.12.1996 berichtete über die Nachkriegsverwendung des ehemals deutschen Konzentrationslagers Theresienstadt (Terezin). Wie so viele andere wurde auch dieses KZ nach Kriegsende nicht etwa stillgelegt, sondern nur zur Internierung anderer Gefangener umfunktioniert. In diesem Fall benutzte die neu gegründete CSSR das Lager zur Internierung von 3.725 gefangenen Deutschen, von denen 548 aus verschiedenen Gründen starben. FS

Österreichs linker "Nazi"-Bombenterror

Seit dem mißglückten Bombenanschlag auf einen Strommasten in österreich, bei dem zwei Attentäter aus der linksextremen Szene in Ebergassing (österreich) umkamen, wird vermutet, daß die bisher von unbekannten verübten Bombenanschläge einer »Bajuwarischen Befreiungsfront« tatsächlich von dieser Gruppe ausgeführt wurden. Der als Mitverantwortliche dieser Anschläge verdächtigte linke Journalist Purtscheller, Erzfeind z.B. des Holocaust-Revisionisten Gerd Honsik, dem die Medien zuvor versucht hatten, die geistige Urheberschaft zu den Bombenanschlägen in die Schuhe zu schieben, wird mit Haftbefehl gesucht und ist ins Ausland geflohen. FS

National Geographic zitiert Ernst Zündel

Ernst Zündel und Kanada sind zwei offenbar nicht mehr zu trennende Größen. Jedenfalls sah sich das berühmte US-Magazin National Geographic in einem Artikel über Toronto veranlaßt, diesen deutsch-kanadischen Holocaust-Revisionisten als nicht übergehbaren Bürger seines Wohnortes zu zitieren. Wie The Calgary Sun, am 22.5.1996 berichtete, war die Stadt Toronto von diesem Artikel wenig fasziniert und forderte eine Entschuldigung des Magazins, da man den Ruf der Stadt gefährdet sah.

Angesichts der Probleme Torontos mit der vor allem durch Immigranten verursachten Kriminalität wurde Zündel sinngemäß zitiert, es handle sich hier um Horden unabsorbierbarer Menschen, denen die Invasion der Stadt erlaubt werde. Freilich ist dies auch eine weitverbreitete Ansicht in der High Society Torontos, so daß Calgary Sun hinter der Beschwerde um das Zündel-Zitat nur Heuchelei erkennen kann. Das Zitat von National Geographic würde suggerieren, daß Toronto eine tolerante Stadt sei, auch gegenüber einem Ernst Zündel. Tatsächlich aber bekämen selbst liberale Menschenrechtsaktivisten enorme Probleme, wenn sie sich für Zündels Menschenrecht einsetzten. Tatsächlich gebe es gegenüber Leuten wie Zündel eine Art Lynchstimmung. OS


Kürzel hinter Beiträgen dieser Rubrik in allen Ausgaben von VffG sind redaktionsinterne Kürzel und sind kein Hinweis auf eine Autorenschaft

(Stand: 16.2.97 inklusive)


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Author(s): Germar Rudolf
Title: In Kürze
Sources: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(1) (1997), pp. 46-54
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Published: 1997-04-01
First posted on CODOH: Jan. 27, 2016, 4:20 p.m.
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