Vor 25 Jahren: Ein anderer Auschwitzprozeß
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Walter Dejaco (links) und Fritz Ertl (rechts): Die Baumeister der Krematorien von Auschwitz-Birkenau. Dank eines Sachgutachtens wurden sie freigesprochen.
Vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien fand zwischen dem 18.1. und dem 10.3.1972 unter dem Vorsitz des Oberlandesgerichtsrats Dr. Reisenleitner der Strafprozeß gegen Walter Dejaco und Fritz Ertl statt.[1] Beide Angeklagte waren im Krieg Offiziere der Waffen-SS und als solche zeitweise während des Bestehens des Lagers Auschwitz-Birkenau in der dortigen Bauleitung führend am Entwurf, der Errichtung und Wartung der Krematorien beteiligt. Da nach heute offiziell gültiger Geschichtsschreibung diese Gebäude dem Massenmord an den europäischen Juden gedient haben sollen, wurde beiden Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft der Vorwurf gemacht, zumindest mittelbar an der Planung und Durchführung dieses Verbrechens beteiligt gewesen zu sein.
Die Prozeßakten sind angeblich im Wiener Landesgericht nicht mehr greifbar. Anhand von Zeitungsmeldungen während dieses Verfahrens soll jedoch ein kurzer Rückblick versucht werden.
Nach diesen Berichten zu urteilen, fügt sich dieses Verfahren bezüglich der äußeren Umstände in die Reihe der anderen Prozesse um tatsächliche oder nur angebliche NS-Gewaltverbrechen ein, wie sie von Köhler beschreiben wurden:[2]
- Die Angeklagten werden vorverurteilt als »Baumeister des Massenmordes«[3] und der Prozeß gegen sie wird als »Monsterprozeß«[4] bezeichnet.
- Die Presse berichtet wider die Wahrheit:
»Von Dejaco existiert ein von ihm unterschriebener Bauplan der beiden großen Gaskammern«[4]
und angeblich seien im Gerichtssaal Pläne des Lagers Auschwitz-Birkenau ausgehängt, in denen
»Fein säuberlich die Krematorien, die Gaskammern, die Baracken und auch die berüchtigte Rampe [...]«[4]
eingezeichnet sein sollen, obwohl bis heute kein Plan aufgetaucht ist, auf dem "Menschengaskammer" vermerkt ist bzw. aus denen aus anderen Gegebenheiten eine Verwendung als solche abzulesen wäre.
- Während des Verfahrens tritt eine Reihe von Zeugen auf, die über die tatsächlich oder auch nur angeblich grauenhaften Zustände im Lager berichten. Sie verbreiten damit eine Stimmung des Entsetzens und der Voreingenommenheit gegenüber den Angeklagten im Gerichtssaal, können jedoch im allgemeinen nichts zur Aufklärung der eigentlichen Vorwürfe beitragen.[5]
- Dem Zeugen Hermann Langbein, Vorsitzender des Internationalen Auschwitz-Komitees und Anzeigeerstatter gegen die Angeklagten, kann anhand eines Schreibens, das er an potentielle Zeugen richtete, nachgewiesen werden, daß er Zeugen zu beeinflussen versuchte:[6]
»Der Verteidiger des Dejaco, Doktor Obenaus, legte dann einen Auszug aus einem Brief vor, den angeblich Langbein an ehemalige KZ-Häftlinge von Auschwitz geschrieben habe. Darin heißt es: "Meiner Meinung nach ist es belanglos, wenn ein Häftling etwas Gutes über Dejaco sagen kann. Wenn er jedoch sagen kann, daß er beim Bau des Krematoriums mitgeholfen hat, dann kann dies als Mitwirkung am Mord gewertet werden, damit kann man seine Bestrafung gegebenenfalls erreichen." Der Anwalt erklärt, daß einige ehemalige Häftlinge empört waren, da sie nur Gutes über Dejaco zu berichten hätten und einige sogar mit ihm in brieflicher Verbindung stünden.«
- Der vom Gericht geladene Sachverständige Dr. Hans Buchheim berichtet in seinem Gutachten über den Aufbau der SS und über einen möglichen Befehlsnotstand der Angeklagten, der Experte wird jedoch offenbar nicht befragt, inwieweit die Zeugenbehauptungen mit andersartigen Beweismitteln (Dokumentenbeweise, Sachbeweise) in Deckung zu bringen sind.[7]
- Der Staatsanwalt macht in seinem Plädoyer lange Ausführungen über seine Sichtweise der Geschichte und die angebliche oder tatsächliche Schrecklichkeit der NS-Judenverfolgung, ohne daß dies einen Zusammenhang mit der Frage gehabt hätte, ob sich die Angeklagten durch ihre damalige Verwicklungen schuldig gemacht haben.[8]
- Die Angeklagten widersprechen der herkömmlichen Geschichtsschreibung über das Lager Auschwitz nicht, was angesichts der Aussichtslosigkeit, ja strafverschärfenden Wirkung eines solchen Unterfangens nicht wundern kann. Walter Dejaco bestreitet jedoch, bei der Planung und Errichtung der Krematorien etwas von deren angeblicher zukünftiger Verwendung als Massenmordwerkzeuge gewußt zu haben,[9] während Fritz Ertl angibt, er habe durch inneren Widerstand versucht, die Fertigstellung der Krematorien hinauszuzögern.[10]
Im Gegensatz zu vielen anderen NSG-Verfahren war das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Prozessen relativ gering. So hat offenbar die Wiener Zeitung Die Presse gar nicht über ihn berichtet, und die Verhandlungen selbst fanden vor überwiegend leeren Rängen statt.[11]
Einige interessante Aussagen von Presse, Angeklagten, Zeugen und des Gerichts seien zusätzlich erwähnt:
- Die Mordopferzahl des KL Auschwitz wird in der damaligen Presse mit 3 Millionen angegeben,[12] im Gegensatz zu der damals schon von der Wissenschaft akzeptierten Zahl von etwa 1 Mio. Opfern insgesamt.
- Laut Anklageschrift sei[13]
»Die Vergasung der Opfer [...] besonders grausam gewesen. Der Tötungsvorgang dauerte in den Gaskammern zehn Minuten. Während dieser Zeit mußten die Opfer unsagbare Qualen erdulden.«
Tatsächlich wird von den Zeugen sonst meist übereinstimmend berichtet, daß diese Arbeiten direkt in den Krematorien verrichtet worden sein sollen, denn ansonsten hätte man die Ermordeten von den Krematorien zu diesem Lagerteil transportieren und nachher zwecks Verbrennung wieder zu den Krematorien zurückbringen müssen.»[In] "Kanada" [richtig: im Effektenlager...] wurden den Opfern nach der Vergasung die Goldzähne gezogen und die Haare abgeschnitten«[4]
- Auf den Vorhalt, vier Krematorien für 150.000 Menschen im Lager müßten doch zu denken geben, antwortete Dejaco, es hätte damals Fleckfieberepidemien gegeben. In der Tat wird dieses Faktum, das die Kapazität der Birkenauer Krematorien hinreichend erklärt, heute meist übergangen.[14]
- Der Zeuge Langbein mußte täglich 300 Todesmeldungen in Tag- und Nachtschicht schreiben. Diese Zahl steht in Übereinstimmung mit der dokumentierten horrenden Todesrate aufgrund der Fleckfieberepidemie im Lager im Sommer 1942.[15]
- Der Angeklagte Fritz Ertl berichtet darüber, daß er u.a. mit der Planung der »Gartengestaltung« befaßt gewesen sei. Dies ist ein Hinweis auf die Tatsache, daß es im angeblichen "Vernichtungslager" Auschwitz Anlagen zur Erholung der Häftlingen gab.
- Der "Kronzeuge" Kaplonek kann Dejaco nicht identifizieren und gibt zu, nur vom Hörensagen zu wissen.[16]
- Obwohl einige Zeugen dem Angeklagten Dejaco Morde und Häftlingsmißhandlungen vorwerfen,[11] wird er aufgrund von Entlastungsaussagen von diesen Vorwürfen freigesprochen.[17]
- Ein Bausachverständiger hat vor Gericht ausgesagt, die dem Gericht vorliegenden, aus Polen stammenden Originalbaupläne der Krematorien von Auschwitz seien identisch mit den in der Anklageschrift befindlichen.[18]
Diese letzte Meldung ist insofern interessant, als sie ein Hinweis darauf ist, daß die von revisionistischer Seite oft vorgetragene Behauptung, vor Strafkammern werde nie ein Sachbeweis erhoben, falsch ist. Zumindest in diesem Verfahren wurde ein Bausachverständiger um seine Expertise gebeten. Nach dessen Aussage dem Autor dieses Beitrages gegenüber hatte der Bausachverständige in jenem Verfahren über mehr zu befinden als über die Übereinstimmung der Originalpläne mit den Kopien, die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung standen. Er hatte im wesentlichen zwei Fragen zu beantworten:
- Ist den Plänen zu entnehmen, daß es sich um Gaskammern gehandelt hat? Seine Antwort darauf lautete: Nein.
- Konnten die Angeklagten den Plänen entnehmen, daß man später daraus Gaskammern machen könnte? Auch darauf lautete die Antwort: Nein.
Walter Dejaco und Fritz Ertl wurden freigesprochen. Der Staatsanwalt kündigte zwar Berufung an,[19] berief aber nachfolgend nicht. Trotz Protesten kam es zu keinen weiteren Maßnahmen gegen die Freigesprochenen.
Im Wiener Auschwitzprozeß gab ein renommierter Bausachverständiger ein Gutachten ab. Der Sachbeweis ergab keinen Hinweis auf Massentötungen mittels Giftgas.
Frage: Ist deswegen der Akt des hier beschriebenen Verfahrens unauffindbar?
Anmerkungen
[1] | Az. 20 Vr 6575/72 (Hv56/72). |
[2] | M. Köhler, "Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust", in: E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 61-98. |
[3] | Kurier, 19.1.1972. |
[4] | Wiener Zeitung, 19.1.1972. |
[5] | Kurier, 27.1.1972, Wiener Zeitung, 4.2.1972. |
[6] | Wiener Zeitung, 26.1.1972. |
[7] | ebenda, 29.1.1972. |
[8] | ebenda, 10.3.1972. |
[9] | ebenda, 19. & 20.1.1972. |
[10] | ebenda, 22.1.1972. |
[11] | Kurier & Wiener Zeitung, 19.1.1972. |
[12] | Kurier, 18.1.1972; Wiener Zeitung, 19.1.1972. |
[13] | Wiener Zeitung, 19.1.1972. |
[14] | ebenda, 20.1.1972. |
[15] | Vgl. J.C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz, Piper, München 1994, Anhang. |
[16] | Wiener Zeitung, 11.2.1972. |
[17] | ebenda, 10. & 23.2.1972. |
[18] | Niederösterreichisches Volksblatt, 2.3.1972. |
[19] | Wiener Zeitung, 11.3.1972. |
Additional information about this document
Property | Value |
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Author(s): | Michael Gärtner |
Title: | Vor 25 Jahren: Ein anderer Auschwitzprozeß, Baumeister von Auschwitz in Wien vor Gericht |
Sources: | Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(1) (1997), pp. 24f. |
Contributions: |
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Published: | 1997-04-01 |
First posted on CODOH: | Jan. 27, 2016, 2:58 p.m. |
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